Kapitel 18
Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen: Anwendung
integrierter Ansätze zur Entwicklung, Bewirtschaftung und Nutzung
der Wasserressourcen
Einführung
18.1 Die Süßwasserressourcen sind ein
essentieller Bestandteil der Hydrosphäre und ein unverzichtbarer
Teil aller Ökosysteme der Erde. Der Wasserhaushalt wird durch
den Wasserkreislauf geprägt, worin auch Hochwasser und
Trockenzeiten eingeschlossen sind, die in manchen Regionen
extremer und in ihren Auswirkungen dramatischer geworden sind.
Die weltweiten Klimaänderungen und die Luftverschmutzung
könnten sich auch auf die Süßwasserressourcen und ihre
Verfügbarkeit auswirken und in Form eines Anstiegs des
Meeresspiegels auch flache Küstenzonen und kleine
Inselökosysteme bedrohen.
18.2 Wasser wird in allen Lebensbereichen
benötigt. Oberstes Ziel ist die gesicherte Bereitstellung von
Wasser in angemessener Menge und guter Qualität für die gesamte
Weltbevölkerung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der
hydrologischen, biologischen und chemischen Funktionen der
Ökosysteme, Anpassung der Aktivitäten des Menschen an die
Belastungsgrenzen der Natur und Bekämpfung der Vektoren
wasserinduzierter Krankheiten. Nur durch innovative Technologien
sowie eine Verbesserung einheimischer Verfahrenstechniken wird es
möglich sein, vollen Nutzen aus den begrenzt vorhandenen
Wasserressourcen zu ziehen und diese Ressourcen vor einer
Verschmutzung zu bewahren.
18.3 Die weitverbreitete Knappheit, die
allmähliche Zerstörung und die zunehmende Verschmutzung der
Wasserressourcen in vielen Regionen der Erde im Verbund mit der
kontinuierlichen Zunahme unverträglicher Tätigkeiten machen
eine integrierte Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen
erforderlich. Bei einer solchen integrierten Vorgehensweise
müssen alle Arten von untereinander in Verbindung stehenden
Gewässern einschließlich Oberflächengewässern und
Grundwasservorkommen einbezogen und Mengen- und Güteaspekte
gebührend berücksichtigt werden. Der sektorübergreifende
Charakter der Wasserwirtschaft im Gesamtzusammenhang der
sozioökonomischen Entwicklung muß ebenso anerkannt werden wie
die unterschiedlichen Interessen dienende Nutzung der Gewässer,
etwa für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, die
Landwirtschaft, die Industrie und die Entwicklung der Städte,
die Erzeugung von Wasserkraft, die Binnenfischerei und das
Verkehrswesen, Freizeit- und Erholungszwecke, die Bewirtschaftung
von Niederungen und Flachlandgebieten und für andere
Aktivitäten. Rationelle Wassernutzungsprojekte für die
Erschließung von Oberflächen- und Grundwasservorkommen und
anderen potentiell verfügbaren Wasservorkommen müssen durch
begleitende Gewässerschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur
Minimierung von Wasserverlusten ergänzt werden. Vorrang gebührt
dabei allerdings der Hochwasservorbeugung und dem
Hochwasserschutz sowie gegebenenfalls der Reduzierung der
Sedimentablagerungen.
18.4 Grenzüberschreitende Wasserressourcen
und ihre Nutzung sind von zentraler Bedeutung für die
Anliegerstaaten. In diesem Zusammenhang kann eine Zusammenarbeit
zwischen diesen Staaten auf der Grundlage geltender
Übereinkünfte und/oder anderer diesbezüglicher Vereinbarungen
wünschenswert sein, wobei den Interessen aller betroffenen
Anliegerstaaten Rechnung zu tragen ist.
18.5 Für den Bereich der
Süßwasserressourcen werden folgende Programmbereiche
vorgeschlagen:
| a) |
Integrierte Planung und Bewirtschaftung der
Wasserressourcen; |
| b) |
Abschätzung des Wasserdargebots; |
| c) |
Schutz der Wasserressourcen, der Gewässergüte und
der aquatischen Wassergüte; |
| d) |
Trinkwasserversorgung und Sanitärmaßnahmen; |
| e) |
Wasser und nachhaltige städtische Entwicklung; |
| f) |
Wassernutzung für die nachhaltige
Nahrungsmittelerzeugung und ländliche Entwicklung; |
| g) |
Auswirkungen von Klimaänderungen auf die
Wasserressourcen. |
Programmbereiche
A. |
Integrierte Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
Handlungsgrundlage
18.6 Überlicherweise wird nicht genügend
gewürdigt, in welchem Umfang die Wasserwirtschaft zur
wirtschaftlichen Produktivität und zur sozialen Wohlfahrt
beiträgt, obwohl das gesamte soziale und wirtschaftliche Leben
in erheblichem Maße von der Menge und der Güte des
Wasserdargebots abhängig ist. Mit zunehmender
Bevölkerungsdichte und wirtschaftlichem Wachstum erreichen viele
Länder rasch einen Punkt, an dem das verfügbare Wasser knapp
wird oder an dem sie an die Grenzen der wirtschaftlichen
Entwicklung stoßen. Der Wasserbedarf nimmt rasch zu, wobei 70
bis 80 Prozent auf die landwirtschaftliche Bewässerung, weniger
als 20 Prozent auf die Industrie und nur sechs Prozent auf den
häuslichen Wasserverbrauch entfallen. Die ganzheitliche
Bewirtschaftung des Wassers als begrenzte und verletzliche
Ressource und die Integration sektoraler Wasserwirtschaftspläne
und -programme im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und
Sozialpolitik sind von zentraler Bedeutung für das weitere
Vorgehen in den neunziger Jahren und darüber hinaus. Die
Aufteilung der Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaftsplanung
auf verschiedene sektorale Behörden erweist sich allerdings als
größeres Hindernis für die Förderung einer integrierten
Bewirtschaftung der Wasserressourcen als ursprünglich
angenommen. Daher werden wirksame Vollzugs- und
Koordinierungsmechanismen benötigt.
Ziele
18.7 Gesamtziel ist die Deckung des
Wasserbedarfs aller Länder zur Erzielung einer nachhaltigen
Entwicklung.
18.8 Bei der integrierten Bewirtschaftung
der Wasserressourcen wird von der Annahme ausgegangen, daß
Wasser ein integraler Bestandteil des Ökosystems, eine
natürliche Ressource und ein soziales und wirtschaftliches Gut
ist, wobei Menge und Güte die Art der Nutzung bestimmen. Aus
diesem Grund müssen die Wasserressourcen geschützt werden,
wobei auf die Funktionsfähigkeit der aquatischen Ökosysteme und
die dauerhafte Verfügbarkeit der Ressource zu achten ist, damit
der Bedarf an Wasser für den menschlichen Gebrauch gedeckt und
entsprechend angepaßt werden kann. Vorrang bei der Erschließung
und Nutzung der Wasserressourcen gebührt der Deckung der
Grundbedürfnisse und dem Schutz der Ökosysteme. Darüber hinaus
soll der Wassernutzer jedoch in angemessenem Umfang für das von
ihm verbrauchte Wasser aufkommen.
18.9 Die integrierte Bewirtschaftung der
Wasserressourcen einschließlich der Einbindung boden- und
wasserspezifischer Aspekte soll auf der Ebene von
Gewässereinzugsgebieten oder von Teilen von
Gewässereinzugsgebieten erfolgen. Dabei sollen die folgenden
vier grundlegenden Ziele verfolgt werden:
| a) |
die Förderung eines dynamischen, interaktiven,
iterativen und sektorübergreifenden Ansatzes für die
Bewirtschaftung der Wasserressourcen einschließlich der
Bestimmung und des Schutzes potentiell verfügbarer
Wasservorkommen, der technologische, sozioökonomische,
ökologische und gesundheitliche Aspekte integriert; |
| b) |
die Planung der nachhaltigen und rationellen Nutzung,
des Schutzes, der Erhaltung und der Bewirtschaftung der
Wasserressourcen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse
der Allgemeinheit und der Prioritäten im Rahmen der
nationalen Wirtschafts- und Entwicklungspolitik; |
| c) |
die Planung, Durchführung und Evaluierung
wirtschaftlich effizienter und sozial angemessener
Vorhaben und Programme innerhalb klar umrissener
Strategien, ausgehend von einem Ansatz, der die volle
Beteiligung der Bevölkerung einschließlich Frauen,
Jugendlicher, eingeborener Bevölkerungsgruppen und
örtlicher Gemeinschaften an der Festlegung der
Wasserhaushaltspolitik und an der Entscheidungsfindung
vorsieht; |
| d) |
die Bestimmung und die Verstärkung oder bei Bedarf -
vor allem in den Entwicklungsländern - die Entwicklung
der entsprechenden institutionellen, rechtlichen und
finanziellen Strukturen, um sicherzustellen, daß die
Wasserhaushaltspolitik und ihre Umsetzung als Katalysator
für einen nachhaltigen sozialen Fortschritt und ein
nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum dienen; |
18.10 Im Falle grenzüberschreitender
Wasserressourcen besteht die Notwendigkeit, daß die
Anliegerstaaten wasserwirtschaftliche Strategien beschließen,
wasserwirtschaftliche Aktionsprogramme ausarbeiten und
gegebenenfalls die Harmonisierung dieser Strategien und
Aktionsprogramme in Betracht ziehen.
18.11 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:
| a) |
bis zum Jahr 2000:
| i) |
die Planung und Einleitung durchkalkulierter
und gezielt geplanter nationaler Aktionsprogramme
und die Schaffung geeigneter institutioneller
Strukturen und Rechtsinstrumente; |
| ii) |
die Ausarbeitung rationeller Wassernutzungsprogramme,
um für die Wasserressourcen nachhaltige
Verbrauchsmuster einzuführen; |
|
| b) |
bis zum Jahr 2025:
| i) |
die Verwirklichung der subsektoralen Ziele
aller die Wasserressourcen betreffenden
Programmbereiche. |
|
Es gilt als vereinbart, daß die Erfüllung der in Ziffer i
und ii umrissenen Ziele von neuen und zusätzlichen finanziellen
Mitteln abhängt, die den Entwicklungsländern nach Maßgabe der
einschlägigen Bestimmungen der Resolution 44/228 der
Generalversammlung zur Verfügung gestellt werden.
Maßnahmen
18.12 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen zur
Verbesserung der integrierten Bewirtschaftung der
Wasserressourcen ergreifen:
| a) |
die Aufstellung durchkalkulierter und gezielt
geplanter nationaler Aktionspläne und
Investitionsprogramme; |
| b) |
die Einbindung von Maßnahmen zum Schutz und zur
Erhaltung potentiell verfügbarer Wasservorkommen,
einschließlich der Inventarisierung von
Wasserressourcen, in die Bodennutzungsplanung, in die
Nutzung der forstlichen Ressourcen, in den Schutz von
Berghängen und Gewässerrandstreifen und in sonstige
hierfür relevante Entwicklungs-und Erhaltungsmaßnahmen; |
| c) |
die Entwicklung von interaktiven Datendanken, von
Vorhersagemodellen, von Modellen für die
gesamtwirtschaftliche Planung und von Methoden für die
Wasserbewirtschaftung und Wasserwirtschaftsplanung
einschließlich Verfahren für
Umweltverträglichkeitsprüfungen; |
| d) |
die Optimierung der Zuweisung der Wasserressourcen
unter Berücksichtigung physikalischer und
sozioökonomischer Einschränkungen; |
| e) |
die Umsetzung von Zuweisungsentscheidungen durch
Nachfragesteuerung, Preissetzungsmechanismen und
ordnungsrechtliche Maßnahmen; |
| f) |
Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Trockenzeiten
einschließlich Risikoanalyse und Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung; |
| g) |
die Förderung von Programmen zur rationellen
Wassernutzung durch Schärfung des öffentlichen
Bewußtseins, durch Aufklärungsprogramme, durch Erhebung
von Wassergebühren und durch sonstige
wirtschaftspolitische Instrumente; |
| h) |
die Erschließung von Wasserressourcen, insbesondere
in ariden und semiariden Gebieten; |
| i) |
die Förderung der internationalen wissenschaftlichen
Zusammenarbeit zur Erforschung der Süßwasserressourcen; |
| j) |
die Erschließung neuer und alternativer
Wasservorkommen beispielsweise durch
Meerwasserentsalzung, durch künstliche
Grundanwasseranreicherung, durch Nutzung von Wasser
minderer Qualität, durch Wiederverwendung von
Brauchwasser und durch Kreislaufführung von Wasser; |
| k) |
die Integration von Wassermengen- und
Wassergütewirtschaft (einschließlich Oberflächen- und
Grundwasservorkommen); |
| l) |
die Förderung des Gewässerschutzes durch für alle
Nutzer geltende Programme zur rationelleren Wassernutzung
und zur Minimierung von Wasserverlusten, darunter auch
die Entwicklung wassersparender technischer
Einrichtungen; |
| m) |
die Unterstützung von Nutzergruppen zur Optimierung
der Wasserbewirtschaftung auf lokaler Ebene; |
| n) |
die Entwicklung von Verfahren zur Beteiligung der
Öffentlichkeit und ihre Umsetzung in der
Entscheidungsfindung, insbesondere in bezug auf die
Stärkung der Rolle der Frau im Rahmen der
Wasserwirtschaftsplanung und Wasserbewirtschaftung; |
| o) |
die Entwicklung und gegebenenfalls Verstärkung der
Zusammenarbeit, eventuell einschließlich entsprechender
Mechanismen, auf allen betroffenen Ebenen, und zwar
| i) |
auf der niedrigsten dafür geeigneten Ebene:
nach Maßgabe der innerstaatlichen
Rechtsvorschriften die generelle Verlagerung der
Zuständigkeit für die Wasserbewirtschaftung auf
diese Ebene einschließlich der dezentralen
Erbringung staatlicher Dienstleistungen durch
Kommunalbehörden, private Unternehmen und
Gemeinschaften; |
| ii) |
auf nationaler Ebene: eine integrierte
Wasserwirtschaftsplanung und -bewirtschaftung im
Rahmen des nationalen Planungsprozesses und
gegebenenfalls die Festlegung einer unabhängigen
Regelung und Überwachung der Wasserressourcen
auf der Grundlage innerstaatlicher
Rechtsvorschriften und wirtschaftlicher
Maßnahmen; |
| iii) |
auf regionaler Ebene: gegebenenfalls die
Erwägung einer Harmonisierung nationaler
Strategien und Aktionsprogramme; |
| iv) |
auf globaler Ebene: genauere Abgrenzung der
Zuständigkeiten, Arbeitsteilung und
Koordinierung internationaler Organisationen und
Programme einschließlich der Erleichterung von
Gesprächen und des Austauschs von Erfahrungen in
Bereichen, die mit der Wasserbewirtschaftung
zusammenhängen; |
|
| p) |
die Weiterleitung von Informationen einschließlich
betrieblicher Leitlinien und die Förderung der
Aufklärung von Wassernutzern einschließlich der
Erwägung der Veranstaltung eines Weltwassertags auf
seiten der Vereinten Nationen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
18.13 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 115 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
18.14 Die Schaffung von interaktiven
Datenbanken, Vorhersageverfahren und Modellen für die
gesamtwirtschaftliche Planung, die sich für die rationelle und
nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen eignen, setzt
die Verwendung neuer Techniken wie etwa geographischer
Informationssysteme und Expertensysteme zur Erfassung, Anpassung,
Auswertung und Darstellung sektorübergreifender Informationen
und zur Optimierung des Entscheidungsprozesses voraus. Darüber
hinaus erfordert die Erschließung neuer und alternativer
Wasservorkommen und die Entwicklung kostengünstiger
Wassertechnologien eine innovative anwendungsorientierte
Forschung. Dies schließt die Transfer, Anpassung und Verbreitung
neuer Techniken und Technologien unter den Entwicklungsländer
sowie die Schaffung eigener Kapazitäten in diesen Ländern ein,
damit sie in der Lage sind, mit der zusätzlichen Dimension der
Integration der technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und
sozialen Aspekte der Wasserbewirtschaftung umgehen und die Folgen
für die Menschen voraussagen zu können.
