Kapitel 21
Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und
klärschlammspezifische Fragestellungen
Einführung
21.1 Die Einbeziehung des vorliegenden
Kapitels in die Agenda 21 erfolgte zum einen als Antwort auf
Resolution 44/228, Abschnitt I, Absatz 3, in der die
Generalversammlung die Konferenz über Umwelt und Entwicklung
aufforderte, im Rahmen verstärkter nationaler und
internationaler Bemühungen um die Herbeiführung einer
nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung in allen
Ländern geeignete Strategien und Maßnahmen zu erarbeiten, um
den Auswirkungen der zunehmenden Zerstörung der Umwelt Einhalt
zu gebieten und sie ins Gegenteil zu kehren; zum anderen als
Antwort auf Abschnitt I, Absatz 12 Buchstabe g derselben
Resolution, in der die Generalversammlung erklärte, daß der
umweltverträgliche Umgang mit Abfällen von eminenter Bedeutung
für den Erhalt der Umweltqualität der Erde und insbesondere
auch für eine umweltverträgliche und nachhaltige Entwicklung in
allen Ländern sei.
21.2 Die Programmbereiche des vorliegenden
Kapitels der Agenda 21 sind eng mit den nachstehend genannten
Programmbereichen anderer Kapitel verknüpft:
21.3 Unter festen Abfällen sind nach der
im vorliegenden Kapitel verwendeten Definition alle häuslichen
Abfälle und alle nicht als gefährlich eingestuften Abfälle wie
gewerbliche Abfälle und Abfälle aus öffentlichen
Einrichtungen, Straßenkehricht und Bauschutt zu verstehen. In
einigen Ländern sind in das öffentliche Abfallentsorgungssystem
auch Siedlungsabfälle wie etwa menschliche Exkremente, Schlacke
aus Müllverbrennungsanlagen, Schlamm aus Faulbehältern und aus
Kläranlagen einbezogen. Falls diese Abfälle bestimmte
Gefährlichkeitskriterien erfüllen, sollen sie als gefährliche
Abfälle behandelt werden.
21.4 Eine umweltverträgliche
Abfallentsorgung muß über die reine Beseitigung oder Verwertung
der angefallenen Abfälle hinausgehen und darauf ausgerichtet
sein, durch Versuche einer Veränderung nicht nachhaltiger
Produktions- und Verbrauchsmuster das Problem an der Wurzel
anzupacken. Dies bedeutet, daß das integrative
Lebenszykluskonzept anzuwenden ist, das eine einzigartige
Möglichkeit bietet, Entwicklung und Umweltschutz miteinander in
Einklang zu bringen.
21.5 Dementsprechend soll der erforderliche
Handlungsrahmen auf eine bestimmte Zielhierarchie ausgerichtet
werden und sich mit den nachstehend genannten vier
abfallbezogenen Programmschwerpunkten befassen:
| a) |
Abfallvermeidung; |
| b) |
Maximierung der
umweltverträglichen Wiederverwendung und Verwertung; |
| c) |
Förderung einer umweltverträglichen
Abfallbehandlung und -beseitigung; |
| d) |
Ausweitung der Abfallentsorgung. |
21.6 Da alle vier Programmbereiche
miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig unterstützen,
kann eine umfassende und umweltgerechte Struktur zur Entsorgung
kommunaler Abfälle nur durch eine entsprechende Integration
geschaffen werden. Die jeweilige Kombination und Gewichtung der
vier Programmbereiche variiert in Abhängigkeit von den vor Ort
herrschenden sozioökonomischen und physikalischen Gegebenheiten
und den anfallenden Abfallarten, -mengen und -zusammensetzungen.
Alle Gesellschaftsbereiche sind in die Aktivitäten in den vier
Programmbereichen einzubeziehen.
Programmbereiche
Handlungsgrundlage
21.7 Infolge nicht nachhaltiger
Produktions- und Verbrauchsmuster nimmt die Menge und die
Verschiedenartigkeit der in die Umwelt eingebrachten persistenten
Abfälle in noch nie dagewesenem Umfang zu. Der sich abzeichnende
Trend könnte eine erhebliche Steigerung der anfallenden
Abfallmengen bereits bis zum Jahr 2000 und bis zum Jahr 2025
sogar eine Steigerung um das Vier- bis Fünffache mit sich
bringen. Die besten Aussichten auf eine Umkehrung der
gegenwärtigen Entwicklung bietet ein vorbeugender
abfallwirtschaftlicher Ansatz, der schwerpunktmäßig auf eine
veränderte Lebensweise und veränderte Produktions- und
Verbrauchsmuster abzielt.
Ziele
21.8 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
Stabilisierung oder Reduzierung der zur Ablagerung
bestimmten Abfallmenge innerhalb eines vereinbarten
Zeitrahmens durch die Festlegung von Zielen aufgrund von
Abfallgewicht, Abfallvolumen und Abfallzusammensetzung
und Herbeiführung der getrennten Erfassung zur
Erleichterung von Wiederverwendung und Verwertung; |
| b) |
Verstärkung von Verfahren zur Abschätzung von
Veränderungen bei Abfallmenge und -zusammensetzung, um
unter Heranziehung wirtschaftlicher und anderer
Instrumentarien zur Herbeiführung positiver
Veränderungen in den Produktions- und Verbrauchsmustern
eine funktionierende Abfallvermeidungspolitik zu
erarbeiten. |
21.9 Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der
ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls im
Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und anderen
einschlägigen Organisationen sollen die Regierungen
| a) |
bis zum Jahr 2000 das Vorhandensein ausreichender
nationaler, regionaler und internationaler Zugriffs-,
Verarbeitungs- und Überwachungskapazitäten für Daten
über abfallwirtschaftliche Trends gewährleisten und
Abfallvermeidungsstrategien zur Anwendung bringen; |
| b) |
bis zum Jahr 2000 in allen Industrieländern Programme
zur Stabilisierung oder, soweit möglich, Reduzierung der
zur Ablagerung bestimmten Abfallmenge einschließlich des
Pro-Kopf-Aufkommens (sofern dieser Ansatz anwendbar ist),
auf dem/auf das zu dem Zeitpunkt erreichte(n) Niveau
eingeführt haben; auch die Entwicklungsländer sollen
versuchen, diese Ziel zu erreichen, ohne dabei ihre
Entwicklungschancen aufs Spiel zu setzen; |
| c) |
bis zum Jahr 2000 in allen Ländern, insbesondere
aber in den Industrieländern, Programme zur Reduzierung
der anfallenden Menge an agrochemischen Abfällen,
Behältnissen und Verpackungen, die nicht die
Gefährlichkeitskriterien erfüllen, zur Anwendung
bringen. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
21.10 Die Regierungen sollen Programme zur
nachhaltigen Minimierung des Abfallanfalls initiieren.
