Kapitel 16
Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
Einführung
16.1 Die Biotechnologie umfaßt sowohl die
im Rahmen der modernen Biotechnologie entwickelten neuen
Techniken als auch die bewährten Ansätzen der traditionellen
Biotechnologie. Als innovativer, wissensintensiver
Forschungsbereich bietet sie eine Vielzahl nützlicher
Verfahrenstechniken für vom Menschen vorgenommene Veränderungen
der Desoxiribonukleinsäure (DNS), oder des genetischen Materials
in Pflanzen, Tieren und Mikroorganismengruppen, deren Ergebnis
überaus nützliche Produkte und Technologien sind. Die
Biotechnologie ist nicht in der Lage, von sich aus all die
grundlegenden Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu lösen, weshalb
die Erwartungen durch eine realistischere Sicht eingeschränkt
werden sollten. Dennoch verspricht die Biotechnologie, einen
bedeutenden Beitrag zur Erzielung von Fortschritten
beispielsweise in der Gesundheitsversorgung, in der
Ernährungssicherung in Form von nachhaltigen Anbaupraktiken,
einer Verbesserten Versorgung mit Trinkwasser,
leistungsfähigeren industriellen Erschließungsprozessen für
die Umwandlung von Rohstoffen, der Förderung nachhaltiger
Aufforstungs- und Wiederaufforstungsverfahren und der Entgiftung
von Sonderabfällen zu leisten. Außerdem bietet die
Biotechnologie neue Möglichkeiten für weltweite
Partnerschaften, insbesondere zwischen den Ländern, die reich an
biologischen Ressourcen (einschließlich genetischer Ressourcen)
sind, denen aber das erforderliche Fachwissen und die
erforderlichen Investitionsmittel zur Nutzung dieser Ressourcen
mit Hilfe der Biotechnologie fehlen, und den Ländern, die das
technische Fachwissen für die Umwandlung biologischer Ressourcen
herangebildet haben, damit diese für die Zwecke einer
nachhaltigen Entwicklung genutzt werden
können.1)
Die Biotechnologie kann zur Erhaltung dieser Ressourcen
beispielsweise durch Ex-situ-Verfahren beitragen. In den
nachstehend beschriebenen Programmbereichen wird versucht, die
Anwendung international vereinbarter Grundsätze zu fördern, mit
denen die umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
gewährleistet, eine öffentliche Vertrauensbasis geschaffen, die
Entwicklung nachhaltiger biotechnologischer Anwendungen
gefördert und geeignete Rahmenbedingungen - insbesondere in den
Entwicklungsländern - geschaffen werden können; dazu sind
folgende Maßnahmen erforderlich:
| a) |
Steigerung der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln,
Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen; |
| b) |
Verbesserung der menschlichen Gesundheit; |
| c) |
Verbesserung des Umweltschutzes; |
| d) |
Erhöhung der Sicherheit und Schaffung
internationaler Mechanismen für die Zusammenarbeit; |
| e) |
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die
Entwicklung und umweltverträgliche Nutzung der
Biotechnologie. |
Programmbereiche
A. |
Steigerung der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln,
Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen |
Handlungsgrundlage
16.2 Um den wachsenden Konsumgüterbedarf
der Weltbevölkerung decken zu können, muß nicht nur die
Versorgung mit Lebensmitteln, sondern auch deren Verteilung
deutlich verbessert werden, während gleichzeitig nachhaltigere
Landbausysteme entwickelt werden müssen. Ein erheblicher Teil
dieses Produktivitätsanstiegs muß in den Entwicklungsländern
erzielt werden. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche und
umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie in der
Landwirtschaft, im Umweltschutz und in der Gesundheitsfürsorge.
Die Mehrzahl der Investitionen in die moderne Biotechnologie
wurde in den Industrieländern getätigt. Es bedarf erheblicher
Neuinvestitionen und der Entwicklung der menschlichen Ressourcen
im Bereich der Biotechnologie, insbesondere in den
Entwicklungsländern.
Ziele
16.3 Unter Berücksichtigung der Tatsache,
daß in vermehrtem Umfang angemessene Sicherheitsvorkehrungen auf
der Grundlage des Programmbereichs D getroffen werden müssen,
werden folgende Ziele vorgeschlagen:
| a) |
die möglichst optimale Steigerung der Erträge
pflanzenbaulicher Hauptkulturen, der Nutztiere und der in
der Aquakultur verwendeten Arten durch Nutzung der
kombinierten Ressourcen der modernen Biotechnologie und
die herkömmlichen Züchtungsmethoden von Pflanzen,
Tieren und Mikroorganismen, wozu auch die vielfältigere
Nutzung der vorhandenen Ressourcen an genetischem
Material - als Hybrid- und Ausgangsformen - gehört.2) Auch bei Forsterzeugnisse
sollen ähnliche Ertragssteigerungen erzielt werden,
damit die nachhaltige Nutzung der Wälder sichergestellt
ist;3) |
| b) |
die Verringerung der Notwendigkeit einer mengenmäßigen
Steigerung der Nahrungsmittel, Futtermittel und Rohstoffe
durch Verbesserung des Nährwerts (der Zusammensetzung)
von Nutzpflanzen, Tiere und Mikroorganismen und
Reduzierung der Nachernteverluste bei pflanzlichen und
tierischen Erzeugnissen; |
| c) |
die Steigerung des Gebrauchs integrierter Verfahren
zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten sowie
für den Landbau, um der übermäßigen Abhängigkeit von
Agrochemikalien ein Ende zu bereiten und auf diese Weise
den Einsatz ökologisch tragfähiger
Bewirtschaftungsverfahren zu fördern; |
| d) |
die Bewertung des landwirtschaftlichen Potentials
von Grenzertragsstandorten im Vergleich zu anderen
Nutzungsmöglichkeiten und gegebenenfalls die Entwicklung
von Systemen, die nachhaltige Produktivitätssteigerungen
ermöglichen; |
| e) |
die vermehrte Anwendung der Biotechnologie in der
Forstwirtschaft sowohl zur Steigerung der Erträge als
auch zur effizienteren Nutzung von Forsterzeugnissen
sowie zur Verbesserung von Aufforstungs- und
Wiederaufforstungsverfahren. Die Bemühungen sollen in
erster Linie auf Arten und Erzeugnisse ausgerichtet sein,
die in den Entwicklungsländern angebaut werden und
insbesondere für diese Länder von Bedeutung sind; |
| f) |
die Erhöhung der Effizienz der Stickstoffbindung
und der Mineralstoffabsorption durch eine Symbiose
höherer Pflanzen mit Mikroorganismen; |
| g) |
der Ausbau des vorhandenen Potentials für die
grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung und für
die Planung und Durchführung komplexer
fachübergreifender Forschungsvorhaben. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
16.4 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Hilfe internationaler und regionaler
Organisationen und mit Unterstützung nichtstaatlicher
Organisationen, des privaten Sektors und akademischer und
wissenschaftlicher Einrichtungen Verbesserungen in der Pflanzen-
und Tierzucht wie auch bei Mikroorganismen durch Anwendung der
traditionellen und der modernen Biotechnologie erzielen, um durch
eine nachhaltige Steigerung der landwirtschaftlichen Erträge die
Ernährungssicherung insbesondere in den Entwicklungsländern zu
gewährleisten; dabei sollen vor der Veränderung die
angestrebten Merkmale abgeschätzt werden, wobei die Bedürfnisse
der Landwirte, die sozioökonomischen, kulturellen und
umweltspezifischen Auswirkungen solcher Veränderungen und die
Notwendigkeit der Unterstützung einer nachhaltigen sozialen und
wirtschaftlichen Entwicklung zu berücksichtigen sind und
besonders darauf zu achten ist, welche Auswirkungen die Nutzung
der Biotechnologie auf die Bewahrung der Unversehrtheit der
Umwelt haben wird.