18.15 Ausgehend von der Anerkennung des
Wassers als soziales und wirtschaftliches Gut müssen die
verschiedenen vorhandenen Alternativen der Erhebung von Gebühren
beim Nutzer (darunter auch häuslicher, städtischer,
industrieller und landwirtschaftlicher Nutzergruppen) genauer
untersucht und in der Praxis getestet werden. Außerdem müssen
wirtschaftspolitische Instrumente entwickelt werden, die den
Opportunitätskosten und den umweltbezogenen externen Effekten
Rechnung tragen. Feldstudien zur Untersuchung der Frage der
Zahlungsbereitschaft müssen unter ländlichen und städtischen
Rahmenbedingungen durchgeführt werden.
18.16 Die Planung und Bewirtschaftung der
Wasserressourcen soll in integrierter Weise erfolgen, wobei
sowohl langfristige Planungsbedürfnisse als auch Planungen mit
einem kürzeren Zeithorizont zu berücksichtigen sind; dies
bedeutet, daß dabei auch auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit
basierende ökologische, wirtschaftliche und soziale
Gesichtspunkte einbezogen und die Bedürfnisse aller Nutzer sowie
die mit der Verhütung und Minderung wasserbezogener Gefahren
zusammenhängenden Bedürfnisse berücksichtigt werden sollen und
dies als wesentlicher Bestandteil der sozioökonomischen
Entwicklungsplanung betrachtet werden soll. Voraussetzung für
die nachhaltige Bewirtschaftung des Wassers als knappe,
verletzliche Ressource ist die Verpflichtung, bei allen Planungs-
und Erschließungsmaßnahmen die vollen Kosten zu
berücksichtigen. In Planungsüberlegungen sollen Nutzen,
Investitionen, Umweltschutz- und Betriebskosten sowie die
Opportunitätskosten, in denen sich die vorteilhafteste
alternative Wassernutzung widerspiegelt, ihren Niederschlag
finden. Bei der konkreten Erhebung von Gebühren brauchen die
Konsequenzen derartiger Überlegungen nicht unbedingt allen
Nutzern angelastet werden. Tarifierungssysteme sollen allerdings
die tatsächlichen Kosten des Wassers in seiner Eigenschaft als
wirtschaftliches Gut und die Zahlungsfähigkeit der Gemeinden
möglichst weitgehend berücksichtigen.
18.17 Die Rolle des Wassers als soziales,
wirtschaftliches und lebenserhaltendes Gut soll sich in
Nachfragesteuerungsmechanismen niederschlagen und in Form von
Gewässerschutz und Wasserwiederverwendung, Ressourcenbewertung
und Finanzierungsinstrumenten umgesetzt werden.
18.18 Bei der Neufestlegung von
Prioritäten für private und öffentliche Investitionsstrategien
sollen a) eine möglichst weitgehende Nutzung bereits vorhandener
Projekte mit Hilfe von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
sowie die Schaffung besserer Betriebsbedingungen, b) neue oder
alternative saubere Technologien und c) eine ökologisch und
sozial verträgliche Wasserkraft in Betracht gezogen werden.
| (c) |
Förderung der menschlichen Ressourcen |
18.19 Die Verlagerung der Zuständigkeit
für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf die niedrigste
dafür geeignete Ebene setzt voraus, daß auf allen Ebenen
entsprechendes Fachpersonal aus- und fortgebildet wird, und daß
sichergestellt wird, daß Frauen gleichberechtigt an den Aus- und
Fortbildungsprogrammen teilnehmen. Besonderer Nachdruck ist dabei
auf die Einführung von Verfahren zur stärkeren Beteiligung der
Bevölkerung zu legen, wozu auch die Stärkung der Rolle der
Frau, der Jugend, eingeborener Bevölkerungsgruppen und
örtlicher Gemeinschaften gehört. Fachliche Kompetenz in den
verschiedenen wasserwirtschaftlichen Bereichen muß sowohl bei
Kommunalverwaltungen und Wasserbehörden als auch im privaten
Sektor, bei auf lokaler oder nationaler Ebene tätigen
nichtstaatlichen Organisationen, Genossenschaften, Unternehmen
und sonstigen Wassernutzergruppen entwickelt werden. Außerdem
muß die Öffentlichkeit über die Bedeutung des Wassers und
seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung aufgeklärt werden.
18.20 Um diese Grundsätze in die Praxis
umsetzen zu können, benötigen Gemeinschaften genügend
Kapazitäten. Diejenigen, die den Rahmen für die
Wasserwirtschaftsplanung und die Wasserbewirtschaftung auf
irgendeiner Ebene, ob international, national oder lokal,
etablieren, müssen sicherstellen, daß die Mittel zum Aufbau
dieser Kapazitäten vorhanden sind. Diese Mittel sind von Fall zu
Fall unterschiedlich. Gewöhnlich gehören dazu
| a) |
bewußtseinsfördernde Programme einschließlich der
Mobilisierung von Engagement und Unterstützung auf allen
Ebenen und der Einleitung von Schritten auf globaler und
lokaler Ebene zur Förderung derartiger Programme; |
| b) |
die Fortbildung von Fachleuten für Wasserwirtschaft
auf allen Ebenen, damit sie genügend Einblick in alle
für die eigene Entscheidungsfindung benötigten
Teilbereiche haben; |
| c) |
der Ausbau von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in
den Entwicklungsländern; |
| d) |
eine sachgemäße Ausbildung der benötigten
Fachkräfte einschließlich Beratern; |
| e) |
die Verbesserung der beruflichen
Aufstiegsmöglichkeiten; |
| f) |
der Austausch entsprechender Kenntnisse und
Technologien sowohl zur datenmäßigen Erfassung als auch
zur Einführung geplanter Entwicklungen, darunter auch
emissionsarmer Technologien und der notwendigen
Kenntnisse zur Erzielung optimaler Ergebnisse mit dem
vorhandenen Investitionssystem. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
18.21 Die institutionellen Kapazitäten
für die Durchführung einer integrierten Bewirtschaftung der
Wasserressourcen sollen überprüft und ausgebaut werden, sofern
ein eindeutiger Bedarf vorliegt. In vielen Fällen sind die
vorhandenen Verwaltungsstrukturen durchaus in der Lage, die
Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf lokaler Ebene zu
übernehmen, jedoch kann sich auch die Notwendigkeit ergeben,
neue Institutionen - beispielsweise auf der Grundlage von
Flußeinzugsgebieten - Entwicklungsbehörden auf Bezirksebene und
örtlichen Gemeindeausschüssen einzurichten. Obwohl die
Wasserbewirtschaftung auf verschiedenen Ebenen des
soziokulturellen Systems erfolgt, erfordert eine
nachfragegesteuerte Bewirtschaftung die Errichtung von mit
Wasserwirtschaftsfragen befaßten Institutionen auf den
entsprechenden Ebenen, wobei die Notwendigkeit einer Integration
mit der Bodennutzungsplanung zu berücksichtigen ist.
18.22 Zu den Aufgaben der Regierung bei
der Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für eine
Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf der niedrigsten dafür
geeigneten Ebene gehören die Mobilisierung finanzieller und
menschlicher Ressourcen, der Erlaß von Rechtsvorschriften, die
Festlegung von Normen und andere ordnungsrechtliche Funktionen,
die Überwachung und Evaluierung der Nutzung der Wasser- und
Bodenressourcen und die Schaffung von Möglichkeiten für die
Beteiligung der Bevölkerung. Internationale Organisationen und
Geber spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von
Unterstützung an die Entwicklungsländer, um ihnen bei der
Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für die integrierte
Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu helfen. Darin soll
gegebenenfalls auch eine Unterstützung der kommunalen Ebene in
den Entwicklungsländern eingeschlossen sein, wozu auch auf
kommunaler Ebene ansässige Einrichtungen, nichtstaatliche
Organisationen und Frauengruppen gehören.
B. |
Abschätzung des Wasserdargebots |
Handlungsgrundlage
18.23 Die Abschätzung des Wasserdargebots
einschließlich der Ermittlung potentiell verfügbarer
Wasservorkommen umfaßt die kontinuierliche Ermittlung der
Herkunft, der Menge, der Verläßlichkeit und der Güte der
Wasserressourcen und der das Wasser beeinträchtigenden
anthropogenen Tätigkeiten. Eine derartige Abschätzung bildet
die praktische Grundlage für die nachhaltige Bewirtschaftung der
Wasserressourcen und ist eine Voraussetzung für die Bewertung
der Möglichkeiten für ihre Erschließung. Allerdings wird mit
zunehmender Sorge zur Kenntnis genommen, daß in einer Zeit, in
der präzisere und zuverlässigere Informationen über die
Wasserressourcen benötigt werden, hydrologische Dienste und
ähnliche Gremien in weit geringerem Maße als früher in der
Lage sind, diese Informationen zu liefern, insbesondere was
Grundwasser und Gewässergüte betrifft. Zu den Haupthindernissen
gehören fehlende finanzielle Mittel für die Abschätzung des
Wasserdargebots, die Zersplitterung der hydrologischen Dienste
und der Mangel an qualifiziertem Personal. Gleichzeitig wird für
die Entwicklungsländer aufgrund der immer fortschrittlicheren
technischen Möglichkeiten der Datenerfassung und Datenverwaltung
der Zugriff auf Daten zunehmend schwieriger. Indes ist die
Einrichtung nationaler Datenbanken eine unabdingbare
Voraussetzung für die Abschätzung des Wasserdargebots und für
die Milderung der Auswirkungen von Hochwasserereignissen und
Dürren, der Wüstenausbreitung und der Gewässerverschmutzung.
Ziele
18.24 Ausgehend von dem in Mar del Plata
beschlossenen Aktionsplan ist der vorliegende Programmbereich bis
in die neunziger Jahre und darüber hinaus erweitert worden,
wobei als Gesamtziel die Gewährleistung der quantitativen und
qualitativen Abschätzung und Vorhersage des Wasserdargebots
festgelegt worden ist, womit die Möglichkeit gegeben sein soll,
die Gesamtmenge der verfügbaren Wasserressourcen und ihr
zukünftiges Versorgungspotential abzuschätzen, ihren
derzeitigen Gütezustand zu bestimmen, mögliche Divergenzen
zwischen Angebot und Nachfrage vorherzusagen und eine
wissenschaftliche Datenbasis für die rationelle Nutzung der
Wasserressourcen zu schaffen.
18.25 Dementsprechend sind die
nachstehenden fünf spezifischen Ziele festgelegt worden:
| a) |
Allen Staaten sollen Techniken zur Abschätzung des
Wasserdargebots zur Verfügung gestellt werden, die
unabhängig vom jeweiligen Entwicklungsstand ihren
Bedürfnissen angepaßt sind, darunter auch Verfahren zur
Untersuchung der Wirkung von Klimaänderungen auf die
Süßwasserressourcen; |
| b) |
es soll dafür gesorgt werden, daß alle Staaten im
Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
Finanzierungsmittel für die Abschätzung des
Wasserdargebots entsprechend dem wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Bedarf an wasserwirtschaftlichen Daten
vorsehen; |
| c) |
es soll gewährleistet werden, daß die aus einer
solchen Abschätzung resultierenden Informationen in
vollem Umfang bei der Festlegung der
Wasserhaushaltspolitik berücksichtigt werden; |
| d) |
es soll dafür gesorgt werden, daß alle Staaten die
notwendigen institutionellen Grundlagen schaffen, um die
sachgemäße Sammlung, Verarbeitung, Speicherung, Abfrage
und Weiterleitung von Informationen über Qualität und
Quantität des Wasserdargebots auf der Ebene von
Einzugsgebieten und Grundwasserleitern (Aquifer) - und
zwar in integrierter Form - zu gewährleisten; |
| e) |
es soll dafür gesorgt werden, daß die mit der
Abschätzung des Wasserdargebots befaßten Behörden eine
angemessene Zahl ausreichend qualifizierter und
kompetenter Fachkräfte einstellen und langfristig
verpflichten und daß diese Kräfte die notwendige Aus-
und Fortbildung zur erfolgreichen Erfüllung ihrer
Aufgaben erhalten. |
18.26 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:
| a) |
bis zum Jahr 2000: die eingehende Prüfung der
Durchführbarkeit der Einrichtung von Diensten zur
Abschätzung des Wasserdargebots; |
| b) |
als Langzeitziel
die Verfügbarkeit voll funktionsfähiger Dienste auf der
Grundlage flächendeckender hydrometrische Netzwerke. |
Maßnahmen
18.27 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen
ergreifen:
| a) |
institutioneller Rahmen:
| i) |
die Festlegung geeigneter Handlungsrahmen und
nationaler Prioritäten; |
| ii) |
die Schaffung und die Erweiterung der
institutionellen Möglichkeiten in den einzelnen
Staaten einschließlich der erforderlichen
gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Grundlagen
für die angemessene Abschätzung ihres
Wasserdargebots und die Bereitstellung von
Diensten zur Vorhersage von Hochwasserereignissen
und Dürren; |
| iii) |
die Anknüpfung und die Fortführung einer
wirksamen Zusammenarbeit auf nationaler Ebene
zwischen den verschiedenen Stellen, die für die
Erfassung, Speicherung und Auswertung
hydrologischer Daten zuständig sind; |
| iv) |
die Zusammenarbeit bei der Abschätzung des
grenzüberschreitenden Wasserdargebots
vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung aller
betroffenen Anliegerstaaten; |
|
| b) |
Datensysteme:
| i) |
die Überprüfung vorhandener
Datensammelsysteme und die Bewertung ihrer
Eignung, auch derjenigen Systeme, die
Echtzeitdaten für die Vorhersage von Hochwasser-
und Dürrekatastrophen liefern; |
| ii) |
die Verbesserung von Netzwerken, um die
Einhaltung anerkannter Leitlinien für die
Bereitstellung von Daten über Menge und Güte
der Oberflächengewässer und des Grundwassers
sowie einschlägige Landnutzungsdaten zu
gewährleisten; |
| iii) |
die Anwendung von Normen und sonstigen
Mitteln, um die Kompatibilität der Daten zu
gewährleisten; |
| iv) |
der Ausbau von Einrichtungen und Verfahren
zur Speicherung, Verarbeitung und Auswertung
hydrologischer Daten und die Bereitstellung
dieser Daten und der daraus resultierenden
Vorhersagen an potentielle Nutzer; |
| v) |
die Errichtung von Datenbanken über alle
Arten von auf nationaler Ebene verfügbaren
hydrologischen Daten; |
| vi) |
die Durchführung von Datensicherungs- bzw.
