Kapitel 40
Informationen für die Entscheidungsfindung
Einführung
40.1 Bei nachhaltiger Entwicklung ist jeder
Einzelne Nutzer und Anbieter von Informationen im weitesten
Sinne. Dazu gehören Daten, Informationen, bedarfsgerecht
zusammengefaßte Erfahrungen und Kenntnisse. Informationsbedarf
entsteht auf allen Ebenen, vom obersten Entscheidungsträger auf
nationaler und internationaler Ebene bis hin zur Basis und zum
einzelnen Bürger. Um sicherzustellen, daß sich Entscheidungen
zunehmend auf verläßliche Informationen stützen, müssen die
folgenden zwei Programmbereiche umgesetzt werden:
| a) |
Überbrückung der Datenlücke; |
| b) |
Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen. |
Programmbereiche
A. |
Überbrückung der Datenlücke |
Handlungsgrundlage
40.2 Wie aus den verschiedenen sektoralen
Kapiteln der Agenda 21 hervorgeht, sind zwar bereits
beträchtliche Datenbestände vorhanden, aber es müssen weitere
Daten auf lokaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene
gesammelt werden, die den Zustand und die Entwicklung des
Ökosystems Erde, der natürlichen Ressourcen, der Verschmutzung
und sozioökonomischer Variablen beschreiben. Der Unterschied in
der Verfügbarkeit, Qualität, Kohärenz, Standardisierung und
Zugänglichkeit von Daten zwischen Industrie- und
Entwicklungsländern wird immer größer und stellt eine
gravierende Beeinträchtigung der Möglichkeiten der Länder dar,
fundierte Entscheidungen im Bereich Umwelt und Entwicklung zu
treffen.
40.3 Insbesondere in den
Entwicklungsländern und in vielen Bereichen der internationalen
Ebene ist ein genereller Mangel an Kapazitäten für die
Erfassung und Bewertung von Daten, deren Umwandlung in nutzbare
Informationen und deren Verbreitung zu verzeichnen. Außerdem
bedarf es einer besseren Koordinierung zwischen Umwelt-,
Bevölkerungs-, Sozial- und Entwicklungsdaten und
Informationsmaßnahmen.
40.4 Allgemein gebräuchliche Indikatoren
wie etwa das Bruttosozialprodukt (BSP) und das Ausmaß einzelner
Ressourcen- oder Schadstoffströme geben nicht genügend
Aufschluß über die Frage der Nachhaltigkeit. Methoden zur
Bewertung von Interaktionen zwischen verschiedenen sektoralen
Umwelt-, Bevölkerungs-, Sozial- und Entwicklungsparametern sind
nicht genügend weit entwickelt oder werden nicht in
ausreichendem Maße genutzt. Es müssen Indikatoren für
nachhaltige Entwicklung entwickelt werden, um eine solide
Grundlage für Entscheidungen auf allen Ebenen zu schaffen und zu
einer selbstregulierenden Nachhaltigkeit integrierter Umwelt- und
Entwicklungssysteme beizutragen.
Ziele
40.5 Folgende Ziele sind von Bedeutung:
| a) |
die Erzielung einer kostengünstigeren und
sachdienlicheren Sammlung und Bewertung von Daten durch
eine bessere Bestimmung der Nutzer im privaten und
öffentlichen Bereich und ihres Informationsbedarfs auf
kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler
Ebene; |
| b) |
die Stärkung der Kapazitäten auf
kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler
Ebene zur Sammlung multisektoraler Informationen und
ihrer Nutzung in Entscheidungsprozessen und die
Erweiterung der Kapazitäten zur Sammlung und Auswertung
von Daten und Informationen für die
Entscheidungsfindung, insbesondere in
Entwicklungsländern; |
| c) |
die Entwicklung oder Stärkung der Mittel auf
kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler
Ebene, durch die sichergestellt werden kann, daß sich
die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete
Planung in allen Bereichen auf zeitgerechte,
zuverlässige und nützliche Informationen stützt; |
| d) |
die Bereitstellung relevanter Informationen in der
für ihre leichtere Verwendung erforderlichen Form und
Zeit. |
Maßnahmen
| (a) |
Entwicklung von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung |
40.6 Die Länder auf nationaler Ebene und
staatliche und nichtstaatliche Organisationen auf internationaler
Ebene sollen das Konzept der Indikatoren für nachhaltige
Entwicklung entwickeln, um solche Indikatoren zu bestimmen. Zur
Förderung der verstärkten Anwendung einiger dieser Indikatoren
in Satellitenrechnungen und letzten Endes auch in
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen muß die Entwicklung von
Indikatoren durch das Statistikbüro des Sekretariats der
Vereinten Nationen unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die
auf diesem Gebiet gesammelt wurden und werden, vorangetrieben
werden.
