Kapitel 14
Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung
14.1 Im Jahr 2025 werden 83 Prozent der
Weltbevölkerung, die bis dahin auf voraussichtlich 8,5
Milliarden gestiegen sein wird, in den Entwicklungsländern
leben. Es ist allerdings fraglich, ob die Kapazität der
vorhandenen Ressourcen und Technologien ausreichen wird, um die
Bedürfnisse dieser ständig weiter wachsenden Bevölkerung in
bezug auf Nahrungsmittel und andere landwirtschaftliche Produkte
zu befriedigen. Die Landwirtschaft muß dieser Herausforderung in
erster Linie dadurch begegnen, daß sie die Produktion auf
bereits bewirtschafteten Flächen steigert, gleichzeitig aber ein
weiteres Vordringen auf nur begrenzt für eine
landwirtschaftliche Nutzung geeignete Standorte unterläßt.
14.2 Sowohl in den Industrieländern als
auch in den Entwicklungsländern sind auf nationaler wie auch auf
internationaler Ebene umfangreiche Anpassungen im Agrar- und
Umweltschutzbereich sowie auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene
notwendig, damit die notwendigen Voraussetzungen für eine
nachhaltige, standortgerechte Landwirtschaft und ländliche
Entwicklung geschaffen werden können. Oberstes Ziel dieser
Entwicklung ist die nachhaltige Steigerung der
Nahrungsmittelproduktion und die Verbesserung der
Ernährungssicherung. Dazu bedarf es entsprechender Initiativen
im Bildungsbereich, des Einsatzes ökonomischer Anreize und der
Entwicklung angepaßter und neuer Technologien, um eine
zuverlässige Versorgung mit aus ernährungsphysiologischer Sicht
geeigneten Nahrungsmitteln, einen sicheren Zugang zu diesen
Nahrungsmitteln für besonders gefährdete Gruppen und die
Produktion von Nahrungsmitteln für den Markt zu gewährleisten;
hinzu kommt die Schaffung von beschäftigungs- und
einkommenschaffenden Möglichkeiten zur Bekämpfung der Armut und
schließlich die schonende Bewirtschaftung der natürlichen
Ressourcen und der Umweltschutz.
14.3 Vorrang muß dabei die Erhaltung und
die Steigerung der Leistungsfähigkeit der ertragreicheren
landwirtschaftlichen Nutzflächen haben, denn nur so kann eine
wachsende Bevölkerung ausreichend versorgt werden. Allerdings
muß zur Aufrechterhaltung eines langfristig tragfähigen
Verhältnisses der Arbeitskräfte zur landwirtschaftlich
nutzbaren Fläche auch der Erhaltung und Rehabilitierung der
natürlichen Ressourcen auf weniger ertragreichen Flächen
Rechnung getragen werden. Zu den wichtigsten Instrumentarien
einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung
gehören: Politik- und Agrarreform, Beteiligung der Bevölkerung,
Einkommensdiversifizierung, Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und
ein verbesserter Einsatz der Produktionsmittel. Der Erfolg dieses
Entwicklungskonzepts hängt zu einem ganz erheblichen Teil von
der Unterstützung und der Beteiligung der ländlichen
Bevölkerung, der nationalen Regierungen und der Privatwirtschaft
sowie der internationalen Zusammenarbeit ab, wozu auch die
technische und die wissenschaftliche Zusammenarbeit gehören.
14.4 Das vorliegende Kapitel umfaßt
folgende Programmbereiche:
| a) |
Überprüfung der Agrarpolitik, Planung und
Entwicklung integrierter Programme unter
Berücksichtigung des multifunktionalen Aspekts der
Landwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die
Ernährungssicherung und eine nachhaltige Entwicklung; |
| b) |
Gewährleistung der Beteiligung der Bevölkerung und
Förderung der Entwicklung der menschlichen Ressourcen im
Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft; |
| c) |
Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion
und der landwirtschaftlichen Betriebssysteme durch
Diversifizierung der landwirtschaftlichen und
nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätze und durch
Entwicklung der Infrastruktur; |
| d) |
Bodennutzungsplanung, Information und Ausbildung im
Agrarsektor; |
| e) |
Bodenerhaltung und Bodensanierung; |
| f) |
Wasser für eine nachhaltige
Nahrungsmittelproduktion und eine nachhaltige ländliche
Entwicklung; |
| g) |
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der
pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und
für eine nachhaltige Landwirtschaft; |
| h) |
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der
tiergenetischen Ressourcen für eine nachhaltige
Landwirtschaft; |
| i) |
integrierter Pflanzenschutz in der Landwirtschaft; |
| j) |
nachhaltige Pflanzenernährung zur Steigerung der
Nahrungsmittelproduktion; |
| k) |
Umstellung der ländlichen Energieversorgung zur
Steigerung der Produktivität; |
| l) |
Abschätzung der Auswirkungen der durch den Abbau
der stratosphärischen Ozonschicht verursachten
ultravioletten Strahlung auf Pflanzen und Tiere. |
Programmbereiche
A. |
Überprüfung der Agrarpolitik, Planung und Entwicklung
integrierter Programme unter Berücksichtigung des
multifunktionalen Aspekts der Landwirtschaft, insbesondere im
Hinblick auf die Ernährungssicherung und eine nachhaltige
Entwicklung |
Handlungsgrundlage
14.5 In allen Ländern, insbesondere in den
Entwicklungsländern, ergibt sich die Notwendigkeit, in die
agrarpolitische Zielanalyse und Planung auch Überlegungen in
bezug auf eine nachhaltige Entwicklung einzubeziehen.