Speicherungsmaßnahmen, beispielsweise die
Einrichtung nationaler wasserwirtschaftlicher
Archive; |
| vii) |
die Verwendung geeigneter und bewährter
Techniken für die Verarbeitung hydrologischer
Daten; |
| viii) |
die Ableitung gebietsbezogener Schätzungen
aus hydrologischen Punktdaten; |
| ix) |
die Anpassung von Fernerkundungsdaten und
gegebenenfalls die Verwendung geographischer
Informationssysteme; |
|
| c) |
Datenverteilung:
| i) |
die Ermittlung des Bedarfs an
wasserwirtschaftlichen Daten für verschiedene
Planungszwecke; |
| ii) |
die Auswertung und Vorlage von Daten und
Informationen über Wasserressourcen in der für
die Planung und Steuerung der sozioökonomischen
Entwicklung der einzelnen Staaten sowie für die
Verwendung im Rahmen von Umweltschutzstrategien
und bei der Planung und dem Betrieb spezifischer
wasserwirtschaftlicher Vorhaben benötigten Form; |
| iii) |
die Bereitstellung von hochwasser- und
dürrespezifischen Vorhersagen und
Warninformationen für die Bevölkerung und den
Zivilschutz; |
|
| d) |
Forschung und Entwicklung:
| i) |
die Einleitung oder Erweiterung von
Forschungs- und Entwicklungsprogrammen auf
nationaler, subregionaler, regionaler und
internationaler Ebene zur Unterstützung von
Maßnahmen zur Abschätzung des Wasserdargebots; |
| ii) |
die laufende Überwachung von Forschungs- und
Entwicklungsmaßnahmen, um sicherzustellen, daß
vor Ort vorhandene Fachkompetenz und sonstige
Ressourcen in vollem Umfang einbezogen werden und
daß diese Maßnahmen den Anforderungen des/der
betreffenden Staates/Staaten genügen. |
|
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
18.28 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 355 Millionen Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 145 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
18.29 Zu den wichtigsten Erfordernissen im
Forschungsbereich gehören: a) die Entwicklung globaler
hydrologischer Modelle zur Bestimmung der Auswirkungen von
Klimaänderungen und zur Abschätzung des Wasserdargebots auf
Makroebene; b) die Schließung der Lücke zwischen terrestrischer
Hydrologie und Ökologie in unterschiedlichen Skalenbereichen
einschließlich der hydrologischen Prozesse, die entscheidenden
Anteil am Rückgang der Vegetation sowie der Verarmung des Bodens
und seiner Wiederherstellung haben; und c) die Untersuchung der
für die Entstehung der Wassergüte mitentscheidenden Prozesse,
um die Lücke zwischen hydrologischen Strömungsvorgängen und
biochemischen Vorgängen zu schließen. Grundlage der
Forschungsmodelle sollen Untersuchungen der Wasserbilanz sein,
wobei auch der Wasserverbrauch für Verdunstung und Transpiration
zu berücksichtigen ist. Dieser Ansatz soll nach Möglichkeit
auch auf Einzugsgebietsebene verwendet werden.
18.30 Zur Abschätzung des Wasserdargebots
müssen die vorhandenen Strukturen für die Transfer, Anpassung
und Verbreitung von Technologien ausgebaut und neue Technologien
für den Einsatz unter Praxisbedingungen entwickelt werden;
außerdem müssen die in jedem Staat selbst vorhandenen
Kapazitäten entwickelt werden. Vor Einleitung der vorstehend
genannten Maßnahmen müssen Bestandslisten der
wasserwirtschaftlichen Informationen erstellt werden, die bereits
bei staatlichen Diensten, bei privaten Unternehmen, in
Bildungseinrichtungen, bei Beratungsfirmen, örtlichen
Wassernutzerorganisationen und an anderer Stelle vorliegen.
| (c) |
Förderung der menschlichen Ressourcen |
18.31 Zur Abschätzung des Wasserdargebots
ist die Heranbildung und langfristige Verpflichtung eines
ausreichend großen Bestands an gut ausgebildeten und motivierten
Fachkräften erforderlich, denen die vorstehend genannten
Aufgaben übertragen werden. Dazu sollen auf lokaler, nationaler,
subregionaler oder regionaler Ebene Aus- und
Fortbildungsprogramme für die Heranbildung einer ausreichenden
Anzahl solcher Fachkräfte eingerichtet oder erweitert werden.
Darüber hinaus ist die Schaffung günstiger
Beschäftigungsbedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten für
Fachkräfte und Techniker anzustreben. Der Personalbedarf soll in
regelmäßigen Abständen und auf allen Beschäftigungsebenen
überprüft werden. Außerdem müssen Pläne ausgearbeitet
werden, um diesen Bedarf durch Aus- und
Fortbildungsmöglichkeiten sowie internationale
Lehrgangsprogramme und Tagungen zu decken.
18.32 Da ein gut ausgebildetes Personal
für die Abschätzung des Wasserdargebots und für hydrologische
Vorhersagen besonders wichtig ist, sollen Personalangelegenheiten
in diesem Bereich besondere Berücksichtigung finden. Ziel soll
dabei sein, für die Abschätzung des Wasserdargebots genügend
Personal mit entsprechenden Qualifikationen anzuwerben und
langfristig zu verpflichten, um die zuverlässige Durchführung
der vorgesehenen Aufgaben zu gewährleisten. Die Ausbildung kann
sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene
erfolgreich sein, während die entsprechenden
Anstellungsbedingungen in nationaler Verantwortung erfolgen.
18.33 Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören
| a) |
die Ermittlung des Bedarfs an Aus- und
Fortbildungsmöglichkeiten entsprechend den spezifischen
Anforderungen der einzelnen Staaten; |
| b) |
die Einführung und Erweiterung von Aus- und
Fortbildungsprogrammen zu wasserwirtschaftlichen Themen
mit Umwelt- und Entwicklungsbezug für alle Ebenen der
mit der Abschätzung des Wasserdargebots befaßten
Beschäftigten, gegebenenfalls unter Heranziehung
moderner Unterrichtsmethoden und unter Einbeziehung von
männlichen und weiblichen Beschäftigten; |
| c) |
die Festlegung einer vernünftigen Beschäftigungs-,
Personal- und Lohnpolitik für das in staatlichen und
kommunalen Wasserwirtschaftsverwaltungen beschäftigte
Personal. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
18.34 Voraussetzung für die Abschätzung
des Wasserdargebots mit Hilfe nationaler hydrometrischer
Netzwerke sind entsprechende Rahmenbedingungen auf allen Ebenen.
Zum Ausbau der vorhandenen nationalen Kapazitäten sind folgende
flankierende nationale Maßnahmen erforderlich:
| a) |
die Überprüfung der gesetzlichen und
ordnungsrechtlichen Grundlage für die Abschätzung des
Wasserdargebots; |
| b) |
die Ermöglichung einer engen Zusammenarbeit zwischen
den Wasserwirtschaftsverwaltungen, insbesondere zwischen
Informationsanbietern und -nutzern; |
| c) |
die Umsetzung einer Wasserhaushaltspolitik, die auf
realistischen Schätzungen der wasserwirtschaftlichen
Gegebenheiten und Trends aufbaut; |
| d) |
der Ausbau der Fähigkeiten von Wassernutzergruppen,
darunter auch Frauen, Jugendliche, indigene
Bevölkerungsgruppen und örtliche Gemeinschaften, im
Bereich der Verwaltung, um die Effizienz der
Wassernutzung auf lokaler Ebene zu verbessern. |
C. |
Schutz der Wasserressourcen, der Gewässsergüte und der
aquatischen Ökosysteme |
Handlungsgrundlage
18.35 Wasser ist eine ganzheitlich zu
beurteilende Ressource, die als Einheit zu verstehen ist. Die
langfristige Entwicklung des weltweit verfügbaren Wassers
erfordert eine ganzheitliche Bewirtschaftung der Ressourcen und
eine Anerkennung der wechselseitigen Beziehung der mit der
Wassermenge und der Gewässergüte zusammenhängenden Faktoren.
Es gibt weltweit nur wenige Regionen, die noch keine Probleme mit
dem Verlust potentiell verfügbarer Wasservorkommen, der
Verschlechterung der Gewässergüte und der Verschmutzung der
Oberflächengewässer und der Grundwasserreserven haben.
Erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewässergüte von
fließenden und stehenden Gewässern ergeben sich in
unterschiedlicher Rangfolge den jeweiligen Gegebenheiten
entsprechend aus der unzureichenden Vorbehandlung häuslicher
Abwässer, der ungenügenden Kontrolle der Einleitung
industrieller Abwässer, dem Verlust und der Zerstörung von
Einzugsgebieten, einer nicht standortgerechten Ansiedlung von
Industrieanlagen, der Entwaldung, dem unkontrollierten
Wanderfeldbau und unangepaßten Landbaupraktiken. Dies führt zu
einer vermehrten Abschwemmung von Nährstoffen und Pestiziden.
Aquatische Ökosysteme werden geschädigt, und die lebenden
Süßwasserressourcen werden bedroht. Unter bestimmten Umständen
werden solche aquatischen Ökosysteme auch durch
wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Agrarbereich wie etwa den Bau
von Dämmen, die Umleitung von Flüssen, wasserbauliche Anlagen
und Bewässerungsvorhaben beeinträchtigt. Auch die Erosion, die
Ablagerung von Sedimenten, die Entwaldung und die Wüstenbildung
haben zur Beschleunigung der Bodenzerstörung beigetragen, und in
manchen Fällen hat sich auch der Bau von Speicherbecken
nachteilig auf Ökosysteme ausgewirkt. Viele dieser Probleme sind
auf ein Entwicklungsmodell zurückzuführen, das die Umwelt
zerstört, sowie auf einen Mangel an Umweltbewußtsein und
Aufklärung der Öffentlichkeit über den Schutz der
Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die Auswirkungen auf
die Umwelt und die Gesundheit sind eindeutig meßbar, wobei
allerdings in vielen Staaten die Überwachungsmöglichkeiten
unzureichend oder gar nicht vorhanden sind. Es herrscht ein
weitverbreiteter Mangel an Wissen über die Wechselwirkungen
zwischen der Entwicklung, Bewirtschaftung, Nutzung und Behandlung
der Wasserressourcen und der aquatischen Ökosysteme. Unter
Umständen trägt ein vorbeugender Ansatz entscheidend dazu bei,
kostspielige nachgeschaltete Maßnahmen zur Sanierung und
Behandlung des Wassers und zur Entwicklung neuer Wasservorkommen
zu umgehen.
Ziele
18.36 Aufgrund der komplexen
Wechselbeziehung zwischen Wassersystemen muß die Bewirtschaftung
der Wasserressourcen ganzheitlich erfolgen (ausgehend von einem
einzugsgebietsbezogenen Bewirtschaftungskonzept) und auf eine
ausgewogene Berücksichtigung der Bedürfnisse von Mensch und
Umwelt ausgerichtet sein. Der Aktionsplan von Mar del Plata hat
bereits den wesentlichen Zusammenhang zwischen
wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und ihren erheblichen
physikalischen, chemischen, biologischen, gesundheitlichen und
sozioökonomischen Auswirkungen anerkannt. Das Gesamtziel aus der
Sicht der Umwelt und der Gesundheit wurde wie folgt definiert:
"... die von den verschiedenen Wassernutzern ausgehenden
Folgen für die Umwelt abschätzen, Maßnahmen zur Bekämpfung
wasserinduzierter Krankheiten unterstützen und Ökosysteme
schützen."1)
18.37 Das Ausmaß und der Schweregrad der
Kontamination der ungesättigten Bodenschichten und
Grundwasserleiter sind lange Zeit wegen der relativen
Unzugänglichkeit der Grundwasserleiter und wegen des Mangels an
verläßlichen Informationen über Grundwassersysteme
unterschätzt worden. Der Schutz des Grundwasser ist daher ein
wesentliches Element der Bewirtschaftung der Wasserressourcen.