| (b) |
Förderung der globalen Anwendung von Indikatoren für
nachhaltige Entwicklung |
40.7 Einschlägige Organe und
Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sollen in
Zusammenarbeit mit anderen internationalen staatlichen,
zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen einen
geeigneten Katalog von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung
und von Indikatoren für außerhalb nationaler Hoheitsgewalt
liegende Bereiche wie die Hohe See, die obere Atmosphäre und den
Weltraum verwenden. Die Organe und Organisationen des Systems der
Vereinten Nationen könnten in Zusammenarbeit mit anderen
bedeutenden internationalen Organisationen Empfehlungen für eine
abgestimmte Entwicklung von Indikatoren auf nationaler,
regionaler und globaler Ebene und für die Aufnahme einer
geeigneten Auswahl dieser Indikatoren in gemeinsamen,
regelmäßig aktualisierte und allgemein zugängliche Berichte
und Datenbanken zur Nutzung auf internationaler Ebene unter
Berücksichtigung der nationalen Souveränität herausgeben.
| (c) |
Verbesserung der Datensammlung und -nutzung |
40.8 Die Länder und auf Ersuchen auch
internationale Organisationen sollen Bestandsaufnahmen der
umwelt-, ressourcen- und entwicklungsspezifischen Daten auf der
Grundlage nationaler/globaler Prioritäten für die Erzielung
einer nachhaltigen Entwicklung durchführen. Sie sollen die
vorhandenen Lücken bestimmen und Maßnahmen zur Beseitigung
dieser Lücken ergreifen. Innerhalb der Organe und Organisationen
des Systems der Vereinten Nationen und einschlägiger
internationaler Organisationen müssen die Maßnahmen zur
Sammlung von Daten, auch im Rahmen von Earthwatch und World
Weather Watch, insbesondere in den Bereichen Luftverschmutzung in
den Städten, Wasser- und Bodenressourcen (einschließlich
Wäldern und Weideland), Wüstenbildung, sonstige Lebensräume,
der Bodendegradation, der biologische Vielfalt, der Hohe See und
der obere Atmosphäre, verstärkt werden. Die Länder und
internationale Organisationen sollen sich neue Techniken zur
Sammlung von Daten einschließlich der satellitengestützten
Fernerkundung zunutze machen. Zusätzlich zur Stärkung
vorhandener entwicklungsbezogener Datenerkennungen muß Bereichen
wie demographischen Faktoren, der Verstädterung, der Armut, der
Gesundheit und dem Recht auf Zugang zu Ressourcen sowie
speziellen Gruppen wie Frauen, eingeborenen Bevölkerungsgruppen,
Jugendlichen, Kindern und Behinderten, und ihrer Beziehung zu
Umweltthemen besondere Beachtung geschenkt werden.
| (d) |
Verbesserung der Methoden zur Datenbewertung und -analyse |
40.9 Einschlägige internationale
Organisationen sollen praktische Empfehlungen für die
koordinierte, abgestimmte Erkennungen und Bewertung von Daten auf
nationaler und internationaler Ebene erarbeiten. Nationale und
internationale Daten- und Informationszentren sollen Systeme zur
kontinuierlichen Sammlung präziser Daten einrichten und
geographische Informationssysteme, Expertensysteme, Modelle und
eine Vielzahl weiterer Techniken zur Bewertung und Analyse von
Daten nutzen. Diese Schritte sind besonders wichtig, da in
Zukunft große Mengen an Satellitendaten verarbeitet werden
müssen. Industrieländer und internationale Organisationen wie
auch der private Sektor sollen auf Ersuchen insbesondere mit den
Entwicklungsländern zusammenarbeiten, um ihnen den Erwerb dieser
Technologien und dieses Know-hows zu erleichtern.