Empfehlungen sollen unmittelbar zur Erarbeitung realistischer
mittel- und langfristiger operativer Pläne und Programme und
damit zu konkreten Schritten beitragen. Eine Unterstützung und
Überwachung der Durchführung soll sich daran anschließen.
14.6 Das Fehlen einheitlicher nationaler
Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung ist relativ häufig zu beobachten und
nicht nur auf die Entwicklungsländer beschränkt. Insbesondere
die im Übergang von der Planwirtschaft zur marktwirtschaftlichen
Ordnung befindlichen Wirtschaftssysteme benötigen einen solchen
Rahmen, um Umweltschutzaspekte in ihre ökonomischen Aktivitäten
einschließlich der Landwirtschaft einbeziehen zu können. Alle
Länder müssen eine umfassende Bewertung der Auswirkungen einer
solchen Politik auf die Leistung des Ernährungs- und
Agrarsektors, die Ernährungssicherung, das ländliche
Sozialwesen und die internationalen Handelsbeziehungen vornehmen,
um geeignete Ausgleichsmaßnahmen festlegen zu können. Hauptziel
der Ernährungssicherung ist in diesem Fall eine wesentliche, in
nachhaltiger Weise erzielte Steigerung der landwirtschaftlichen
Produktion sowie eine spürbare Verbesserung der Lage, was den
Anspruch der Menschen auf ausreichende Ernährung und eine den
kulturellen Gegebenheiten entsprechende Nahrungsmittelversorgung
betrifft.
14.7 Um vernünftige
Grundsatzentscheidungen in bezug auf den internationalen Handel
und die Kapitalleistungen treffen zu können, sind außerdem
Maßnahmen zur Überwindung folgender Defizite notwendig:
| a) |
das mangelnde Bewußtsein über die durch eine
sektoral und makroökonomisch orientierte Politik
verursachten Umweltkosten und die daraus resultierende
Gefährdung der Nachhaltigkeit; |
| b) |
keine ausreichende
Fachkompetenz und Erfahrung, was die Einbindung von
Nachhaltigkeitsaspekten in die Politik und in Programme
betrifft; und |
| c) |
die Unangemessenheit der verfügbaren Analyse- und
Monitoring-Instrumente.1) |
Ziele
14.8 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
bis 1995: Prüfung und gegebenenfalls Festlegung eines
Programms zur Integration einer umweltverträglichen und
nachhaltigen Entwicklung in die Zielanalyse im
ernährungs- und agrarpolitischen Bereich und in die
Analyse, Formulierung und Umsetzung der relevanten
gesamtwirtschaftlichen Ziele; |
| b) |
spätestens bis 1998:
Fortführung und gegebenenfalls Entwicklung operativer
Verbundpläne, Programme und politischer Maßnahmen
einschließlich gezielter Programme und Maßnahmen zur
Steigerung der nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion und
Ernährungssicherung im Rahmen einer nachhaltigen
Entwicklung; |
| c) |
spätestens bis 2005: Aufrechterhaltung und
Weiterentwicklung der Fähigkeit der Entwicklungsländer,
insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder (LDC),
aus eigener Kraft die Gestaltung der eigenen Politik
sowie der Programm- und Planungsabwicklung zu
übernehmen. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
14.9 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
eine Überprüfung der in bezug auf die
Ernährungssicherung verfolgten nationalen Politik
einschließlich einer im Hinblick auf Menge und
Beständigkeit ausreichenden Nahrungsmittelversorgung und
der Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu
Nahrungsmitteln für alle Haushalte vornehmen; |
| b) |
die
nationale und die regionale Agrarpolitik unter anderem
mit Blick auf den Außenhandel, die Preispolitik, die
Wechselkurspolitik, die Agrarsubventionen und die Steuern
sowie die Organisation der regionalen
Wirtschaftsintegration überprüfen; |
| c) |
eine Politik umsetzen, die auf eine positive
Einflußnahme auf Pacht- und Nutzungsregelungen und
Eigentumsrechte unter voller Anerkennung der
erforderlichen Mindestanbaufläche zur Aufrechterhaltung
der Produktion und zur Verhinderung einer weiteren
Zersplitterung abzielt; |
| d) |
demographische Trends und Bevölkerungsbewegungen
berücksichtigen und Problembereiche für die
landwirtschaftliche Produktion ausweisen; |
| e) |
eine Politik, Gesetze und sonstige
Rechtsvorschriften sowie Anreizstrukturen erarbeiten,
einführen und überwachen, die zu einer nachhaltigen
landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung und
einer besseren Ernährungssicherung und zur Entwicklung
und Transfer angepaßter Agrartechnologien -
gegebenenfalls einschließlich nachhaltiger
landwirtschaftlicher Systeme mit niedrigem
Produktionsmitteleinsatz - führen; |
| f) |
im Rahmen von Ernährungssicherungsprogrammen
bereitgestellte nationale und regionale Frühwarnsysteme
unterstützen, die Nahrungsmittelangebot und -nachfrage
und die den Zugang der Haushalte zu Nahrungsmitteln
beeinflussenden Faktoren überwachen; |
| g) |
die im Hinblick auf die Verbesserung der