18.38 Drei Ziele müssen gleichzeitig
verfolgt werden, um Gewässergüteaspekte in die Bewirtschaftung
der Wasserressourcen einzubinden:
| a) |
die Bewahrung der Unversehrtheit der Ökosysteme im
Einklang mit einem Bewirtschaftungsgrundsatz, der auf die
Erhaltung von aquatischen Ökosystemen einschließlich
ihrer lebenden Ressourcen und den wirksamen Schutz dieser
Ökosysteme vor jeder Form von Schädigung auf der Basis
von Niederschlagsgebieten ausgerichtet ist; |
| b) |
der Schutz der öffentlichen Gesundheit, eine Aufgabe,
die nicht nur die Bereitstellung hygienisch
unbedenklichen Wassers, sondern auch die Bekämpfung von
Krankheitsüberträgern (Vektoren) in der Gewässerumwelt
voraussetzt; |
| c) |
die Entwicklung der menschlichen Ressourcen, die der
Schlüssel zum Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten und eine Voraussetzung für
einen ordnungsgemäßen Schutz der Gewässergüte sind. |
18.39 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:
| a) |
die Ermittlung von Oberflächen- und
Grundwasservorkommen, die für eine nachhaltige Nutzung
erschlossen werden können, und die Ermittlung anderer
wichtiger, für eine Erschließung in Frage kommender
wasserabhängiger Ressourcen sowie die gleichzeitige
Einleitung von Programmen zum Schutz, zur Erhaltung und
zur rationellen Nutzung dieser Ressourcen auf einer
nachhaltigen Grundlage; |
| b) |
die Ermittlung aller potentiell verfügbaren
Wasservorkommen und bereits ausgearbeiteter Grundlinien
für ihren Schutz, ihre Erhaltung und ihre rationelle
Nutzung; |
| c) |
die Einleitung wirksamer Programme zur Verhütung und
Kontrolle von Gewässerverschmutzungen ausgehend von
einer geeigneten Kombination aus direkt an der Quelle
ansetzenden Umweltschutzstrategien,
Umweltverträglichkeitsprüfungen und zwingend
vorgeschriebenen Normen für Einleitungen aus wichtigen
Punktquellen und diffusen Quellen mit hohem
Gefährdungspotential im Einklang mit der
sozioökonomischen Entwicklung des jeweiligen Staates; |
| d) |
gegebenenfalls die Beteiligung an internationalen
Gewässergüte-Überwachungs- und
Bewirtschaftungsprogrammen wie dem Global Water Quality
Monitoring Programme (GEMS/WATER), dem EMINWA-Programm
(Environmentally Sound Management of Inland Waters) des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), an den
für die Binnenfischerei zuständigen regionalen Gremien
der FAO und an dem Übereinkommen über Feuchtgebiete von
internationaler Bedeutung, die insbesondere als
Lebensraum für Wasser- und Wattvögel wichtig sind
(Ramsar-Übereinkommen); |
| e) |
bis zum Jahr 2000: die Einschränkung des Auftretens
wasserinduzierter Krankheiten, beginnend mit der
Ausrottung der Drakunkulose (Guineawurm-Infektion) und
der Onchozerkose (Flußblindheit); |
| f) |
je nach Möglichkeiten und dem Bedarf entsprechend die
Festlegung biologischer, gesundheitlicher, physikalischer
und chemischer Qualitätskriterien für alle
Wasserkörper (Oberflächen- und Grundwasser) mit dem
Ziel, die Gewässergüte auf Dauer zu verbessern; |
| g) |
die Schaffung eines integrierten Ansatzes für eine
umweltverträgliche, nachhaltige Bewirtschaftung der
Wasserressourcen einschließlich des Schutzes der
aquatischen Ökosysteme und der lebenden
Süßwasserressourcen; |
| h) |
die Einführung von Strategien für eine
umweltverträgliche Bewirtschaftung der Binnengewässer
und der dazugehörigen Küstenökosysteme, wobei auch die
Fischerei, die Aquakultur, die Weidewirtschaft,
landwirtschaftliche Tätigkeiten und die biologische
Vielfalt zu berücksichtigen sind. |
Maßnahmen
18.40 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen
ergreifen:
| a) |
Schutz und Erhaltung der Wasserressourcen:
| i) |
die Schaffung und die Verstärkung technischer
und institutioneller Kapazitäten, um potentiell
verfügbare Wasservorkommen innerhalb aller
gesellschaftlichen Sektoren zu ermitteln und zu
schützen; |
| ii) |
die Ermittlung potentiell verfügbarer
Wasservorkommen und die Aufstellung nationaler
Profile; |
| iii) |
die Aufstellung nationaler Pläne für den
Schutz und die Erhaltung der Wasserressourcen; |
| iv) |
die Sanierung wichtiger, aber bereits
geschädigter Einzugsgebiete, insbesondere auf
kleinen Inseln; |
| v) |
die Verstärkung administrativer und
gesetzlicher Maßnahmen zur Verhütung von
Übergriffen auf vorhandene und potentiell
nutzbare Einzugsgebiete; |
|
| b) |
Verhütung und Kontrolle der Gewässerverschmutzung:
| i) |
gegebenenfalls die Anwendung des
Verursacherprinzips auf alle Arten von
Verschmutzungsquellen einschließlich
innerbetrieblicher und externer
Abwasserbehandlungsanlagen; |
| ii) |
die Förderung des Baus von
Aufbereitungsanlagen für häusliche und
industrielle Abwässer und die Entwicklung
angepaßter Technologien, wobei schonende
traditionelle und einheimische Verfahren mit zu
berücksichtigen sind; |
| iii) |
die Festlegung von Standards für die
Ableitung von Abwässern und für die betroffenen
Gewässer; |
| iv) |
nach Möglichkeit die Einführung des
Vorsorgeprinzips in der Gewässergütewirtschaft,
wobei der Schwerpunkt auf einer weitgehenden
Reduzierung und Verhütung von Verschmutzungen
durch Verwendung neuer Technologien, durch
Umstieg auf andere Produkte und
Produktionsverfahren, durch Verringerung der
Schadstoffbelastung an der Quelle und durch
Wiederverwendung von Brauchwasser, Recycling und
Rückgewinnung, Aufbereitung und
umweltverträglicher Beseitigung von Abwasser
liegt; |
| v) |
obligatorische
Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle
größeren wasserwirtschaftlichen Maßnahmen mit
potentiell schädlichen Auswirkungen auf
Gewässergüte und aquatische Ökosysteme im
Verbund mit der Festlegung geeigneter
Abhilfemaßnahmen und einer verstärkten
Kontrolle von neuen Industrieanlagen,
Mülldeponien und Infrastrukturvorhaben; |
| vi) |
die Einbeziehung der Risikoabschätzung und
des Risikomanagements in die Entscheidungsfindung
in diesem Bereich und die Gewährleistung der
Befolgung dieser Entscheidungen; |
| vii) |
die Ermittlung und Anwendung der besten
Umweltpraxis zu angemessenen Kosten, um eine
Verschmutzung von diffusen Quellen zu verhindern,
und zwar durch eingeschränkten, rationellen und
geplanten Einsatz von Stickstoffdünger und
anderer Agrochemikalien (Pestizide, Herbizide) in
der Landwirtschaft; |
| viii) |
die Unterstützung und Förderung der
Verwendung sachgemäß behandelter und
aufbereiteter Abwässer in der Landwirtschaft,
der Aquakultur, der Industrie und in anderen
Bereichen; |
|
| c) |
die Entwicklung und Anwendung sauberer Technologien:
| i) |
die Kontrolle industrieller
Abwassereinleitungen einschließlich
abwasserarmer Produktionstechniken und der
Kreislaufführung von Brauchwasser in
integrierter Form und durch Verwendung von
Vorbeugemaßnahmen, ausgehend von einer
umfassenden Stoffkreislaufanalyse; |
| ii) |
die Aufbereitung kommunaler Abwässer für
eine sichere Wiederverwendung in der
Landwirtschaft und in der Aquakultur; |
| iii) |
die Entwicklung biotechnologischer Verfahren
unter anderem für die Abwasserbehandlung, die
Erzeugung von Biodünger und andere Tätigkeiten; |
| iv) |
die Entwicklung geeigneter
Gewässerschutzverfahren, wobei schonende
traditionelle und einheimische Verfahren zu
berücksichtigen sind; |
|
| d) |
Schutz des Grundwassers:
| i) |
die Entwicklung von Anbaupraktiken, die keine
Schädigung des Grundwassers hervorrufen; |
| ii) |
die Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen
zur Reduzierung des Eindringens von Salzwasser in
die Grundwasserleiter von kleinen Inseln und
Vorstrandbereichen infolge eines Anstiegs des
Meeresspiegels oder einer übermäßigen
Beanspruchung küstennaher Grundwasserleiter; |
| iii) |
die Verhütung einer Verunreinigung von
Grundwasserleitern durch Kontrolle von in den
Boden eindringenden giftigen Stoffen und durch
Errichtung von Schutzzonen für die
Grundwasseranreicherung und Grundwasserentnahme; |
| iv) |
die Planung und Bewirtschaftung von
Mülldeponien auf der Basis verläßlicher
hydrogeologischer Informationen und
Umweltverträglichkeitsprüfungen, wobei die
allgemein anerkannten Regeln bzw. der Stand der
Technik angewendet werden sollen; |
| v) |
die Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung
der Sicherheit bzw. des Schutzes von Brunnen und
Brunnenkopfbereichen, um die Gefahr des
Eindringens biologischer Keime und gefährlicher
Stoffe in Grundwasserleiter in Brunnenbereichen
weitgehend zu verringern; |
| vi) |
soweit erforderlich, die Überwachung der
Wasserqualität von potentiell belastetem
Oberflächen- und Grundwasser an Standorten, wo
giftige und gefährliche Stoffe abgelagert sind; |
|
| e) |
Schutz von aquatischen Ökosystemen:
| i) |
die Sanierung belasteter und geschädigter
Gewässer zur Wiederherstellung von aquatischen
Lebensräumen und -ökosystemen; |
| ii) |
Sanierungsprogramme für landwirtschaftlich
genutzte Flächen und für andere Nutzer, wobei
gleichwertige Maßnahmen zum Schutz und zur
Nutzung von Grundwasservorkommen, die für die
landwirtschaftliche Produktivität und die
biologische Vielfalt in den Tropen wichtig sind,
in Betracht zu ziehen sind; |
| iii) |
die Erhaltung und der Schutz von
Feuchtgebieten (aufgrund ihrer ökologischen
Bedeutung und ihrer Funktion als Lebensraum für
viele Arten), wobei soziale und wirtschaftliche
Faktoren mit zu berücksichtigen sind; |
| iv) |
die Überwachung schädlicher
Wasserlebewesen, die einige andere
Wasserlebewesen vernichten können; |
|
| f) |
Schutz der im Süßwasser vorkommenden Lebewesen:
| i) |
die Kontrolle und die Überwachung der
Gewässergüte, um die nachhaltige Entwicklung
der Binnenfischerei zu ermöglichen; |
| ii) |
der Schutz von Ökosystemen vor
Verschmutzungen und Schädigungen, um
Süßwasser-Aquakulturvorhaben realisieren zu
können; |
|
| g) |
die Dauerbeobachtung und Überwachung von
Wasserressourcen und Gewässern, die als Vorfluter für
Abwasser dienen:
| i) |
die Errichtung von Netzen zur Beobachtung und
kontinuierlichen Dauerüberwachung von Vorflutern
für Abwasser sowie von punktförmigen und
diffusen Schadstoffquellen; |
| ii) |
die Unterstützung und Erweiterung der
Anwendung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
durch geographische Informationssysteme; |
| iii) |
die Überwachung von Schadstoffquellen, um
die Einhaltung von Grenzwerten und Vorschriften
zu verbessern und dementsprechend die Erteilung
von Einleitungserlaubnissen zu regeln; |
| iv) |
die Überwachung des Chemikalieneinsatzes in
der Landwirtschaft mit seinen potentiell
schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt; |
| v) |
die schonende Bodennutzung, um die Schädigung
und Erosion des Bodens und die Verlandung von
Seen und anderen Gewässern zu verhindern; |
|
| h) |
die Entwicklung nationaler und internationaler
Rechtsinstrumente, die gegebenenfalls zum Schutz der
Gewässergüte erforderlich sind, und zwar insbesondere für
| i) |
die Überwachung und Kontrolle der
Verschmutzung und ihrer Auswirkungen auf
nationale und grenzüberschreitende Gewässer; |
| ii) |
die Kontrolle des weiträumigen
grenzüberschreitenden Transports von
Schadstoffen in der Luft; |
| iii) |
die Kontrolle unfallbedingter und/oder
absichtlicher Verschmutzungen in nationalen
und/oder grenzüberschreitenden Gewässern; |
| iv) |
Umweltverträglichkeitsprüfungen. |
|
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
18.41 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 1 Milliarde Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 340 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
18.42 Die Staaten sollen
partnerschaftliche Forschungsprojekte durchführen, um Lösungen
für technische Probleme zu entwickeln, die an die Gegebenheiten
des jeweiligen Einzugsgebiets oder Staates angepaßt sind.
Außerdem sollen die Staaten den Ausbau und die Einrichtung von
miteinander vernetzten und durch regionale hydrologische
Forschungszentren unterstützten nationalen
Forschungseinrichtungen erwägen. Die Gründung von
Nord-Süd-Partnerschaften zwischen Forschungszentren sowie
Felduntersuchungen internationaler hydrologischer
Forschungseinrichtungen sind aktiv zu fördern. Wichtig ist
dabei, daß insbesondere bei fremdfinanzierten Projekten ein
gewisser Mindestanteil der für wasserwirtschaftliche Maßnahmen
vorgesehenen Mittel für die Forschung und Entwicklung
zweckbestimmt wird.
18.43 Oft werden für die Beobachtung und
Bewertung komplexer aquatischer Systeme fachübergreifende
Untersuchungen notwendig, an denen verschiedene Einrichtungen und
Wissenschaftler im Rahmen eines gemeinsamen Programms beteiligt
sind. Internationale Programme zur Überwachung der
Gewässergüte wie etwa GEMS/WATER sollen sich schwerpunktmäßig
mit der Gewässergüte in den Entwicklungsländern befassen.
Außerdem sollen benutzerfreundliche Software und Geographische
Informationssysteme (GIS) sowie GRID-Verfahren (Global Resource
Information Database) zur Verarbeitung, Auswertung und
Interpretation von Meßdaten und zur Erarbeitung von
Bewirtschaftungsstrategien entwickelt werden.
| (c) |
Förderung der menschlichen Ressourcen |
18.44 Für die Aus- und Fortbildung von
Fach- und Führungskräften sollen innovative Konzepte
ausgewählt werden, um den sich verändernden Bedürfnissen und
Herausforderungen Rechnung zu tragen. Dabei soll mehr
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neu aufkommende
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gewässerverschmutzung
entwickelt werden. Innerhalb der für die Wasserwirtschaft
zuständigen Organisationen sollen in regelmäßigen Abständen
auf allen Ebenen Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt und
innovative Unterrichtsmethoden für spezifische Aspekte der
Gewässergüteüberwachung und -kontrolle eingeführt werden;
dazu gehört auch die Ausbildung von Lehrkräften, die
berufsbegleitende Aus- und Fortbildung, Workshops zur Erarbeitung
von Problemlösungen und Auffrischungslehrgänge.
18.45 Zu den in Frage kommenden Konzepten
gehören der Ausbau und die Verbesserung der personellen
Kapazitäten der Kommunalverwaltungen im Bereich des
Gewässerschutzes, der Wasseraufbereitung und der Wassernutzung,
insbesondere im städtischen Bereich, und die Einrichtung
nationaler und regionaler Lehrgänge für Techniker und
Ingenieure zum Thema Gewässergüteschutz und -kontrolle an
bestehenden Schulen sowie Aus-/Fortbildungslehrgänge über den
Schutz und die Erhaltung der Wasserressourcen für Labortechniker
und im Außendienst tätige Fachkräfte, Frauen und sonstige
Wassernutzergruppen.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
18.46 Um Wasserressourcen und Ökosysteme
wirksam vor einer Verschmutzung schützen zu können, müssen in
den meisten Ländern die vorhandenen Kapazitäten ausgebaut
werden. Gewässergütewirtschaftliche Programme erfordern ein
bestimmtes Mindestmaß an Infrastruktur und Personal, um
technische Lösungen finden und umsetzen und Maßnahmen
ordnungsrechtlicher Art durchsetzen zu können. Zu den zentralen
Problemen der Gegenwart und der Zukunft gehören der
kontinuierliche Betrieb und die Unterhaltung dieser
Einrichtungen. In einigen Gebieten ist sofortiges Handeln
notwendig, um eine weitere Schädigung der im Rahmen früherer
Investitionen erschlossenen Ressourcen zu verhindern.
D. |
Trinkwasserversorgung und Sanitärmaßnahmen |
Handlungsgrundlage
18.47 Eine wesentliche Voraussetzung für
den Schutz der Umwelt, die Verbesserung der Gesundheit und die
Bekämpfung der Armut sind eine gesicherte Trinkwasserversorgung
und Umwelthygiene. Gesundheitlich unbedenkliches Wasser ist auch
für viele traditionelle und kulturelle Tätigkeiten von
zentraler Bedeutung. Schätzungsweise 80 Prozent aller
Krankheiten und über ein Drittel der Todesfälle in
Entwicklungsländern sind auf den Genuß verseuchten Wassers
zurückzuführen, und durchschnittlich ein Zehntel des
Arbeitslebens eines Menschen geht durch wasserinduzierte
Krankheiten verloren. Dank gemeinsamer Bemühungen in den
achtziger Jahren bekamen Milliarden von Menschen, die zu den
Ärmsten dieser Welt zählen, Zugang zu Trinkwasser und
Sanitäreinrichtungen. Die bemerkenswerteste Bemühung war die
Einleitung der Internationalen Dekade für Trinkwasserversorgung
und Abwasserhygiene im Jahre 1981, die das Ergebnis des von der
Wasserkonferenz der Vereinten Nationen im Jahre 1977
verabschiedeten Aktionsplans von Mar del Plata war. In dem
gemeinsam beschlossenen Einleitungssatz heißt es, daß
"alle Völker, auf welchem Entwicklungsstand sie sich auch
immer befinden und unter welchen sozialen und wirtschaftlichen
Bedingungen sie leben, das Recht auf Zugang zu Trinkwasser in der
Menge und Güte haben, die ihren Grundbedürfnissen
entspricht".2) Ziel der Dekade
war, unterversorgte städtische und ländliche Gebiete bis zum
Jahr 1990 mit hygienisch unbedenklichem Wasser und
Sanitäreinrichtungen zu versorgen, jedoch reichte selbst der
während der Dekade erzielte beispiellose Erfolg nicht aus. Ein
Drittel der Menschheit in der Dritten Welt hat immer noch keinen
Zugang zu diesen beiden wichtigsten Grundvoraussetzungen für ein
Leben in Gesundheit und Würde. Es wird auch anerkannt, daß
menschliche Fäkalien und Abwasser wichtige Ursachen für die
Verschlechterung der Gewässergüte in Entwicklungsländern sind,
und daß die Einführung vorhandener Technologien einschließlich
angepaßter Technologien und der Bau von
Abwasserbehandlungsanlagen enorme Fortschritte mit sich bringen
könnte.