Nichtstaatliche Organisationen und Verbraucherorganisationen
sollen zur Mitwirkung an derartigen Programmen ermutigt werden,
die - soweit erforderlich - auch im Zusammenwirken mit
internationalen Organisationen ausgearbeitet werden könnten.
Diese Programme sollen sich nach Möglichkeit auf bereits
laufende oder geplante Maßnahmen stützen und dazu dienen,
| a) |
nationale Kapazitäten zur Erforschung und Entwicklung
umweltverträglicher Technologien sowie zur
Verabschiedung von Maßnahmen zur weitestgehenden
Reduzierung des Abfallvolumens zu entwickeln und zu
verstärken; |
| b) |
Anreize zur Einschränkung nicht
nachhaltiger Produktions- und Verbrauchsmuster
bereitzustellen; |
| c) |
soweit erforderlich, nationale Pläne zur
weitestgehenden Minimierung der anfallenden Abfallmengen
als Teil nationaler gesamtpolitischer Entwicklungspläne
zu erarbeiten; |
| d) |
bei Beschaffungen innerhalb des Systems der
Vereinten Nationen Abfallvermeidungsüberlegungen
hervorzuheben. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
21.11 Eine permanente Überwachung ist
eine entscheidende Voraussetzung für die Verfolgung von
Veränderungen in der Abfallmenge und -zusammensetzung und den
daraus resultierenden Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Die
Regierungen sollen mit Unterstützung internationaler
Einrichtungen
| a) |
Methoden zur Abfallüberwachung auf Länderebene
entwickeln und zum Einsatz bringen; |
| b) |
Daten erfassen
und auswerten, nationale Ziele festlegen und den Stand
der Verwirklichung überwachen; |
| c) |
zur Bewertung der Umweltverträglichkeit der
nationalen Abfallpolitik herangezogene Daten als
Ausgangsbasis für Korrekturmaßnahmen verwenden; |
| d) |
Informationen in weltweite Informationsnetzwerke
einspeisen. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
21.12 Im Zusammenwirken mit den
Regierungen sollen die Vereinten Nationen und zwischenstaatliche
Organisationen durch Gewährleistung eines intensiveren
Austauschs von Informationen, Kenntnissen und Erfahrungen zur
Förderung der Abfallvermeidung beizutragen. Nachstehend folgt
eine Aufzählung einiger von vielen gegebenenfalls zu
ergreifenden konkreten Maßnahmen:
| a) |
Identifizierung, Entwicklung und Vereinheitlichung von
Abfallüberwachungsmethoden und Transfer dieser Methoden
an die einzelnen Länder; |
| b) |
Festlegung und
Erweiterung des Tätigkeitsbereichs bereits vorhandener,
für den Austausch von Informationen über saubere
Technologien und Möglichkeiten der Abfallvermeidung
bestimmter Netzwerke; |
| c) |
regelmäßige Ermittlung, Kollationierung und
Auswertung länderspezifischer Daten sowie systematische
Berichterstattung an die betroffenen Länder innerhalb
eines geeigneten Forums der Vereinten Nationen; |
| d) |
Überprüfung der Wirksamkeit des gesamten
Abfallvermeidungsinstrumentariums sowie Suche nach
eventuell in Frage kommenden neuen Instrumenten und
Verfahren für deren Umsetzung auf Länderebene.
Außerdem sind Leitlinien und Verfahrenskodizes zu
entwickeln; |
| e) |
Durchführung von Forschungsarbeiten zur
Untersuchung der sozialen und wirtschaftlichen
Auswirkungen der Abfallvermeidung auf die Verbraucher. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
21.13 Nach einem Vorschlag des
Sekretariats der UNCED sollen die Industrieländer die
Möglichkeit in Betracht ziehen, etwa 1 Prozent der für die
Abfall- und Klärschlammentsorgung aufgewendeten Summe in die
Abfallvermeidung zu investieren. Zur Zeit entspräche dies einem
Betrag von etwa 6,5 Milliarden Dollar pro Jahr, einschließlich
etwa 1,8 Milliarden Dollar für Maßnahmen zur Minimierung des
anfallenden kommunalen Abfalls. Die tatsächlichen Summen würden
von den auf kommunaler, Provinz- und nationaler Ebene
zuständigen Behörden ausgehend von den örtlichen Gegebenheiten
festgelegt.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
21.14 Es besteht die Notwendigkeit,
Abfallvermeidungstechnologien und -verfahren zu entwickeln und in
größerem Umfang weiterzugeben. Diese Aufgabe soll von den
einzelnen Regierungen im Zusammenwirken und mit Unterstützung
nichtstaatlicher Organisationen, entsprechender
Forschungseinrichtungen und geeigneter Organisationen der
Vereinten Nationen koordiniert werden und könnte folgende
Maßnahmen beinhalten:
| a) |
eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit des
gesamten Abfallvermeidungsinstrumentariums sowie die
Suche nach eventuell in Frage kommenden neuen
Instrumenten und Verfahren für deren Umsetzung auf
Länderebene. Außerdem sind Leitlinien und
Verfahrenskodizes zu entwickeln; |
| b) |
die Förderung der
Abfallvermeidung und -minimierung als oberstes Ziel
nationaler Abfallwirtschaftsplanung; |
| c) |
die Förderung der verstärkten Aufklärung der
Öffentlichkeit und einer Reihe verbindlich
vorgeschriebener und freiwilliger Anreize, um die
Industrie dazu anzuhalten, die Produktgestaltung zu
verändern und produktionsspezifische Abfälle durch
Verwendung sauberer Technologien und durch eine gute
abfallwirtschaftliche Praxis zu reduzieren, und Industrie
und Verbraucher dazu anzuhalten, ohne weiteres
wiederverwendbare Verpackungen zu benutzen; |
| d) |
im Rahmen der nationalen Möglichkeiten die
Durchführung von Demonstrations- und Pilotprojekten zur
Optimierung von Abfallvermeidungsinstrumentarien; |
| e) |
die Festlegung von Verfahrensregeln für eine
sachgemäße Beförderung, Lagerung, Haltbarmachung und
Bewirtschaftung von agrarischen Produkten, Lebensmitteln
und sonstigen verderblichen Produkten mit dem Ziel, den
zur Steigerung des Abfallvolumens beitragenden Verderb
solcher Produkte einzuschränken; |
| f) |
die Erleichterung der Transfer von
Abfallreduzierungstechnologien an die Industrie,
insbesondere in den Entwicklungsländern, und die
Festlegung konkreter nationaler Normen für Abwässer und
feste Abfälle, wobei unter anderem Rohstoff- und
Energieverbrauch zu berücksichtigen sind. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
21.15 Maßnahmen zur Erschließung der im
Bereich der Abfallvermeidung benötigten Arbeitskräfte sollen
nicht allein auf Fachleute aus der Abfallwirtschaft zugeschnitten
sein, sondern sollen auch darauf ausgerichtet sein, die
Unterstützung der Bürger und der Industrie zu gewinnen.
