Kapitel 31
Wissenschaft und Technik
Einführung
31.1 Das vorliegende Kapitel befaßt sich
schwerpunktmäßig mit der Frage, wie der Bereich Wissenschaft
und Technik, wozu unter anderem Ingenieure, Architekten,
Industriedesigner, Städteplaner und andere Fachautoritäten
sowie die politischen Entscheidungsträger gehören, in die Lage
versetzt werden kann, einen offeneren und wirkungsvolleren
Beitrag zu Entscheidungsprozessen in der Umwelt- und
Entwicklungspolitik zu leisten. Wichtig ist dabei, daß die
Rolle, die der Wissenschaft und Technik im Leben der Menschen
zukommt, in größerem Umfang bekannt gemacht und einem besseren
Verständnis zugeführt wird, und zwar sowohl bei
Entscheidungsträgern, die an der Gestaltung der Politik
mitwirken, als auch in der breiten Öffentlichkeit. Die
kooperative Beziehung, die zwischen Wissenschaft und Technik auf
der einen und der Öffentlichkeit auf der anderen Seite besteht,
soll ausgebaut und im Sinne einer vollwertigen Partnerschaft
vertieft werden. Eine bessere Kommunikation und Zusammenarbeit
zwischen Wissenschaft und Technik und den Entscheidungsträgern
erleichtert die umfassendere Heranziehung wissenschaftlicher und
technischer Informationen und Wissenspotentiale bei der Umsetzung
politischer Konzepte und Programme. Entscheidungsträger sollen
günstigere Voraussetzungen für die Verbesserung der Aus- und
Fortbildung und der unabhängigen Forschung im Bereich der
nachhaltigen Entwicklung schaffen. Bestehende multidisziplinäre
Ansätze müssen verstärkt und weitere interdisziplinäre
Untersuchungen zwischen Wissenschaft und Technik und politischen
Entscheidungsträgern und mit der breiten Öffentlichkeit
durchgeführt werden, um genügend Führungspotential und
praktisches Know-how zur Durchsetzung des Konzepts einer
nachhaltigen Entwicklung bereitstellen zu können. Der
Öffentlichkeit soll geholfen werden, ihre Meinung darüber, in
welcher Form Wissenschaft und Technik organisiert werden
müßten, um das Leben der Menschen in positiver Weise zu
beeinflussen, gegenüber den Vertretern von Wissenschaft und
Technik zum Ausdruck zu bringen. Aus demselben Grund muß die
Unabhängigkeit der Wissenschaftler und Technologen, die darin
besteht, uneingeschränkt forschen und veröffentlichen und
gewonnene Erkenntnisse austauschen zu dürfen, gewahrt bleiben.
Durch Verabschiedung und Einführung international anerkannter
ethischer Grundprinzipien und Verhaltenskodizes für Wissenschaft
und Technik könnte die Professionalität gesteigert und die
Anerkennung des Wertes der von ihr erbrachten Leistungen für
Umwelt und Entwicklung unter Berücksichtigung der stetigen
Weiterentwicklung und mangelnder Gewißheit wissenschaftlicher
Erkenntnis verbessert und vorangetrieben werden.
Programmbereiche
A. |
Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit
zwischen Wissenschaft und Technik, Entscheidungsträgern und
Öffentlichkeit |
Handlungsgrundlage
31.2 Wissenschaft und Technik und die
politischen Entscheidungsträger sollen die zwischen ihnen
bestehende gegenseitige Beeinflussung erweitern, um auf der
Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Information
auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Strategien
umzusetzen. Dies bedeutet, daß Entscheidungsträger die
erforderlichen Rahmenbedingungen für eine konsequent
vorangetriebene Forschung und einen umfassenden und offenen
Austausch der Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik schaffen
und damit einhergehend Methoden entwickeln sollen, mit deren
Hilfe Forschungsergebnisse und die aus den gewonnenen
Erkenntnissen resultierenden Bedenken an die
Entscheidungseinheiten weitergegeben werden können, um so eine
bessere Verknüpfung von wissenschaftlichem und technischem
Wissen mit strategischer Politik und Programmformulierung zu
ermöglichen. Gleichzeitig würde durch einen solchen Dialog
Wissenschaft und Technik geholfen, Prioritäten für die
Forschung zu entwickeln und konstruktive Lösungsansätze
vorzuschlagen.