Erntemethoden, der Lagerhaltung, der Verarbeitung, der
Verteilung und der Vermarktung von Produkten verfolgte
Politik auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene
überprüfen; |
| h) |
integrierte landwirtschaftliche Projekte planen und
durchführen, in die gegebenenfalls auch andere
natürliche Ressourcen wie etwa Weiden, Wald und
Wildtiere einbezogen sind; |
| i) |
im Sozial- und Wirtschaftsbereich eine Forschung
und eine Politik fördern, die sich für eine nachhaltige
landwirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in
empfindlichen Ökosystemen und in dicht besiedelten
Gebieten, einsetzt; |
| j) |
Lagerhaltungs- und Verteilungsprobleme aufzeigen,
welche die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln
beeinträchtigen; soweit erforderlich, Untersuchungen zur
Lösung dieser Probleme unterstützen und mit der
Erzeuger-, Verteilungs- und Vermarktungsseite bei der
Einführung optimierter Verfahren und Systeme
zusammenarbeiten. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
14.10 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
aktiv zusammenarbeiten, um sowohl auf regionaler als
auch auf nationaler Ebene für eine ausführlichere und
bessere Information mittels Frühwarnsystemen für den
Ernährungs- und den Agrarsektor zu sorgen; |
| b) |
Erhebungen und Untersuchungen durchführen und auswerten,
um Basisinformationen über den Status der die
Nahrungsmittel- und Agrarproduktion und -planung
betreffenden natürlichen Ressourcen zu beschaffen und
auf diese Weise die Auswirkungen verschiedener Nutzungen
dieser Ressourcen abschätzen und Methoden sowie
Analyseinstrumente wie etwa eine ökologische Buchhaltung
entwickeln zu können. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
14.11 Organisationen der Vereinten
Nationen wie etwa die Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation (FAO), die Weltbank, der
Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)
und das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) sowie
regionale Organisationen, bilaterale Geberorganisationen und
sonstige Gremien sollen im Rahmen ihres jeweiligen politischen
Mandats gemeinsam mit den nationalen Regierungen eine Funktion im
Rahmen folgender Maßnahmen übernehmen:
| a) |
der Umsetzung integrierter und nachhaltiger
Agrarentwicklungs- und Ernährungssicherungsstrategien
auf subregionaler Ebene, die auf regionale Produktions-
und Handelspotentiale einschließlich Organisationen der
regionalen Wirtschaftsintegration zurückgreifen, um die
Ernährungssicherung zu verbessern; |
| b) |
der
Unterstützung eines offeneren und nicht
diskriminierenden Handelssystems im Zusammenhang mit der
Verwirklichung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen
Entwicklung und im Einklang mit diesbezüglichen
international vereinbarten Grundregeln für den Handel
und den Umweltschutz sowie der Verhinderung
ungerechtfertigter Handelsschranken, wodurch im Verbund
mit anderen politischen Maßnahmen die weitere
Integration der Agrar- und der Umweltpolitik erleichtert
und damit ihre wechselseitige Unterstützung ermöglicht
wird; |
| c) |
dem Ausbau vorhandener und der Schaffung neuer
nationaler, regionaler und internationaler Systeme und
Netzwerke, um mehr Verständnis für die Wechselwirkung
zwischen der Landwirtschaft und dem Zustand der Umwelt zu
wecken, ökologisch verträgliche Technologien zu
identifizieren und den Austausch von Informationen über
Datenquellen, die verfolgte Politik und Analysetechniken
und -instrumente zu fördern. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
14.12 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 3 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 450 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
14.13 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen bäuerliche
Haushalte und Gemeinschaften bei der Anwendung von Technologien
zur Verbesserung der Nahrungsmittelproduktion und
Ernährungssicherung unterstützen, wozu auch die Lagerhaltung,
die Überwachung der Produktion und die Verteilung gehören.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
14.14 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
einheimische Wirtschaftsfachleute, Planer und
Analytiker hinzuziehen und fortbilden, um eine
Überprüfung der nationalen und internationalen
Agrarpolitik einzuleiten und die Rahmenbedingungen für
eine nachhaltige Landwirtschaft zu schaffen; |
| b) |
gesetzliche Maßnahmen ergreifen, um Frauen vermehrt
Zugang zu Land zu verschaffen und Vorurteile gegen ihre
Beteiligung an der ländlichen Entwicklung auszuräumen. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
14.15 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen die für die
Landwirtschaft, die natürlichen Ressourcen und die Planung
zuständigen Ressorts verstärken.