Erklärtes Ziel von Programmen zur Entwicklung der menschlichen
Ressourcen muß daher die vermehrte Sensibilisierung, Aufklärung
und Informierung der betroffenen Gruppen und der Allgemeinheit
sein. Die Länder sollen nach Möglichkeit Grundsätze und
Verfahren der Abfallvermeidung und Abfallminimierung und
Unterlagen über die Umweltauswirkungen von Abfällen in die
Lehrpläne der Schulen einbeziehen.
B. |
Maximierung der umweltverträglichen Wiederverwendung und Verwertung |
Handlungsgrundlage
21.16 Die zunehmende Erschöpfung der
Aufnahmekapazitäten vorhandener Mülldeponien, strengere
Umweltschutzauflagen im Hinblick auf die Abfallbeseitigung und
eine deutliche Zunahme persistenterer Abfälle, insbesondere in
den Industrieländern, haben insgesamt zu einem rapiden Anstieg
der Kosten für die Abfallentsorgung geführt. Bis zum Ende
dieses Jahrzehnts könnten die Kosten auf das Zwei- oder
Dreifache gestiegen sein. Außerdem stellen einige derzeit
übliche Entsorgungspraktiken eine Gefahr für die Umwelt dar.
Mit zunehmender Veränderung der ökonomisch relevanten Faktoren
der Abfallentsorgung wird die Abfallverwertung und die
Wiedereinführung von Abfallstoffen in den Produktionsprozeß
zunehmend kostengünstiger. Daher sollen in der
Abfallwirtschaftsplanung von morgen ressourcensparende Ansätze
zur Kontrolle der Abfallmengen in größtmöglichem Umfang
eingesetzt werden. Dies soll parallel zu öffentlichen
Aufklärungsprogrammen geschehen. Wichtig ist dabei, daß im
Rahmen der Einführung von Abfallverwertungsprogrammen geeignete
Absatzmärkte für die aus rückgewonnenen Stoffen hergestellten
Produkte ausfindig gemacht werden.
Ziele
21.17 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
Verstärkung und Ausbau staatlicher Wiederverwendungs-
und Verwertungssysteme; |
| b) |
Schaffung eines internen
Modellprogramms zur Wiederverwendung und Verwertung von
Abfallströmen einschließlich Papier innerhalb des
Systems der Vereinten Nationen; |
| c) |
Bereitstellung von Informationen,
Verfahrenstechniken und entsprechenden abfallpolitischen
Instrumentarien zur Förderung und Durchführung von
Wiederverwendungs- und Verwertungsprogrammen. |
21.18 Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und
der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls im
Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und anderen
einschlägigen Organisationen sollen die Regierungen
| a) |
bis zum Jahr 2000, soweit angemessen, auf regionaler,
nationaler und lokaler Ebene für eine ausreichende
finanzielle und technische Ausstattung zur Umsetzung von
Wiederverwendungs- und Verwertungskonzepten und
-maßnahmen sorgen. |
| b) |
bis zum Jahr 2000 sollen alle
Industrieländer und bis zum Jahr 2010 alle
Entwicklungsländer nationale Programme - soweit möglich
einschließlich fester Ziele - für eine umfassende
Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen in Kraft
gesetzt haben. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
21.19 In Zusammenarbeit mit geeigneten
Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sollen die
Regierungen und Institutionen sowie nichtstaatliche
Organisationen, einschließlich Verbraucherverbänden, Frauen-
und Jugendgruppen, Demonstrations- und Umsetzungsprogramme für
eine verstärkte Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen
initiieren. Diese Programme sollen sich nach Möglichkeit auf
bereits laufende oder geplante Maßnahmen stützen und dazu
dienen,
| a) |
nationale Kapazitäten zur Wiederverwendung und
Verwertung eines immer größeren Abfallanteils zu
entwickeln und zu verstärken; |
| b) |
die nationale
Abfallpolitik zu überprüfen und zu verbessern, um
Anreize für die Wiederverwendung und Verwertung zu
schaffen; |
| c) |
nationale Abfallwirtschaftspläne, die von der
Wiederverwendung und Verwertung Gebrauch machen und
vorrangig darauf ausgerichtet sind, zu entwickeln und
einzuführen; |
| d) |
vorhandene Normen oder beschaffungspolitische
Kriterien ändern, um eine Benachteiligung von
rückgewonnenen Stoffen zu verhindern, wobei Energie- und
Rohstoffeinsparungen zu berücksichtigen sind; |
| e) |
Programme zur öffentlichen Aufklärung und
Bewußtseinsbildung zu erarbeiten, um die Verwendung von
rückgewonnenen Stoffen zu fördern. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
21.20 Informationen und Forschung sind
notwendig, um auf das jeweilige Land zugeschnittene
zukunftsweisende sozialverträgliche und kostengünstige Formen
der Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen zu entwickeln.