Ziele
18.48 Die Erklärung von Neu Delhi (die
auf der vom 10. bis 14. September 1990 abgehaltenen weltweiten
Global Consultation on Safe Water and Sanitation for the 1990s
verabschiedet wurde "formalisierte die Forderung, allen Menschen
dauerhaft Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge und Güte
und zu einer ordnungsgemäßen Abwasserhygiene zu verschaffen,
wobei der Ansatz des "ein wenig für alle anstatt alles für
einige wenige" betont wurde. Vier Leitprinzipien bilden die
Grundlage für die Programmziele:
| a) |
Schutz der Umwelt und Erhaltung der Gesundheit durch
integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie
flüssiger und fester Abfälle; |
| b) |
institutionelle Reformen zur Förderung eines
integrierten Ansatzes unter Berücksichtigung von
Veränderungen der Verfahren, Einstellungen und
Verhaltensweisen und unter umfassender Beteiligung von
Frauen auf allen Ebenen innerhalb der sektoralen
Einrichtungen; |
| c) |
die Verwaltung von Dienstleistungen auf kommunaler
Ebene, unterstützt durch Maßnahmen zur Stärkung
kommunaler Einrichtungen bei der Umsetzung und
Fortführung von Wasserversorgungs- und
Abwasserbeseitigungsprogrammen; |
| d) |
ein solides Finanzgebaren durch bessere Verwaltung der
vorhandenen Mittel und weitgehende Anwendung angepaßter
Technologien. |
18.49 Die Erfahrungen der Vergangenheit
haben gezeigt, daß jeder Staat seine eigenen spezifischen Ziele
festlegen sollte. Auf dem Weltgipfel für Kinder im September
1990 forderten die Staatsoberhäupter beziehungsweise
Regierungschefs sowohl den generellen Zugang zur
Trinkwasserversorgung und Sanitäreinrichtungen als auch die
Ausrottung der Guineawurm-Infektion bis 1995. Selbst wenn man von
dem realistischeren Ziel einer flächendeckenden Wasserversorgung
bis zum Jahr 2025 ausgeht, müssen laut Schätzung die
jährlichen Investitionen auf das Doppelte der derzeitigen Quote
erhöht werden. Eine mögliche realistische Strategie, um den
gegenwärtigen und künftigen Bedarf zu decken, besteht daher
darin, kostengünstigere, aber angemessene Dienste zu entwickeln,
die von den Kommunen realisiert und getragen werden können.
Maßnahmen
18.50 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen
ergreifen:
| a) |
Gesundheit und Umwelt:
| i) |
die Einrichtung von Wasserschutzgebieten zur
Sicherung der Trinkwasserversorgung; |
| ii) |
die hygienisch unbedenkliche Beseitigung von
Fäkalien und Klärschlamm, wobei zur Behandlung
von Abwasser in städtischen und ländlichen
Gebieten bedarfsgerechte Systeme zu verwenden
sind; |
| iii) |
die Erweiterung der städtischen und
ländlichen Wasserversorgung und die Errichtung
und Erweiterung von Regenwasserauffangsystemen,
insbesondere auf kleinen Inseln, zusätzlich zum
eigentlichen Wasserversorgungsnetz; |
| iv) |
der Bau und gegebenenfalls die Erweiterung
von Abwasserbehandlungsanlagen und
Kanalisationssystemen; |
| v) |
die Behandlung und hygienisch unbedenkliche
Wiederverwendung von häuslichen und
industriellen Abwässern in städtischen und
ländlichen Gebieten; |
| vi) |
die Bekämpfung wasserinduzierter
Krankheiten; |
|
| b) |
Menschen und Institutionen:
| i) |
die Steigerung der Handlungsfähigkeit der
Regierungen im Bereich der Wasserbewirtschaftung
und die gleichzeitige volle Anerkennung der Rolle
der Kommunalbehörden; |
| ii) |
die Unterstützung der wasserwirtschaftlichen
Planung und der Wasserwirtschaft ausgehend von
einem partizipativen Ansatz unter Beteiligung von
Nutzern, Planern und politischen
Entscheidungsträgern auf allen Ebenen; |
| iii) |
die Anwendung des Grundsatzes, daß
Entscheidungen in bezug auf die Planung und
Durchführung von Wasserprojekten auf der
niedrigsten dafür geeigneten Ebene in Absprache
mit der Bevölkerung und unter Beteiligung von
Nutzern getroffen werden sollten; |
| iv) |
die Entwicklung der menschlichen Ressourcen
auf allen Ebenen einschließlich spezieller
Programme für Frauen; |
| v) |
breitgefächerte Erziehungsprogramme unter
besonderer Betonung der Bereiche Hygiene,
kommunale Verwaltung und Risikominimierung; |
| vi) |
internationale Unterstützungsmechanismen
für die Finanzierung, Durchführung und
Nachbetreuung von Programmen; |
|
| c) |
staatliche und kommunale Verwaltung:
| i) |
die Bereitstellung von Hilfe und
Unterstützung für Kommunen bei der nachhaltigen
Verwaltung ihrer eigenen Einrichtungen; |
| ii) |
die Unterstützung der örtlichen
Bevölkerung, insbesondere der Frauen, der
Jugend, eingeborener Bevölkerungsgruppen und
örtlicher Gemeinschaften bei der
Wasserbewirtschaftung; |
| iii) |
Verknüpfungen zwischen nationalen
Wasserplänen und der kommunalen Bewirtschaftung
der örtlichen Gewässer; |
| iv) |
die Einbindung der kommunalen
Wasserwirtschaft in die wasserwirtschaftliche
Gesamtplanung; |
| v) |
die Förderung der primären
Gesundheitsversorgung und des basisorientierten
Umweltschutzes auf lokaler Ebene einschließlich
der Unterweisung örtlicher Gemeinschaften in der
sachgemäßen Bewirtschaftung der
Wasserressourcen und der primären
Gesundheitsversorgung; |
| vi) |
die Unterstützung von
Dienstleistungseinrichtungen bei der Umstellung
auf eine kostenwirksamere und bedarfsgerechtere
Leistungserbringung; |
| vii) |
die stärkere Beachtung unterversorgter
ländlicher Gebiete und einkommensschwacher
städtischer Randgebiete; |
| viii) |
die Sanierung defekter Systeme, die
Verminderung von Wasserverlusten und die
hygienisch unbedenkliche Wiederverwendung von
Brauch- und Abwasser; |
| ix) |
Programme für eine rationelle Wassernutzung
sowie einen gesicherten Betrieb und und eine
gesicherte Unterhaltung; |
| x) |
die Erforschung und Entwicklung angepaßter
technischer Lösungen; |
| xi) |
eine wesentliche Steigerung der städtischen
Abwasserbehandlungskapazitäten entsprechend der
Zunahme der Abwasserfracht; |
|
| d) |
Bewußtseinsbildung und Informierung/Beteiligung der
Öffentlichkeit:
| i) |
der Ausbau der Sektorüberwachung und der
Informationsverwaltung auf subnationaler und
nationaler Ebene; |
| ii) |
die jährliche Verarbeitung, Auswertung und
Bekanntgabe von Meßdaten auf staatlicher und
kommunaler Ebene als Sektorverwaltungsinstrument
und als Instrument zur Schaffung von
Engagement/Bewußtsein; |
| iii) |
die Verwendung begrenzter Sektorindikatoren
auf regionaler und globaler Ebene zur Förderung
des Sektors und zur Aufbringung von Mitteln; |
| iv) |
die Verbesserung der Sektorkoordinierung,
-planung und -durchführung mit Hilfe einer
besseren Überwachung und Informationsverwaltung,
um die Aufnahmefähigkeit des Sektors,
insbesondere bei auf kommunaler Ebene
durchgeführten Selbsthilfeprojekten, zu
verbessern. |
|
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
18.51 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 20 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 7,4 Milliarden Dollar, in Form an
Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
18.52 Um die Durchführbarkeit, Akzeptanz
und Nachhaltigkeit geplanter Wasserversorgungsdienste zu
gewährleisten, sollen die gewählten Technologien die aufgrund
der Gegebenheiten in der jeweiligen Gemeinde vorhandenen
Bedürfnisse und Einschränkungen berücksichtigen. Somit
umfassen die Entwurfskriterien auch technische, gesundheitliche,
soziale, wirtschaftliche, provinzspezifische, institutionelle und
umweltspezifische Faktoren, welche die charakteristischen
Merkmale, die Größenordnung und die Kosten des geplanten
Systems bestimmen. Diesbezügliche internationale Hilfsprogramme
sollen speziell auf die Entwicklungsländer ausgerichtet sein,
und zwar unter anderem
| a) |
nach Möglichkeit auf die Verfolgung kostengünstiger
wissenschaftlicher und technischer Möglichkeiten; |
| b) |
nach Möglichkeit auf die Nutzung traditioneller und
einheimischer Verfahren, um eine möglichst umfassende
und langfristige örtliche Beteiligung zu gewährleisten; |
| c) |
auf die Unterstützung technischer/wissenschaftlicher
Einrichtungen auf nationaler Ebene, um die Ausarbeitung
von Ausbildungsplänen zur Unterstützung von besonders
wichtigen Bereichen für den Wasserversorgungs- und
Sanitärbereich zu erleichtern. |
| (c) |
Förderung der menschlichen Ressourcen |
18.53 Um die Trinkwasserversorgung und die
Abwasserbeseitigung auf nationaler, Provinz-, Distrikts- und
Gemeindeebene planen und durchführen zu können und finanzielle
Mittel möglichst effizient nutzen zu können, muß in jedem
Staat genügend technisch und fachlich qualifiziertes Personal
herangebildet werden. Zu diesem Zweck müssen die Staaten
Personalentwicklungspläne erstellen, worin der derzeitige Bedarf
und geplante Entwicklungen zu berücksichtigen sind.
Anschließend soll die Entwicklung und die Leistungsfähigkeit
von Ausbildungseinrichtungen auf nationaler Ebene verbessert
werden, damit diese eine führende Rolle beim Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten übernehmen
können. Wichtig ist außerdem, daß die Staaten ausreichende
Möglichkeiten zur Unterweisung von Frauen in der nachhaltigen
Unterhaltung von Einrichtungen, in der Bewirtschaftung der
Wasserressourcen und der Umwelthygiene bereitstellen.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
18.54 Die Durchführung von
Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsmaßnahmen fällt
in die Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Die Verantwortung
für die Durchführung von Vorhaben und den Betrieb von Systemen
soll in unterschiedlichem Maße auf alle Verwaltungsebenen bis
hinab zu den Kommunen und den einzelnen Nutzern delegiert werden.
Das bedeutet auch, daß die nationalen Behörden gemeinsam mit
den Organisationen und sonstigen Gremien des Systems der
Vereinten Nationen und anderen bei nationalen Programmen
Unterstützung gewährenden ausländischen Hilfsorganisationen
Mechanismen und Verfahren für die Zusammenarbeit auf allen
Ebenen erarbeiten sollen. Dies ist besonders wichtig, wenn auf
kommunaler Ebene ansetzende Überlegungen und das Prinzip der
Eigenverantwortung (Self-Reliance) als Instrumentarien für eine
nachhaltige Entwicklung voll zum Tragen kommen sollen. Die Folge
ist ein hohes Maß an kommunaler Mitwirkung, auch der Frauen, an
der Gestaltung, Planung, Entscheidungsfindung, Durchführung und
Evaluierung von Projekten, die sich mit der häuslichen
Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung befassen.
18.55 Der gesamte Aufbau nationaler
Kapazitäten auf allen Verwaltungsebenen einschließlich der
institutionellen Weiterentwicklung, der Koordinierung, der
Entwicklung der menschlichen Ressourcen, der Beteiligung auf
Gemeindeebene, der Gesundheits- und Hygieneerziehung und der
Alphabetisierung muß entsprechend seinem grundlegenden
Zusammenhang sowohl mit Bemühungen um die Verbesserung der
Gesundheit und der sozioökonomischen Entwicklung durch die
Wasserversorgung und Sanitärmaßnahmen als auch mit deren
Auswirkungen auf die menschliche Umwelt einhergehen. Daher soll
die Schaffung von Kapazitäten einer der eigentlichen Eckpunkte
von Umsetzungsstrategien sein. Der Aufbau institutioneller
Kapazitäten soll in seiner Bedeutung dem Bereich der
Sachlieferungen gleichgesetzt werden, so daß beiden Bereichen
Mittel zugewiesen werden können. Dies kann in der Planungsphase
oder der Phase der Programm-/Projektformulierung Hand in Hand mit
einer eindeutigen Konkretisierung der Gesamt- und Einzelziele
geschehen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Zusammenhang
ist die technische Zusammenarbeit zwischen den
Entwicklungsländern aufgrund des ihnen zur Verfügung stehenden
Wissens- und Erfahrungsschatzes und die Einsicht, daß vermieden
werden muß, daß "das Rad noch einmal erfunden" wird.
Ein solcher Kurs hat sich bei vielen Ländervorhaben bereits als
kostenintensiv erwiesen.
E. |
Wasser und nachhaltige städtische Entwicklung |
Handlungsgrundlage
18.56 Zu Beginn des nächsten Jahrhunderts
wird mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in städtischen
Ballungszentren leben. Bis zum Jahr 2025 soll sich dieser Anteil
sogar auf 60 Prozent, also 5 Milliarden Menschen, erhöht haben.
Das rasche Bevölkerungswachstum in den Städten und die
Industrialisierung stellen eine enorme Belastung für die
Wasserressourcen und die Umweltschutzkapazitäten vieler Städte
dar. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei den zunehmenden
Auswirkungen der Urbanisierung auf den Wasserbedarf und die
Wassernutzung und der wichtigen Rolle, die den Verwaltungen der
Städte und Gemeinden bei der Bewirtschaftung, Nutzung und
gesamten Aufbereitung des Wassers zukommt, und dies insbesondere
in den Entwicklungsländern, die der besonderen Unterstützung
bedürfen. Die Wasserknappheit und die steigenden Kosten für die
Erschließung neuer Wasservorkommen haben erhebliche Auswirkungen
auf Industrie-, Agrar- und Siedlungsentwicklung und
wirtschaftliches Wachstum der einzelnen Länder. Durch
effizientere Bewirtschaftung der städtischen Wasserressourcen
einschließlich der Abschaffung nicht nachhaltiger
Verbrauchsmuster kann ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung
der Armut und zur Verbesserung der Gesundheit und der
Lebensqualität der städtischen und ländlichen Armutsgruppen
geleistet werden. Ein großer Teil der großen städtischen
Agglomerationen liegt in der Nähe von Flußmündungen und in
Küstengebieten. Eine derartige räumliche Verteilung führt zu
einer übermäßigen Belastung durch kommunale und industrielle
Einleitungen im Verbund mit einer Übernutzung des
Wasserdargebots und gefährdet die Meeresumwelt und die
Wasserversorgung.
Ziele
18.57 Entwicklungsziel dieses
Programmbereichs ist, die Bemühungen und die Möglichkeiten der
kommunalen Verwaltungen und der Zentralregierungen, die
Entwicklung und die Produktivität des eigenen Landes durch eine
umweltverträgliche Bewirtschaftung der für den städtischen
Verbrauch verfügbaren Wasserressourcen nachhaltig zu sichern, zu
unterstützen. Dieses Ziel zu unterstützen, heißt nach
entsprechenden Strategien und Handlungsmöglichkeiten zu suchen
und diese umzusetzen, um die kontinuierliche Bereitstellung von
erschwinglichem Wasser zur Deckung des gegenwärtigen und
künftigen Bedarfs zu gewährleisten und den gegenwärtigen Trend
in Richtung einer Übernutzung und Erschöpfung der Ressourcen
umzukehren.