B. |
Gewährleistung der Beteiligung der Bevölkerung und
Förderung der Entwicklung der menschlichen Ressourcen im Sinne
einer nachhaltigen Landwirtschaft |
Handlungsgrundlage
14.16 Dieser Programmbereich schlägt eine
Brücke zwischen Politik und integrierter
Ressourcenbewirtschaftung. Je mehr Kontrolle die Gemeinschaft
über die Ressourcen hat, die ihre Lebensgrundlage bilden, desto
größer ist der Anreiz für die Entwicklung der wirtschaftlichen
und menschlichen Ressourcen. Gleichzeitig müssen die nationalen
Regierungen das erforderliche politische Instrumentarium
festlegen, um lang- und kurzfristige Bedürfnisse miteinander in
Einklang zu bringen. Die Konzepte sind schwerpunktmäßig auf die
Förderung der Eigenständigkeit ("Self-Reliance") und
der Zusammenarbeit, die Bereitstellung von Informationen und die
Unterstützung nutzereigener Organisationen ausgerichtet. Im
Vordergrund sollen dabei Anbaupraktiken, die Festlegung von
Vereinbarungen über Änderungen der Ressourcennutzung, die
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Bodens,
der Gewässer und der Wälder, das Funktionieren der Märkte, die
Preise und der Zugang zu Informationen, Kapital und
Produktionsmitteln stehen. Voraussetzung hierfür wären eine
entsprechende Ausbildung und der Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten zur Übernahme einer größeren
Verantwortung im Rahmen der Bemühungen um eine nachhaltige
Entwicklung.2)
Ziele
14.17 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
Schärfung des öffentlichen Bewußtseins für die
Funktion, die der Beteiligung der Bevölkerung und ihrer
Organisationen, insbesondere den Frauengruppen, der
Jugend, indigenen Bevölkerungsgruppen, örtlichen
Gemeinschaften und Kleinbauern, im Rahmen einer
nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung
zukommt; |
| b) |
Gewährleistung gerechter
Zugangsmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung,
insbesondere Frauen, Kleinbauern, Landlose und indigene
Bevölkerungsgruppen, zu Boden-, Wasser- und
Waldressourcen und zu Technologien und Finanzierungs-,
Vermarktungs-, Weiterverarbeitungs- und
Absatzmöglichkeiten; |
| c) |
Stärkung und Ausbau der Verwaltung und der eigenen
Kapazitäten von Organisationen der ländlichen
Bevölkerung und Beratungsdiensten sowie
Dezentralisierung der Entscheidungsfindung auf der
untersten kommunalen Ebene. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
14.18 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
integrierte landwirtschaftliche Beratungsdienste und
Einrichtungen sowie ländliche Organisationen einrichten
und ausbauen und Maßnahmen zum Management der
natürlichen Ressourcen und zur Ernährungssicherung
unter Berücksichtigung der Anforderungen einer
Selbstversorgungslandwirtschaft sowie marktorientierter
Kulturen ergreifen; |
| b) |
bestehende Vorkehrungen zur
Schaffung umfassenderer Zugangsmöglichkeiten zu den
Boden-, Wasser- und Waldressourcen überprüfen und neu
ausrichten und die Gleichberechtigung von Frauen und
anderer benachteiligter Gruppen gewährleisten, wobei der
ländlichen Bevölkerung, eingeborenen
Bevölkerungsgruppen und örtlichen Gemeinschaften
besondere Beachtung gebührt; |
| c) |
eindeutige Titel, Rechte und Verantwortlichkeiten
in bezug auf den Land und für Einzelpersonen oder
Gemeinschaften zuweisen, um Anreize für Investitionen in
die Landressourcen zu geben; |
| d) |
Leitlinien für eine Dezentralisierungspolitik im
Rahmen der ländlichen Entwicklung durch Umstrukturierung
und Ausbau ländlicher Institutionen schaffen; |
| e) |
ein Handlungskonzept für den Bereich der Beratung,
der Ausbildung, der Preisfestsetzung, der
Produktionsmittelverteilung sowie des Kredit- und des
Steuerwesens erarbeiten, um auf diese Weise für die
notwendigen Anreize und den gleichberechtigten Zugang der
Armutsgruppen zu produktionsbezogenen
Unterstützungsleistungen zu sorgen; |
| f) |
Unterstützungsleistungen und
Ausbildungsmöglichkeiten bereitstellen, wobei die
Unterschiede in den standortabhängigen
landwirtschaftlichen Gegebenheiten und Gepflogenheiten,
die optimale Nutzung der im eigenen Betrieb vorhandenen
Produktionsmittel und der möglichst geringe Einsatz
externer Betriebsmittel, die optimale Nutzung der vor Ort
vorhandenen natürlichen Ressourcen und die
Bewirtschaftung erneuerbarer Energieträger sowie die
Errichtung von Netzwerken für den Austausch von
