Kapitel 37
Nationale Mechanismen und internationale Zusammenarbeit zur
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten in
Entwicklungsländern
Programmbereiche
Handlungsgrundlage
37.1 Die Frage, ob ein Land in der Lage
ist, einen in Richtung nachhaltige Entwicklung führenden Kurs zu
verfolgen, hängt weitgehend von den Fähigkeiten seiner Menschen
und Institutionen sowie den herrschenden ökologischen und
geographischen Bedingungen ab. Die Stärkung von personellen und
institutionellen Kapazitäten (capacity building) bezieht sich
auf das personelle, wissenschaftliche, technologische,
organisatorische, institutionelle und finanzielle Potential des
jeweiligen Landes. Ein wesentliches Ziel der Stärkung von
personellen und institutionellen Kapazitäten besteht darin, die
Fähigkeit eines Landes zu verbessern, die wichtigen Fragen im
Zusammenhang mit der Wahl des politischen Kurses und den
Umsetzungsmodalitäten für verschiedene Entwicklungsalternativen
ausgehend von einer genauen Kenntnis der ökologischen Potentiale
und Grenzen sowie der Bedürfnisse aus der Sicht der Bevölkerung
des betreffenden Landes zu bewerten und zu lösen. Demzufolge
betrifft die Notwendigkeit, die nationalen Kapazitäten zu
stärken, alle Länder gleichermaßen.
37.2 Die Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten auf nationaler Ebene zur Umsetzung
der Agenda 21 erfordert eigene Anstrengungen der betreffenden
Länder in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit einschlägigen
Organisationen der Vereinten Nationen sowie mit
Industrieländern. Die internationale Staatengemeinschaft auf
nationaler, subregionaler und regionaler Ebene, die Kommunen,
nichtstaatliche Organisationen, Universitäten und
Forschungszentren sowie die Wirtschaft und sonstige private
Einrichtungen und Organisationen könnten diese Anstrengungen
ebenfalls unterstützen. Von wesentlicher Bedeutung für die
einzelnen Länder ist die Festlegung von Prioritäten und die
Bestimmung der Instrumente zur Schaffung der Kapazitäten und
Leistungspotentiale, die für die Umsetzung der Agenda 21
erforderlich sind, wobei die ökologischen und wirtschaftlichen
Bedürfnisse der Länder mit zu berücksichtigen sind. Können,
Wissen und technisches Know-how des Einzelnen und auf der
institutionellen Ebene werden für den Aufbau entsprechender
Einrichtungen, die politische Zielanalyse und das
Entwicklungsmanagement benötigt, wozu auch die Prüfung von
Handlungsalternativen gehört, um den Zugang zu Technologien und
ihre Transfer zu verbessern und die wirtschaftliche Entwicklung
zu fördern. Technische Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit
der Transfer von Technologien und Know-how, umfaßt das gesamte
Spektrum von Aktivitäten zur Entwicklung oder Stärkung der
Kapazitäten und des Leistungspotentials von Einzelpersonen und
Gruppen. Ziel dieser Zusammenarbeit soll die Steuerung und
Koordinierung des langfristigen Kapazitätsaufbaus und -bedarfs
durch die Länder in eigener Verantwortung sein. Technische
Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer von
Technologien und Know-how, kann nur dann erfolgreich sein, wenn
sie aus den eigenen Umwelt- und Entwicklungsstrategien und
-prioritäten eines Landes hergeleitet und mit ihnen verknüpft
ist und wenn Entwicklungsorganisationen und Regierungen
verbesserte und einheitliche Handlungskonzepte und Verfahren zur
Unterstützung dieses Prozesses festlegen.