18.58 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:
| a) |
bis zum Jahr 2000 sicherzustellen, daß alle
Stadtbewohner Zugang zu mindestens 40 Litern hygienisch
unbedenklichen Wassers pro Kopf und pro Tag haben und
daß 75 Prozent der Stadtbevölkerung mit sanitären
Einrichtungen in der eigenen Wohnung oder in
Gemeinschaftsanlagen versorgt sind; |
| b) |
bis zum Jahr 2000 quantitative und qualitative
Einleitungsnormen für kommunale und industrielle
Abwässer festzulegen und zur Anwendung zu bringen; |
| c) |
bis zum Jahr 2000 dafür zu sorgen, daß 75 Prozent
der in den Städten anfallenden festen Abfälle
eingesammelt und verwertet oder in umweltschonender Weise
entsorgt werden. |
Maßnahmen
18.59 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen
ergreifen:
| a) |
Schutz der Wasserressourcen vor einer Erschöpfung,
Verunreinigung und Schädigung;
| i) |
die Schaffung hygienischer
Abfallbeseitigungseinrichtungen auf der Grundlage
umweltverträglicher, kostengünstiger und
erweiterungsfähiger Technologien; |
| ii) |
die Durchführung städtischer
Regenwasserabführungs- und
Kanalisationsprogramme; |
| iii) |
die Förderung der Wiederverwendung von
Abwasser und Abfällen; |
| iv) |
die Kontrolle industrieller Schadstoffquellen
zum Schutz der Wasserressourcen; |
| v) |
der Schutz von Wassereinzugsgebieten vor einer
Erschöpfung der Ressourcen und einer Zerstörung
der Bewaldung und vor flußaufwärts
stattfindenden umweltschädlichen Tätigkeiten; |
| vi) |
die Förderung von Forschungsarbeiten zur
Untersuchung des Beitrags der Wälder zu einer
nachhaltigen Entwicklung der Wasserressourcen; |
| vii) |
die Unterstützung der Anwendung der besten
Bewirtschaftungspraxis für den Einsatz von
Agrochemikalien, um ihre Auswirkungen auf die
Wasserressourcen auf ein Mindestmaß zu
beschränken; |
|
| b) |
die effiziente und ausgewogene Verteilung der
Wasserressourcen:
| i) |
die Abstimmung der Stadtentwicklungsplanung
mit der Verfügbarkeit und der Nachhaltigkeit der
Wasserressourcen; |
| ii) |
die Deckung des Grundbedarfs an Wasser der
städtischen Bevölkerung; |
| iii) |
die Einführung von Wassergebühren, welche
die Gegebenheiten des jeweiligen Landes
berücksichtigen und, sofern finanziell tragbar,
die Grenz- und Opportunitätskosten des Wassers,
insbesondere für produktive Tätigkeiten,
widerspiegeln; |
|
| c) |
institutionelle/rechtliche/administrative Reformen:
| i) |
die Festlegung eines städtischen
Gesamtkonzepts für die Bewirtschaftung der
Wasserressourcen; |
| ii) |
die Förderung der Erarbeitung von
Flächennutzungsplänen auf staatlicher und
kommunaler Ebene, in denen die
Wasserwirtschaftsplanung gebührend
berücksichtigt wird; |
| iii) |
die Nutzung des Fachwissens und des
Potentials nichtstaatlicher Organisationen, des
privaten Sektors und der örtlichen Bevölkerung,
wobei die Interessen der Öffentlichkeit und die
strategischen Interessen an den Wasserressourcen
zu berücksichtigen sind; |
|
| d) |
Förderung der Beteiligung der Öffentlichkeit:
| i) |
die Einleitung von Motivationskampagnen, um
die Bevölkerung zu einer sparsameren
Wassernutzung anzuhalten; |
| ii) |
die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für
die Frage des Schutzes der Gewässergüte in der
städtischen Wohn- und Lebenswelt; |
| iii) |
die Förderung der Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Sammlung, Wiederverwendung
und Beseitigung von Abfällen; |
|
| e) |
Unterstützung des Aufbaus kommunaler Kapazitäten:
| i) |
die Erarbeitung von Gesetzen und Leitlinien
zur Förderung von Investitionen in die
städtische Wasser- und Abfallwirtschaft, in
denen sich der bedeutende Beitrag der Städte zur
wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes
widerspiegelt; |
| ii) |
die Bereitstellung von Startkapital und
technischer Unterstützung für die Abwicklung
der Materialbeschaffung und der
Leistungserbringung auf lokaler Ebene; |
| iii) |
soweit möglich, die Unterstützung der
Eigenständigkeit und Eigenwirtschaftlichkeit der
städtischen Versorgungsunternehmen für die
Wasserversorgung sowie Abfall- und
Abwasserbeseitigung; |
| iv) |
die Heranbildung und Indienststellung eines
festen Bestands an Fachkräften und angelernten
Arbeitskräften für die Wasser-, Abwasser- und
Abfallwirtschaft; |
|
| f) |
Schaffung eines besseren Zugangs zu
Sanitäreinrichtungen:
| i) |
die Durchführung von schwerpunktmäßig auf
städtische Armutsgruppen ausgerichteten Wasser-,
Abwasserbeseitigungs- und
Abfallwirtschaftsprogrammen; |
| ii) |
die Bereitstellung kostengünstiger
alternativer Wasserversorgungs- und
Abwasserbeseitigungstechnologien; |
| iii) |
die Auswahl der Technologie und des
Leistungsumfangs auf der Grundlage der
Präferenzen und der Zahlungsbereitschaft der
Nutzer; |
| iv) |
die Mobilisierung und Förderung der aktiven
Mitwirkung von Frauen an
Wasserbewirtschaftungsgruppen; |
| v) |
die Unterstützung und Ausstattung kommunaler
Wasserverbände und Wasserkomitees, damit sie die
Bewirtschaftung der kommunalen
Wasserversorgungssysteme und der kommunalen
Bedürfnisanstalten übernehmen können, falls
erforderlich mit entsprechender technischer
Unterstützung; |
| vi) |
die Prüfung der Vorteile und der
Durchführbarkeit der Sanierung vorhandener
defekter Systeme und der Beseitigung von
Betriebs- und Wartungsmängeln. |
|
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
18.60 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 20 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 4,5 Milliarden Dollar, in Form an
Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
18.61 In den achtziger Jahren waren enorme
Fortschritte in der Entwicklung und Anwendung kostengünstiger
Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungstechnologien zu
verzeichnen. Das vorliegende Programm sieht die Fortführung
dieser Arbeit vor, wobei das Hauptaugenmerk der Entwicklung
angepaßter Abwasser- und Abfallbeseitigungstechnologien für
ärmere städtische Siedlungen mit hoher Wohndichte gilt.
Außerdem soll durch einen internationalen Informationsaustausch
die weitgehende Anerkennung der Verfügbarkeit und der Vorteile
angepaßter kostengünstiger Technologien auf seiten von
Sektorfachleuten gewährleistet sein. Im Rahmen der
Aufklärungskampagnen soll auch versucht werden, den Widerstand
der Nutzer gegen einen "Dienst zweiter Klasse" zu
überwinden, indem die Vorteile von Zuverlässigkeit und
Nachhaltigkeit unterstrichen werden.
| (c) |
Förderung der menschlichen Ressourcen |
18.62 Fester Bestandteil fast aller
Teilbereiche dieses Programms ist die notwendige schrittweise
Verbesserung der Ausbildung und der Aufstiegsmöglichkeiten des
Personals auf allen Ebenen der Sektoreinrichtungen. Bestimmte
Programmaktivitäten erfordern die Fortbildung und langfristige
Verpflichtung von Personal mit Fachkenntnissen in Bereichen wie
der Beteiligung der Allgemeinheit, kostengünstigen Technologien,
der Mittelverwaltung und der integrierten städtischen
Wasserwirtschaftsplanung. Besondere Berücksichtigung soll die
Mobilisierung und Erleichterung der aktiven Beteiligung der
Frauen, der Jugend, eingeborener Bevölkerungsgruppen und
örtlicher Gemeinschaften an Wasserbewirtschaftungsgruppen und
die Unterstützung der Einrichtung von Wasserverbänden und
Wasserkomitees mit entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten zum
Schatzmeister, Sekretär und Verwalter finden. Außerdem sollen
spezifische Aus- und Fortbildungsprogramme für Frauen im
Zusammenhang mit dem Schutz der Wasserressourcen und der
Gewässergüte in den Städten eingeleitet werden.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
18.63 Die Stärkung der institutionellen,
gesetzgebenden und administrativen Strukturen gehört zusammen
mit der Entwicklung der menschlichen Ressourcen zu den Eckpunkten
dieses Programms. Eine Vorbedingung für einen Erfolg der
Bemühungen um eine bessere Wasserversorgung und Abwasser- und
Abfallbeseitigung ist die Schaffung eines institutionellen
Rahmens, durch den sichergestellt wird, daß in der städtischen
Entwicklungsplanung die tatsächlichen Bedürfnisse und die
potentiellen Beiträge der zur Zeit noch nicht angeschlossenen
Bevölkerungsgruppen zum Ausdruck kommen. Der
sektorübergreifende Ansatz, der ein wesentlicher Bestandteil der
städtischen Wasserwirtschaftsplanung ist, setzt institutionelle
Verknüpfungen auf staatlicher und kommunaler Ebene voraus,
weshalb das Programm auch Vorschläge für die Einrichtung
sektorübergreifender Planungsgruppen enthält. Der Erfolg von
Vorschlägen für einen besseren Umweltschutz und eine bessere
Umweltvorsorge hängt von der richtigen Kombination wirtschafts-
und ordnungspolitischer Mechanismen ab, die durch eine
angemessene Kontrolle und Überwachung ergänzt und durch
größere Kapazitäten auf seiten der Kommunalverwaltungen,
Umweltfragen anzugehen, unterstützt werden müssen.
18.64 Die Einführung entsprechender
Entwurfsnormen, Gewässergüteziele und Einleitungsgenehmigungen
gehört daher mit zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Das Programm
sieht außerdem eine Unterstützung bei der Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der Wasser- und Abwasserbehörden und der
Vergrößerung ihrer Eigenständigkeit und
Eigenwirtschaftlichkeit vor. Anerkanntermaßen sind in vielen
Ländern beim Betrieb und bei der Unterhaltung vorhandener
Wasserver- und -entsorgungsanlagen gravierende Mängel zu
verzeichnen. Technische und finanzielle Unterstützung wird
benötigt, um den Ländern zu helfen, die derzeitigen
Unzulänglichkeiten zu beseitigen und die Kapazitäten für den
Betrieb und die Unterhaltung sanierter und neuer Systeme
aufzubauen.
F. |
Wasser für die nachhaltige Nahrungsmittelerzeugung und
ländliche Entwicklung |
Handlungsgrundlage
18.65 Die Nachhaltigkeit der
Nahrungsmittelerzeugung hängt in zunehmendem Maße von einer
vernünftigen und effizienten Regelung der Wassernutzung und des
Gewässerschutzes ab, worunter in erster Linie die Planung und
Bewirtschaftung von Bewässerungsmaßnahmen einschließlich der
Wasserbewirtschaftung in natürlich beregneten Gebieten bzw. in
Gebieten ohne Zusatzbewässerung, die Versorgung von Vieh mit
Trinkwasser, die Binnenfischerei und die Agroforstwirtschaft
fallen. Der Ernährungssicherung wird in vielen Ländern
besonderer Vorrang eingeräumt, und die Landwirtschaft muß nicht
nur Nahrung für eine wachsende Bevölkerung liefern, sondern
auch Wasser für andere Zwecke reservieren. Die schwierigste
Aufgabe besteht darin, wassersparende Technologien und
Bewirtschaftungsmethoden zu entwickeln und einzusetzen, und die
Kommunen durch den Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten in die Lage zu versetzen, Einrichtungen und Anreize
für die ländliche Bevölkerung zu schaffen, um sie zur
Einführung neuer Anbauungsmethoden sowohl mit natürlicher als
auch mit künstlischer Bewässerung zu bewegen. Darüber hinaus
muß die ländliche Bevölkerung besseren Zugang zu Trinkwasser
und sanitären Einrichtungen gewährt bekommen. Dies ist zwar
eine gewaltige Aufgabe, aber sie ist durchaus lösbar,
vorausgesetzt auf allen Ebenen - lokal, national und
international - werden entsprechende politische Handlungskonzepte
und Programme verabschiedet. Während in den letzten zehn Jahren
eine beträchtliche Erweiterung der Flächen mit natürlicher
Bewässerung bzw. ohne Zusatzbewässerung zu verzeichnen ist, ist
die Produktivitätsentwicklung und die Nachhaltigkeit auf
künstlich bewässerten Flächen durch Probleme infolge von
Staunässebildung und Versalzung eingeengt. Finanzielle Engpässe
und Marktzwänge sind ebenfalls ein häufig zu beobachtendes
Problem. Bodenerosion, Mißwirtschaft und Übernutzung der
natürlichen Ressourcen sowie ein heftig geführter
Konkurrenzkampf um die Wasserressourcen haben allesamt das
Ausmaß der Armut, des Hungers und der Not in den
Entwicklungsländern beeinflußt. Die durch die Überweidung
verursachte Bodenerosion ist oft auch für die Verlandung von
stehenden Gewässern verantwortlich. In den meisten Fällen
werden bei der Planung von Bewässerungsvorhaben weder
Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt, mit denen sich
die hydrologischen Folgewirkungen von Wasserüberleitungen in ein
anderes Einzugsgebiete bestimmen lassen, noch werden die sozialen
Auswirkungen auf die in den Flußtälern lebenden Menschen
bewertet.
18.66 Der Mangel an Wasser angemessener
Qualität ist in vielen Ländern ein wesentlicher Engpaßfaktor
für die Tierproduktion, während umgekehrt unter gewissen
Umständen die unsachgemäße Beseitigung tierischen Abfalls zur
Verseuchung des für die Versorgung von Mensch und Tier
benötigten Wassers führen kann. Der Trinkwasserbedarf des Viehs
ist unterschiedlich und hängt von der Tierart und der Umgebung
ab, in der die Tiere gehalten werden. Laut Schätzung beträgt
der weltweite Trinkwasserbedarf von Nutzvieh zur Zeit etwa 60
Milliarden Liter pro Tag und wird in absehbarer Zukunft ausgehend
von Schätzungen der Bestandserweiterung um 0,4 Milliarden Liter
pro Jahr steigen.
18.67 Die Binnenfischerei in stehenden und
fließenden Gewässern stellt eine wichtige Nahrungs- und
Proteinquelle dar. Beim Fischfang in Binnengewässern soll darauf
geachtet werden, daß Ertragssteigerungen bei den für
Nahrungszwecke gefangenen Wasserlebewesen in umweltverträglicher
Weise zu erzielen sind. Voraussetzung dafür ist, daß
Gewässergüte und -menge wie auch die funktionelle Morphologie
der Gewässerumwelt erhalten bleiben. Auf der anderen Seite
können die Fischerei und die Aquakultur von sich aus das
aquatische Ökosystem schädigen: aus diesem Grund soll ihre
Entwicklung nach den für eine Wirkungsbegrenzung geltenden
Leitlinien erfolgen. Die gegenwärtigen Erträge aus der
Binnenfischerei, und zwar sowohl in Süß- wie auch in
Brackwasserbereichen, belaufen sich auf etwa 7 Millionen Tonnen
pro Jahr und könnten bis zum Jahr 2000 auf 16 Millionen Tonnen
steigen; allerdings könnte eine Zunahme der Umweltbelastungen
diesen Anstieg gefährden.