Informationen über alternative Bewirtschaftungsformen zu
berücksichtigen sind. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
14.19 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen Informationen über
die vorhandenen menschlichen Ressourcen, die Rolle der
Regierungen, der örtlichen Gemeinschaften und der
nichtstaatlichen Organisationen im Rahmen der gesellschaftlichen
Erneuerung und im Rahmen von Strategien zur Förderung der
ländlichen Entwicklung erfassen, auswerten und weitergeben.
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
14.20 Geeignete internationale und
regionale Organisationen sollen
| a) |
ihre Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen
Organisationen bei der Erfassung und Transfer von
Informationen über die Beteiligung der Bevölkerung und
ihrer Organisationen, bei der Prüfung von partizipativen
Entwicklungsmethoden, bei der Aus- und Fortbildung zur
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und dem Ausbau
der Verwaltungsstrukturen ländlicher Organisationen
intensivieren; |
| b) |
mithelfen, die über die
nichtstaatlichen Organisationen erhältlichen
Informationen zu erschließen und die Einrichtung eines
internationalen Netzwerks zur Förderung der
ökologischen Landwirtschaft, um die Entwicklung und
Einführung alternativer Landbaumethoden zu
beschleunigen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
14.21 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 4,4 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 650 Millionen Dollar, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
14.22 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die Beteiligung der Bevölkerung an der Entwicklung
und am Transfer von Agrartechnologien unter Einbeziehung
der einheimischen ökologischen Kenntnisse und
Gepflogenheiten unterstützen; |
| b) |
anwendungsorientierte Forschungsprojekte zur Untersuchung
von partizipativen Methoden, Managementstrategien und
kommunalen Organisationen einleiten. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
14.23 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen management- und
fachspezifische Fortbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte der
öffentlichen Verwaltung und Mitglieder von
Ressourcennutzergruppen zum Thema Grundsätze, Umsetzung und
Vorteile der Beteiligung der Bevölkerung an der ländlichen
Entwicklung anbieten.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
14.24 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
Managementstrategien und -systeme wie etwa Buchhaltungs- und
Bilanzprüfungsdienste für Organisationen der ländlichen
Bevölkerung und für mit der Entwicklung der menschlichen
Ressourcen befaßte Einrichtungen schaffen und verwaltungs- und
finanztechnische Kompetenzen auf die kommunale Ebene zur weiteren
Entscheidung, Mittelbeschaffung und Mittelverwendung delegieren.
C. |
Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion und der
landwirtschaftlichen Betriebssysteme durch Diversifizierung von
landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen
Arbeitsplätze und durch Entwicklung der Infrastruktur |
Handlungsgrundlage
14.25 Die Landwirtschaft muß intensiviert
werden, damit die künftige Nachfrage nach landwirtschaftlichen
Erzeugnissen gedeckt und ein weiteres Vordringen auf marginale
Standorte und empfindliche Ökosysteme verhindert werden kann.
Die vermehrte Inanspruchnahme externer Produktionsmittel und die
Entwicklung spezialisierter Produktions- und Betriebssysteme
führt meist zu einer erhöhten Anfälligkeit gegenüber
Umweltbelastungen und Marktschwankungen. Daher muß eine
Intensivierung der Landwirtschaft durch Diversifizierung der
Produktionssysteme mit dem Ziel einer möglichst effizienten
Nutzung der einheimischen Ressourcen bei gleichzeitiger
Minimierung der ökologischen und ökonomischen Risiken
angestrebt werden. Ist eine Intensivierung der
landwirtschaftlichen Betriebssysteme nicht möglich, sollen
andere Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der
Landwirtschaft identifiziert und erschlossen werden wie etwa die
Heimindustrie, die Jagdwirtschaft, die Aquakultur und die
Fischerei sowie nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten wie eine
dörfliche Kleinindustrie, die Weiterverarbeitung von
Agrarprodukten, die Agrarindustrie, Erholungsnutzungen und der
Tourismus usw.
