Kapitel 32
Stärkung der Rolle der Bauern
Programmbereiche
Handlungsgrundlage
32.1 Ein Drittel der Landfläche der Erde
wird landwirtschaftlich genutzt, und für einen großen Teil der
Weltbevölkerung stellt die Arbeit in der Landwirtschaft die
Hauptbeschäftigung dar. Diese Arbeit findet in engem Kontakt mit
der Natur statt und trägt durch Erzeugung erneuerbarer
Ressourcen zur Wertschöpfung bei; gleichzeitig aber kann sie die
Anfälligkeit der Natur aufgrund übermäßiger Ausbeutung der
Ressourcen und unangepaßter Formen der Bewirtschaftung erhöhen.
32.2 Die ländlichen Haushalte, die
indigenen Bevölkerungsgruppen und ihre Gemeinschaften und die
landwirtschaftlichen Familienbetriebe, die zu einem erheblichen
Teil von Frauen geführt werden, verwalten ein Großteil der
Ressourcen dieser Erde. Die Bauern müssen ihre natürliche
Umwelt bewahren, da diese ihre Existenzgrundlage darstellt. In
den letzten zwanzig Jahren ist ein eindrucksvoller Anstieg des
Gesamtvolumens der Agrarproduktion zu verzeichnen. Allerdings ist
in einigen Regionen dieser Anstieg durch das enorme
Bevölkerungswachstum oder hohe Auslandsschulden sowie sinkende
Rohstoffpreise konterkariert worden. Hinzu kommt, daß die
natürlichen Ressourcen, von denen die Landwirtschaft abhängig
ist, einer schonenden Pflege bedürfen und in letzter Zeit
zunehmend Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit
landwirtschaftlicher Produktionssysteme geäußert werden.
32.3 Ein auf die Bauern als Zielgruppe
ausgerichteter Ansatz, wie er in vielen Programmbereichen der
Agenda 21 angesprochen wird, ist sowohl in den Industrieländern
als auch in den Entwicklungsländern der Schlüssel zur
Einführung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen. Ein großer Teil
der ländlichen Bevölkerung in den Entwicklungsländern hängt
primär von einer auf Familienbasis betriebenen
Subsistenzlandwirtschaft ab. Allerdings hat sie nur begrenzt
Zugang zu Ressourcen, Technologien, alternativen Möglichkeiten
der Existenzsicherung und Produktionsmitteln. Die Folge ist, daß
die natürlichen Ressourcen, einschließlich
Grenzertragsstandorten, von ihr übermäßig ausgebeutet werden.
32.4 Die nachhaltige Entwicklung der in
marginalen und empfindlichen Ökosystemen lebenden Bevölkerung
wird in der Agenda 21 ebenfalls angesprochen. Der Schlüssel zur
erfolgreichen Umsetzung von Programmen zugunsten dieser
Bevölkerung sind eine verstärkte Motivation und eine
Veränderung des Verhaltens des einzelnen Bauern sowie eine
staatliche Politik, die den Bauern Anreize bietet, ihre
natürlichen Ressourcen effizient und nachhaltig zu nutzen. Die
bäuerliche Bevölkerung, insbesondere die Frauen, sehen sich in
hohem Maße wirtschaftlichen, rechtlichen und institutionellen
Unwägbarkeiten ausgesetzt, wenn sie in ihr Land und in andere
Ressourcen investieren. Die Dezentralisierung der
Entscheidungsfindung, also die Verlagerung hin zu lokalen und
kommunalen Organisationen, ist der Schlüssel zu einer
Veränderung des Verhaltens der Menschen und zur Umsetzung
nachhaltiger Bewirtschaftungsstrategien. Dieser Programmbereich
befaßt sich mit Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieses Ziels
beitragen können.