Ziele
31.3 Folgende Ziele werden vorgeschlagen:
| a) |
Ausbau und Öffnung des Entscheidungsfindungsprozesses
und Erweiterung des entwicklungs- und umweltpolitischen
Fragenspektrums, innerhalb dessen eine Zusammenarbeit auf
allen Ebenen zwischen Wissenschaft und Technik und den
Entscheidungsträgern stattfinden kann; |
| b) |
Verbesserung des Austauschs von Wissen und sonstigen
Anliegen zwischen Wissenschaft und Technik und der
breiten Öffentlichkeit, um zu erreichen, daß die
Formulierung politischer Ziele und Programme wie auch das
Verständnis und die Unterstützung für diese Ziele und
Programme verbessert werden. |
Maßnahmen
31.4 Die Regierungen sollen folgende
Maßnahmen ergreifen:
| a) |
die Prüfung der Frage, inwieweit die nationalen
Aktivitäten von Wissenschaftlern und Technologen als
Teil einer Gesamtinitiative zur Stärkung nationaler
Forschungs- und Entwicklungsstrukturen, unter anderem
auch durch Intensivierung und Ausweitung der
Mitgliedschaft in nationalen wissenschaftlichen und
technischen Beratungsgremien, Organisationen und
Ausschüssen, stärker auf die Anforderungen einer
nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet werden können;
damit soll sichergestellt werden,
| i) |
daß den Regierungen und der Öffentlichkeit
das gesamte nationale Bedarfsspektrum an
wissenschaftlichen und technischen Programmen
mitgeteilt wird; |
| ii) |
daß die verschiedenen
Elemente der öffentlichen Meinung vertreten
sind; |
|
| b) |
die Förderung regionaler Kooperationsstrukturen,
um regionale Bedürfnisse in bezug auf eine nachhaltige
Entwicklung zu berücksichtigen. Solche regionalen
Kooperationsstrukturen könnten durch Partnerschaften
zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen
erleichtert werden und den Regierungen, der Industrie,
nichtstaatlichen Bildungseinrichtungen und sonstigen
nationalen und internationalen Organisationen ihre
Unterstützung anbieten; dies könnte auch durch den
Ausbau weltweiter fachbezogener Netzwerke geschehen; |
| c) |
Verbesserung und Steigerung des Beitrags von
Wissenschaft und Technik zu zwischenstaatlichen
Beratungs-, Kooperations- und Verhandlungsprozessen im
Rahmen der Vorbereitung internationaler und regionaler
Übereinkünfte durch Schaffung geeigneter Mechanismen; |
| d) |
Verstärkung der wissenschaftlichen und technischen
Beratung auf höchster Ebene der Vereinten Nationen und
sonstiger internationaler Institutionen, um die
Einbeziehung wissenschaftlichen und technologischen
Fachwissens in die Politik- und Strategieformulierung
für eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten; |
| e) |
Verbesserung und Verstärkung von Programmen für
die Verbreitung der Forschungsergebnisse von
Universitäten und Forschungseinrichtungen. Dies setzt
eine Anerkennung und vermehrte Unterstützung von
Wissenschaftlern, Technologen und Lehrkräften voraus,
die mit der Transfer und Verständlichmachung
wissenschaftlicher und technischer Informationen für
Politiker, Fachleute anderer Fachbereiche und die breite
Öffentlichkeit befaßt sind. Diese Unterstützung soll
schwerpunktmäßig auf die Vermittlung von Fachwissen und
die Transfer und Anpassung von Planungsmethoden
ausgerichtet sein. Dazu bedarf es eines umfassenden und
ungehinderten Austauschs von Daten und Informationen
zwischen Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern.
Durch Veröffentlichung nationaler wissenschaftlicher
Forschungsberichte und technischer Berichte, die leicht
verständlich und für die örtlichen Bedürfnisse im
Hinblick auf eine nachhaltigen Entwicklung relevant sind,
würde die Schnittstelle zwischen Wissenschaftlern und
Entscheidungsträgern ebenso wie die praktische Umsetzung
wissenschaftlicher Ergebnisse verbessert; |
| f) |
Verbesserung der Verbindungen zwischen der
öffentlichen und der unabhängigen Forschung sowie der
Privatwirtschaft, damit sich die Forschung zu einem
wichtigen Element der Industriepolitik entwickeln kann; |
| g) |
Förderung und Stärkung der Rolle der Frau als
gleichberechtigter Partnerin in den wissenschaftlichen
und technischen Fachdisziplinen; |
| h) |
Entwicklung und Einsatz von
Informationstechnologien, um für eine verstärkte
Verbreitung von Informationen im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung zu sorgen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
31.5 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden auf etwa
15 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in
Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
31.6 Es sollen für Entwicklungs- und
Umweltfragen zuständige zwischenstaatliche Foren eingerichtet
werden, deren Schwerpunkt auf den wissenschaftlichen und
technischen Aspekten in diesem Bereich liegt; Untersuchungen
über Reagibilität und Anpassungsfähigkeit sollen in daran
anschließende Aktionsprogramme eingebunden werden.
