Kapitel 30
Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft
Einführung
30.1 Die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen spielt eine zentrale Rolle in der
sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes. Stabile
politische Rahmenbedingungen geben der Privatwirtschaft
Möglichkeiten und Anstöße zu einem verantwortungsbewußten und
effizienten Handeln und zur Verfolgung längerfristig
ausgerichteter Strategien. Höherer Wohlstand, ein vorrangiges
Ziel des Entwicklungsprozesses, entsteht vor allem durch die
wirtschaftlichen Aktivitäten der Privatwirtschaft. Sowohl große
als auch mittlere und kleine Wirtschaftsunternehmen im formellen
ebenso wie im informellen Sektor schaffen wichtige Handels-,
Beschäftigungs- und auch Existenzsicherungsmöglichkeiten. Die
Wahrnehmung unternehmerischer Möglichkeiten durch Frauen trägt
zu deren beruflicher Weiterentwicklung bei, stärkt ihre Rolle in
der Wirtschaft und verändert das soziale System. Die
Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen und
die sie vertretenden Verbände sollen gleichberechtigte Partner
bei der Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Agenda 21 sein.
30.2 Durch effizientere
Produktionsprozesse, vorbeugende Strategien, saubere
Produktionstechnologien und -verfahren während des gesamten
Produktkreislaufs, die zur Minimierung der Abfallerzeugung oder
zur Abfallvermeidung führen, können Unternehmenspolitik und
unternehmerisches Verhalten der Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen entscheidenden Einfluß auf die
Verminderung der Auswirkungen auf die Ressourcennutzung und die
Umwelt nehmen. Technologische Innovationen, technische
Entwicklung und Anwendung, Technologietransfer und die
umfassenderen Partnerschafts- und Kooperationsaspekte fallen
größtenteils in den Aufgabenbereich der Privatwirtschaft.
30.3 Die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen soll die Rolle des Umweltmanagements
als eine der höchsten unternehmerischen Prioritäten und als
Schlüsseldeterminante für eine nachhaltige Entwicklung
anerkennen. Einige aufgeklärte Unternehmensleiter praktizieren
bereits das Konzept der "Responsible Care" und der
verantwortungsvollen Produkthandhabung und -betreuung und führen
entsprechende Programme durch, fördern den offenen Dialog mit
den Beschäftigten und der Öffentlichkeit und führen
Umweltbetriebsprüfungen (Eco-Audits) und Überprüfungen der
Einhaltung von Umweltauflagen durch. Diese führenden Vertreter
der Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen
leiten zunehmend freiwillige Eigeninitiativen ein, fördern und
ergreifen Maßnahmen zur Eigenkontrolle und größeren
Eigenverantwortlichkeit, indem sie sicherstellen, daß ihre
unternehmerische Tätigkeit möglichst geringe Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit sich bringt. Die in
vielen Ländern eingeführten ordnungsrechtlichen Maßnahmen und
das wachsende Umweltbewußtsein der Verbraucher und der
Öffentlichkeit sowie aufgeklärter Führungskräfte der
Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen
haben zu dieser Entwicklung gleichermaßen beigetragen. Ein
positiver Beitrag der Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen zu einer nachhaltigen Entwicklung
kann in zunehmendem Maße dadurch erreicht werden, daß
wirtschaftspolitische Instrumente wie etwa marktwirtschaftliche
Mechanismen eingesetzt werden, bei denen entsprechend den
länderspezifischen Gegebenheiten die Preise für Waren und
Dienstleistungen zunehmend die ökologischen Kosten der
Vorleistungen, der Produktion, der Verwendung, des Recycling und
der Entsorgung widerspiegeln sollen.
30.4 Die Verbesserung der
Produktionssysteme durch Technologien und Verfahren, welche die
Ressourcen effizienter nutzen und gleichzeitig weniger Abfall
erzeugen - also mit weniger mehr erreichen - ist ein wichtiger
Schritt in Richtung Nachhaltigkeit in der Privatwirtschaft.