Zu den von den staatlichen und kommunalen Behörden in
Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und anderen
internationalen Organisationen zu ergreifenden unterstützenden
Maßnahmen gehören unter anderem
| a) |
die Durchführung einer umfassenden Überprüfung von
Alternativen und Verfahren für die Wiederverwendung und
Verwertung aller Arten von kommunalen Abfällen.
Wiederverwendungs- und Verwertungskonzepte sollen fester
Bestandteil der nationalen und kommunalen
Abfallwirtschaftsplanung werden; |
| b) |
die Bestimmung des
Ausmaßes, in dem zur Zeit eine Wiederverwendung und
Verwertung von Abfällen stattfindet, sowie des dafür
verwendeten Verfahrens und die Untersuchung von
Möglichkeiten der Ausweitung und Unterstützung dieser
Maßnahmen; |
| c) |
die Bereitstellung weiterer Mittel für
Forschungsprogramme mit Pilotcharakter zur Prüfung
verschiedener Wiederverwendungs- und
Verwertungsalternativen, darunter kleingewerbliche
Recycling-Betriebe auf Heimarbeitsbasis, die Erzeugung
von Kompost, die Bewässerung landwirtschaftlich
genutzter Flächen mit vorbehandeltem Abwasser und die
Rückgewinnung von Energie aus Abfällen; |
| d) |
die Ausarbeitung von Leitlinien und der
umweltverträglichsten Verfahren für die
Wiederverwendung und Verwertung; |
| e) |
die Intensivierung der Bemühungen um die
Erfassung, Auswertung und Transfer einschlägiger
Informationen über abfallwirtschaftliche Fragestellungen
an wichtige Zielgruppen. Für innovative
Forschungsvorhaben zum Thema Recycling-Verfahren könnten
auf Wettbewerbsbasis spezielle Forschungszuschüsse zur
Verfügung gestellt werden; |
| f) |
die Ausfindigmachung potentieller Absatzmärkte
für rückgewonnene Produkte. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
21.21 Die Staaten sollen im Rahmen
bilateraler und multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls
auch im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer einschlägiger
internationaler Organisationen,
| a) |
in regelmäßigen Abständen nachprüfen, in welchen
Umfang die einzelnen Länder ihre Abfälle
wiederverwenden und verwerten; |
| b) |
die Wirksamkeit von
Verfahren und Konzepten für die Wiederverwendung und
Verwertung von Abfällen und Möglichkeiten der
Verbesserung ihrer Anwendung in den einzelnen Ländern
überprüfen; |
| c) |
internationale Leitlinien für die sichere
Wiederverwendung von Abfällen überprüfen und
aktualisieren; |
| d) |
geeignete Programme zur Unterstützung von im
Bereich der Wiederverwendung und Verwertung tätigen
Betrieben kleiner Gemeinden in Entwicklungsländern
aufstellen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
21.22 Nach Schätzung des Sekretariats der
UNCED würde die weltweit für diesen Zweck aufzubringende Summe
8 Milliarden Dollar betragen, wenn ein Prozent der Aufwendungen
der Kommunen für die Abfallentsorgung in verläßliche
Abfallverwertungssysteme fließen würde. Die durchschnittlichen
jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der
im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen in den
Entwicklungsländern werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa
850 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in
Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
21.23 Die Wiederverwendung und Verwertung
von Abfällen soll durch die Transfer von Technologien wie folgt
unterstützt werden:
| a) |
durch Einbeziehung der Transfer von
Recycling-Technologien - wie etwa Einrichtungen für die
Verwertung von Kunststoffen, Gummi und Papier - in die
bilaterale und multilaterale technische Zusammenarbeit
und Hilfsprogramme; |
| b) |
durch Weiterentwicklung und
Verbesserung vorhandener Technologien, insbesondere
Eingeborenentechnologien, und durch Erleichterung ihrer
Transfer im Rahmen laufender regionaler und
interregionaler Programme der technischen Hilfe; |
| c) |
durch Erleichterung der Transfer von
Wiederverwendungs- und Verwertungstechnologien. |
21.24 Es gibt eine ganze Reihe möglicher
Anreize zur Förderung der Wiederverwendung und Verwertung von
Abfällen. Um die Industrie, Institutionen, gewerbliche
Einrichtungen und Einzelpersonen dazu zu bringen, den anfallenden
Abfall zu verwerten, anstatt ihn zu beseitigen, könnten die
Länder folgende alternative Möglichkeiten in Betracht ziehen:
| a) |
den Gemeinde- und Kommunalbehörden, die einen
maximalen Teil ihrer Abfälle verwerten, Anreize zu
bieten; |
| b) |
technische Hilfe für Wiederverwendungs-
und Verwertungsaktivitäten im informellen Sektor
bereitzustellen; |
| c) |
wirtschaftliche und ordnungsrechtliche
Instrumentarien einschließlich steuerlicher Anreize
einzusetzen, um das Prinzip zu unterstützen, daß der
Abfallerzeuger für die Entsorgung aufzukommen hat; |
| d) |
rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu
schaffen, die Investitionen in die Abfallverwertung und
Wiederverwendung begünstigen; |
| e) |
spezielle Mechanismen wie etwa
Pfand-/Rückgabesysteme als Anreiz für eine vermehrte
Wiederverwendung und Verwertung einzuführen; |
| f) |
die getrennte Erfassung von verwertbaren Anteilen
häuslicher Abfälle zu unterstützen; |
| g) |
Anreize zur Verbesserung der Marktgängigkeit von
auf technischem Weg rückführbaren Abfällen zu
schaffen; |
| h) |
nach Möglichkeit die Verwendung von
Recycling-Materialien, insbesondere für Verpackungen, zu
unterstützen; |
| i) |
die Entwicklung von Absatzmärkten für
rückgewonnene Produkte durch Einführung entsprechender
Programme zu unterstützen. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
21.25 Eine Umorientierung der bisher
üblichen Abfallentsorgungspraxis einschließlich
Wiederverwendung und Verwertung setzt eine entsprechende Aus- und
Fortbildung voraus. Im Zusammenwirken mit internationalen und
regionalen Organisationen der Vereinten Nationen sollen die
Regierungen dazu die nachstehend umrissenen Maßnahmen ergreifen:
| a) |
die Einbindung der Wiederverwendung und Verwertung von
Abfällen in betriebliche Ausbildungsprogramme als
integraler Bestandteil von im Rahmen der technischen
Zusammenarbeit durchgeführten Programmen im Bereich der