B. |
Förderung von Verhaltenskodizes und Leitlinien für Wissenschaft und Technik |
Handlungsgrundlage
31.7 Wissenschaftler und Technologen tragen
eine besondere Verantwortung, die ihnen sowohl in ihrer
Eigenschaft als Erben einer Tradition als auch als
Fachautoritäten und Angehörigen von Wissenschaftsbereichen
zukommt, die mit der Suche nach neuen Erkenntnissen und der
Notwendigkeit, die Biosphäre im Kontext einer nachhaltigen
Entwicklung zu schützen, befaßt sind.
31.8 Ein ausgeprägteres ethisches
Bewußtsein in der umwelt- und entwicklungspolitischen
Entscheidungsfindung soll dazu beitragen, der Bewahrung und
Stärkung der lebenserhaltenden Systeme um ihrer selbst willen
angemessene Priorität einzuräumen und auf diese Weise
sicherzustellen, daß das Funktionieren tragfähiger natürlicher
Prozesse von heutigen und künftigen Gesellschaften angemessen
gewürdigt wird. Daher würde eine Stärkung der
Verhaltenskodizes und der Leitlinien für den Bereich der
Wissenschaft und Technik zu einer Steigerung des
Umweltbewußtseins und zu einer nachhaltigen Entwicklung
beitragen. Dies würde der Wissenschaft und Technik eine
größere Wertschätzung und Beachtung und auch mehr
Glaubwürdigkeit verschaffen.
Ziele
31.9 Ziel soll die Entwicklung,
Verbesserung und Förderung der internationale Akzeptanz von
Verhaltenskodizes und Leitlinien für Wissenschaft und Technik
sein, in denen der Unverletztlichkeit der lebenserhaltenden
Systeme umfassend Rechnung getragen und die wichtige Rolle der
Wissenschaft und der Technik in dem Bemühen, die Bedürfnisse
von Umwelt und Entwicklung miteinander in Einklang zu bringen,
anerkannt wird. Um im Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses
auch tatsächlich zum Tragen zu kommen, müssen solche
Grundprinzipien, Verhaltenskodizes und Leitlinien nicht nur
zwischen Wissenschaftlern und Technologen vereinbart, sondern
auch von der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit akzeptiert werden.
Maßnahmen
31.10 Folgende Maßnahmen können ergriffen werden:
| a) |
Verstärkung der nationalen und internationalen
Zusammenarbeit - auch im nichtstaatlichen Bereich -, um
Verhaltenskodizes und Leitlinien für eine
umweltverträgliche und nachhaltige Entwicklung unter
Berücksichtigung der Erklärung von Rio und bereits
vorhandener Verhaltenskodizes und Leitlinien zu
erarbeiten; |
| b) |
Errichtung und Stärkung nationaler
Beratungsgremien für Umwelt- und Entwicklungsethik, um
ein gemeinsames ethisches Grundverständnis zwischen
Wissenschaft und Technik und der Gesellschaft in ihrer
Gesamtheit zu entwickeln und einen kontinuierlichen
Dialog zu fördern; |
| c) |
Ausbau von Bildung und Ausbildung in ethischen
Fragen im Entwicklungs- und Umweltbereich, um diese Ziele
bei der Festlegung von Lehrplänen und
Forschungsprioritäten zu berücksichtigen; |
| d) |
Überprüfung und Ergänzung einschlägiger
nationaler und internationaler Rechtsinstrumente, um die
Aufnahme entsprechender Verhaltenskodizes und Leitlinien
in diese Regelwerke zu gewährleisten. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
31.11 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
31.12 Verhaltenskodizes und Leitlinien,
auch für entsprechende Grundprinzipien, sollen für und durch
Wissenschaftler und Technologen zur Anwendung im Rahmen ihrer
Forschungsarbeit und zur Umsetzung von auf eine nachhaltige
Entwicklung ausgerichteten Programmen entwickelt werden.
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