16.5 Genauer ausgedrückt sollen diese
Einrichtungen
| a) |
die Produktivität, die Nahrungsqualität und die
Lagerbeständigkeit von Nahrungsmitteln und
Tierfuttermitteln verbessern, wobei sie sich in ihren
Bemühungen auch mit den Vor- und Nachernteverluste
befassen sollen; |
| b) |
die Resistenz gegen Krankheiten
und Schädlinge weiterentwickeln; |
| c) |
Pflanzensorten züchten, die tolerant und/oder
resistent gegen Belastungen durch Faktoren wie
Schädlinge und Krankheiten und Belastungen abiotischer
Art sind; |
| d) |
die Verwendung zu wenig genutzter Fruchtarten
fördern, die möglicherweise in der Zukunft für die
menschliche Ernährung und die industrielle Versorgung
mit Rohstoffen von Bedeutung sein werden; |
| e) |
die Leistungsfähigkeit symbiotischer Vorgänge
erhöhen, die zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen
Produktion beitragen; |
| f) |
die Erhaltung und den sicheren Austausch von
pflanzlichem, tierischem und mikrobiellem Keimplasma
durch eine Risikoabschätzung und Verwendung von
Management-Verfahren erleichtern, wozu auch verbesserte
Diagnoseverfahren zur Identifizierung von Schädlingen
und Krankheiten durch bessere Verfahren der
Schnellvermehrung gehören; |
| g) |
bessere Diagnoseverfahren und Impfstoffe zur
Vorbeugung gegen Krankheiten und zur Verhinderung ihrer
Ausbreitung sowie zur Schnellanalyse von Giften oder
Infektionserregern in Erzeugnissen, die für den
menschlichen Gebrauch bestimmt oder als Viehfutter
vorgesehen sind, entwickeln; |
| h) |
nach produktiveren Linien raschwüchsiger Bäume,
insbesondere als Brennholzquelle, suchen und
Schnellvermehrungstechniken entwickeln, um zu ihrer
umfassenderen Weiterverbreitung und Nutzung beizutragen; |
| i) |
die Nutzung verschiedener biotechnologischer
Verfahren zur Erzielung von Ertragssteigerungen bei
Fischen, Algen und sonstigen im Wasser lebenden Arten
überprüfen; |
| j) |
sich um nachhaltige landwirtschaftliche Erträge
durch Stärkung und Ausbau der Kapazitäten und des
Betätigungsfelds bestehender Forschungszentren bemühen,
um die erforderliche kritische Menge durch Förderung und
Überwachung der Forschung zur Entwicklung produktiver
und der Umwelt dienlicher biologischer Produkte und
Verfahren, die wirtschaftlich und sozial verträglich
sind, zu erzielen, wobei auch Sicherheitsaspekte zu
berücksichtigen sind; |
| k) |
die Verknüpfung geeigneter und traditioneller
biotechnologischer Verfahren zur Kultivierung genetisch
veränderter Pflanzen, der Aufzucht gesunder Tiere und
dem Schutz forstgenetischer Ressourcen fördern; |
| l) |
Verfahren entwickeln, mit denen die Verfügbarkeit
der mit Hilfe der Biotechnologie gewonnenen Stoffe für
die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und
nachwachsenden Rohstoffen verbessert werden kann. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
16.6 Folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden:
| a) |
die Erwägung vergleichender Bewertungen des in den
verschiedenen Technologien enthaltenen Potentials für
die Nahrungsmittelerzeugung im Verbund mit einem System
zur Bewertung der möglichen Auswirkungen
biotechnologischer Verfahren auf den internationalen
Handel mit Agrarprodukten; |
| b) |
die Prüfung der
Auswirkungen eines Subventionsabbaus und eines
eventuellen Gebrauchs anderer wirtschaftspolitischer
Instrumente, in denen sich die aufgrund der nicht
nachhaltigen Verwendung von Agrochemikalien entstandenen
Umweltkosten niederschlagen; |
| c) |
die Beibehaltung und die Einrichtung von
Datenbanken mit Informationen über die
umweltspezifischen und gesundheitlichen Auswirkungen von
Organismen, um Risikoabschätzungen zu erleichtern; |
| d) |
die Beschleunigung der Aneignung, der Transfer und
der Anpassung von Technologien durch die
Entwicklungsländer zur Unterstützung nationaler
Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der
Ernährungssicherung führen. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
16.7 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen gegebenenfalls
folgende Maßnahmen im Einklang mit internationalen
Übereinkünften oder Vereinbarungen über die biologische
Vielfalt fördern:
| a) |
die Zusammenarbeit in Fragen, die folgende Bereiche
betreffen: die Erhaltung, den Zugang und den Austausch
von Keimplasma; die Rechte, die sich im Zusammenhang mit
geistigem Eigentum und Innovationen im informellen
Bereich ergeben, darunter auch die Rechte von Bauern und
Züchtern; die Beteiligung an den durch die
Biotechnologie erzielten Vorteilen; und die biologische
Sicherheit; |
| b) |
die Förderung gemeinschaftlicher
Forschungsprogramme - insbesondere in
Entwicklungsländern - zur Unterstützung der in diesem
Programmbereich beschriebenen Maßnahmen unter besonderer
Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit örtlichen und
eingeborenen Bevölkerungsgruppen und deren
Gemeinschaften bei der Erhaltung der biologischen
Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung der biologischen
Ressourcen sowie der Förderung traditioneller Methoden
und Kenntnisse dieser Gruppen im Zusammenhang mit diesen
Maßnahmen; |
| c) |
die Beschleunigung der Aneigung, der Transfer und
der Anpassung von Technologien durch die
Entwicklungsländer zur Unterstützung nationaler
Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der
Ernährungssicherung führen, durch Entwicklung von
Systemen für eine wesentliche und nachhaltige Steigerung
der Produktivität ohne Schädigung oder Gefährdung
örtlicher Ökosysteme4); |
| d) |
die Ausarbeitung geeigneter Sicherheitsverfahren
auf der Grundlage des Programmbereichs D unter
Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
16.8 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 50 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel* |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
16.9 Die Fortbildung qualifizierter
Fachleute auf allen Ebenen der grundlagen- und der
anwendungsorientierten Wissenschaft (einschließlich
wissenschaftlicher Mitarbeiter, technischem Personal und
Beratern) ist einer der wichtigsten Bestandteile aller Programme
dieser Art. Dabei ist die Schaffung eines Bewußtseins für die
Vorteile und Risiken der Biotechnologie ein wesentlicher Faktor.