Ziele
37.3 Zu den Gesamtzielen dieses
Programmbereichs im Rahmen der Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten im Lande selbst gehören die
Entwicklung und Verbesserung nationaler und dazugehöriger
subregionaler und regionaler personeller und institutioneller
Kapazitäten und Potentiale für eine nachhaltige Entwicklung
unter Einbeziehung der nichtstaatlichen Sektoren. Das vorliegende
Programm soll auf folgende Weise dazu beitragen:
| a) |
durch Förderung eines fortlaufenden partizipativen
Prozesses zur Bestimmung der Bedürfnisse und
Prioritäten des jeweiligen Landes bei der Umsetzung der
Agenda 21, wobei der technischen und fachlichen
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der
Entwicklung institutioneller Kapazitäten und Ressourcen
in der jeweiligen "nationalen Agenda" Vorrang
einzuräumen ist; dabei soll die Möglichkeit eines
optimalen Einsatzes der vorhandenen menschlichen
Ressourcen sowie eine Steigerung der Effizienz
bestehender Institutionen und nichtstaatlicher
Organisationen, einschließlich wissenschaftlicher und
technischer Einrichtungen, gebührend berücksichtigt
werden; |
| b) |
durch Neuorientierung der technischen
Zusammenarbeit und gleichzeitige Festlegung neuer
Prioritäten in diesem Bereich, auch derjenigen, die den
Prozeß des Transfers von Technologien und Know-how
betreffen, wobei die besonderen Gegebenheiten und
individuellen Bedürfnisse der Empfänger gebührend
berücksichtigt und die Koordinierung zwischen den
Geberstaaten von Hilfe zur Unterstützung ländereigener
Aktionsprogramme verbessert werden sollen. Diese
Koordinierung soll sich auch auf nichtstaatliche
Organisationen und Institutionen im Bereich Wissenschaft
und Technologie sowie gegebenenfalls auch auf die
Privatwirtschaft erstrecken; |
| c) |
durch Änderung der Zeithorizonte für die Planung
und Durchführung von Programmen zum Auf- und Ausbau
institutioneller Trägerstrukturen, um diesen mehr
Möglichkeiten zu geben, neuen langfristigen
Herausforderungen zu begegnen anstatt sich nur auf
unmittelbare Probleme zu konzentrieren; |
| d) |
durch Verbesserung und Neuausrichtung bestehender
internationaler multilateraler Institutionen, die für
Umwelt- und/oder Entwicklungsfragen zuständig sind, um
sicherzustellen, daß diese Institutionen von ihrer
Kapazität und ihrer Eignung her in der Lage sind, Umwelt
und Entwicklung zu integrieren; |
| e) |
durch Verbesserung der institutionellen
Kapazitäten und Potentiale der öffentlichen Hand und
der Privatwirtschaft, um die Umweltauswirkungen jedes
einzelnen Entwicklungsprojekts evaluieren zu können. |
37.4 Im einzelnen sind folgende Ziele zu
nennen:
| a) |
jedes Land soll darauf hinwirken, baldmöglichst -
gegebenenfalls bis 1994 - eine Übersicht über die
erforderlichen Kapazitäten und das erforderliche
Potential zur Erarbeitung nationaler Strategien für eine
nachhaltige Entwicklung zu erstellen, einschließlich der
zur Erarbeitung und Umsetzung des eigenen
Aktionsprogramms einer nationalen Agenda 21 benötigten
Kapazitäten; |
| b) |
bis 1997 soll der Generalsekretär
der Vereinten Nationen der Generalversammlung einen
Bericht vorlegen, der sich mit den erzielten
Verbesserungen in bezug auf Politik,
Koordinierungssysteme und Verfahren zur verstärkten
Durchführung von auf eine nachhaltige Entwicklung
ausgerichteten Programmen der technischen Zusammenarbeit
sowie mit den erforderlichen flankierenden Maßnahmen zur
Verstärkung einer derartigen Zusammenarbeit befaßt.
Dieser Bericht soll auf der Grundlage der von den
Ländern, von internationalen Organisationen, Umwelt- und
Entwicklungsinstitutionen, Geberorganisationen und
nichtstaatlichen Partnern bereitgestellten Informationen
ausgearbeitet werden. |
Maßnahmen
| (a) |
Herstellung eines nationalen Konsenses und Formulierung
von Strategien für die Stärkung von personellen und
institutionellen Kapazitäten zur Umsetzung der Agenda 21 |
37.5 Ein wichtiger Aspekt der Gesamtplanung
ist, daß jedes Land die Erzielung eines breiten
gesellschaftlichen Konsenses über die nationale Politik und die
nationalen Maßnahmen anstreben soll, die für den kurz- und
langfristigen Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten zur Umsetzung der eigenen Agenda 21 erforderlich
sind. Dieser Konsens soll das Ergebnis eines partizipativen
Dialogs einschlägiger Interessengruppen sein und zur Ermittlung
von Kenntnislücken, der institutionellen Kapazitäten und
Potentiale, der technischen und wissenschaftlichen Vorgaben sowie
des Mittelbedarfs führen, um Umweltwissen und -verwaltung im
Sinne einer Integration von Umwelt und Entwicklung zu verbessern.