| (e) |
Bildung eines umfassenden Informationsrahmens |
40.10 Die Regierungen sollen die
Durchführung notwendiger institutioneller Veränderungen auf
nationaler Ebene zur Integration von Umwelt- und
Entwicklungsinformationen in Betracht ziehen. Auf internationaler
Ebene müssen Maßnahmen zur Bewertung der Umwelt verstärkt und
mit Bemühungen um die Bewertung von Entwicklungstrends
abgestimmt werden.
| (f) |
Stärkung der Kapazitäten für traditionelle
Informationen |
40.11 In Zusammenarbeit mit
internationalen Organisationen sollen die Länder unterstützende
Mechanismen entwickeln, um örtlichen Gemeinschaften und
Ressourcennutzern die erforderlichen Informationen und das
erforderliche Know-how zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer
Umwelt und ihrer Ressourcen, gegebenenfalls unter
Berücksichtigung traditioneller Kenntnisse und Verfahrensweisen
der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, zu vermitteln. Dies gilt
insbesondere für die ländliche, städtische und indigene
Bevölkerung sowie für Frauen- und Jugendgruppen.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
40.12 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programm genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat
der Konferenz auf etwa 1,9 Milliarden Dollar veranschlagt, in
Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Institutionelle Mittel |
40.13 Institutionelle Kapazitäten zur
Integration von Umwelt und Entwicklung und zur Entwicklung
einschlägiger Indikatoren fehlen sowohl auf nationaler als auch
auf internationaler Ebene. Bestehende Institutionen und Programme
wie das Globale Umweltüberwachungssystem (GEMS) und die Global
Resource Information Data Base (GRID) innerhalb des UNEP und
verschiedene Institutionen innerhalb des systemweiten Earthwatch
müssen erheblich verstärkt werden. Earthwatch war und ist ein
wichtiger Lieferant umweltrelevanter Daten. Es gibt zwar
innerhalb einiger Organisationen auch Programme, die sich mit
Entwicklungsdaten befassen, doch sind sie nicht ausreichend
aufeinander abgestimmt. Die solche Entwicklungsdaten betreffenden
Maßnahmen von Organisationen und Institutionen des Systems der
Vereinten Nationen sollen besser aufeinander abgestimmt werden,
vielleicht durch ein entsprechendes, ergänzendes
"Development Watch", das mit dem bestehenden Earthwatch
im Rahmen einer geeigneten Stelle innerhalb der Vereinten
Nationen koordiniert werden soll, damit die volle Integration von
Umwelt- und Entwicklungsbelangen sichergestellt ist.
| (c) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
40.14 Hinsichtlich des Transfers von
Technologien müssen aufgrund der raschen Entwicklung von
Datenerfassungs- und Informationstechnologien Leitlinien und
Mechanismen zum schnellen und kontinuierlichen Transfer dieser
Technologien, insbesondere an Entwicklungsländer, in
Übereinstimmung mit Kapitel 34 (Transfer umweltverträglicher
Technologien, Zusammenarbeit, Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten), und zur Ausbildung des
Bedienungspersonals entwickelt werden.
| (d) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
40.15 Eine internationale Zusammenarbeit
im Bereich der Aus- und Fortbildung wird auf allen Gebieten und
Ebenen, insbesondere in Entwicklungsländern, erforderlich sein.
Dazu wird die technische Ausbildung aller an der Sammlung,
Bewertung und Umformung von Daten Beteiligten sowie die
Unterstützung der Entscheidungsträger beim Gebrauch solcher
Informationen gehören.
| (e) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
40.16 Alle Länder, insbesondere die
Entwicklungsländer, sollen mit Unterstützung durch die
internationale Zusammenarbeit ihre Kapazitäten zur Sammlung,
Speicherung, Organisation und Bewertung von Daten und zu deren
nutzbringenderem Einsatz in der Entscheidungsfindung verbessern.
B. |
Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen |
Handlungsgrundlage
40.17 Es gibt bereits eine Fülle von
Daten und Informationen, die für die Erzielung einer
nachhaltigen Entwicklung genutzt werden könnten. Die
entsprechenden Informationen zum richtigen Zeitpunkt und in dem
passenden Aggregationsgrad zu finden, ist eine schwierige
Aufgabe.