Ziele
18.68 Die wichtigsten strategischen
Zielvorgaben für eine ganzheitliche und integrierte
umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen im
ländlichen Raum lauten wie folgt:
| a) |
Wasser soll als begrenzte Ressource mit einem
wirtschaftlichen Wert und mit maßgeblichen sozialen und
ökonomischen Wirkungen betrachtet werden, in denen sich
seine Bedeutung für die Deckung der Grundbedürfnisse
widerspiegelt; |
| b) |
örtliche Gemeinschaften müssen an allen Bereichen
der Wasserbewirtschaftung beteiligt werden, wobei die
volle Mitwirkung von Frauen aufgrund ihrer herausragenden
Rolle bei der praktischen täglichen Beschaffung,
Zuteilung und Nutzung des Wassers gewährleistet sein
muß; |
| c) |
die Bewirtschaftung der Wasserressourcen muß im
Rahmen eines gesamtpolitischen Maßnahmenkatalogs für
die Bereiche i) Gesundheit, ii) Erzeugung, Konservierung
und Verteilung von Nahrung, iii) Katastrophenschutzpläne
und iv) Umweltschutz und Erhaltung der natürlichen
Lebensgrundlagen entwickelt werden; |
| d) |
es besteht die Notwendigkeit, die Rolle der
ländlichen Bevölkerung anzuerkennen und aktiv zu
unterstützen, wobei der Frau besondere Beachtung
gebührt. |
18.69 Von der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation (FAO) wurde in Zusammenarbeit mit
anderen internationalen Organisationen ein internationales
Aktionsprogramm zum Thema Wasser und nachhaltige Agrarentwicklung
(IAP-WASAD) initiiert. Oberstes Ziel des Aktionsprogramms ist,
die Entwicklungsländer bei der integrierten Planung, Entwicklung
und Bewirtschaftung ihrer Wasserressourcen zu unterstützen,
damit sie in der Lage sind, ihren gegenwärtigen und künftigen
Bedarf in bezug auf die landwirtschaftliche Erzeugung unter
Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen zu decken.
18.70 Das Aktionsprogramm hat einen Rahmen
für die nachhaltige Nutzung von Wasser im Agrarsektor geschaffen
und vorrangige Handlungsfelder auf nationaler, regionaler und
globaler Ebene ausgewiesen. Mengenziele für neue
Bewässerungsvorhaben, die Verbesserung vorhandener
Bewässerungssysteme und die Melioration vernäßter und
versalzter Böden durch Entwässerungsmaßnahmen in 130
Entwicklungsländern werden auf der Grundlage des
Nahrungsbedarfs, agrarklimatischer Zonen und der Verfügbarkeit
von Wasser und Boden ermittelt.
18.71 Die weltweiten Projektionen der FAO
hinsichtlich Bewässerungs-, Entwässerungs- und
wasserwirtschaftlicher Kleinstmaßnahmen für 130
Entwicklungsländer bis zum Jahr 2000 lauten wie folgt: a) 15,2
Millionen Hektar neue Bewässerungsvorhaben, b) 12 Millionen
Hektar Sanierung/Modernisierung vorhandener Systeme, c) 7
Millionen Hektar mit Entwässerungs- und Wasserregelungsanlagen
ausgestattet, und d) 10 Millionen Hektar wasserwirtschaftliche
Kleinstmaßnahmen und Gewässerschutz.
18.72 Die Erschließung neuer
Bewässerungsgebiete im vorstehend genannten Rahmen kann Anlaß
zu Besorgnis aus der Sicht des Umweltschutzes geben, sofern damit
die Zerstörung von Feuchtgebieten, eine Verschmutzung des
Wassers, eine erhöhte Ablagerung von Sedimenten und ein
Rückgang der biologischen Vielfalt verbunden ist. Aus diesem
Grund ist bei allen neuen Bewässerungsvorhaben je nach Größe
des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen, falls spürbare negative Auswirkungen auf die
Umwelt zu erwarten sind. Außerdem ist bei der Prüfung von
Vorschlägen für neue Bewässerungsprojekte eine rationellere
Ausnutzung und eine Steigerung der Effizienz beziehungsweise
Produktivität bereits vorhandener Systeme in Betracht zu ziehen,
die dasselbe Gebiet versorgen könnten. Technologien für neue
Bewässerungsvorhaben einschließlich eventueller Konflikte mit
anderen Landnutzungen sind sorgfältig zu prüfen. Die aktive
Beteiligung von Wassernutzergruppen ist ein flankierendes Ziel.
18.73 Es soll sichergestellt werden, daß
ländliche Gemeinden aller Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten
und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls
unter Inanspruchnahme internationaler Zusammenarbeit Zugang zu
hygienisch unbedenklichem Wasser in ausreichender Menge und zu
angemessenen Sanitäreinrichtungen haben, damit sie in der Lage
sind, ihre gesundheitlichen Bedürfnisse zu decken und die
wichtigsten Eigenarten ihrer örtlichen Umwelt zu bewahren.
18.74 Zu den wasserwirtschaftlichen
Zielvorgaben im Bereich der Binnenfischerei und der Aquakultur
gehören die Beibehaltung der qualitativen und quantitativen
Anforderungen zur Erzielung eines optimalen Ertrags und die
Verhütung einer Gewässerverschmutzung durch die Aquakultur. Das
Aktionsprogramm ist bemüht, die Mitgliedsländer bei der
Bewirtschaftung der Binnenfischerei durch Förderung einer
nachhaltigen Bewirtschaftung des regulären Fischfangs und durch
Entwicklung umweltverträglicher Verfahren für die
Intensivierung der Aquakultur zu unterstützen.
18.75 Die wasserwirtschaftlichen
Zielvorgaben im Bereich der Viehwirtschaft gehen in zwei
Richtungen: zum einen die Bereitstellung ausreichender Mengen an
Trinkwasser und zum anderen die Erhaltung der Trinkwassergüte
entsprechend den besonderen Anforderungen der verschiedenen
Tierrassen. Dazu gehören auch eine Höchstgrenze der
Salztoleranz und das Fehlen von Krankheitserregern. Aufgrund der
enormen Schwankungen zwischen einzelnen Regionen und einzelnen
Ländern können keine globalen Ziele festgelegt werden.
Maßnahmen
18.76 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen
ergreifen:
| a) |
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigungsmaßnahmen
für noch nicht angeschlossene ländliche Armutsgruppen:
| i) |
die Festlegung einer nationalen Politik und
haushaltsrechtlicher Prioritäten mit Blick auf
eine flächendeckendere Versorgung; |
| ii) |
die Förderung angepaßter Technologien; |
| iii) |
die Einführung geeigneter
Kostendeckungsmechanismen, wobei der Effizienz
und der sozialen Ausgewogenheit durch
Nachfragesteuerung Rechnung zu tragen ist; |
| iv) |
die Förderung des gemeinschaftlichen
Eigentums und der gemeinschaftlichen Rechte an
Wasserversorgungs- und
Abwasserbeseitigungseinrichtungen; |
| v) |
die Einführung von Überwachungs- und
Evaluierungssystemen; |
| vi) |
die Stärkung des ländlichen
Wasserversorgungs- und
Abwasserbeseitigungswesens, wobei der
institutionellen Entwicklung, der effizienten
Bewirtschaftung und einer angemessenen
Rahmenstruktur für die Finanzierung von
Dienstleistungen besondere Beachtung gebührt; |
| vii) |
der Ausbau der Hygieneerziehung und die
Beseitigung von Krankheitsherden; |
| viii) |
die Einführung angepaßter Technologien
für die Wasseraufbereitung; |
| ix) |
die Einführung umfassender
Umweltmanagementmaßnahmen zur Bekämpfung von
Krankheitsüberträgern (Vektoren); |
|
| b) |
rationelle Wassernutzung:
| i) |
die Steigerung der Effizienz und der
Produktivität der landwirtschaftlichen
Wassernutzung mit dem Ziel einer besseren
Ausnutzung der begrenzt verfügbaren
Wassermengen; |
| ii) |
der Ausbau der Forschung im Bereich der
Wasser- und Bodenbewirtschaftung unter
Anbaubedingungen mit und ohne Zusatzbewässerung;
|
| iii) |
die Überwachung und die Evaluierung der
Effizienz von Bewässerungsvorhaben, um unter
anderem die optimale Nutzung und sachgemäße
Unterhaltung des Vorhabens zu gewährleisten; |
| iv) |
die Unterstützung von Wassernutzergruppen,
um die Bewirtschaftungseffizienz auf lokaler
Ebene zu verbessern; |
| v) |
die Unterstützung der sachgemäßen Anwendung
relativ brackigen Wassers für die Bewässerung; |
|
| c) |
Staunässebildung, Bekämpfung der Versalzung und
Entwässerung:
| i) |
die Einführung der Oberflächenentwässerung
in Anbaugebieten mit natürlicher Bewässerung
bzw. ohne Zusatzbewässerung, um eine zeitweilige
Vernässung und Überflutung von Niederungen zu
verhindern; |
| ii) |
die Einführung der künstlichen
Entwässerung in Anbaugebieten mit und ohne
Zusatzbewässerung; |
| iii) |
die Unterstützung der gemeinsamen Nutzung
von Oberflächen- und Grundwasser einschließlich
Überwachung und Untersuchung des
Wasserhaushalts; |
| iv) |
die Durchführung von
Entwässerungsmaßnahmen auf bewässerten
Flächen in ariden und semiariden Regionen; |
|
| d) |
Gewässergütewirtschaft:
| i) |
die Errichtung und der Betrieb
kostengünstiger Systeme zur Überwachung der
Gewässergüte bei Wassernutzungen für
landwirtschaftliche Zwecke; |
| ii) |
die Verhinderung negativer Auswirkungen
landwirtschaftlicher Tätigkeiten auf die Güte
von Wasser, das für andere soziale und
wirtschaftliche Tätigkeiten bestimmt ist, sowie
auf Feuchtgebiete, unter anderem durch optimalen
Einsatz der auf Betriebsebene vorhandenen
Betriebsmittel und Minimierung des Einsatzes
externer Betriebsmittel für landwirtschaftliche
Tätigkeiten ; |
| iii) |
die Festlegung biologischer, physikalischer
und chemischer Gewässergütekriterien für
landwirtschaftliche Wassernutzer und für Meeres-
und Flußökosysteme; |
| iv) |
die weitgehende Reduzierung der Bodenabträge
und der Ablagerung von Sedimenten; |
| v) |
die geordnete Beseitigung von Abwasser aus
Wohn- und Siedlungsgebieten und von Stalldung aus
der Intensivhaltung von Nutztieren; |
| vi) |
die weitgehende Reduzierung der schädlichen
Auswirkungen von Agrochemikalien durch Anwendung
integrierter Schädlingsbekämpfungsmethoden; |
| vii) |
die Aufklärung von Gemeinden über die
immissionsbedingten Auswirkungen von
Düngemitteln und Chemikalien auf die
Gewässergüte, die Lebensmittelsicherheit und
die menschliche Gesundheit; |
|
| e) |
wasserwirtschaftliche Maßnahmen:
| i) |
die Planung kleiner Bewässerungs- und
Wasserversorgungsmaßnahmen für Menschen und
Nutztiere und für den Gewässer- und
Bodenschutz; |
| ii) |
die Ausarbeitung großflächiger und
langfristiger Bewässerungsprogramme unter
Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf lokaler
Ebene, auf die Gesamtwirtschaft und auf die
Umwelt; |
| iii) |
die Förderung lokaler Initiativen zur
integrierten Entwicklung und Bewirtschaftung der
Wasserressourcen; |
| iv) |
die Bereitstellung angemessener technischer
Beratung und Unterstützung und die Verbesserung
der institutionellen Zusammenarbeit auf
kommunaler Ebene; |
| v) |
die Förderung eines landbaulichen Ansatzes
für die Boden- und Wasserbewirtschaftung, der
den Ausbildungsstand, die Fähigkeit, örtliche
Gemeinschaften zu mobilisieren, und die
ökosystemaren Bedürfnisse arider und semiarider
Regionen berücksichtigt; |
| vi) |
die Planung und Entwicklung von Speichern
für die Wasserkraftgewinnung sowie für andere
Zwecke, wobei sicherzustellen ist, daß
Umweltbelange gebührend berücksichtigt werden; |
|
| f) |
Bewirtschaftung knapper Wasserressourcen:
| i) |
die Entwicklung von Langzeitstrategien und
praxisbezogenen Programmen für die
landwirtschaftliche Wassernutzung unter
Knappheitsbedingungen mit divergierenden
Wasseransprüchen; |
| ii) |
die Anerkennung des Wassers als soziales,
wirtschaftliches und strategisches Gut bei der
Planung und Bewirtschaftung von
Bewässerungsvorhaben; |
| iii) |
die Ausarbeitung spezieller
Schwerpunktprogramme für die Dürrevorsorge, die
sich insbesondere mit der Frage der
Nahrungsmittelknappheit und mit
Umweltschutzmaßnahmen befassen; |
| iv) |
die Förderung und der Ausbau der
Wiederverwendung von Wasser in der
Landwirtschaft; |
|
| g) |
Wasserversorgung der Viehwirtschaft:
| i) |
die Verbesserung der Güte des für das Vieh
verfügbaren Wassers, wobei dessen
Toleranzschwellen zu beachten sind; |
| ii) |
die Erhöhung der Zahl der für die
Viehwirtschaft zur Verfügung stehenden
Wasserbezugsstellen, insbesondere für extensive
Weidenutzungssysteme, um die Wege zu diesen
Wasserstellen zu verkürzen und ein Überweiden
rund um die Wasserstellen zu verhindern; |
| iii) |
die Verhinderung der Verunreinigung von
Wasserstellen durch Tierexkremente, um die
Ausbreitung von Krankheiten, insbesondere der
Zoonose, zu verhindern; |
| iv) |
die Förderung der Mehrfachnutzung von
Wasservorkommen durch Förderung integrierter
Agro-/Vieh-/Fischwirtschafts-Systeme; |
| v) |
die Unterstützung großflächiger
Wasserverteilungsverfahren zur Erhöhung der
Wasserretention extensiv genutzter
Graslandflächen mit dem Ziel, die
Futterproduktion anzuregen und den
Oberflächenabfluß zu unterbinden; |
|
| h) |
Binnenfischerei:
| i) |
die Schaffung einer nachhaltigen
Fischwirtschaft als Teil der nationalen
Wasserwirtschaftsplanung; |
| ii) |
die Untersuchung spezieller Aspekte der
Hydrobiologie und der Umweltanforderungen der
wichtigsten Fischarten der Binnenfischerei mit
Blick auf unterschiedliche Wasserbedingungen; |
| iii) |
die Verhütung oder Reduzierung der
Auswirkungen von durch andere Nutzer verursachten
Veränderungen in aquatischen Ökosystemen
beziehungsweise die Sanierung von bereits
veränderten Ökosystemen zugunsten einer
nachhaltigen Nutzung und Erhaltung der
biologischen Vielfalt der lebenden
Wasserressourcen; |
| iv) |
die Erarbeitung und die Verbreitung
umweltverträglicher Verfahren zur Entwicklung
und Bewirtschaftung der Wasserressourcen mit dem
Ziel einer Intensivierung der Fangerträge in der
Binnenfischerei; |
| v) |
die Einrichtung und die Unterhaltung
geeigneter Systeme zur Sammlung und Auswertung
von Daten über Gewässergüte und -abfluß und
ihre Morphologie im Zusammenhang mit dem Zustand
und der Bewirtschaftung lebender Wasserressourcen
einschließlich der Fischerei; |
|
| i) |
Entwicklung der Aquakultur:
| i) |
die Entwicklung umweltverträglicher
Aquakulturtechniken, die mit lokalen, regionalen
und nationalen Wasserwirtschaftsplänen vereinbar
sind und soziale Faktoren mit berücksichtigen; |
| ii) |
die Einführung angepaßter
Aquakulturtechniken und dazugehöriger
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Staaten, die
noch keine Erfahrungen mit der Aquakultur gemacht
haben; |
| iii) |
die Prüfung der Umweltverträglichkeit der
Aquakultur unter besonderer Berücksichtigung von
auf kommerzieller Basis betriebenen
Zuchteinrichtungen und einer potentiellen
Gewässerverschmutzung durch
Verarbeitungsbetriebe; |
| iv) |
die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der
Aquakultur im Vergleich zu alternativen
Wassernutzungen, wobei die Verwendung von Wasser
marginaler Qualität sowie der erforderliche
Kapitalbedarf und die betrieblichen Anforderungen
zu berücksichtigen sind. |
|
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
18.77 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden
Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der
UNCED auf etwa 13,2 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 4,5 Milliarden Dollar, in Form an
Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
18.78 In den einzelnen Staaten besteht
dringender Handlungsbedarf in folgenden Bereichen: der
Überwachung der Wasserressourcen und der Gewässergüte, der
Wasser- und Bodennutzung und der Pflanzenproduktion; der
Erstellung von Bestandsaufnahmen über Art und Umfang der
wasserwirtschaftlichen Planung in der Landwirtschaft und des
gegenwärtigen und künftigen Beitrags zu einer nachhaltigen
landwirtschaftlichen Entwicklung; der Bewertung des
Entwicklungspotentials in der Fischerei und der Aquakultur; und
schließlich der Verbesserung der Verfügbarkeit und der
Weiterleitung von Daten an Planer, Techniker, Bauern und Fischer.