Das Entwicklungsprogrammprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)
könnte in Zusammenarbeit mit einschlägigen Sonderorganisationen
und sonstigen internationalen zwischenstaatlichen Organisationen
und nichtstaatlichen Organisationen auf Ersuchen der Regierungen
bei der Ermittlung des Bedarfs an technischer Zusammenarbeit,
auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien und
Know-how, und der Gewährung von Entwicklungshilfe zur Umsetzung
der Agenda 21 behilflich sein. Der nationale Planungsprozeß des
jeweiligen Landes, gegebenenfalls im Verbund mit nationalen
Aktionsplänen oder Strategien für eine nachhaltige Entwicklung,
soll den Rahmen für eine derartige Zusammenarbeit und
Unterstützung bilden. Das UNDP soll sein Netzwerk von
Außenstellen und sein umfassendes Mandat zur Bereitstellung von
Hilfe weiter ausbauen und dabei auf seine Erfahrungen im Bereich
der technischen Zusammenarbeit zurückgreifen, um die Stärkung
der Kapazitäten auf nationaler und regionaler Ebene zu
erleichtern, und den Sachverstand anderer Organisationen,
insbesondere des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP),
der Weltbank sowie der regionalen Wirtschaftskommissionen und
Entwicklungsbanken und einschlägiger zwischenstaatlicher und
nichtstaatlicher internationaler Organisationen, in vollem Umfang
nutzen.
| (b) |
Ermittlung nationaler Träger und Anforderungen für
technologische Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem
Transfer von Technologien und Know-how im Rahmen von
Sektorstrategien |
37.6 Die Länder, die mit internationalen
Organisationen und Geberinstitutionen eine technische
Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer von
Technologien und Know-how, vereinbaren möchten, sollen
entsprechende Anfragen im Rahmen langfristiger sektoraler oder
subsektoraler "capacity building"-Strategien
formulieren. Diese Strategien sollen gegebenenfalls auf Themen
wie durchzuführende politische Anpassungen, haushaltsrechtliche
Fragen, Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Institutionen,
Anforderungen in bezug auf personelle Ressourcen sowie Bedarf an
Technologien und wissenschaftlicher Ausstattung ausgerichtet
sein. Dabei soll der Bedarf sowohl des öffentlichen als auch des
privaten Sektors ermittelt werden und die Intensivierung von
wissenschaftlicher Ausbildung sowie Bildungs- und
Forschungsprogrammen in Erwägung gezogen werden, worin auch eine
solche Ausbildung in den Industrieländern und der Ausbau von
Leistungszentren in Entwicklungsländern eingeschlossen sein
sollen. Die Länder könnten für die Abwicklung und
Koordinierung der technischen Zusammenarbeit eine zentrale Stelle
benennen und ausbauen und diese in den Prozeß der
Prioritätensetzung und der Mittelzuweisung mit einbeziehen.
| (c) |
Schaffung eines Mechanismus zur Überprüfung der
technischen Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer
von Technologien und Know-how |
37.7 Geber und Empfänger, die
Organisationen und Institutionen des Systems der Vereinten
Nationen und internationale öffentliche und private
Organisationen sollen den Fortgang des Kooperationsprozesses im
Rahmen der technischen Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit
Maßnahmen zur Transfer von Technologien und Know-how in
Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung, überprüfen. Um
diesen Prozeß zu erleichtern, könnte der Generalsekretär unter
Berücksichtigung der vom UNDP und anderen Organisationen zur
Vorbereitung der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt
und Entwicklung (UNCED) geleisteten Arbeit mit den
Entwicklungsländern, regionalen Organisationen, Organisationen
und Institutionen des Systems der Vereinten Nationen,
einschließlich Regionalkommissionen, sowie multilateralen und
bilateralen Entwicklungs- und Umweltschutzorganisationen
Konsultationen einleiten mit dem Ziel, die eigenen Kapazitäten
der Länder zu verstärken und die technische Zusammenarbeit,
auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien und
Know-how, zu verbessern. Dabei sind folgende Aspekte zu prüfen:
| a) |