40.18 In vielen Ländern, insbesondere in
Entwicklungsländern, werden Informationen nicht sachgerecht
verwaltet, aufgrund unzureichender Ausstattung mit finanziellen
Mittel und geschultem Personal, mangelndem Bewustsein über den
Wert und die Verfügbarkeit solcher Informationen und anderer
unmittelbarer oder dringender Probleme. Selbst wenn Informationen
vorhanden sind, sind sie aufgrund fehlender Technologien für
einen ungehinderten Zugriff oder damit zusammenhängender Kosten
nicht ohne weiteres zugänglich, insbesondere bei außerhalb des
eigenen Landes und bei kommerziell verfügbaren Informationen.
Ziele
40.19 Bestehende nationale und
internationale Mechanismen für die Verarbeitung und den
Austausch von Informationen und für die damit zusammenhängende
technische Hilfe sollen verstärkt werden, damit eine
ungehinderte und ausgewogene Verfügbarkeit von auf kommunaler,
Provinz-, nationaler und internationaler Ebene anfallenden
Informationen gewährleistet ist, unter Beachtung der nationalen
Souveränität und des Schutzes geistigen Eigentums.
40.20 Die nationalen Kapazitäten und die
innerhalb von Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und
dem privaten Sektor vorhandenen Kapazitäten für die
Informationsverarbeitung und die Kommunikation sollen,
insbesondere innerhalb der Entwicklungsländer, gestärkt werden.
40.21 Die volle Beteiligung insbesondere
der Entwicklungsländer soll im Rahmen eines internationalen
Systems der Organe und Organisationen des Systems der Vereinten
Nationen zur Sammlung, Auswertung und Nutzung von Daten und
Informationen sichergestellt werden.
Maßnahmen
| (a) |
Beschaffung geeigneter Informationen für die
Entscheidungsfindung |
40.22 Die Länder und internationale
Organisationen sollen Informationssysteme und -dienste in mit
einer nachhaltigen Entwicklung zusammenhängenden Sektoren auf
kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene
überprüfen und stärken. Besonderer Nachdruck soll dabei auf
die Umwandlung vorhandener Informationen in eine für den
Entscheidungsprozeß geeignetere Form und die Anvisierung
unterschiedlicher Benutzergruppen gelegt werden. Außerdem sollen
Mechanismen für die Umwandlung wissenschaftlicher und
sozioökonomischer Bewertungen in sowohl für die Planung als
auch für die öffentliche Aufklärung geeignete Informationen
auf- oder ausgebaut werden. Dabei sollen elektronische und
nichtelektronische Formate verwendet werden.
| (b) |
Festlegung von Normen und Verfahren für die
Informationsverarbeitung |
40.23 Die Regierungen sollen die
Unterstützung der Bemühungen staatlicher sowie nichtstaatlicher
Organisationen um die Entwicklung von Mechanismen für einen
effizienten und abgestimmten Austausch von Informationen auf
kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene,
einschließlich der Überarbeitung und Erstellung von Daten-,
Zugriffs- und Weiterleitungsformaten sowie
Kommunikationsschnittstellen, in Betracht ziehen.
| (c) |
Erstellung von Dokumentationen über Informationen |
40.24 Die Organe und Organisationen des
Systems der Vereinten Nationen sowie andere staatliche und
nichtstaatliche Organisationen sollen Informationen über die
innerhalb ihrer eigenen Organisationen verfügbaren
Informationsquellen dokumentieren und austauschen. Bestehende
Programme wie etwa der Beratende Ausschuß für die Koordinierung
von Informationssystemen (ACCIS) und das Internationale
Dokumentationssystem für Informationsquellen über die Umwelt
(INFOTERRA) sollen diesbezüglich überprüft und verbessert
werden. Außerdem sollen Anstöße für Vernetzungs- und
Koordinierungsmechanismen zwischen der Vielzahl anderer
Handlungsträger gegeben werden, einschließlich Regelungen mit
nichtstaatlichen Organisationen für die gemeinsame Nutzung von
Informationen sowie Maßnahmen durch die für die gemeinsame
Nutzung von Informationen über Projekte zur nachhaltigen
Entwicklung auf Geberseite. Der private Sektor soll dazu angeregt
werden, die Mechanismen für die gemeinsame Nutzung seiner
Erfahrungen und Informationen über eine nachhaltige Entwicklung
zu stärken.