Gleichzeitig müssen Erfindungsgeist, Wettbewerbsfähigkeit und
freiwillige Initiativen angeregt und gefördert werden, damit
vielfältigere, effizientere und wirksamere Alternativen
entwickelt werden können. Um diesen grundlegenden Erfordernissen
gerecht zu werden und die Rolle der Privatwirtschaft
einschließlich transnationaler Unternehmen weiter zu stärken,
werden die beiden folgenden Programmbereiche vorgeschlagen.
Programmbereiche
A. |
Förderung einer umweltverträglicheren Produktion |
Handlungsgrundlage
30.5 Es wird zunehmend anerkannt, daß
Produktionsprozesse, Technologien und Managementpraktiken, die
die Ressourcen ineffizient nutzen, Rückstände erzeugen, die
nicht wiederverwendet werden, Abfälle verursachen, die
nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die
Umwelt haben, und Produkte herstellen, von denen auch nach
Gebrauch schädliche Wirkungen ausgehen und die schwierig
rückzugewinnen sind, durch Technologien, eine gute Betriebs- und
Managementpraxis und Know-how ersetzt werden müssen, die die
während des gesamten Produktkreislauf anfallende Abfallmenge auf
ein Minimum reduzieren. Das Konzept einer umweltverträglichen
Produktion bedeutet, daß in jeder Phase des Produktkreislaufs
eine optimale Effizienz angestrebt werden muß. Ein Ergebnis
wäre die Verbesserung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit des
Unternehmens. Die Notwendigkeit eines Umstiegs auf ein
umweltverträglicheres Produktionskonzept wurde auf der von der
Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung
(UNIDO) auf Ministerebene abgehaltenen Konferenz über eine
nachhaltige industrielle Entwicklung, die im Oktober 1991 in
Kopenhagen stattfand, anerkannt.1)
Ziele
30.6 Die Regierungen und die
Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen
sollen darauf hinwirken, die effiziente Nutzung von Ressourcen,
einschließlich einer zunehmenden Wiederverwertung von
Rückständen, zu erhöhen und die Abfallmenge pro
Produktionseinheit zu vermindern.
Maßnahmen
30.7 Die Regierungen und die
Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen
sollen Partnerschaften stärken, um die Prinzipien und Kriterien
einer nachhaltigen Entwicklung umzusetzen.
30.8 Die Regierungen sollen in Absprache
mit der Privatwirtschaft einschließlich transnationaler
Unternehmen eine geeignete Kombination aus wirtschaftspolitischen
Instrumenten und ordnungsrechtlichen Maßnahmen wie etwa Gesetzen
und Rechtsvorschriften sowie Normen erarbeiten und umsetzen, die
die Einführung einer umweltverträglichen Produktion unter
besonderer Berücksichtigung von kleinen und mittleren
Unternehmen fördern. Freiwillige private Initiativen sollen
ebenfalls unterstützt werden.
30.9 Die Regierungen, die Privatwirtschaft
einschließlich transnationaler Unternehmen, akademische
Einrichtungen und internationale Organisationen sollen auf die
Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Methoden für die
Internalisierung der Umweltkosten in betriebswirtschaftliche
Kostenrechnung und Preisgestaltung hinarbeiten.
30.10 Die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen soll dazu angeregt werden,
| a) |
jährlich über ihre umweltrelevanten Tätigkeiten
sowie über ihre Energie- und Ressourcennutzung Bericht
zu erstatten; |
| b) |
Verhaltenskodizes zur Förderung
vorbildlichen Umweltverhaltens wie etwa die Charta der
Internationalen Handelskammer (ICC) über eine
nachhaltige Entwicklung und die "Responsible
Care"-Initiative der chemischen Industrie zu
verabschieden und über ihre Umsetzung Bericht zu
erstatten. |
30.11 Die Regierungen sollen die
Zusammenarbeit im Bereich Technologie und Know-how zwischen
Unternehmen fördern, wozu auch die Ermittlung, Beurteilung,
Erforschung und Entwicklung, das Management-Marketing und die
Einführung von umweltverträglichereren Produktionsprozessen
gehören.