Stadtplanung und der Infrastrukturentwicklung; |
| b) |
die
Erweiterung von Aus- und Fortbildungsprogrammen im
Bereich der Wasserversorgung und Abwasserhygiene zur
Einbeziehung von Wiederverwendungs- und
Verwertungsverfahren und -konzepten; |
| c) |
die Berücksichtigung der mit der Wiederverwendung
und Verwertung verbundenen Vorteile und
staatsbürgerlichen Pflichten in Schullehrplänen und
einschlägigen allgemeinen Bildungsmaßnahmen; |
| d) |
die Förderung von auf nichtstaatliche
Organisationen, Gemeindeorganisationen sowie Frauen- und
Jugendgruppen und öffentliche Interessengruppen
ausgerichteten Programmen in Zusammenarbeit mit
örtlichen Kommunalbehörden, um die Unterstützung der
Öffentlichkeit für die Wiederverwendung und Verwertung
von Abfällen durch gezielte Kampagnen auf kommunaler
Ebene zu mobilisieren. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
21.26 Der Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten zur Unterstützung einer
verstärkten Wiederverwendung und Verwertung soll
schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche ausgerichtet werden:
| a) |
die wirksame Umsetzung einer nationalen Abfallpolitik
und abfallwirtschaftlicher Anreize; |
| b) |
die Ausstattung
von Gemeinde- und Kommunalbehörden mit ausreichenden
Möglichkeiten zur Mobilisierung der Unterstützung der
Öffentlichkeit für die Wiederverwendung und Verwertung
von Abfällen, und zwar durch vermehrte Einbeziehung und
Unterstützung der Wiedergewinnung und Verwertung im
informellen Sektor und durch eine die Möglichkeit der
Wiedereinführung von Abfallstoffen in den
Produktionsprozeß berücksichtigende
Abfallwirtschaftsplanung. |
C. |
Förderung einer umweltverträglichen Abfallbehandlung und -beseitigung |
Handlungsgrundlage
21.27 Selbst wenn es gelingt, das
Abfallvolumen weitgehend zu minimieren, bleibt ein gewisser
Abfallanteil übrig. Auch nach der Behandlung geht von allen
entsorgten Abfällen eine gewisse Restwirkung auf die aufnehmende
Umwelt aus. Demzufolge besteht Handlungsbedarf, was die
Verbesserung der Abfallbehandlungs- und -beseitigungsverfahren
betrifft, wie zum Beispiel die Verhinderung der Einbringung von
Klärschlämmen ins Meer. In den Entwicklungsländern ist das
Problem grundlegenderer Natur: weniger als 10 Prozent der
kommunalen Abfälle werden in der einen oder anderen Form
behandelt, und nur in wenigen Fällen wird bei der Behandlung ein
angemessener Qualitätsstandard zugrundegelegt. Dabei sollte
angesichts der von Fäkalien ausgehenden potentiellen Gefahren
für die Gesundheit gerade ihrer Behandlung gebührender Vorrang
eingeräumt werden.
Ziele
21.28 Ziel dieses Programmbereichs ist die
Behandlung und schadlose Beseitigung eines immer größeren
Anteils der anfallenden Abfälle.
21.29 Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und
der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls im
Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und anderen
einschlägigen Organisationen sollen die Regierungen
| a) |
bis zum Jahr 2000 Qualitätskriterien Zielvorgaben und
Normen für die Abfallbehandlung und -beseitigung
ausgehend von der Art und dem Assimilationsvermögen der
aufnehmenden Umwelt festlegen; |
| b) |
bis zum Jahr 2000
ausreichende Möglichkeiten für die Überwachung der auf
Abfälle zurückzuführenden Umweltverschmutzung schaffen
und regelmäßige Kontrollen veranlassen, gegebenenfalls
auch solche epidemiologischer Art; |
| c) |
bis 1995 in den Industrieländern und bis 2005 in
den Entwicklungsländern die Behandlung oder Beseitigung
von mindestens 50 Prozent der gesamten Klärschlämme und
der gesamten flüssigen und festen Abfälle in
Übereinstimmung mit nationalen oder internationalen
umwelt- und gesundheitsspezifischen Qualitätsrichtlinien
gewährleisten; |
| d) |
bis zum Jahr 2025 den gesamten Klärschlamm und die
gesamten flüssigen und festen Abfälle in
Übereinstimmung mit nationalen oder internationalen
umwelt- und gesundheitsspezifischen Qualitätsrichtlinien
beseitigen. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
21.30 In Zusammenarbeit mit geeigneten
Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sollen die
Regierungen, Institutionen und nichtstaatliche Organisationen
gemeinsam mit der Industrie Programme zur Verbesserung von
Kontrolle und Management der auf Abfälle zurückzuführenden
Umweltverschmutzung initiieren. Diese Programme sollen sich nach
Möglichkeit auf bereits laufende oder geplante Maßnahmen
stützen und dazu dienen,
| a) |
nationale Kapazitäten zur Behandlung und schadlosen
Beseitigung von Abfällen zu entwickeln und zu
verstärken; |
| b) |
die nationale Abfallpolitik zu
überprüfen und zu verbessern, um die auf Abfälle
zurückzuführende Umweltverschmutzung unter Kontrolle zu
halten; |
| c) |
die Länder dazu anzuhalten, auf ihrem
Hoheitsgebiet und so nah wie möglich an der Anfallstelle
nach Abfallbeseitigungslösungen zu suchen, die mit einer
umweltverträglichen und sachgemäßen Entsorgung
vereinbar sind. In einigen Ländern findet eine
grenzüberschreitende Abfallverbringung statt, durch die
sichergestellt werden soll, daß Abfälle in
umweltverträglicher und ordnungsgemäßer Weise entsorgt
werden. Derartige Verbringungen erfolgen unter Beachtung
der einschlägigen Übereinkommen, auch solcher, die für
außerhalb nationaler Hoheitsgewalt liegende Gebiete
gelten; |
| d) |
Entsorgungspläne für Siedlungsabfälle unter
gebührender Berücksichtigung der Entwicklung und
Anwendung dafür geeigneter Technologien und der
Verfügbarkeit von Mitteln für die Umsetzung zu
erarbeiten. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
21.31 Die Festlegung von Abfallnormen
sowie Überwachungsmaßnahmen sind zwei Grundvoraussetzungen für
die Eindämmung der auf Abfälle zurückzuführenden
Umweltbelastung. Die nachstehend genannten konkreten Maßnahmen
zeigen auf, in welcher Form von internationalen Gremien wie etwa
dem Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen
(Habitat), dem UNEP und der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
unterstützende Maßnahmen ergriffen werden könnten. Dazu