Ziele
32.5 Folgende Ziele werden vorgeschlagen:
| a) |
Unterstützung eines dezentralen
Entscheidungsprozesses durch Schaffung und Stärkung
lokaler und dörflicher Organisationen, wodurch
Befugnisse und Verantwortung auf die Hauptnutzer
natürlicher Ressourcen delegiert würden; |
| b) |
Unterstützung und Erweiterung der Rechtsfähigkeit von
Frauen und besonders anfälliger Gruppen in bezug auf
Zugang, Nutzung und Besitz zu Land; |
| c) |
Förderung und Unterstützung nachhaltiger
Bewirtschaftungsverfahren und Agrartechnologien; |
| d) |
Einführung oder Stärkung einer Politik, welche
Anstöße für eine Selbstversorgung mit Technologien mit
geringem Produktionsmittel- und Energieeinsatz
einschließlich einheimischer Verfahren und für
Preissetzungsmechanismen gibt, welche die Umweltkosten
internalisieren; |
| e) |
Entwicklung eines Politikrahmens, den Bauern
Anreize und Motivation zur Anwendung nachhaltiger und
effizienter Bewirtschaftungsverfahren bietet; |
| f) |
Verstärkung der Beteiligung von Bauern und
Bäuerinnen im Rahmen der sie vertretenden Organisationen
an der Gestaltung und Umsetzung einer auf diese Ziele
ausgerichteten Politik. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
32.6 Die Regierungen der einzelnen Länder sollen
| a) |
die Durchführung von Programmen für eine nachhaltige
Existenzsicherung, eine nachhaltige Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung, eine nachhaltige Bewirtschaftung
empfindlicher Ökosysteme, eine nachhaltige Wassernutzung
in der Landwirtschaft und die integrierte Bewirtschaftung
natürlicher Ressourcen gewährleisten; |
| b) |
Preissetzungsmechanismen, handelspolitische Maßnahmen,
steuerliche Anreize und andere politische Instrumente,
welche die Entscheidung des einzelnen Bauern im Hinblick
auf eine effiziente und nachhaltige Nutzung natürlicher
Ressourcen beeinflussen, fördern und die Auswirkungen
dieser Entscheidungen auf die Ernährungssicherung im
Rahmen der Familienhaushalte aus eigener Kraft, auf die
bäuerlichen Einkommen, auf die Beschäftigungssituation
und die Umwelt voll berücksichtigen; |
| c) |
Bauern und die sie vertretenden Organisationen in
die politische Zielformulierung einbeziehen; |
| d) |
den Zugang von Frauen zu Bodeneigentum, Bodenpacht
und Bodennutzung ebenso wie ihr Recht auf Zugang zu
Krediten, Technologien, Produktionsmitteln und Ausbildung
schützen, anerkennen und formalisieren; |
| e) |
die Gründung von Bauernorganisationen durch
Schaffung geeigneter rechtlicher und sozialer
Rahmenbedingungen unterstützen. |
32.7 Die Unterstützung der
Bauernorganisationen könnte in folgender Weise erfolgen:
| a) |
Nationale und internationale Forschungszentren sollen
mit den Bauernorganisationen bei der Entwicklung
standortgerechter, umweltverträglicher
Bewirtschaftungsverfahren zusammenarbeiten; |
| b) |
die nationalen Regierungen, multilaterale und bilaterale
Entwicklungsagenturen und nichtstaatliche Organisationen
sollen mit den Bauernorganisationen bei der Erarbeitung
landwirtschaftlicher Entwicklungsvorhaben für
spezifische agroökologische Zonen zusammenarbeiten. |
| (b) |
Aktivitäten im Daten- und Informationsbereich |
32.8 Die Regierungen und die Bauernorganisationen sollen
| a) |
Mechanismen zur Dokumentierung, Zusammenfassung und
Verbreitung örtlich verfügbarer Kenntnisse,
Gepflogenheiten und Projekterfahrungen schaffen, um bei
der Formulierung und Umsetzung von politischen Maßnahmen
im Bereich der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und
der Fischerei von den aus der Vergangenheit gezogenen
Lehren zu profitieren; |
| b) |
Netzwerke für den Austausch
von Erfahrungen über praktische landwirtschaftliche
Fragen einrichten, die dazu beitragen, die Boden-,
Wasser- und Waldressourcen zu erhalten, den Einsatz von
Chemikalien zu minimieren und in der Landwirtschaft
anfallende Abfälle zu reduzieren oder wiederzuverwenden; |
| c) |
Pilotprojekte entwickeln und Beratungsdienste
einrichten, deren Bemühungen auf den Bedürfnissen und
den Kenntnissen von Bäuerinnen aufbauen. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit |
32.9 Die VN-Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation (FAO), der internationale Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), das
Welternährungsprogramm (WFP), die Weltbank, die regionalen
Entwicklungsbanken und sonstige internationale, mit der
ländlichen Entwicklung befaßte Organisationen sollen Bauern und
ihre Vertreter gegebenenfalls in ihre Beratungen einbeziehen.