Angesichts der Tragweite einer vernünftigen Nutzung der
Forschungsressourcen für die erfolgreiche Durchführung
fachüberpreifender Großprojekte soll in formale
Fortbildungsprogramme für Wissenschaftler auch eine
Managementausbildung einbezogen werden. Außerdem sollen im
Zusammenhang mit spezifischen Vorhaben Ausbildungsprogramme
erarbeitet werden, um den regionalen beziehungsweise nationalen
Bedarf an umfassend ausgebildeten Fachkräften, die mit moderner
Technologie umzugehen wissen, decken und die Abwanderung von
Wissenschaftlern von den Entwicklungs- in die Industrieländer
verhindern zu können. Besonderer Nachdruck soll auf die
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern, Beratern
und Nutzern und deren Weiterbildung gelegt werden, damit es zur
Schaffung integrierter Systeme kommt. Besondere Berücksichtigung
soll auch die Durchführung von Programmen zur Unterrichtung und
zum Austausch von Wissen über traditionelle biotechnologische
Verfahren und zur Ausbildung im Sicherheitsbereich finden.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
16.10 Eine institutionelle Aufstockung
oder andere geeignete Maßnahmen sind erforderlich, um auf
nationaler Ebene im technischen Bereich sowie im Management-,
Planungs- und Verwaltungsbereich Kapazitäten zur Unterstützung
der Aktivitäten in diesem Programmbereich aufzubauen. Diese
Maßnahmen sollen durch entsprechende internationale,
wissenschaftliche, technische und finanzielle Hilfe ergänzt
werden, um die Technische Zusammenarbeit zu erleichtern und die
Kapazitäten der Entwicklungsländer zu erweitern. Der
Programmbereich E enthält weitere Einzelheiten.
B. |
Verbesserung der menschlichen Gesundheit |
Handlungsgrundlage
16.11 Die Verbesserung der menschlichen
Gesundheit ist eines der wichtigsten Entwicklungsziele. Die
Verschlechterung der Umweltqualität, insbesondere die
Verschmutzung der Luft, der Gewässer und des Bodens durch
giftige Chemikalien, durch gefährliche Abfälle, durch Strahlung
und aus sonstigen Quellen gibt zunehmend Anlaß zu Sorge. Diese
Schädigung der Umwelt aufgrund einer unzureichenden oder
unangemessenen Entwicklung hat direkte negative Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit. Unterernährung, Armut, schlechte
Wohnbedingungen, der Mangel an hochwertigem Trinkwasser und
mangelhafte sanitäre Einrichtungen kommen noch zu den Problemen
hinzu, die sich im Zusammenhang mit übertragbaren und nicht
übertragbaren Krankheiten ergeben. Dies führt dazu, daß die
Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zunehmenden
Belastungen ausgesetzt sind.
Ziele
16.12 Hauptziel dieses Programmbereichs
ist, durch umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie im
Rahmen eines umfassenden Gesundheitsprogramms einen Beitrag zu
leisten zu5)
| a) |
der Erweiterung oder Einführung (mit besonderer
Vordringlichkeit) von Programmen, um bei der Bekämpfung
der wichtigsten ansteckenden Krankheiten mitzuhelfen; |
| b) |
der Förderung eines guten gesundheitlichen
Allgemeinzustands der Menschen aller Altersgruppen; |
| c) |
der Ausarbeitung und Erweiterung von Programmen, um
zur gezielten Behandlung und zur Vorbeugung gegen die
wichtigsten nicht ansteckenden Krankheiten beizutragen; |
| d) |
der Festlegung und Erweiterung geeigneter
Sicherheitsverfahren auf der Grundlage des
Programmbereichs D unter Berücksichtigung ethischer
Gesichtspunkte; |
| e) |
der Schaffung besserer Möglichkeiten zur
Durchführung grundlagen- und anwendungsorientierter
Forschung und zur Abwicklung fachübergreifender
Forschungsvorhaben. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
16.13 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung internationaler und
regionaler Organisationen, akademischer und wissenschaftlicher
Einrichtungen und der pharmazeutischen Industrie unter
angemessener Berücksichtigung sicherheitstechnischer und
ethischer Gesichtspunkte
| a) |
nationale und internationale Programme zur Bestimmung
und gezielten Befassung mit denjenigen
Bevölkerungsgruppen auf der Erde erarbeiten, die am
dringendsten einer Verbesserung des gesundheitlichen
Allgemeinbefindens und des Schutzes gegen Krankheiten
bedürfen; |
| b) |
Kriterien für die Bewertung der
Wirksamkeit sowie der Vorteile und Risiken der geplanten
Maßnahmen aufstellen; |
| c) |
Screening-Verfahren, systematische Stichproben- und
Evaluierungsverfahren für Arzneimittel und
medizintechnische Verfahren festlegen und durchsetzen, um
den Gebrauch derjenigen Mittel und Verfahren zu
verbieten, die nicht genügend Sicherheit für den
experimentellen Einsatz bieten; außerdem sollen sie
gewährleisten, daß Arzneimittel und Technologien im
Bereich der Reproduktionsmedizin sicher und wirksam sind
und Rücksicht auf ethische Gesichtspunkte nehmen; |
| d) |
die Trinkwassergüte durch Einführung geeigneter
spezifischer Maßnahmen einschließlich der Diagnose von
im Wasser vorhandenen Pathogenen und Schadstoffen
verbessern, durch systematische Probennahme überprüfen
und bewerten; |
| e) |
gegen die wichtigsten ansteckenden Krankheiten neue
und verbesserte Impfstoffe entwickeln und auf breiter
Basis zur Verfügung stellen, die wirksam und sicher sind
und bei minimaler Dosierung Schutz bieten; dazu gehört
auch die Intensivierung der Arbeit an Impfstoffen, die
zur Bekämpfung von häufig vorkommenden
Kinderkrankheiten benötigt werden; |
| f) |
biologisch abbaubare Anwendungssysteme für
Impfstoffe entwickeln, welche die gegenwärtig üblichen
Mehrfachimpfungen überflüssig machen, einen