Ziele
14.26 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
Nachhaltige Erhöhung der landwirtschaftlichen
Produktivität sowie Steigerung der Diversifizierung, der
Effizienz, der Ernährungssicherung und der ländlichen
Einkommen unter möglichst weitgehender Verringerung der
Gefahren für das Ökosystem; |
| b) |
Vergrößerung der
Eigenständigkeit der bäuerlichen Bevölkerung durch
Entwicklung und Ausbau der ländlichen Infrastruktur und
durch Erleichterung des Transfers umweltverträglicher
Technologien für integrierte Produktions- und
Betriebssysteme einschließlich heimischer Technologien
sowie die nachhaltige Nutzung biologischer und
ökologischer Prozesse einschließlich der
Agroforstwirtschaft, eines nachhaltigen Schutzes und
einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Wildes, der
Aquakultur, der Binnenfischerei und der Viehhaltung; |
| c) |
Schaffung landwirtschaftlicher und
nichtlandwirtschaftlicher Beschäftigungsmöglichkeiten,
insbesondere für die Armutsgruppen und die an marginalen
Standorten lebenden Menschen unter Berücksichtigung des
unter anderem im Zusammenhang mit den Trockengebieten
gemachten Vorschlags der Schaffung alternativer
Möglichkeiten der Existenzsicherung. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
14.27 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
integrierte Technologien der landwirtschaftlichen
Betriebsführung wie etwa die Einführung von
Fruchtfolgen, die Verwendung organischen Düngers und
andere auf die sparsame Verwendung von Agrochemikalien
ausgerichtete Verfahren, diverse Techniken für die
Nährstoffversorgung und die effiziente Nutzung der
externen Betriebsmittel entwickeln und an die
landwirtschaftlichen Betriebe weitergeben und
gleichzeitig verbesserte Verfahren der Nutzung von
Abfällen und Nebenprodukten und der Verhinderung von
Vor- und Nachernteverlusten einführen, wobei der Rolle
der Frau besondere Aufmerksamkeit gebührt; |
| b) |
Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der
Landwirtschaft durch private kleingewerbliche
Verarbeitungsbetriebe für Agrarprodukte, ländliche
Dienstleistungszentren und den dazugehörigen
Infrastrukturausbau schaffen; |
| c) |
ländliche Finanzierungsnetze fördern und
ausbauen, die auf örtlicher Ebene beschafftes
Investitionskapital einsetzen; |
| d) |
die elementare ländliche Infrastruktur für den
Zugang zu landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und
Dienstleistungen sowie zu den nationalen und lokalen
Märkten bereitstellen und Nahrungsmittelverluste
einschränken; |
| e) |
Betriebserhebungen, Betriebsgroßversuche mit
angepaßten Technologien und einen Dialog mit den
ländlichen Gemeinschaften einleiten und weiterführen,
um Zwänge und Engpässe aufzuzeigen und entsprechende
Lösungen zu finden; |
| f) |
Möglichkeiten der wirtschaftlichen Integration
land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten sowie der
Wasserwirtschaft und der Fischerei untersuchen und
aufzeigen und wirksame Maßnahmen zur Förderung
waldwirtschaftlicher Aktivitäten und des Pflanzens von
Bäumen durch die Bauern (Bauernforstwirtschaft) als
alternative Form der Ressourcenerschließung ergreifen. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
14.28 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die Auswirkungen technischer Neuerungen und Anreize
auf das Einkommen und das Wohlergehen der bäuerlichen
Haushalte untersuchen; |
| b) |
landwirtschaftliche und
nichtlandwirtschaftliche Programme zur Erfassung und
Aufzeichnung des indigenen Wissens einleiten und
durchführen. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
14.29 Internationale Institutionen wie
etwa die FAO und der IFAD, internationale Forschungszentren wie
die Beratungsgruppe für Internationale Agrarforschung der
Weltbank (CGIAR) und regionale Zentren sollen die wichtigsten
Agroökosysteme der Welt, ihre flächenmäßige Ausdehnung, ihre
typischen ökologischen und sozioökonomischen Merkmale, ihre
Anfälligkeit für eine Schädigung und ihr Ertragspotential
ermitteln. Dies könnte als Grundlage für die Entwicklung und
den Austausch von Technologien und für eine regionale
Zusammenarbeit im Bereich der Forschung dienen.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
14.30 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 10 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 1,5 Milliarden Dollar, in Form an
Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
14.31 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen die Untersuchung