| (d) |
Auf- und Ausbau elektronischer Vernetzungskapazitäten |
40.25 Die Länder, internationale
Organisationen, einschließlich der Organe und Organisationen des
Systems der Vereinten Nationen, und nichtstaatliche
Organisationen sollen verschiedene Initiativen zur Herstellung
elektronischer Verbindungen nutzen, um den Informationsaustausch
zu unterstützen, den Zugriff auf Datenbanken und andere
Informationsquellen zu sichern, die Kommunikation zur Erfüllung
weitreichender Ziele wie etwa der Umsetzung der Agenda 21, zu
erleichtern, zwischenstaatliche Verhandlungen zu erleichtern,
Übereinkommen und Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung zu
überwachen, Umweltwarnungen weiterzumelden und technische Daten
zu übermitteln. Diese Organisationen sollen außerdem die
Verknüpfung unterschiedlicher elektronischer Netzwerke und die
Nutzung einschlägiger Standards und Kommunikationsprotokolle
für den transparenten elektronischen Kommunikationsaustausch
erleichtern. Im Bedarfsfall sollen neue Technologien entwickelt
und ihre Anwendung gefördert werden, damit auch diejenigen, die
noch nicht an bestehende Infrastrukturen und Methoden
angeschlossen sind, beteiligt werden können. Außerdem sollen
Mechanismen für die notwendige Übermittlung von Informationen
an nichtelektronische Systeme und umgekehrt entwickelt werden,
damit auch diejenigen, die nicht an dieser Form der Kommunikation
teilnehmen können, einbezogen werden.
| (e) |
Inanspruchnahme kommerzieller Informationsquellen |
40.26 Die Länder und internationale
Organisationen sollen die Durchführung von Erhebungen über im
privaten Sektor zur Verfügung stehende Informationen zum Thema
nachhaltige Entwicklung und über geltende Regelungen
hinsichtlich ihrer Weitervermittlung in Betracht ziehen, um
Lücken zu ermitteln und herauszufinden, wie diese Lücken durch
kommerzielle oder teilkommerzielle Maßnahmen, insbesondere
Maßnahmen in oder unter Beteiligung von Entwicklungsländern,
sofern dies durchführbar ist, geschlossen werden können. Bei
auftretenden ökonomischen oder sonstigen Einschränkungen in
bezug auf die Bereitstellung von Informationen und den Zugriff
darauf, insbesondere in Entwicklungsländern, sollen neuartige
Systeme zur Subventionierung eines solchen Informationszugriffs
oder zur Beseitigung der außerökonomischen Einschränkungen in
Betracht gezogen werden.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
40.27 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programm genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat
der Konferenz auf etwa 165 Millionen Dollar veranschlagt, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre -
hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und
-programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Institutionelle Mittel |
40.28 Die institutionellen Konsequenzen
dieses Programms betreffen in der Hauptsache die Stärkung
bereits bestehender Institutionen sowie eine engere
Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen; sie müssen
mit den von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und
Entwicklung im Hinblick auf Institutionen getroffenen
Gesamtentscheidungen in Einklang stehen.
| (c) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
40.29 Die Industrieländer und
einschlägige internationale Organisationen sollen insbesondere
mit den Entwicklungsländern zusammenarbeiten und deren
Möglichkeiten verbessern, einschlägige Informationen über
Umwelt und Entwicklung zu erhalten, zu speichern und abzufragen
sowie Informationen beizusteuern, weiterzugeben, zu nutzen und
öffentlichen Zugriff darauf zu gewähren, durch Bereitstellung
von Technologien und Ausbildungsmöglichkeiten für den Aufbau
örtlicher Informationsdienste und durch Unterstützung von
Partnerschaften und Kooperationsvereinbarungen zwischen Ländern
und auf regionaler oder subregionaler Ebene.
| (d) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
40.30 Die Industrieländer und
einschlägige internationale Organisationen sollen insbesondere
in den Entwicklungsländern die Forschung und die Entwicklung im
Hardware- und Software-Bereich und in anderen Bereichen der
Informationstechnologie unter Berücksichtigung der allgemeinen
Arbeit, der nationalen Bedürfnisse und der Umweltbelange dieser
Länder unterstützen.
|