flächendeckenderen Impfschutz der Bevölkerung
ermöglichen und die Kosten einer Immunisierung senken; |
| g) |
unter Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten
wirksame biologische Bekämpfungsmittel gegen
Krankheitserreger übertragende Vektoren wie etwa
Moskitos und resistente Varianten entwickeln; |
| h) |
unter Heranziehung des Instrumentariums der
modernen Biotechnologie unter anderem verbesserte
Diagnoseverfahren, neue Arzneimittel und bessere
Therapien und Anwendungssysteme entwickeln; |
| i) |
die Verbesserung und wirkungsvollere Nutzung von
Arzneipflanzen und sonstigen entsprechenden
Ausgangsmaterialien vorantreiben; |
| j) |
Verfahren zur Vergrößerung der Verfügbarkeit von
mit Hilfe der Biotechnologie gewonnenen Stoffen für die
Verbesserung der menschlichen Gesundheit entwickeln. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
16.14 Folgende Maßnahmen sollen ergriffen
werden:
| a) |
die Durchführung von Untersuchungen zur Bewertung der
vergleichenden sozialen, ökologischen und finanziellen
Kosten und Vorteile verschiedener Verfahrenstechniken
für die Basisgesundheitspflege und die
Reproduktionsmedizin unter Berücksichtigung allgemeiner
sicherheitstechnischer und ethischer Gesichtspunkte; |
| b) |
die Entwicklung von Aufklärungsprogrammen für
Entscheidungsträger und die breite Öffentlichkeit, um
ihr Verständnis und Bewußtsein für die relativen
Vorteile und Risiken der modernen Biotechnologie unter
Beachtung ethischer und kultureller Gesichtspunkte zu
wecken. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
16.15 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
auf der Grundlage des Programmbereichs D unter
Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte geeignete
Sicherheitsverfahren festlegen und verstärken; |
| b) |
insbesondere in Entwicklungsländern die Aufstellung
nationaler Programme zur Verbesserung der
Volksgesundheit, vor allem den Schutz vor den wichtigsten
ansteckenden Krankheiten, häufig vorkommenden
Kinderkrankheiten und Krankheitsüberträgern,
unterstützen. |
Instrumente der Umsetzung
16.16 Um zur Bekämpfung der wichtigsten
übertragbaren Krankheiten bis zum Beginn des nächsten
Jahrhundert Fortschritte zu erzielen, müssen die zur Erfüllung
der oben angeführten Ziele erforderlichen Maßnahmen mit
besonderer Dringlichkeit durchgeführt werden. Die Ausbreitung
mancher Krankheiten auf alle Regionen der Erde erfordert ein
weltweites Handeln. Bei eher örtlich begrenzten Krankheiten ist
ein regionales oder nationales Vorgehen angebracht. Die
Erfüllung der Ziele verlangt folgendes:
| a) |
ein fortgesetztes internationales Engagement; |
| b) |
die Festlegung nationaler Prioritäten innerhalb eines
fest umrissenen Zeitrahmens; |
| c) |
den Einsatz wissenschaftlicher und finanzieller
Mittel auf globaler und nationaler Ebene. |
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
16.17 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 14 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 130 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
16.18 Es bedarf sorgfältig abgestimmter
fachübergreifender Bemühungen, zu denen auch die Zusammenarbeit
zwischen Wissenschaftlern, Finanzierungseinrichtungen und
Industriezweigen gehört. Auf globaler Ebene kann darunter eine
Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen in verschiedenen
Ländern zu verstehen sein, wobei die Finanzierung auf
zwischenstaatlicher Ebene erfolgt, gegebenenfalls unterstützt
durch eine ähnliche Zusammenarbeit auf nationaler Ebene. Auch
die Unterstützung der Forschung und Entwicklung muß weiter
ausgebaut werden, ebenso wie die Mechanismen, die für die
Transfer einschlägiger Technologien sorgen.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
16.19 Die Fortbildung und die Transfer von
Technologien müssen auf weltweiter Basis erfolgen, wobei die
Regionen und Länder Zugangs- und Beteiligungsmöglichkeiten am
Austausch von Informationen und Fachwissen haben sollen,
insbesondere wenn es um einheimisches oder traditionelles Wissen
und die entsprechende Biotechnologie geht. Ein wichtiger Faktor
ist der Aufbau der eigenen Kapazitäten in Entwicklungsländern,
um diesen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an den
biotechnologischen Produktionsverfahren zu beteiligen. Die
Ausbildung von Personal könnte auf drei Ebenen stattfinden:
| a) |
die Ausbildung von für die grundlagen- und die
produktorientierte Forschung benötigten
Wissenschaftlern; |
| b) |
die Ausbildung der im
Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte (Unterweisung im
sicheren Umgang mit neuen Produkten) und der für
komplexe fachübergreifende Forschungsvorhaben
benötigten Wissenschaftlamanagern; |
| c) |
die Fortbildung von dem Dienstleistungsbereich
zugehörigen Fachkräften, die für die
Leistungserbringung im Außendienst benötigt werden. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten**) |
C. |
Verbesserung des Umweltschutzes |
Handlungsgrundlage
16.20 Der Umweltschutz ist ein
wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung. Die
Umwelt mit all ihren biotischen und abiotischen Bestandteilen ist
bedroht: die Tiere, die Pflanzen, die Mikroorganismen und die
Ökosysteme, welche die biologische Vielfalt enthalten; die
Gewässer, der Boden und die Luft, welche die natürlichen
Bestandteile der Lebensräume und Ökosysteme bilden, und alle
Wechselwirkungen zwischen den Bestandteilen der biologischen
Vielfalt und den sie stützenden Lebensräumen und Ökosystemen.