eine Evaluierung der vorhandenen Kapazitäten und des
vorhandenen Potentials für ein integriertes Umwelt- und
Entwicklungsmanagement, darunter auch der fachlichen,
technischen und institutionellen Kapazitäten, sowie der
Einrichtungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von
Entwicklungsprojekten; ebenso eine Evaluierung der
Möglichkeiten, den Bedarf an technischer Zusammenarbeit
- auch im Zusammenhang mit der Transfer von Technologien
und Know-how - der Agenda 21 und der weltweiten
Übereinkommen über Klimaänderungen und über die
biologische Vielfalt zu berücksichtigen und eine
Verbindung herzustellen; |
| b) |
die Abschätzung des
Beitrags laufender Maßnahmen der technischen
Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer von
Technologien und Know-how, zur Stärkung der nationalen
personellen und institutionellen Kapazitäten und des
nationalen Potentials für ein integriertes Umwelt- und
Entwicklungsmanagement und eine Abschätzung der zur
Verbesserung der Qualität der internationalen
technischen Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit der
Transfer von Technologien und Know-how, erforderlichen
Mittel; |
| c) |
eine Strategie zur Verlagerung des Schwerpunkts auf
einen Kapazitätsaufbau, der die Notwendigkeit der
operativen Integration von Umwelt und Entwicklung durch
längerfristige Zusagen anerkennt, wobei die von jedem
einzelnen Land durch einen partizipativen Prozeß
erarbeitete nationale Programme als Grundlage dienen
soll; |
| d) |
die Erwägung der vermehrten Inanspruchnahme
langfristiger partnerschaftlicher Regelungen zwischen
Kommunen, nichtstaatlichen Organisationen,
Universitäten, Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen
sowie privatwirtschaftlichen, öffentlichen und privaten
Einrichtungen mit entsprechenden Partnern in anderen
Ländern oder innerhalb von Ländern oder Regionen.
Programme wie etwa die Sustainable Development Networks
des UNDP sollen in dieser Hinsicht bewertet werden; |
| e) |
die Verbesserung der Nachhaltigkeit von Projekten
durch Berücksichtigung der Umweltauswirkungen, der
Kosten des institutionellen Auf- und Ausbaus, der
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und des
Technologiebedarfs sowie finanzieller und
organisatorischer Vorgaben im Zusammenhang mit Betrieb
und Unterhaltung beim ursprünglichen Projektentwurf; |
| f) |
die Verbesserung der technischen Zusammenarbeit,
auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien
und Know-how sowie Managementprozessen, durch eine
stärkere Beachtung des Auf- und Ausbaus von Kapazitäten
als integralen Bestandteil von auf eine nachhaltige
Entwicklung ausgerichteten Strategien für Umwelt- und
Entwicklungsprogramme, und zwar sowohl im Rahmen von
länderbezogenen Koordinierungsprozessen wie etwa
Beratungsguppen (consultative groups) und "Runden
Tischen" als auch in sektoralen
Koordinierungsmechanismen, um den Entwicklungsländern
die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an der Beschaffung
von Hilfe aus unterschiedlichen Quellen zu beteiligen. |
| (d) |
Stärkung des Sachverstands und des Gesamtbeitrags des
Systems der Vereinten Nationen im Hinblick auf Initiativen zur
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
37.8 Organisationen, Organe, Gremien und
Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen könnten
zusammen mit anderen internationalen und regionalen
Organisationen und dem öffentlichen und dem privaten Sektor
gegebenenfalls ihre gemeinsamen Aktivitäten im Bereich der
technischen Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer
von Technologien und Know-how, verstärken, um miteinander
verknüpfte Umwelt- und Entwicklungsfragen angehen zu können und
eine größere Kohärenz und Konsistenz der Maßnahmen zu
erreichen. Die Organisationen könnten den einzelnen Ländern,
insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, auf Wunsch
Hilfestellung leisten und den Rücken stärken, soweit es um
nationale umwelt- und entwicklungspolitische Fragen, die
Entwicklung der menschlichen Ressourcen, die Entsendung von
Experten, Rechtsvorschriften, natürliche Ressourcen und
Umweltdaten geht.