gehören
| a) |
die Erfassung und Auswertung der wissenschaftlichen
Erkenntnisse über in der Umwelt befindliche Abfälle und
der von ihnen ausgehenden Schadwirkungen mit dem Ziel,
empfohlene wissenschaftliche Kriterien und Leitlinien
für den umweltverträglichen Umgang mit festen Abfällen
festzulegen und weiterzugeben; |
| b) |
ausgehend von
wissenschaftlichen Kriterien und Leitlinien die
Empfehlung nationaler und gegebenenfalls auch lokaler
Umweltqualitätsnormen; |
| c) |
die Berücksichtigung der Bereitstellung von
Überwachungseinrichtungen und der erforderlichen
Unterweisung im Gebrauch dieser Einrichtungen bei im
Rahmen der technischen Zusammenarbeit durchgeführten
Programmen und Vereinbarungen; |
| d) |
die Einrichtung einer zentraler
Informations-Clearingstelle mit ausgedehnten Netzwerken
auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene zur
Erfassung und Transfer von Daten zu allen Aspekte der
Abfallentsorgung einschließlich der schadlosen
Beseitigung. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
21.32 Die Regierungen sollen im Rahmen
bilateraler und multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls
auch im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer einschlägiger
internationaler Organisationen,
| a) |
Methoden und umweltqualitäts- und gesundheitsbezogene
Leitlinien für die schadlose Beseitigung von Abwässern
und Abfällen ermitteln, weiterentwickeln und
untereinander abstimmen; |
| b) |
Entwicklungen überprüfen
und damit Schritt halten sowie Informationen über die
Wirksamkeit von Verfahren und Ansätzen für eine sichere
Abfallbeseitigung und Möglichkeiten der Unterstützung
ihrer Anwendung in den einzelnen Ländern weitergeben. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
21.33 Abfallbeseitigungsprogramme sind
sowohl für die Industrieländer als auch für die
Entwicklungsländer von enormer Bedeutung. In den
Industrieländern liegt der Schwerpunkt auf der
Anlagenoptimierung und der damit anvisierten Erfüllung höherer
Umweltqualitätskriterien, während in den Entwicklungsländern
vor allem umfangreiche Investitionen in den Bau neuer
Behandlungsanlagen erforderlich sind.
21.34 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen in den
Entwicklungsländern werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 15
Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3,4
Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form
konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
21.35 Entscheidend für die Verwirklichung
der in diesem Programmbereich angestrebten Ziele sind
wissenschaftliche Leitlinien und die Untersuchung verschiedener
Umweltschutzaspekte im Abfallbereich. Die Regierungen, Stadt- und
Gemeindeverwaltungen sollen mit entsprechender internationaler
Unterstützung
| a) |
Leitlinien und fachspezifische Berichte zu Themen wie
etwa der Verknüpfung der Bodennutzungsplanung in
Städten und Gemeinden mit der Abfallbeseitigung,
Umweltqualitätskriterien und -normen, Abfallbehandlungs-
und Beseitigungsvarianten, der Behandlung von
Industrieabfällen und dem Deponiebetrieb ausarbeiten; |
| b) |
Forschung in vorrangigen Bereichen wie etwa
kostengünstigen und wartungsarmen
Abwasseraufbereitungsanlagen, alternativen
Schlammbeseitigungsverfahren, der Behandlung von
Industriabfällen sowie Einfachtechnologien zur
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen betreiben; |
| c) |
in Übereinstimmung mit den Bedingungen und den
Bestimmungen des Kapitels 34 (Transfer
umweltverträglicher Technologien, Zusammenarbeit und
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten) im Rahmen bilateraler und multilateraler
Programme der technischen Zusammenarbeit und
gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Handel und der
Industrie einschließlich Großunternehmen und
transnationaler Unternehmen für die Behandlung von
Industrieabfällen bestimmte Technologien weitergeben; |
| d) |
sich schwerpunktmäßig mit der Sanierung, dem
Betrieb und der Unterhaltung bestehender Anlagen sowie
technischer Hilfe im Zusammenhang mit verbesserten
Unterhaltungsverfahren und -techniken, gefolgt von der
Planung und Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen,
befassen; |
| e) |
Programme für die weitestgehende Aussortierung der
gefährlichen Bestandteile kommunaler fester Abfälle an
der Anfallstelle und für ihre schadlose Beseitigung
aufstellen; |
| f) |
die Finanzierung und Bereitstellung von
Abfallsammeleinrichtungen mit begleitender
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und in gleichem
Umfang und parallel dazu erfolgender Finanzierung und
Bereitstellung von Abfallbehandlungsanlagen
gewährleisten. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
21.36 Die Verbesserung der derzeitigen
Abfallentsorgungspraxis einschließlich einer ordnungsgemäßen
Abfallsammlung und -beseitigung setzt eine entsprechende Aus- und
Fortbildung voraus. Nachstehend sind eine Reihe von Maßnahmen
umrissen, die von den Regierungen im Zusammenwirken mit
internationalen Organisationen eingeleitet werden sollen:
| a) |
die Bereitstellung formaler und betrieblicher
Ausbildungsmöglichkeiten, die sich schwerpunktmäßig
mit Technologien in den Bereich Umweltschutz,
Abfallbehandlung und -beseitigung befassen, und der
Betrieb und die Unterhaltung der abfallwirtschaftlichen
Infrastruktur. Darüber hinaus sollen zwischen den
Ländern Austauschprogramme für Fachkräfte eingerichtet
werden; |
| b) |
die Durchführung der erforderlichen
Ausbildungsmaßnahmen zum Thema Überwachung und
Kontrolle der auf Abfälle zurückzuführenden
Umweltverschmutzung. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
21.37 Nur durch institutionelle Reformen
und den Aufbau entsprechender Kapazitäten wird es den einzelnen
Ländern möglich sein, die auf Abfälle zurückzuführende
Umweltverschmutzung zu quantifizieren und zu reduzieren. Zu den
für eine Zielerfüllung erforderlichen Schritten gehören
| a) |
die Schaffung und Stärkung unabhängiger
Umweltschutzgremien auf nationaler und lokaler Ebene.