Mit dem andauernd steigenden Verbrauch von Chemikalien, Energie
und nicht erneuerbaren Ressourcen durch eine wachsende
Weltbevölkerung werden sich auch die damit verbundenen
Umweltprobleme verschärfen. Trotz vermehrter Anstrengungen, eine
weitere Zunahme der Abfallmengen zu verhindern und die
Abfallverwertung voranzutreiben, ist davon auszugehen, daß auch
in Zukunft das anfallende Abfallvolumen und der Umfang nicht
nachhaltiger Formen der Bodennutzung weiter steigen werden.
16.21 Die Notwendigkeit eines
vielfältigen Genpools für das Keimplasma von Pflanzen, Tieren
und Mikroorganismen für eine nachhaltige Entwicklung ist
allgemein anerkannt. Die Biotechnologie ist eines der vielen
Instrumente, die eine wichtige Rolle bei der Wiederherstellung
geschädigter Ökosysteme und Landschaften spielen kann. Dies
könnte durch Entwicklung neuer Aufforstungs- und
Wiederaufforstungsverfahren, durch Konservierung von Keimplasma
und durch Züchtung neuer Pflanzensorten geschehen. Außerdem
kann die Biotechnologie einen Beitrag zur Untersuchung der
Auswirkungen von Organismen, die in Ökosysteme eingebracht
werden, auf die verbleibenden und auf andere Organismen leisten.
Ziele
16.22 Gesamtziel dieses Programmbereichs
ist die Verhütung, Beendigung und Umkehrung der
Umweltzerstörung durch angepaßte Nutzung der Biotechnologie in
Verbindung mit anderen Technologien bei gleichzeitiger
Unterstützung bestimmter Sicherheitsverfahren als integraler
Bestandteil des Programms. Zu den Einzelzielen gehört die
baldmögliche Einleitung gezielter Programme mit folgenden
spezifischen Vorgaben:
| a) |
die Einführung von Produktionsverfahren, die dank der
Wiederverwertung von Biomasse, der Wiedergewinnung von
Energie und der Minimierung des Abfallvolumens eine
optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen
ermöglichen;6) |
| b) |
die Förderung der Nutzung biotechnologischer Verfahren unter
Berücksichtigung der biologischen Sanierung des Bodens
und der Gewässer, der Abfallbehandlung, der
Bodenerhaltung, der Wiederaufforstung, der Aufforstung
und der Flächensanierung;7)8) |
| c) |
die Anwendung biotechnologischer Verfahren und
ihrer Produkte zur Erhaltung der Unversehrtheit der
Umwelt im Sinne einer langfristigen ökologischen
Sicherheit; |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
16.23 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen, des privaten
Sektors, nichtstaatlicher Organisationen und akademischer und
wissenschaftlicher Einrichtungen
| a) |
umweltverträgliche Alternativen und Verbesserungen
für umweltschädliche Produktionsprozesse entwickeln; |
| b) |
Anwendungen entwickeln, die einen möglichst geringen
Einsatz synthetischer, umweltschädlicher chemischer
Einsatzstoffe und eine möglichst weitgehende Verwendung
umweltverträglicher Produkte, darunter auch
Naturprodukte, ermöglichen (siehe Programmbereich A); |
| c) |
Verfahren entwickeln, die eine Reduzierung des
Abfallvolumens, eine Behandlung von Abfällen vor der
endgültigen Beseitigung und die Verwendung biologisch
abbaubarer Stoffe ermöglichen; |
| d) |
Verfahren entwickeln, die die Rückgewinnung von
Energie und die Bereitstellung von regenerativen
Energieträgern, Tierfutter und Rohstoffen durch
Verwertung von organischen Abfällen und Biomasse
ermöglichen; |
| e) |
Verfahren entwickeln, die die Entfernung von
Schadstoffen aus der Umwelt einschließlich
unfallbedingter Ölverschmutzungen ermöglichen, für die
konventionelle Verfahren nicht zur Verfügung stehen oder
zu teuer, unrationell oder inadequat sind; |
| f) |
Verfahren zur Erweiterung des verfügbaren Angebots
an Pflanzgut, insbesondere Lokalsorten, für
Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen und zur
Erzielung nachhaltigerer forstwirtschaftlicher Erträge
entwickeln; |
| g) |
Anwendungen zur Erweiterung des verfügbaren
Angebots an streßtolerantem Pflanzgut für
Flächensanierungen und Bodenschutzmaßnahmen entwickeln; |
| h) |
die Verwendung integrierter
Schädlingsbekämpfungsmethoden ausgehend von einem
ausgewogenen Einsatz biologischer Pflanzenschutzverfahren
unterstützen; |
| i) |
die angepaßte Verwendung von Biodünger im Rahmen
nationaler Düngerprogramme unterstützen; |
| j) |
die Nutzung biotechnologischer Verfahren für die
Erhaltung und wissenschaftliche Untersuchung der
biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung der
biologischen Ressourcen fördern; |
| k) |
einfach anzuwendende Technologien zur Behandlung
von Abwasser und organischen Abfällen entwickeln; |
| l) |
neue Technologien für Schnell-Tests zur Bestimmung
von Organismen mit wertvollen biologischen Eigenschaften
entwickeln; |
| m) |
neue biotechnologische Verfahren zur
umweltverträglichen Erschließung mineralischer
Ressourcen fördern. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
16.24 Es sollen Maßnahmen ergriffen
werden, um mit Hilfe weltweiter Datenbanken die
Zugriffsmöglichkeiten auf vorhandene Informationen über
Biotechnologie und auf Einrichtungen zu verbessern.
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
16.25 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
zur Unterstützung der in diesem Programmbereich
beschriebenen Maßnahmen insbesondere in den
Entwicklungsländern die vorhandenen Forschungs-,
Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ausbauen; |
| b) |
Mechanismen zur Aufstockung und Transfer
umweltverträglicher biotechnologischer Verfahren
schaffen, die insbesondere auf kurze Sicht von großer
Bedeutung für den Umweltschutz sind, auch wenn sie nur
begrenzte Aussichten auf einen wirtschaftlichen Erfolg
bieten; |
| c) |
die Zusammenarbeit einschließlich der Transfer der
Biotechnologie zwischen den Teilnehmerstaaten mit Blick
auf den Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten verbessern; |
| d) |
geeignete Sicherheitsverfahren auf der Grundlage
des Programmbereichs D unter Berücksichtigung ethischer
Gesichtspunkte erarbeiten. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
16.26 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden
Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der
UNCED auf etwa 1 Milliarde Dollar veranschlagt, einschließlich
etwa 10 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form
konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel***) |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
16.27 Aufgrund der Maßnahmen in diesem
Programmbereich wird sich der Bedarf an ausgebildeten
Fachkräften erhöhen. Dazu muß die Unterstützung bestehender
Ausbildungsprogramme, beispielsweise auf Universitäts- und
Fachhochschulebene, verstärkt und der Austausch von Fachkräften
zwischen Ländern und Regionen intensiviert werden. Außerdem
müssen neue und zusätzliche Ausbildungsprogramme,
beispielsweise für Fach- und Hilfspersonal, geschaffen werden.
Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, den Kenntnisstand
der Entscheidungsträger in den Regierungen sowie der
Finanzierungseinrichtungen und sonstiger Institutionen in bezug
auf die biologischen Funktionsprinzipien und ihre politischen
Auswirkungen zu verbessern.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
16.28 Einschlägige Institutionen müssen
die Verantwortung für die Durchführung der obengenannten
Maßnahmen haben und über die dafür erforderlichen Kapazitäten
(politischer, finanzieller und personeller Art) verfügen und
neuen biotechnologischen Entwicklungen aufgeschlossen
gegenüberstehen (siehe Programmbereich E).
D. |
Erhöhung der Sicherheit und Schaffung internationaler
Mechanismen für die Zusammenarbeit |
Handlungsgrundlage
16.29 Es besteht die Notwendigkeit,
international vereinbarte Grundregeln der Risikoabschätzung und
des Risikomanagements aller Aspekte der Biotechnologie
fortzuentwickeln, wobei auf die auf nationaler Ebene erarbeiteten
Grundregeln zurückgegriffen werden soll. Nur wenn geeignete und
transparente Sicherheits- und Grenzkontrollverfahren in Kraft
sind, ist die Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit in der Lage, den
bestmöglichen Nutzen aus der Biotechnologie zu ziehen; dann hat
sie weitaus bessere Möglichkeiten, die potentiellen Vorteile und
Risiken der Biotechnologie zu akzeptieren. Grundlage eines
großen Teils dieser Sicherheitsverfahren könnten verschiedene
Grundprinzipien sein, darunter auch die vorrangige Betrachtung
des Organismus ausgehend von dem innerhalb eines flexiblen
Rahmens angewandten Grundsatz der Vertrautheit. Nationale
Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen und die
Erkenntnisse, daß logischerweise mit einem stufenweisen,
fallspezifischen Ansatz zu beginnen. Gleichzeitig wird aber auch
anerkannt, daß - wie die Erfahrung gezeigt hat - in vielen
Fällen aufgrund der in der Anfangsperiode gemachten Erfahrungen
ein ganzheitlicherer Handlungsansatz verwendet werden sollte,
woraus sich unter anderem eine Rationalisierung und
Kategorisierung ergibt; des weiteren die komplementäre
Betrachtung der Risikoabschätzung und des Risikomanagements und
die Einteilung in die Anwendung in geschlossenen Systemen
("contained use") oder die Freisetzung in die
natürliche Umwelt.
Ziele
16.30 Ziel dieses Programmbereichs ist,
die notwendige Sicherheit bei der Entwicklung, der Anwendung, dem
Austausch und der Transfer biotechnologischer Verfahren durch
eine internationale Vereinbarung über die bei der
Risikoabschätzung und beim Risikomanagement anzuwendenden
Grundsätze****) zu gewährleisten,
wobei insbesondere auf gesundheits- und umweltrelevante
Gesichtspunkte Bezug genommen und außerdem für eine möglichst
umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und die
Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte gesorgt werden soll.
Maßnahmen
16.31 Die in diesem Programmbereich
vorgeschlagenen Maßnahmen setzen eine enge internationale
Zusammenarbeit voraus. Sie sollen auf geplanten oder laufenden
Maßnahmen zur Beschleunigung einer umweltverträglichen
Anwendung der Biotechnologie, insbesondere in
Entwicklungsländern, aufbauen.****)
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
16.32 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen, des privaten
Sektors, nichtstaatlicher Organisationen sowie akademischer und
wissenschaftlicher Einrichtungen
| a) |
die vorhandenen Sicherheitsverfahren durch Erfassung
der vorhandenen Informationen und deren Anpassung an die
besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Länder und
Regionen auf breiter Basis weitergeben; |
| b) |
sofern
erforderlich, die vorhandenen Sicherheitsverfahren
weiterentwickeln, um den wissenschaftlichen Fortschritt
und die Einordnung in die Bereiche Risikoabschätzung und
Risikomanagement (Informationsbedarf; Datenbanken;
Verfahrensregeln für die Risikoabschätzung und
Freisetzungsbedingungen; Festlegung von
Sicherheitsauflagen; Überwachung und Kontrollen;
Berücksichtigung laufender nationaler, regionaler und
internationaler Initiativen und möglichst weitgehende
Vermeidung von Doppelaktivitäten) zu unterstützen; |
| c) |
übereinstimmende Sicherheitsverfahren festlegen,
aktualisieren und in einen Rahmen international
abgestimmter Grundsätze einbinden, die als Grundlage
für in der Biotechnologie zu verwendende
Sicherheitsleitlinien dienen, wobei auch die
Notwendigkeit und die Durchsetzbarkeit einer
internationalen Übereinkunft geprüft werden soll;
außerdem sollen sie unter Einbeziehung der von
internationalen oder sonstigen Fachgremien bereits
geleisteten Arbeit den Austausch von Informationen als
Grundlage für die weitere Entwicklung fördern; |
| d) |
auf nationaler und regionaler Ebene
Ausbildungsprogramme über die Anwendung der geplanten
technischen Leitlinien durchführen; |
| e) |
den Austausch von Informationen über die für eine
sichere Handhabung und Risikomanagement erforderlichen
Verfahren sowie über die für biotechnologische Produkte
geltenden Freisetzungsbedingungen unterstützen und sich
an der Bereitstellung von Soforthilfe in
Notfallsituationen beteiligen, die im Zusammenhang mit
der Nutzung biotechnologischer Produkte eintreten
können. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich*****) |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
16.33 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen das Bewußtsein
für das Verhältnis von Vorteilen und Risiken der Biotechnologie
fördern.