32.10 Die Organisationen, die die
Interessen der Bauern vertreten, sollen Programme für die
Entwicklung und Unterstützung von Bauernorganisationen,
insbesondere in den Entwicklungsländern, erstellen.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
32.11 Die für den vorliegenden
Programmbereich benötigten Finanzmittel sind in
Kapitel 14 (Förderung einer nachhaltigen
Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung), und zwar im Programmbereich - Gewährleistung der
Beteiligung der Bevölkerung und Förderung der Entwicklung der
menschlichen Ressourcen im Sinne einer nachhaltigen
Landwirtschaft -, berücksichtigt worden. Die in
Kapitel 3 (Armutsbekämpfung),
Kapitel 12 (Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren) und
Kapitel 13 (Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten) genannten Kosten
sind auch für den vorliegenden Programmbereich relevant.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
32.12 Die Regierungen und entsprechende
internationale Organisationen sollen in Zusammenarbeit mit
nationalen Forschungseinrichtungen und nichtstaatlichen
Organisationen gegebenenfalls
| a) |
umweltverträgliche Agrartechnologien entwickeln, die
eine Steigerung der Ernteerträge, die Erhaltung der
Bodengüte, die Rückführung von Nährstoffen, die
sparsame Verwendung von Wasser und Energie und die
Bekämpfung von Schädlingen und Unkraut ermöglichen; |
| b) |
Untersuchungen über eine ressourcenintensive und eine
ressourcensparende Landwirtschaft durchführen, um deren
Produktivität und Nachhaltigkeit zu vergleichen. Die
Forschung soll vorzugsweise mit unterschiedlichen
ökologischen und soziologischen Vorgaben durchgeführt
werden; |
| c) |
Forschung über unterschiedliche Formen der
Mechanisierung unterstützen, die einen optimalen Einsatz
menschlicher Arbeitskraft und tierischer Zugkraft sowie
handgeführter und von Tieren gezogener Geräte, die
leicht zu bedienen und zu warten sind, unterstützen. Bei
der Entwicklung von Agrartechnologien sollen die den
Bauern zur Verfügung stehenden Mittel sowie die Rolle
der Tiere in den bäuerlichen Haushalten und in der
Ökologie berücksichtigt werden. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
32.13 Die Regierungen sollen mit
Unterstützung multilateraler und bilateraler
Trägerorganisationen und wissenschaftlicher Einrichtungen
Lehrpläne für landwirtschaftliche Hochschulen und
Ausbildungsstätten entwickeln, in denen die Ökologie in die
Agrarwissenschaft integriert. Fachübergreifende Programme im
Bereich der Agrarökologie sind ein wesentlicher Bestandteil der
Ausbildung einer neuen Generation von Agrarwissenschaftlern und
im Feld tätiger landwirtschaftlicher Berater.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
32.14 Die Regierungen sollen unter
Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten jedes einzelnen Landes
| a) |
die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen
zur Gewährleistung sinnvoller Pacht- und
Nutzungsregelungen für Bauern schaffen. In vielen
ländlichen Gemeinschaften in den Entwicklungsländern
hat das Fehlen von Rechtsvorschriften für eine Regelung
der Bodenbesitzverhältnisse bisher die Durchführung von
Maßnahmen zur Bekämpfung der Bodenerosion blockiert; |
| b) |
ländliche Institutionen stärken, die durch auf lokaler
Ebene verwaltete Kreditsysteme und technische Hilfe,
durch eine vor Ort stattfindende Erzeugung und Verteilung
von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, durch die
Bereitstellung angepaßter Geräte und kleingewerblicher
Verarbeitungsbetriebe sowie durch entsprechende
Vermarktungs- und Vertriebssysteme zur Förderung der
Nachhaltigkeit beitragen würden; |
| c) |
Mechanismen schaffen, um der bäuerlichen
Bevölkerung - insbesondere Frauen sowie Angehörigen
eingeborener Bevölkerungsgruppen - vermehrt Zugang zu
landwirtschaftlichen Ausbildungsmöglichkeiten, zu
Krediten und zur Verwendung verbesserter Technologien
für die Ernährungssicherung zu gewähren. |
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