Internationale Organisationen und Geber sollen die
notwendige Verbesserung des Ausbildungsstands des
Personals und die Bereitstellung von Einrichtungen
unterstützen; |
| b) |
die Ausstattung von
Umweltschutzgremien mit dem erforderlichen gesetzlichen
Mandat und den erforderlichen finanziellen Mitteln zur
erfolgreichen Durchführung ihrer Aufgaben. |
D. |
Ausweitung der Abfallentsorgung |
Handlungsgrundlage
21.38 Gegen Ende dieses Jahrhunderts
werden mehr als zwei Milliarden Menschen ohne ausreichende
Grundversorgung mit Sanitärdiensten und etwa die Hälfte der in
den Entwicklungsländern lebenden städtischen Bevölkerung ohne
angemessene Entsorgung fester Abfälle auskommen müssen. Jedes
Jahr sterben bis zu 5,2 Millionen Menschen, darunter 4 Millionen
Kinder unter fünf Jahren, an mit Abfällen zusammenhängenden
Krankheiten. Für die städtischen Armutsgruppen sind die
gesundheitlichen Auswirkungen besonders gravierend. Allerdings
sind die einer unangemessenen Abwasser- und Abfallentsorgung
zuzuschreibenden Gesundheits- und Umweltbelastungen keineswegs
auf die nicht angeschlossenen Wohn- und Siedlungsbereiche
beschränkt, sondern führen auch zu einer weiträumigen
Belastung und Verschmutzung des Wassers, des Bodens und der Luft.
Eine entscheidende Voraussetzung, um diese Form der
Umweltverschmutzung in den Griff zu bekommen, ist die Ausweitung
und Verbesserung der Dienstleistungen "Abfallsammlung"
und "Abfallentsorgung".
Ziele
21.39 Gesamtziel dieses Programmbereichs
ist die Gewährleistung einer gesundheitsförderlichen,
umweltverträglichen Sammlung und Entsorgung von festen Abfällen
für alle Menschen. Die Regierungen sollen im Rahmen ihrer
Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und
gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und
anderen einschlägigen Organisationen
| a) |
bis zum Jahr 2000 im Besitz der erforderlichen
technischen, finanziellen und personellen Ausstattung zur
Sicherstellung einer bedarfsgerechten Sammlung von
Abfällen sein; |
| b) |
bis zum Jahr 2025 allen
Stadtbewohnern Zugang zu einer angemessenen
Abfallentsorgung verschaffen; |
| c) |
bis zum Jahr 2025 gewährleisten, daß in den
Städten die flächendeckende Abfallentsorgung
aufrechterhalten und in allen ländlichen Gebieten für
eine geordnete Abwasserbeseitigung gesorgt wird. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
21.40 Die Regierungen sollen im Rahmen
ihrer Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden
Mittel und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den Vereinten
Nationen und anderen einschlägigen Organisationen
| a) |
Finanzierungsmechanismen für die Entwicklung der
Abfallentsorgung in benachteiligten Gebieten schaffen,
wozu auch geeignete Formen der Ertragserzielung gehören; |
| b) |
nach Möglichkeit durch Festlegung von
kostendeckenden Gebühren für die Abfallentsorgung das
Verursacherprinzip zur Anwendung bringen und
sicherstellen, daß Verursacher von Abfällen die vollen
Kosten der umweltverträglichen Entsorgung dieser
Abfälle tragen; |
| c) |
die Institutionalisierung der Beteiligung der
Kommunen am Planungs- und Umsetzungsprozeß im Bereich
der Abfallentsorgung unterstützen. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
21.41 Die Regierungen sollen sich im
Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und internationalen
Organisationen darum bemühen,
| a) |
Methoden für die Überwachung von Abfällen zu
entwickeln und anzuwenden, |
| b) |
Daten zur Festlegung von
Zielen und zur Kontrolle der erzielten Fortschritte zu
sammeln und auszuwerten; |
| c) |
Informationen in ein auf bereits vorhandenen
Systemen aufbauendes weltweites Informationsverbundsystem
einzuspeisen; |
| d) |
die Aktivitäten im Rahmen bereits bestehender
Informationsnetzwerke auszuweiten, um spezifische
Informationen über die Anwendung innovativer und
kostengünstiger Alternativen für die Abfallentsorgung
an ausgewählte Adressaten weiterzugeben. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
21.42 Es gibt eine ganze Reihe von
Programmen sowohl im Rahmen der Vereinten Nationen als auch
bilateraler Art, die sich um den Anschluß der bisher noch nicht
angeschlossenen Menschen an die Trinkwasserversorgung und
Abwasserentsorgung bemühen. Der Water and Sanitation
Collaborative Council als weltweites Forum bemüht sich zur Zeit
um die Koordinierung der Entwicklung und die Unterstützung der
Zusammenarbeit. Dennoch sind angesichts der immer weiter
steigenden Zahl nicht angeschlossener städtischer Armutsgruppen
und der Notwendigkeit, darüber hinaus auch das Problem der
Entsorgung von festen Abfällen lösen zu müssen, zusätzliche
Mechanismen erforderlich, um eine raschere Ausweitung der
Abfallentsorgung in den Städten zu gewährleisten. Die
internationale Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit und ausgewählte
einzelne Organisationen der Vereinten Nationen sollen
| a) |
im Nachgang zu der Konferenz der Vereinten Nationen
über Umwelt und Entwicklung (UNCED) ein
Siedlungsinfrastruktur- und -umweltprogramm zur
Koordinierung der Maßnahmen aller in diesem Bereich
tätigen Organisationen des Systems der Vereinten
Nationen initiieren und darin auch eine Clearingstelle
für die Transfer von Informationen über alle
abfallwirtschaftlichen Fragestellungen vorsehen; |
| b) |
sich um den Anschluß bisher noch nicht angeschlossener
Menschen an die Abfallentsorgung bemühen und
regelmäßig über den Stand der Entwicklung berichten; |
| c) |
die Wirksamkeit von Verfahren und Ansätzen für
eine Ausweitung der Versorgung überprüfen und nach
innovativen Möglichkeiten der Beschleunigung dieses
Prozesses suchen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
21.43 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 7,5 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 2,6 Milliarden, in Form an
Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
21.44 Die Regierungen und Institutionen
sollen gemeinsam mit nichtstaatlichen Organisationen und in
Zusammenarbeit mit geeigneten Organisationen des Systems der
Vereinten Nationen in verschiedenen Teilen der dritten Welt
Programme zur Ausweitung der Abfallentsorgung auf die bisher noch
nicht angeschlossenen Bevölkerungsgruppen einleiten. Für diese
Programme sollen nach Möglichkeit bereits laufende oder geplante
Maßnahmen herangezogen und entsprechend angepaßt werden.
