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Zu Beginn der Arbeit des Tisches Mittelhangzonen wurde eine Sammlung von Ideen,
Wünschen und Problemen der Anwesenden durchgeführt. Die gesammelten Punkte wurden
in fünf Kategorien zusamengefasst:
Intensive Bereiche und Nutzungsformen
Kleintierhaltung - Sonderkulturen - Weide - Freizeit und Erholung - Obstbau für
privat / Obstbau für Erwerb - Weinbau - Kleingarten / Hobbygarten - Wohnen
Ausdehnung von gärtnerischen und landwirtschaftlichen Flächen (ökologischer Anbau)
Die Anzahl der Mähschritte bestimmt der Grundstücksbesitzer oder Pächter. Die
Mähgeräte bestimmt dieser ebenfalls
Die Freizeitnutzung erfordert großzügige Behandlung durch die Behörden (Zäune etc.)
Bei Mahd beachten: Nur 1x bis 2x mähen Züchtung von Zecken, 3x bis 4x mähen keine Zecken
Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Tore für bewirtschaftete Grundstücke zulassen
Frühere Nutzung: Weinbau, Sollte als Hobby-Weinbau (nicht für den Markt) wieder
betrieben werden
Frage der Hütten in Gartengrundstücken?
Möglichkeiten der Freizeitnutzung der Grundstücke verbessern
Allgemeine Aspekte der Pflege
Rahmenbedingungen zur Bewirtschaftung der Grundstücke verbessern (Wegeerhaltung u.ä.)
Aufhebung des strikten Veränderungsverbotes der Oberfläche in Naturschutzgebieten, um
das Mähen der Grundstücke zu ermöglichen
Erhalt oder Wiederherstellung der Geschirr- und Schutzhütten
Steilhang und Mittelhang bieten verschiedene Möglichkeiten
Verbrennen von Gestrüpp muß möglich sein
Balkenmäherverleih
Es gehört differenziert zwischen Mittelhangzonen und Steilhangzonen
Trockenmauern - Erhalt und Wiederherstellung ist aufwändig, wer kann's überhaupt noch?
Sinnvolle Mäh- und Schnittgutverwertung
Extensive Bereiche und Nutzungsformen
Verpflichtung der Grundstücksbesitzer 1x im Jahr zu mähen oder in eine
Gemeinschaftskasse einen Betrag je nach Grösse des Grundstücks einzuzahlen. Mit diesem
Geld wird die Pflege des Grundstücks bezahlt
Pflichtmähen bei Steilhangzonen nur mit Zuschuss oder eben nicht mähen
Die Bestimmungen nach dem Landeskulturgesetz müssen eingefordert werden können, damit
man sich gegen Beeinträchtigungen von Grundstücksnachbarn wehren kann
Bei Mittelhangzonen, wo man mit Maschinen mähen kann, ist es kein Problem, Auflagen zu
machen
Bewaldung von Randzonen (Hinteres Käsenbachtal) zulassen
Umsetzung des Landeskulturgesetzes: Einmal pro Jahr Mahd einer Wiese
Klärung der Frage: Was ist eine naturschutzgemäße Nutzung von Streuobstwiesen und von
Weinbergen
Kartierung nach § 24a Naturschutzgesetz: Auswertung der Empfehlungen
Umsetzung des Landeskulturgesetzes - Pflege der Grundstücke
Welche Nutzungsformen vertragen sich mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes?
Geldtopf für Instandsetzung und -Instandhaltung gemeindeeigener Wege, damit
Gütlesbesitzer zum Pflegen des Grundstücks auch Hinfahren können
Stadt als Aufkäufer verbuschter Parzellen und Pflege mit öffentlichen Mitteln
offene zaunfreie Landschaft für alle
Ökologische Wertigkeiten von den verschiedenen Lagen sammeln
Mähverpflichtung durchsetzen:
- Wer nicht mäht, zahlt
- Wer nicht zahlen will/kann, verkauft oder verpachtet
Zuschuss aus Fördermitteln Landschaftspflege für besonders steile Hanglagen
Es sollte auch teilweise verwilderte Bereiche geben
Planungssicherheit, Planung, Raumkonzepte
Individueller Nutzen hat Vorrang vor touristischem Nutzen
Klare Aussage darüber, was nicht geduldet wird
Jede Maßnahme muß mit den Besitzern oder Pächtern abgesprochen werden. Deren Argumente
sollen vorrangig berücksichtigt werden
Zeitgemäße Nutzung vor irgendwelcher "früherer" Nutzung als Grundsatz annehmen
Berücksichtigung der Interessen der Grundstücksbesitzer/Eigentüme
Absolute Planungssicherheit muß gewährleistet sein
Differenzierte Beurteilung der einzelnen Standorte und Arbeitsgruppen bilden, um
Leitbilder für die einzelnen Standorte zu entwickeln
Keine Reglementierungen der zu pflegenden Flächen (Freizeitbereich);
Einbindung ohne Bevormundung bzw. Überwachung durch die Verwaltung oder NABU
Erhaltung der von unseren Vorfahren geschaffenen Kultur-Landschaften
Das Grundstück und der übergeordnete Rahmen
Befragung der Besitzer, inwieweit sie bereit sind, ihre Grundstücke zu verpachten
beziehungsweise zu verkaufen
Weniger Vorschriften - Mehr Anreize
Grundstücksbesitzer und Interessenten an einen Tisch
Haben wir Interessenten für diese Grundstücke?
Eine Art Börse ist notwendig für Interessenten, die ein Gütle bewirtschaften wollen
und Besitzern, die nicht bewirtschaften wollen/können
Angebote für Patenschaften u.ä. sollen gebündelt werden
Unterstützung durch die Kommune ideell (finanzielle oder materiell
Der ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte sollte einfühlsam mit den Grundstücksbesitzern
und Pächtern umgehen
Besichtigung vor Ort mit den Teilnehmenden dieses Agenda-Tisches
Motivierung durch die Verwaltung
Feldschütz
Wegebau
Vorgaben
Pflegemaßnahmen
Öffentliche Aufforderungen zum Mähen und Entfernen des Buschwerkes. Vielfach herrscht
Unklarheit, ob dies überhaupt erlaubt ist
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