30.12 Die Privatwirtschaft soll
umweltverträglichere Produktionskonzepte in ihre betrieblichen
Prozesse und Investitionen einbinden und dabei auch ihren
Einfluß auf Zulieferer und Endverbraucher geltend machen.
30.13 Die Wirtschafts- und
Industrieverbände sollen mit Arbeitnehmern und Gewerkschaften
zusammenarbeiten, um deren Kenntnisse und Sachkompetenz in bezug
auf die Umsetzung nachhaltiger Entwicklungsverfahren fortlaufend
zu verbessern.
30.14 Die Wirtschafts- und
Industrieverbände sollen die einzelnen Unternehmen dazu
anhalten, Programme für ein verbessertes Umweltbewußtsein und
eine größere Produktverantwortung auf allen Ebenen
durchzuführen, um zu erreichen, daß sich diese Unternehmen der
Aufgabe einer Verbesserung des von ihnen geleisteten Beitrags zur
Entlastung der Umwelt auf der Grundlage international anerkannter
Managementpraktiken widmen.
30.15 Die internationalen Organisationen
sollen in Zusammenarbeit mit der Industrie, akademischen
Einrichtungen und einschlägigen staatlichen und kommunalen
Behörden ihr Bildungs- und Ausbildungsangebot und ihre
bewußtseinsfördernden Maßnahmen im Bereich der
umweltverträglicheren Produktion verstärken.
30.16 Internationale und nichtstaatliche
Organisationen einschließlich Handels- und
Wissenschaftsverbänden sollen die Verbreitung von Informationen
über eine umweltverträglichere Produktion verstärken, indem
sie vorhandene Datenbanken wie etwa das International Cleaner
Production Clearing House (ICPIC) des Umweltprogramms der
Vereinten Nationen (UNEP), die Industrial and Technological
Information Bank (INTIB) der UNIDO und das Internationale
Umweltbüro (IEB) der Internationalen Handelskammer (ICC)
ausbauen und auf eine Vernetzung nationaler und internationaler
Informationssysteme hinwirken.
B. |
Förderung einer verantwortungsbewußten Unternehmerschaft |
Handlungsgrundlage
30.17 Die Unternehmerschaft ist eine der
wichtigsten Triebkräfte für Innovationen, da sie die
Leistungsfähigkeit des Marktes steigert und ein rasches
Reagieren auf neue Herausforderungen und Handlungsspielräume
ermöglicht. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen spielen
eine wichtige Rolle in der sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklung eines Landes. Oft sind sie die tragenden Elemente der
ländlichen Entwicklung, indem sie das Angebot an Arbeitsplätzen
außerhalb der Landwirtschaft erweitern und den Frauen als
Übergangsmöglichkeit zu einer Verbesserung ihrer
Lebensbedingungen dienen. Eine verantwortungsbewußte
Unternehmerschaft kann eine zentrale Rolle bei der Verbesserung
der effizienten Ressourcennutzung, bei der Verminderung von
Risiken und Gefahren, bei der Minimierung von Abfällen und bei
der Sicherung der Umweltqualität spielen.
Ziele
30.18 Die folgenden Ziele werden
vorgeschlagen:
| a) |
die Förderung des Konzepts des verantwortungsvollen
unternehmerischen Handelns bei der Bewirtschaftung und
Nutzung der natürlichen Ressourcen;
|
| b) |
die Erhöhung
der Zahl der in Betrieben tätigen Unternehmer, die sich
der Verfolgung einer auf eine nachhaltige Entwicklung
ausgerichteten Unternehmenspolitik verschrieben haben. |
Maßnahmen
30.19 Die Regierungen sollen die
Einrichtung und den Betrieb nachhaltig geführter Unternehmen
unterstützen. Als Maßnahmenbündel kämen ordnungsrechtliche
Maßnahmen, wirtschaftliche Anreize und die Straffung von
Verwaltungsverfahren zur Erzielung einer möglichst effizienteren
Bearbeitung von Genehmigungsanträgen, um
Investitionsentscheidungen zu erleichtern, sowie Beratung und
Hilfeleistung in Form von Information, infrastruktureller
Unterstützung und Betreuung in Frage.