16.34 Zu den weiteren Maßnahmen sollen
folgende gehören (siehe auch Punkt 16.32):
| a) |
die Abhaltung eines oder mehrerer regionaler Treffen
zwischen den betroffenen Ländern, um weitere praktische
Schritte zur Erleichterung der internationalen
Zusammenarbeit im Bereich der biologischen Sicherheit zu
vereinbaren; |
| b) |
die Einrichtung eines internationalen
Netzwerks unter Einbeziehung nationaler, regionaler und
globaler Kontaktstellen; |
| c) |
auf Anforderung die Bereitstellung von Direkthilfe
über das internationale Netzwerk unter Verwendung von
Informationsnetzen, Datenbanken und
Informationsverfahren; |
| d) |
die Prüfung der Notwendigkeit und Durchsetzbarkeit
international vereinbarter Leitlinien über die
Sicherheit von biotechnologischen Freisetzungen
einschließlich Risikoabschätzung und Risikomanagement
und der Untersuchung der Durchsetzbarkeit von Leitlinien,
mit denen die Einführung nationaler Rechtsvorschriften
zur Regelung der Haftung und der Entschädigungsleistung
erleichtert werden könnte. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
16.35 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 2 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel******) |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen******) |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
16.36 Es soll eine angemessene
internationale technische und finanzielle Hilfe bereitgestellt
und die technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern
erleichtert werden, damit auf nationaler Ebene die Fach-,
Management-, Planungs- und Verwaltungskapazitäten zur
Unterstützung der im vorliegenden Programmbereich vorgesehenen
Maßnahmen geschaffen werden können. (Siehe auch Programmbereich
E.)
E. |
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die
Entwicklung und umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie |
Handlungsgrundlage
16.37 Die beschleunigte Entwicklung und
Anwendung der Biotechnologie, insbesondere in den
Entwicklungsländern, setzt intensive Bemühungen um den Aufbau
institutioneller Kapazitäten auf nationaler und regionaler Ebene
voraus. In den Entwicklungsländern sind entwicklungsförderliche
Rahmenbedingungen wie Ausbildungskapazitäten, Fachwissen,
Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und -mittel, Aufbau
industrieller Kapazitäten, Kapital (darunter auch Risikokapital),
das Recht auf Schutz geistigen Eigentums und Fachkompetenz in
Bereichen wie der Marktforschung, der
Technologiefolgenabschätzung, der sozioökonomischen Bewertung
und der Sicherheitsbewertung häufig unzureichend. Daher müssen
Anstrengungen unternommen werden, um in diesen und in anderen
Bereichen entsprechende Kapazitäten aufzubauen und diese
Bemühungen durch entsprechende finanzielle Mittel zu
unterstützen. Es besteht demnach die Notwendigkeit, die im
eigenen Land vorhandenen Möglichkeiten der Entwicklungsländer
durch neue internationale Initiativen im Bereich der
Forschungsförderung zu unterstützen, um die Entwicklung und
Anwendung sowohl neuer als auch konventioneller
biotechnologischer Verfahren voranzutreiben und auf diese Weise
den Bedürfnissen einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler,
nationaler und regionaler Ebene entgegenzukommen. Nationale
Mechanismen, die eine sachlich begründete Meinungsäußerung der
Öffentlichkeit zur Frage der biotechnologischen Forschung und
ihrer Anwendungsmöglichkeiten gestatten, sollen ebenfalls Teil
dieser Bemühungen sein.
16.38 Einige Aktivitäten auf nationaler,
regionaler und globaler Ebene befassen sich bereits mit den in
den Programmbereichen A, B, C und D angesprochenen Fragen sowie
auch mit der Beratung der einzelnen Länder bei der Ausarbeitung
nationaler Leitlinien und Systeme zur Umsetzung dieser
Leitlinien. Allerdings laufen diese Aktivitäten im allgemeinen
unkoordiniert und unter Beteiligung vieler verschiedener
Organisationen, Prioritäten, Interessengruppen, Zeithorizonte,
Finanzierungsquellen und Ressourcenengpässe ab. Um die
verfügbaren Ressourcen in möglichst wirksamer Weise nutzbar
machen zu können, ist ein viel engeres und besser abgestimmtes
Vorgehen erforderlich. Wie bei den meisten neuen Technologien
könnten die biotechnologische Forschung und die Anwendung ihrer
Ergebnisse erhebliche positive und negative sozioökonomische
sowie kulturelle Auswirkungen haben. Diese Auswirkungen sollen
bereits in den Anfangsphasen der biotechnologischen Entwicklung
bestimmt werden, damit die Möglichkeit eines sachgemäßen
Umgangs mit den Folgen einer Transfer biotechnologischer
Verfahren gegeben ist.