21.45 Das Tempo der Ausweitung der
Abfallentsorgung ließe sich durch Änderungen der Abfallpolitik
auf staatlicher und kommunaler Ebene steigern. Diese Änderungen
sollen unter anderem folgendes beinhalten:
| a) |
die volle Anerkennung und Nutzung der gesamten Palette
kostengünstiger Abfallentsorgungsvarianten, wozu
gegebenenfalls auch deren Institutionalisierung und
Berücksichtigung in Verfahrenskodizes und Vorschriften
gehört; |
| b) |
die Einräumung einer hohen Priorität -
sofern notwendig und angebracht - für die Ausweitung der
Abfallentsorgung auf alle Wohn- und Siedlungsbereiche,
und zwar unabhängig von ihrem Rechtsstatus, wobei der
Deckung der Entsorgungsbedürfnisse der noch nicht
angeschlossenen Bevölkerungsteile, insbesondere der
städtischen Armutsgruppen, besondere Beachtung gebührt; |
| c) |
die Kopplung der Bereitstellung und
Aufrechterhaltung der Dienstleistung
"Abfallentsorgung" mit anderen
Grundversorgungsdiensten wie etwa der
Trinkwasserversorgung und der Regenwasserkanalisation. |
21.46 Die Forschungsanstrengungen können
intensiviert werden. So sollen die Länder beispielsweise in
Zusammenarbeit mit geeigneten internationalen und
nichtstaatlichen Organisationen
| a) |
nach Lösungen und entsprechenden Einrichtungen für
die Entsorgung von Abfällen in Gebieten mit hoher
Bevölkerungsdichte und auf kleinen Inseln suchen. Dabei
geht es insbesondere um geeignete Abfallbereitstellungs-
und -sammlungssysteme und kostengünstige und hygienisch
unbedenkliche Alternativen für die Beseitigung von
Siedlungsabfällen; |
| b) |
Leitlinien, Fallstudien,
Überprüfungen der Abfallpolitik und fachspezifische
Berichte über geeignete Lösungen und Formen der
Leistungserbringung in nicht angeschlossenen
einkommensschwachen Gebieten ausarbeiten und weitergeben; |
| c) |
Initiativen zur Förderung der aktiven Mitwirkung
auf Gemeindeebene, auch der Frauen- und Jugendgruppen, an
der Abfallentsorgung starten, insbesondere wenn es um
häusliche Abfälle geht; |
| d) |
den Austausch einschlägiger Technologien,
insbesondere solcher für Wohn- und Siedlungsgebieten mit
hoher Bevölkerungsdichte, zwischen den Ländern
fördern. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
21.47 Internationale Organisationen,
staatliche und kommunale Verwaltungsbehörden sollen in
Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen gezielte
Schulungsmöglichkeiten für kostengünstige Abfallsammel- und
-beseitigungsmöglichkeiten anbieten, und zwar insbesondere in
bezug auf Verfahrenstechniken für die Planung und
Leistungserbringung. Personalaustauschprogramme zwischen den
Entwicklungsländern können ebenfalls Bestandteil dieser
Schulung sein. Besondere Beachtung gebührt dem Führungspersonal
der Abfallwirtschaftsbehörden.
21.48 Die größten Erfolge in bezug auf
eine effizientere Leistungserbringung in der Abfallentsorgung
wird wahrscheinlich eine Optimierung der abfallwirtschaftlichen
Verfahrenstechniken bringen. Die Vereinten Nationen,
internationale Organisationen und Finanzierungseinrichtungen
sollen in Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen und den
kommunalen Verwaltungen leistungsfähige
Managementinformationssysteme (MIS) für die kommunale Berichts-
und Haushaltsführung und die Leistungs- und
Wirtschaftlichkeitsprüfung entwickeln und zum Einsatz bringen.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
21.49 Im Zusammenwirken mit geeigneten
Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sollen die
Regierungen, Institutionen und nichtstaatliche Organisationen
entsprechende Kapazitäten zur Umsetzung von Programmen aufbauen,
deren Ziel die Einbeziehung der bisher nicht angeschlossenen
Bevölkerungsgruppen in die Abfallsammlung und -beseitigung ist.
Zu den im Rahmen dieser Programme vorgesehenen Maßnahmen sollen
unter anderem gehören:
| a) |
die Einrichtung einer innerhalb vorhandener
institutioneller Strukturen angesiedelten Sonderbehörde,
die für die Planung und Bereitstellung von
Dienstleistungen für nicht angeschlossene Armutsgruppen
und deren Mitwirkung und Beteiligung zuständig ist; |
| b) |
die Änderung geltender Verfahrenskodizes und
Vorschriften, um den Einsatz der gesamten Palette
kostengünstiger alternativer
Abfallentsorgungstechnologien zu ermöglichen; |
| c) |
der Aufbau der notwendigen institutionellen
Kapazitäten und die Entwicklung von Verfahren für die
Planung und Erbringung von Dienstleistungen. |
|