landwirtschaftlicher Produktionssysteme in Gebieten mit
unterschiedlicher Ressourcenausstattung und agroökologischen
Zonen verstärken, wozu auch eine vergleichende Untersuchung der
Intensivierung, der Diversifizierung und unterschiedlicher
Einsatzmengen externer und interner Betriebsmittel gehören.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
14.32 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die schulische und berufliche Ausbildung der
bäuerlichen Bevölkerung und der ländlichen Gemeinden
durch formale und nonformale Bildung und Ausbildung
fördern; |
| b) |
Informations- und Fortbildungsprogramme
für Unternehmer, Verwaltungsfachleute, Bankfachleute und
Händler zum Thema ländliche Dienstleistungen und
kleingewerbliche Verarbeitung von Agrarprodukten
durchführen. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
14.33 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
ihre organisatorischen Kapazitäten zur Behandlung von
Fragen, die sich im Zusammenhang mit
nichtlandwirtschaftlichen Aktivitäten und der
Entwicklung einer ländlichen Industrie ergeben,
ausbauen; |
| b) |
den Kreditrahmen und die ländliche
Infrastruktur für den Verarbeitungs-, Transport- und
Vermarktungsbereich erweitern. |
D. |
Bodennutzungsplanung, Information und Ausbildung im
Agrarsektor |
Handlungsgrundlage
14.34 Unangepaßte und unkontrollierte
Formen der Bodennutzung sind einer der Hauptgründe für die
zunehmende Schädigung und Erschöpfung der Bodenressourcen. Die
gegenwärtigen Bodennutzungssysteme lassen häufig das vorhandene
Potential, die ökologische Pufferkapazität und die Begrenztheit
der Bodenressourcen sowie ihre räumliche Diversität außer
acht. Schätzungen zufolge wird die Gesamtzahl der auf der Erde
lebenden Menschen, die heute bei 5,4 Milliarden liegt, bis zur
Jahrhundertwende auf 6,25 Milliarden gestiegen sein. Angesichts
der Tatsache, daß die wachsenden Bedürfnisse der Bevölkerung
nur durch eine Steigerung der Nahrungsmittelproduktion gedeckt
werden können, wird der Druck auf alle natürlichen Ressourcen,
unter anderem auch den Boden, enorm zunehmen.
14.35 Armut und Mangelernährung gehören
in vielen Regionen bereits zum gewohnten Bild. Die allmähliche
Zerstörung und Degradation der Agrar- und Umweltressourcen
stellt ein gravierendes Problem dar. Es gibt zwar bereits
Möglichkeiten zur Steigerung der Produktion und zur Erhaltung
der Boden- und Wasserressourcen, doch werden sie noch nicht
umfassend oder systematisch genug eingesetzt. Um Nutzungsformen
und Produktionssysteme, die für jeden Boden und jede Klimazone
langfristig geeignet sind, sowie die notwendigen
wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Mechanismen für
ihre Einführung bereitstellen zu können, ist ein systematischer
Ansatz notwendig.3)
Ziele
14.36 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
Harmonisierung der Planungsverfahren, Beteiligung der
Bauern am Planungsprozeß, Erfassung von Daten über die
Bodenressourcen, Entwurf und Errichtung von Datenbanken,
Bestimmung von Landflächen mit ähnlichem Potential,
Identifizierung von Ressourcenproblemen und
Wertleistungen, die bei der Schaffung von Mechanismen
für eine effiziente und umweltverträgliche Nutzung der
natürlichen Ressourcen berücksichtigt werden müssen; |
| b) |
Gründung von landwirtschaftlichen Planungsgremien auf
staatlicher und kommunaler Ebene, die über Prioritäten
entscheiden, Ressourcen zuweisen und Programme
durchführen. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
14.37 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die Planung und Bewirtschaftung von landwirtschaftlich
genutzten Flächen und Bodenressourcen sowie die
Ausbildung und Information in diesem Bereich auf
staatlicher und kommunaler Ebene auf- und ausbauen; |
| b) |
auf Distrikts- und Dorfebene Gruppen für die Planung,
Bewirtschaftung und Erhaltung der landwirtschaftlich
genutzten Bodenressourcen gründen und weiterführen, die
sich an der Identifizierung von Problemen, der
Entwicklung von Lösungen technischer und
verwaltungsmäßiger Art und der Projektdurchführung
beteiligen. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
14.38 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
nach Möglichkeit Informationen zu folgenden Aspekten
sammeln, fortlaufend überwachen, aktualisieren und
weitergeben: über die Nutzung der natürlichen
Ressourcen und über die Lebensbedingungen, über das
Klima, die wasser- und bodenspezifischen Faktoren und die