Ziele
16.39 Die Ziele lauten wie folgt:
| a) |
Förderung der Entwicklung und Anwendung
biotechnologischer Verfahren unter besonderer
Berücksichtigung der Entwicklungsländer
| i) |
durch Verstärkung der bisherigen Bemühungen
auf nationaler, regionaler und globaler Ebene; |
| ii) |
durch Bereitstellung der erforderlichen
Unterstützung im Bereich der Biotechnologie -
insbesondere in der Forschung und der
Produktentwicklung - auf nationaler, regionaler
und internationaler Ebene; |
| iii) |
durch Schärfung des Bewußtseins der
Öffentlichkeit für die relativen Vorteile und
Risiken der Biotechnologie, um einen Beitrag zu
einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten; |
| iv) |
durch Mithilfe bei der Schaffung
günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen,
beim Aufbau industrieller Kapazitäten und beim
Vertrieb/bei der Vermarktung; |
| v) |
durch Förderung des Austauschs von
Wissenschaftlern zwischen allen Ländern und
durch Unterbindung der Abwanderung von Fach- und
Führungskräften; |
| vi) |
durch Anerkennung und Förderung der
traditionellen Methoden und des Wissenspotentials
eingeborener Bevölkerungsgruppen und ihrer
Gemeinschaften und durch Gewährleistung der
Möglichkeit ihrer Beteiligung an den
wirtschaftlichen und kommerziellen Vorteilen von
Entwicklungen in der Biotechnologie.9) |
|
| b) |
Bestimmung von Mitteln und Wegen der Verstärkung
der gegenwärtigen Bemühungen, wobei nach Möglichkeit
auf vorhandene Mechanismen - insbesondere auf regionaler
Ebene - zurückgegriffen werden soll, wenn es um die
Ermittlung der genauen Art des Bedarfs an zusätzlichen
Initiativen, insbesondere im Hinblick auf die
Entwicklungsländer, geht; des weiteren die Entwicklung
angemessener Bewältigungsstrategien einschließlich
Vorschlägen für eventuelle neue internationale
Mechanismen; |
| c) |
gegebenenfalls auf lokaler, regionaler und
internationaler Ebene geeignete Mechanismen für die
Sicherheitsbewertung und die Risikoabschätzung schaffen
oder anpassen. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
16.40 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung internationaler und
regionaler Organisationen, des privaten Sektors, nichtstaatlicher
Organisationen und akademischer und wissenschaftlicher
Einrichtungen
| a) |
Politische Vorgaben erarbeiten und zusätzliche Mittel
bereitstellen, um insbesondere für und zwischen
Entwicklungsländern erweiterte Zugangsmöglichkeiten zu
den neuen biotechnologischen Verfahren zu schaffen; |
| b) |
Programme zur Schärfung des Bewußtseins der
Öffentlichkeit und der wichtigsten Entscheidungsträger
für die potentiellen und relativen Vorteile und Risiken
der umweltverträglichen Anwendung der Biotechnologie
durchführen; |
| c) |
auf nationaler, regionaler und globaler Ebene eine
dringliche Überprüfung der vorhandenen
Förderstrukturen, Programme und Aktivitäten vornehmen,
um Stärken, Schwächen und eventuelle Lücken zu
identifizieren und die vorrangigen Bedürfnisse der
Entwicklungsländer zu ermitteln; |
| d) |
eine umgehende Nachbereitung und kritische
Überprüfung vornehmen, um Mittel und Wege für einen
Ausbau der eigenen Möglichkeiten in und zwischen den
Entwicklungsländern zur umweltverträglichen Nutzung der
Biotechnologie zu bestimmen; dazu gehören als erster
Schritt Möglichkeiten, vorhandene Mechanismen -
insbesondere auf regionaler Ebene - zu verbessern und als
nächster Schritt die Erwägung eventueller neuer
internationaler Mechanismen wie etwa regionaler
Biotechnologiezentren; |
| e) |
Strategiepläne für die Überwindung gezielter
Engpässe durch entsprechende Forschung,
Produktentwicklung und Vermarktung entwickeln; |
| f) |
sofern erforderlich, zusätzliche
Qualitätssicherungsnormen für biotechnologische
Anwendungen und Produkte festlegen. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
16.41 Folgende Maßnahmen sollen ergriffen
werden: die Erleichterung des Zugriffs auf vorhandene Systeme zur
Transfer von Informationen, insbesondere zwischen den
Entwicklungsländern, gegebenenfalls die Verbesserung eines
solchen Zugriffs und die Prüfung der Möglichkeit der Erstellung
eines Informationsverzeichnisses.
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
16.42 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung internationaler und
regionaler Organisationen geeignete neue Initiativen zur
Bestimmung vorrangiger Forschungsbereiche auf der Grundlage
konkreter Probleme entwickeln und insbesondere in und zwischen
Entwicklungsländern die Zugriffsmöglichkeiten auf neue
biotechnologische Verfahren wie auch zwischen einschlägigen
Unternehmen in diesen Ländern erleichtern, um die im Land selbst
vorhandenen Kapazitäten auszubauen und den Aufbau von
Forschungskapazitäten und institutionellen Kapazitäten in
diesen Ländern zu unterstützen.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
16.43 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
16.44 Auf regionaler und globaler Ebene
müssen Workshops, Symposien, Seminare und sonstige
Austauschmöglichkeiten zwischen Wissenschaftlern über konkrete
vorrangige Themen organisiert werden, wobei das vorhandene
wissenschaftliche und technische Mitarbeiterpotential jedes
Landes in vollem Umfang zur Herbeiführung eines solchen
Austauschs eingesetzt werden soll.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
16.45 Insbesondere in Entwicklungsländern
müssen die auf nationaler, regionaler und globaler Ebene
gegebenen Personalentwicklungsbedürfnisse ermittelt und
zusätzliche Fortbildungsprogramme erarbeitet werden. Diese
sollen durch eine verstärkte Weiterbildung auf allen Ebenen -
universitär, nachuniversitär und nach erfolgter Promotion -
sowie durch Fortbildung von Fach- und Hilfspersonal unterstützt
werden, wobei der Heranbildung von Fachkräften im
Beratungsbereich, in der Planung, im Ingenieurswesen und in der
Marktforschung besondere Beachtung gebührt. Darüber hinaus
müssen Weiterbildungsprogramme für Lehrkräfte erarbeitet
werden, die mit der Fortbildung von Wissenschaftlern und
Technologen in modernen Forschungseinrichtungen in verschiedenen
Ländern überall auf der Welt befaßt sind, und es müssen
Systeme eingeführt werden, die eine angemessene Entlohnung,
Leistungsanreize und die Anerkennung von Wissenschaftlern und
Technologen gewährleisten (siehe Punkt 16.44). Auch die
Beschäftigungsbedingungen müssen auf nationaler Ebene in den
Entwicklungsländern verbessert werden, um Arbeitskräfte mit
abgeschlossener Berufsausbildung durch Unterstützung und
bevorzugte Behandlung im eigenen Land zu halten. Die Gesellschaft
soll über die sozialen und kulturellen Auswirkungen der
Entwicklung und Anwendung der Biotechnologie informiert werden.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
16.46 In vielen Ländern findet die
biotechnologische Forschung und Entwicklung sowohl unter
hochtechnisierten Bedingungen als auch auf Praxisebene statt. Es
muß dafür gesorgt werden, daß die notwendigen
Infrastruktureinrichtungen für Forschungs-, Beratungs- und
Technologiemaßnahmen auf dezentraler Basis zur Verfügung
stehen. Die globale und regionale Zusammenarbeit im Bereich der
Grundlagenforschung und der angewandten Forschung und Entwicklung
muß ebenfalls ausgebaut werden, und es muß alles getan werden,
um sicherzustellen, daß vorhandene nationale und regionale
Einrichtungen in vollem Umfang genutzt werden. Solche
Einrichtungen gibt es bereits in einigen Ländern, und es soll
die Möglichkeit geschaffen werden, sie für Ausbildungszwecke
und gemeinsame Forschungsvorhaben zu nutzen. Auch der Ausbau von
Universitäten, technischen Hochschulen und örtlichen
Forschungseinrichtungen für die Entwicklung biotechnologischer
Verfahren und der mit ihrer Anwendung befaßten Beratungsdienste
muß insbesondere in den Entwicklungsländern vorangetrieben
werden.
|