Zu den vorrangig zu untersuchenden Fragen gehören:
| a) |
die Ermittlung besonders wichtiger Bereiche für eine
auf das Wasser bezogene adaptive Forschung; |
| b) |
die Erweiterung der Kapazitäten von
Forschungseinrichtungen in den Entwicklungsländern im
Bereich der adaptiven Forschung; |
| c) |
die bessere Umsetzung der Forschungsergebnisse über
wasserbezogene Betriebs- und Fischereisysteme in
praktische und allgemein zugängliche Technologien und
die Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung für
ihre rasche Einführung auf Betriebsebene. |
18.79 Die Transfer von Technologien in
horizontaler und vertikaler Richtung muß verstärkt werden.
Vorhandene Mechnismen zur Bereitstellung von Krediten,
Betriebsmitteln, Absatzmärkten, einer angemessenen
Preisgestaltung und Transportmöglichkeiten müssen von den
Staaten und externen Hilfsorganisationen gemeinsam entwickelt
werden. Die integrierte ländliche Wasserversorgungsinfrastruktur
einschließlich Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich
der Wasserwirtschaft und sonstiger Infrastrukturleistungen für
die Landwirtschaft ist auf größere Vielseitigkeit auszurichten
und soll dazu beitragen, die ländliche Wirtschaft
weiterzuentwickeln.
| (c) |
Förderung der menschlichen Ressourcen |
18.80 Die Aus- und Fortbildung der
Menschen soll auf nationaler Ebene aktiv vorangetrieben werden,
und zwar durch
| a) |
Abschätzung der gegenwärtigen und langfristig zu
erwartenden Bedürfnisse im Bereich der
Personalwirtschaft und der Aus- und Fortbildung, |
| b) |
die Festlegung einer staatlichen Politik für die
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und |
| c) |
die Einleitung und Durchführung von
Ausbildungsprogrammen für Beschäftigte aller Ebenen
sowie für Bauern. |
Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören:"]
| a) |
die Abschätzung des Ausbildungsbedarfs für die
landwirtschaftliche Wasserwirtschaft; |
| b) |
die Erweiterung der formalen und der informalen
Ausbildungsmaßnahmen; |
| c) |
die Ausarbeitung praxisbezogener
Ausbildungslehrgänge, um Beratungsdienste besser darauf
vorzubereiten, Technologien zu verbreiten und den Bauern
zusätzliche Fähigkeiten zu vermitteln, wobei den
Kleinsterzeugern besondere Beachtung gebührt; |
| d) |
die Aus- und Fortbildung auf allen Ebenen
einschließlich der Bauern, der Fischer und der
Angehörigen örtlicher Gemeinschaften, wobei Frauen
besondere Beachtung gebührt; |
| e) |
die Erweiterung der Aufstiegsmöglichkeiten, um die
Fähigkeiten von Verwaltungsfachleuten und Beamten aller
Ebenen, die mit boden- und wasserwirtschaftlichen
Programmen befaßt sind, zu erweitern. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
18.81 Die Bedeutung eines funktionalen und
kohärenten institutionellen Rahmens auf nationaler Ebene zur
Förderung der Wasserwirtschaft und der nachhaltigen
landwirtschaftlichen Entwicklung ist inzwischen allgemein
anerkannt worden. Darüber hinaus soll ein geeigneter
Rechtsrahmen aus Regeln und Vorschriften vorhanden sein, um ein
Vorgehen in Bereichen wie der landwirtschaftlichen Wassernutzung,
der Entwässerung, der Gewässergütewirtschaft,
wasserwirtschaftlichen Kleinstmaßnahmen und der Arbeit von
Wassernutzer- und Fischergemeinschaften zu erleichtern.
Rechtsvorschriften, die auf die Bedürfnisse der
landwirtschaftlichen Wasserwirtschaft zugeschnitten sind, sollen
mit den allgemeingültigen Rechtsvorschriften für die
Wasserbewirtschaftung vereinbar und aus diesen abgeleitet sein.
Handlungsbedarf besteht in folgenden Bereichen:
| a) |
der Verbesserung der Wassernutzungspolitik im Bereich
der Landwirtschaft, der Fischerei und der ländlichen
Entwicklung und des Rechtsrahmens für die Umsetzung
einer solchen Politik; |
| b) |
der Überprüfung, der Stärkung und gegebenenfalls
der Umstrukturierung vorhandener Institutionen, um ihre
Kapazitäten im wasserwirtschaftlichen Bereich zu
erweitern, wobei gleichzeitig anerkannt wird, daß die
Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf der niedrigsten
dafür geeigneten Ebene zu erfolgen hat; |
| c) |
der Überprüfung und, wo es notwendig ist, der
Stärkung der Organisationsstruktur, der funktionalen
Beziehungen und Verknüpfungen zwischen Ministerien und
Abteilungen innerhalb eines bestimmten Ministeriums; |
| d) |
der Bereitstellung spezifischer Maßnahmen, die eine
Unterstützung für die institutionelle Stärkung
erfordern, unter anderem durch langfristige
Programmbudgetierung, Personalschulung, Anreize,
Mobilität, Ausrüstung und Koordinierungsmechanismen; |
| e) |
gegebenenfalls die Erweiterung der Beteiligung der
Privatwirtschaft an der Entwicklung der menschlichen
Ressourcen und der Bereitstellung von Infrastruktur; |
| f) |
der Transfer bestehender und neuer
Wassernutzungstechnologien durch Schaffung von
Mechanismen für eine Zusammenarbeit und einen
Informationsaustausch zwischen nationalen und regionalen
Einrichtungen. |
G. |
Auswirkungen von Klimaänderungen auf die Wasserressourcen |
Handlungsgrundlage
18.82 Bei den Vorhersagen über die
weltweiten Klimaänderungen gibt es Unsicherheiten. Zwar nehmen
diese Unsicherheiten sowohl auf regionaler als auch auf
nationaler und lokaler Ebene erheblich zu, aber es ist vor allem
die nationale Ebene, auf der die wichtigsten Entscheidungen
getroffen werden müßten. Steigende Temperaturen und geringere
Niederschläge würden zu einer Abnahme der Wasserreserven und
einem erhöhten Wasserbedarf führen: sie könnten eine
Verschlechterung der Gewässergüte der Binnengewässer bewirken
und damit in vielen Staaten das ohnehin schon empfindliche
Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage stören. Auch für
den Fall, daß die Niederschläge zunehmen, ist keine Garantie
gegeben, daß sie in der Jahreszeit fallen, in der sie genutzt
werden können; außerdem könnte es sein, daß die
Hochwassergefahr zunimmt. Ein Anstieg des Meeresspiegels wird in
vielen Fällen zum Vordringen von Salzwasser in die
Mündungssysteme von Flüssen, auf kleine Inseln und in
Grundwasserleiter in Küstennähe sowie zur Überflutung
tiefliegender Küstenregionen führen; damit sind tiefliegende
Staaten in erheblichem Maße gefährdet.
18.83 In der Ministererklärung der
Zweiten Weltklimakonferenz heißt es, "die potentiellen
Auswirkungen einer solchen Klimaänderung könnten eine Bedrohung
der Umwelt in noch nicht gekanntem Ausmaß mit sich bringen ...
und könnten sogar das Überleben einiger kleiner Inselstaaten
und tiefliegender Küstengebiete sowie arider und semiarider
Gebiete gefährden".3) Die
Konferenz bestätigte, daß die Auswirkungen auf den
Wasserkreislauf und auf die wasserwirtschaftlichen Systeme und
damit auch auf die sozioökonomischen Systeme zu den
gravierendsten Folgen einer Klimaänderung gehören. Das
vermehrte Auftreten von Extremsituationen wie etwa Hochwasser und
Dürreperioden würde eine erhöhte Häufigkeit und eine
Verschärfung von Katastrophen mit sich bringen. Daher forderte
die Konferenz eine Verstärkung der erforderlichen Forschungs-
und Überwachungsprogramme und den Austausch relevanter Daten und
Informationen auf nationaler, regionaler und internationaler
Ebene.
Ziele
18.84 Allein schon die Art des Themas
verlangt nach mehr Information und einem besseren Verständnis
für die drohende Gefahr. Diese Tatsache kann in die
nachstehenden Ziele umgesetzt werden, die mit dem
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen im Einklang stehen. Dabei geht es darum,
| a) |
die von den Auswirkungen der Klimaänderungen auf die
Wasserressourcen ausgehenden Gefahren zu verstehen und zu
quantifizieren; |
| b) |
die Umsetzung wirksamer nationaler Gegenmaßnahmen zu
erleichtern, sofern und sobald ausreichende Beweise für
die drohenden Auswirkungen vorzuliegen scheinen, die ein
derartiges Vorgehen rechtfertigen; |
| c) |
die potentiellen Auswirkungen einer Klimaänderung auf
von Dürre- und Hochwasserkatastrophen bedrohte Gebiete
zu untersuchen. |
Maßnahmen
18.85 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den
Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen,
können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen
ergreifen:
| a) |
Überwachung des Wasserhaushalts einschließlich
Bodenfeuchte, Grundwasserbilanz, Versickerung und
Verdunstung und damit zusammenhängender Klimafaktoren,
insbesondere in den Regionen und Staaten, die die
negativen Auswirkungen der Klimaänderungen
wahrscheinlich am stärksten zu spüren bekommen und in
denen deshalb die in bezug auf diese Auswirkungen
besonders anfälligen Bereiche ausgewiesen werden sollen; |
| b) |
Entwicklung und Anwendung von Techniken und Methoden
zur Abschätzung der potentiellen schädlichen
Auswirkungen von Klimaänderungen in Form von
Veränderungen der Temperatur, der Niederschläge und
eines Anstiegs des Meeresspiegels auf die
Süßwasserressourcen und die Hochwassergefahr; |
| c) |
Einleitung von Fallstudien, um herauszufinden, ob es
einen Zusammenhang zwischen Klimaänderungen und dem
gegenwärtigen Auftreten von Dürren und
Überschwemmungen in bestimmten Regionen gibt; |
| d) |
Abschätzung der daraus resultierenden sozialen,
wirtschaftlichen und ökologischen Folgen; |
| e) |
Erarbeitung und Umsetzung von Bewältigungsstrategien
zur Abwehr der festgestellten negativen Auswirkungen
einschließlich Veränderungen des Grundwasserspiegels
und zur Bekämpfung des Eindringens von Salzwasser in
Grundwasserleiter; |
| f) |
Entwicklung landwirtschaftlicher Tätigkeiten, die auf
der Nutzung von Brackwasser basieren; |
| g) |
Beteiligung an den bereits im Gang befindlichen
Forschungsmaßnahmen im Rahmen laufender internationaler
Programme. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
18.86 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 100 Millionen Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 40 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
18.87 Die Überwachung der
Klimaänderungen und ihrer Auswirkungen auf die Binnengewässer
muß eng mit nationalen und internationalen Programmen zur
Überwachung der Umwelt gekoppelt werden, insbesondere mit
denjenigen, die sich, wie an anderen Stellen in der Agenda 21
erwähnt, mit der Atmosphäre und, wie im vorstehenden
Programmbereich B beschrieben, mit der Hydrosphäre befassen. Die
Auswertung von Daten zum Nachweis von Klimaänderungen und als
Grundlage für Gegenmaßnahmen ist eine komplexe Aufgabe. In
diesem Bereich bedarf es umfangreicher Forschungsarbeit, wobei
die Arbeit des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC),
des Weltklimaprogramms, des Internationalen
Geosphären-Biosphären-Programms (IGBP) und anderer
einschlägiger internationaler Programme gebührend zu
berücksichtigen ist.
18.88 Die Entwicklung und Umsetzung von
Bewältigungsstrategien erfordert die innovative Nutzung
technologischer Mittel und technischer Lösungen einschließlich
der Einrichtung von Frühwarnsystemen für Hochwasser und Dürren
und des Baus neuer wasserbaulicher Anlagen wie etwa Staudämmen,
Aquädukten, Brunnengalerien, Abwasseraufbereitungsanlagen,
Entsalzungsanlagen, Dämmen, Uferbefestigungen und
Entwässerungsgräben. Außerdem werden koordinierte
Forschungsnetzwerke wie etwa das Netz des Internationalen
Geosphären-Biosphären-Programms/ Global Change System for
Analysis, Research and Training (IGBP/START) benötigt.
| (c) |
Förderung der menschlichen Ressourcen |
18.89 Der Erfolg der Entwicklungsarbeit
und innovativer Verfahren hängt von einer guten
wissenschaftlichen Ausbildung und Motivation des Personals ab.
Internationale Vorhaben können zwar von Nutzen sein, indem sie
Alternativen anbieten, jedoch muß jedes Land selbst die
erforderlichen politischen Handlungskonzepte erarbeiten und
umsetzen und eigene Sachkompetenz entwickeln, um den sich
stellenden wissenschaftlichen und technischen Herausforderungen
begegnen zu können. Außerdem muß es ein Gremium aus
engagierten Bürgern bilden, das in der Lage ist, den politischen
Entscheidungsträgern die damit zusammenhängenden komplexen
Fragen zu erläutern. Solche Fachkräfte müssen ausgebildet,
eingestellt und langfristig verpflichtet werden, damit sie ihrem
Land bei der Erfüllung dieser Aufgaben helfen können.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
18.90 Es besteht indes die Notwendigkeit,
auf nationaler Ebene Abwehrstrategien zu entwerfen, zu
überprüfen und umzusetzen. Um größere wasserbauliche
Maßnahmen durchführen und Vorhersagesysteme einrichten zu
können, müssen die Kapazitäten der verantwortlichen Stellen,
ob öffentliche oder private, erheblich ausgebaut werden. Am
schwierigsten zu erfüllen ist die Bedingung eines
sozioökonomischen Mechanismus, der in der Lage ist, Vorhersagen
über die Auswirkungen von Klimaänderungen und eventuelle
Abwehrstrategien zu überprüfen und die erforderlichen
Beurteilungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen.
|