37.9 Das UNDP, die Weltbank und regionale
multilaterale Entwicklungsbanken sollen im Rahmen ihrer
Beteiligung an nationalen und regionalen
Koordinierungsmechanismen dazu beitragen, die Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten und des
Leistungspotentials auf Länderebene zu fördern, wobei sie auf
den speziellen Sachverstand und die operativen Kapazitäten des
UNEP im Umweltbereich sowie der Sonderorganisationen und
Organisationen des Systems der Vereinten Nationen und regionaler
und subregionaler Organisationen in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich zurückgreifen sollen. Zu diesem Zweck
soll das UNDP unter Zuhilfenahme seines Netzwerks von
Länderbüros sowie seines umfassenden Mandats und seiner
fundierten Erfahrungen im Bereich der technischen Zusammenarbeit,
auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien und
Know-how, Finanzierungsmittel für die Stärkung der Kapazitäten
und des Leistungspotentials mobilisieren. Gleichzeitig soll das
UNDP gemeinsam mit den genannten internationalen Organisationen
mit der Einleitung von Konsultationsprozessen fortfahren, um die
Mobilisierung und Koordinierung von Mitteln der internationalen
Staatengemeinschaft zur Stärkung der Kapazitäten und des
Leistungspotentials, einschließlich der Einrichtung einer
entsprechenden Datenbank, zu verstärken. Es ist durchaus
möglich, daß zur Erfüllung dieser Aufgaben auch die eigenen
Kapazitäten des UNDP gestärkt werden müssen.
37.10 Die für die technische
Zusammenarbeit zuständige Institution des jeweiligen Landes soll
mit Unterstützung der ortsansässigen Vertreter des UNDP und der
Vertreter des UNEP eine kleine Gruppe von Handlungsträgern
bilden, die eine Schlüsselrolle bei der Steuerung dieses
Prozesses übernehmen, wobei den eigenen Strategien und
Prioritäten des jeweiligen Landes Vorrang einzuräumen ist. Die
im Rahmen bereits durchgeführten Planungsprozesse wie etwa den
nationalen Berichten für die Konferenz der Vereinten Nationen
über Umwelt und Entwicklung, nationalen Naturschutzstrategien
und Umweltaktionsplänen gewonnenen Erfahrungen sollen in vollem
Umfang genutzt und in einer vom jeweiligen Land getragenen
partizipativen und nachhaltigen Entwicklungsstrategie verankert
werden. Dies soll durch Informationsaustauschnetze und
Konsultationen mit Geberorganisationen ergänzt werden, um sowohl
die Koordinierung als auch den Zugang zum vorhandenen Potential
an wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und
Informationen in andernorts befindlichen Institutionen zu
verbessern.
| (e) |
Harmonisierung der Unterstützungsleistungen auf
regionaler Ebene |
37.11 Auf regionaler Ebene sollen die
bestehenden Organisationen prüfen, ob es eventuell
wünschenswert wäre, regionale und subregionale
Konsultationsprozesse sowie Gespräche am runden Tisch zu
fördern, um den Austausch von Daten, Informationen und
Erfahrungen über die Umsetzung der Agenda 21 zu verbessern.
Ausgehend von den Ergebnissen der regionalen Erhebungen über den
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten, die
diese regionalen Organisationen auf Veranlassung der Konferenz
der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung durchgeführt
haben, und im Zusammenwirken mit bestehenden regionalen,
subregionalen oder nationalen Organisationen, die über
Möglichkeiten einer regionalem Koordinierung verfügen, soll das
UNDP dabei einen wesentlichenBeitrag leisten. Die zuständige
nationale Stelle soll einen Steuerungsmechanismus schaffen.
Zwischen den Ländern der betreffenden Region soll mit
Unterstützung der jeweils zuständigen regionalen Organisationen
und unter Beteiligung von Entwicklungsbanken, bilateralen
Hilfsorganisationen und nichtstaatlichen Organisationen ein
Mechanismus für die regelmäßige Überprüfung eingerichtet
werden. Als weitere Möglichkeit kommt die Entwicklung nationaler
und regionaler Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen in Frage,
die auf bestehenden regionalen und subregionalen Institutionen
aufbauen.
Instrumente der Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
37.12 Die bilateralen Aufwendungen für
die technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern,
einschließlich der Transfer von Technologien und Know-how,
betragen etwa 15 Milliarden Dollar beziehungsweise etwa 25
Prozent der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe. Zur
Umsetzung der Agenda 21 bedarf es eines wirksameren Einsatzes
dieser Mittel und zusätzlicher Mittel für bestimmte
Schlüsselbereiche.
37.13 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Kapitel genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat
der UNCED auf etwa 300 Millionen bis 1 Milliarde Dollar
veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer
Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt
sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen
Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der
Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre -
hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und
-programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
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