Kapitel 29
Stärkung der Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften
Programmbereiche
Handlungsgrundlage
29.1 Die Bemühungen um die Umsetzung einer
Strategie der nachhaltigen Entwicklung werden Anpassungsprozesse
und Handlungsspielräume auf staatlicher Ebene und auf
Unternehmensebene mit sich bringen, von denen Arbeitnehmer in
besonderer Form betroffen sind. Als ihre Interessenvertreter sind
die Gewerkschaften aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem
industriellen Wandel, aufgrund der extrem hohen Priorität, die
sie dem Schutz der Arbeitsumwelt und der dazugehörigen
natürlichen Umwelt einräumen, und aufgrund ihres Engagements
für eine sozial verantwortliche wirtschaftliche Entwicklung
wichtige Handlungsträger, um die Erzielung einer nachhaltigen
Entwicklung zu erleichtern. Das bestehende Kooperationsnetzwerk
zwischen den Gewerkschaften und ihren zahlreichen Mitgliedern ist
ein wichtiges Medium, um die theoretischen Ansätze und die
praktische Umsetzung nachhaltiger Entwicklung zu unterstützen.
Das bewährte dreigliedrige System bietet eine gute Grundlage
für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und
ihren Vertretern, Regierungen und Arbeitgebern in ihrem Bemühen
um die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung.
Ziele
29.2 Gesamtziel ist die Bekämpfung der
Armut sowie eine nachhaltige Vollbeschäftigung als Beitrag zu
einer sicheren, sauberen und gesunden Umwelt - sowohl der
Arbeitsumwelt als auch der Gemeinschaft und der natürlichen
Umwelt. Arbeitnehmer sollen umfassend an der Umsetzung und
Evaluierung der im Zusammenhang mit der Agenda 21 vorgeschlagenen
Maßnahmen beteiligt werden.
29.3 Um dies zu erreichen, wird die
Verwirklichung folgender Ziele bis zum Jahr 2000 vorgeschlagen:
| a) |
Förderung der Ratifizierung der einschlägigen
Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) und Verabschiedung von Gesetzen zur Unterstützung
dieser Übereinkommen; |
| b) |
Einführung zweigliedriger
und dreigliedriger Systeme in den Bereichen Sicherheit,
Gesundheit und nachhaltige Entwicklung; |
| c) |
Erhöhung der Zahl umweltschutzbezogener
Tarifverträge, die auf die Erzielung einer nachhaltigen
Entwicklung ausgerichtet sind; |
| d) |
Reduzierung von Arbeitsunfällen, berufsbedingten
Verletzungen und Berufskrankheiten nach anerkannten
statistischen Berichtsverfahren; |
| e) |
Erhöhung des Angebots an Aus- und Fortbildungs-
sowie Umschulungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer,
insbesondere im Bereich Arbeits- und Umweltschutz. |
Maßnahmen
| (a) |
Förderung der Vereinigungsfreiheit |
29.4 Damit sich Arbeitnehmer und ihre
Gewerkschaften umfassend und gut informiert an der Unterstützung
einer nachhaltigen Entwicklung beteiligen können, sollen
Regierungen und Arbeitgeber das Recht des einzelnen Arbeitnehmers
auf Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Koalitionsrechts, wie
durch die Übereinkommen der ILO vorgesehen, fördern. Die
Regierungen sollen die Ratifizierung und Umsetzung dieser
Übereinkommen in Betracht ziehen, sofern sie dies bisher noch
nicht getan haben.
| (b) |
Stärkung der Mitbestimmung und der Konsultation |
29.5 Die Regierungen und die
Privatwirtschaft sollen die aktive Beteiligung der Arbeitnehmer
und ihrer Gewerkschaften an der Gestaltung, Umsetzung und
Evaluierung der nationalen und internationalen Politik und der
dazugehörigen Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und
Entwicklung, einschließlich der Beschäftigungspolitik,
Industriepolitik, Arbeitsmarktanpassungsprogrammen und Fragen des
Technologietransfers, fördern.
29.6 Gewerkschaften, Arbeitgeber und
Regierungen sollen zusammenarbeiten, um die ausgewogene Umsetzung
des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung zu gewährleisten.
29.7 Daher sollen gemeinsame
(Arbeitgeber/Arbeitnehmer) oder dreigliedrige
(Arbeitgeber/Arbeitnehmer/Regierung) Kooperationsmechanismen auf
Betriebsebene sowie auf kommunaler und staatlicher Ebene
eingerichtet werden, die sich mit Fragen der Sicherheit, der
Gesundheit und der Umwelt befassen, einschließlich einer
besonderen Berücksichtigung der Rechte und der Stellung der Frau
am Arbeitsplatz.
29.8 Die Regierungen und die Arbeitgeber
sollen sicherstellen, daß den Arbeitnehmern und ihren Vertretern
alle einschlägigen Informationen zur Verfügung gestellt werden,
die ihnen eine wirksame Mitgestaltung dieser
Entscheidungsprozesse ermöglichen.
29.9 Die Gewerkschaften sollen auch in
Zukunft Handlungskonzepte zu allen Aspekten der nachhaltigen
Entwicklung präzisieren, entwickeln und fördern.
29.10 Die Gewerkschaften und die
Arbeitgeber sollen Rahmenbedingungen für eine gemeinsame
Umweltpolitik schaffen und Prioritäten für die Verbesserung der
Arbeitsumwelt und des Gesamtbeitrags der Privatwirtschaft zur
Entlastung der Umwelt setzen.
29.11 Die Gewerkschaften sollen:
| a) |
sicherzustellen versuchen, daß Arbeitnehmer die
Möglichkeit haben, an Umweltprüfungen (Audits) am
Arbeitsplatz und an Umweltverträglichkeitsprüfungen
mitzuwirken; |
| b) |
sich an Umwelt- und
Entwicklungsaktivitäten innerhalb der örtlichen
Gemeinschaft beteiligen und bei eventuell aufkommenden
Problemen von allgemeinem Interesse ein gemeinsames
Vorgehen fördern; |
| c) |
eine aktive Rolle bei den eine nachhaltige
Entwicklung betreffenden Aktivitäten internationaler und
regionaler Organisationen, insbesondere innerhalb des
Systems der Vereinten Nationen, übernehmen. |
| (c) |
Bereitstellung angemessener Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten |
29.12 Die Arbeitnehmer und ihre Vertreter
sollen Zugang zu angemessenen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
haben, damit ihr Umweltbewußtsein geschärft, ihre Sicherheit
und Gesundheit gewährleistet und ihr wirtschaftliches und
soziales Wohlergehen verbessert werden können. Durch diese Aus-
und Fortbildung soll sichergestellt werden, daß die notwendige
Sachkenntnis zur Förderung einer nachhaltigen Sicherung der
Existenzgrundlagen und zur Verbesserung der Arbeitsumwelt
vorhanden sind. Gewerkschaften, Arbeitgeber, Regierungen und
internationale Organisationen sollen bei der Beurteilung der
Ausbildungserfordernisse in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich zusammenarbeiten. Die Arbeitnehmer und
ihre Vertreter sollen in die Planung und Durchführung von vom
Arbeitgeber und vom Staat durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen
für Arbeitnehmer einbezogen werden.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
29.13 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 300 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
29.14 Besondere Beachtung gebührt der
Stärkung der Kapazitäten jedes der drei Sozialpartner (Staat,
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften), um eine engere
Zusammenarbeit zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung zu
ermöglichen.
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