30.20 Die Regierungen sollen in
Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor die Einrichtung von
Risikokapitalfonds für Vorhaben und Programme fördern, die der
nachhaltigen Entwicklung dienen.
30.21 Die Regierungen sollen in
Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, akademischen
Einrichtungen und internationalen Organisationen Möglichkeiten
der Ausbildung in den umweltspezifischen Aspekten der
Unternehmensführung unterstützen. Dabei sind auch
Lehrlingsprogramme für Jugendliche zu berücksichtigen.
30.22 Die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen soll ermutigt werden, eine auf eine
nachhaltige Entwicklung ausgerichtete weltweite
Unternehmenspolitik zu erarbeiten, ihren Tochtergesellschaften in
Entwicklungsländern, die im wesentlichen Eigentum der
Muttergesellschaft sind, ohne zusätzliche externe Aufwendungen
umweltverträgliche Technologien zur Verfügung zu stellen,
überseeische Tochtergesellschaften dazu anzuhalten, Verfahren
dahingehend abzuändern, daß sie den ökologischen Gegebenheiten
vor Ort Rechnung tragen, und mit den Kommunalbehörden, den
nationalen Regierungen und internationalen Organisationen
Erfahrungen auszutauschen.
30.23 Großunternehmen der
Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen
sollen die Möglichkeit in Betracht ziehen, gegebenenfalls mit
Unterstützung internationaler Organisationen Partnerschaften mit
kleinen und mittleren Unternehmen einzugehen, um den Austausch
von Erfahrungen in der Führung eines Unternehmens, in der
Erschließung von Absatzmärkten und über technisches Know-how
zu erleichtern.
30.24 Die Privatwirtschaft soll nationale
Räte für nachhaltige Entwicklung gründen und bei der
Förderung des Unternehmertums im formellen und informellen
Sektor mithelfen. Die Einbeziehung von Unternehmerinnen soll
erleichtert werden.
30.25 Die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen soll in Zusammenarbeit mit
akademischen Einrichtungen und wissenschaftlich-technischen
Einrichtungen die Forschung und Entwicklung von
umweltverträglichen Technologien und Umweltmanagementsystemen
intensivieren, wobei sie gegebenenfalls auf einheimisches Wissen
zurückgreifen soll.
30.26 Die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen soll ein aus der Sicht der
Gesundheit, der Sicherheit und des Umweltschutzes
verantwortungsvolles und ethisch vertretbares Produkt- und
Verfahrensmanagement gewährleisten. Zu diesem Zweck soll die
Privatwirtschaft unter Zuhilfenahme geeigneter Kodizes, Statuten
und Initiativen, die in alle Elemente der Unternehmensplanung und
Entscheidungsfindung integriert sind, die Eigenkontrolle
verstärken und einen offenen Umgang und Dialog mit den
Beschäftigten und der Öffentlichkeit fördern.
30.27 Multilaterale und bilaterale
Geberorganisationen sollen auch in Zukunft kleinen und mittleren
Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, fördern und
unterstützen.
30.28 Organisationen und sonstige Gremien
der Vereinten Nationen sollen die Mechanismen für die
Vorleistungen der Privatwirtschaft sowie für Ziel- und
Strategieformulierungsverfahren verbessern, um sicherzustellen,
daß Umweltaspekte bei Auslandsinvestitionen verstärkt
berücksichtigt werden.
30.29 Internationale Organisationen sollen
die Unterstützung der Forschung und Entwicklung von
Möglichkeiten der Verbesserung der technologischen und
unternehmerischen Vorgaben für eine nachhaltige Entwicklung,
insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen in den
Entwicklungsländern, verstärken.
Instrumente der Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
30.30 In den meisten Fällen erfordern die
in diesem Programmbereich enthaltenen Maßnahmen nur eine
Änderung der Ausrichtung bereits laufender Aktivitäten, so daß
keine wesentlichen zusätzlichen Kosten zu erwarten sind. Die
Kosten der von den Regierungen und internationalen Organisationen
zu ergreifenden Maßnahmen sind bereits in anderen
Programmbereichen enthalten.
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