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Bestandsaufname

Zu Beginn der Arbeit des Tisches Mittelhangzonen wurde eine Sammlung von Ideen, Wünschen und Problemen der Anwesenden durchgeführt. Die gesammelten Punkte wurden in fünf Kategorien zusamengefasst:

Intensive Bereiche und Nutzungsformen

Kleintierhaltung - Sonderkulturen - Weide - Freizeit und Erholung - Obstbau für privat / Obstbau für Erwerb - Weinbau - Kleingarten / Hobbygarten - Wohnen

Ausdehnung von gärtnerischen und landwirtschaftlichen Flächen (ökologischer Anbau)

Die Anzahl der Mähschritte bestimmt der Grundstücksbesitzer oder Pächter. Die Mähgeräte bestimmt dieser ebenfalls

Die Freizeitnutzung erfordert großzügige Behandlung durch die Behörden (Zäune etc.)

Bei Mahd beachten: Nur 1x bis 2x mähen Züchtung von Zecken, 3x bis 4x mähen keine Zecken

Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Tore für bewirtschaftete Grundstücke zulassen

Frühere Nutzung: Weinbau, Sollte als Hobby-Weinbau (nicht für den Markt) wieder betrieben werden

Frage der Hütten in Gartengrundstücken?

Möglichkeiten der Freizeitnutzung der Grundstücke verbessern

Allgemeine Aspekte der Pflege

Rahmenbedingungen zur Bewirtschaftung der Grundstücke verbessern (Wegeerhaltung u.ä.)

Aufhebung des strikten Veränderungsverbotes der Oberfläche in Naturschutzgebieten, um das Mähen der Grundstücke zu ermöglichen

Erhalt oder Wiederherstellung der Geschirr- und Schutzhütten

Steilhang und Mittelhang bieten verschiedene Möglichkeiten

Verbrennen von Gestrüpp muß möglich sein

Balkenmäherverleih

Es gehört differenziert zwischen Mittelhangzonen und Steilhangzonen

Trockenmauern - Erhalt und Wiederherstellung ist aufwändig, wer kann's überhaupt noch?

Sinnvolle Mäh- und Schnittgutverwertung

Extensive Bereiche und Nutzungsformen

Verpflichtung der Grundstücksbesitzer 1x im Jahr zu mähen oder in eine Gemeinschaftskasse einen Betrag je nach Grösse des Grundstücks einzuzahlen. Mit diesem Geld wird die Pflege des Grundstücks bezahlt

Pflichtmähen bei Steilhangzonen nur mit Zuschuss oder eben nicht mähen

Die Bestimmungen nach dem Landeskulturgesetz müssen eingefordert werden können, damit man sich gegen Beeinträchtigungen von Grundstücksnachbarn wehren kann

Bei Mittelhangzonen, wo man mit Maschinen mähen kann, ist es kein Problem, Auflagen zu machen

Bewaldung von Randzonen (Hinteres Käsenbachtal) zulassen

Umsetzung des Landeskulturgesetzes: Einmal pro Jahr Mahd einer Wiese

Klärung der Frage: Was ist eine naturschutzgemäße Nutzung von Streuobstwiesen und von Weinbergen

Kartierung nach § 24a Naturschutzgesetz: Auswertung der Empfehlungen

Umsetzung des Landeskulturgesetzes - Pflege der Grundstücke

Welche Nutzungsformen vertragen sich mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes?

Geldtopf für Instandsetzung und -Instandhaltung gemeindeeigener Wege, damit Gütlesbesitzer zum Pflegen des Grundstücks auch Hinfahren können

Stadt als Aufkäufer verbuschter Parzellen und Pflege mit öffentlichen Mitteln

offene zaunfreie Landschaft für alle

Ökologische Wertigkeiten von den verschiedenen Lagen sammeln

Mähverpflichtung durchsetzen:

  • Wer nicht mäht, zahlt
  • Wer nicht zahlen will/kann, verkauft oder verpachtet

Zuschuss aus Fördermitteln Landschaftspflege für besonders steile Hanglagen

Es sollte auch teilweise verwilderte Bereiche geben

Planungssicherheit, Planung, Raumkonzepte

Individueller Nutzen hat Vorrang vor touristischem Nutzen

Klare Aussage darüber, was nicht geduldet wird

Jede Maßnahme muß mit den Besitzern oder Pächtern abgesprochen werden. Deren Argumente sollen vorrangig berücksichtigt werden

Zeitgemäße Nutzung vor irgendwelcher "früherer" Nutzung als Grundsatz annehmen

Berücksichtigung der Interessen der Grundstücksbesitzer/Eigentüme

Absolute Planungssicherheit muß gewährleistet sein

Differenzierte Beurteilung der einzelnen Standorte und Arbeitsgruppen bilden, um Leitbilder für die einzelnen Standorte zu entwickeln

Keine Reglementierungen der zu pflegenden Flächen (Freizeitbereich); Einbindung ohne Bevormundung bzw. Überwachung durch die Verwaltung oder NABU

Erhaltung der von unseren Vorfahren geschaffenen Kultur-Landschaften

Das Grundstück und der übergeordnete Rahmen

Befragung der Besitzer, inwieweit sie bereit sind, ihre Grundstücke zu verpachten beziehungsweise zu verkaufen

Weniger Vorschriften - Mehr Anreize

Grundstücksbesitzer und Interessenten an einen Tisch

Haben wir Interessenten für diese Grundstücke?

Eine Art Börse ist notwendig für Interessenten, die ein Gütle bewirtschaften wollen und Besitzern, die nicht bewirtschaften wollen/können

Angebote für Patenschaften u.ä. sollen gebündelt werden

Unterstützung durch die Kommune ideell (finanzielle oder materiell

Der ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte sollte einfühlsam mit den Grundstücksbesitzern und Pächtern umgehen

Besichtigung vor Ort mit den Teilnehmenden dieses Agenda-Tisches

Motivierung durch die Verwaltung

Feldschütz

Wegebau

Vorgaben

Pflegemaßnahmen

Öffentliche Aufforderungen zum Mähen und Entfernen des Buschwerkes. Vielfach herrscht Unklarheit, ob dies überhaupt erlaubt ist

© Lamprecht