Bodennutzung, über die Verteilung der Vegetationsdecke
und der Tierarten, die Nutzbarmachung der Wildformen von
Pflanzen, über Produktionssysteme und -erträge, Kosten
und Preise sowie über gesellschaftliche und kulturelle
Aspekte, welche die Nutzung der landwirtschaftlichen
Nutzflächen und angrenzender Flächen berühren; |
| b) |
Programme einführen, deren Ziel die Information, die
Förderung von Diskussionen und die Unterstützung der
Gründung von Bewirtschaftungsgruppen ist. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
14.39 Die zuständigen Organisationen der
Vereinten Nationen und regionale Organisationen sollen
| a) |
internationale, regionale und subregionale technische
Arbeitsgruppen mit besonderer Aufgabenstellung und
getrenntem Budget einrichten oder stärken, um die
integrierte Nutzung der Bodenressourcen für
landwirtschaftliche Zwecke, die Planung, die Erfassung
von Daten und die Verbreitung von produktionsbezogenen
Simulationsmodellen sowie die Transfer von Informationen
zu förderm; |
| b) |
international anerkannte Verfahren
für die Einrichtung von Datenbanken, die Beschreibung
von Bodennutzungsformen und die Mehrfachzieloptimierung
erarbeiten. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
14.40 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 1,7 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 250 Millionen Dollar, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
14.41 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Datenbanken und geographische Informationssysteme für
die Speicherung und Darstellung von den Agrarbereich
betreffenden physikalischen, sozialen und
wirtschaftlichen Daten und die Ausweisung von ökologisch
empfindlichen Zonen und Erschließungsbereichen
einrichten; |
| b) |
mit Hilfe von
Mehrfachzieloptimierungsverfahren Kombinationen von an
Standorteinheiten angepaßten Landnutzungsformen und
Produktionssystemen auswählen und Auslieferungssysteme
sowie die Beteiligung der örtlichen Gemeinschaft
ausbauen; |
| c) |
eine auf Wassereinzugsgebiete und Landschaften
bezogene integrierte Planung unterstützen, um die
Bodenverluste einzuschränken und die
Oberflächengewässer und Grundwasserreserven vor einer
übermäßigen Verschmutzung durch Chemikalien zu
schützen. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
14.42 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Fachleute und Planungsgruppen auf nationaler Ebene
sowie auf Distrikts- und Dorfebene durch formale und
informale Fortbildungskurse, Exkursionen und Interaktion
weiterbilden; |
| b) |
auf allen Ebenen die Diskussion über
Politik-, Entwicklungs- und Umweltfragen in bezug auf die
landwirtschaftliche Bodennutzung und die Bodenwirtschaft
durch Medienprogramme, Tagungen und Seminare anregen. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
14.43 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
auf nationaler Ebene und auf Distrikts- und Dorfebene
Stellen für die Kartierung und Planung der
Bodenressourcen schaffen, die als zentrale Anlauf- und
Verbindungsstellen zwischen Institutionen und
Fachdisziplinen sowie zwischen den Regierungen und den
Bürgern fungieren; |
| b) |
die Regierungen und
internationale Institutionen mit Kompetenzen für die
Bestandsaufnahme, Bewirtschaftung und Entwicklung der
landwirtschaftlichen Ressourcen ausstatten oder
vorhandene erweitern, den vorhandenen Rechtsrahmen
straffen und stärken und Einrichtungen und technische
Hilfe bereitstellen. |
E. |
Bodenerhaltung und Bodensanierung Handlungsgrundlage |
14.44 Die Bodendegradation ist das wohl
gravierendste Umweltproblem, von dem ausgedehnte Landflächen
sowohl in den Industrieländern als auch in den
Entwicklungsländern betroffen sind. Die Erosionsproblematik ist
insbesondere in den Entwicklungsländern stark ausgeprägt,
während die Versalzung, die Vernässung und die
Schadstoffbelastung der Böden und der Verlust der
Bodenfruchtbarkeit in allen Ländern im Steigen begriffen ist.
Die Bodendegradation ist besonders schwerwiegend, weil die
Ertragskraft riesiger Landflächen gerade jetzt abnimmt, da die
Bevölkerungszahlen rapide steigen und der Druck auf den Boden,
was die Produktion von Nahrungsgütern, Pflanzenfasern und
Brennstoffen angeht, enorm zunimmt. Versuche, die
Bodendegradation vor allem in den Entwicklungsländern in den
Griff zu bekommen, haben sich bisher als wenig erfolgreich
erwiesen. Was jetzt benötigt wird, sind durchdachte,
langfristige nationale und regionale Bodenerhaltungs- und
-sanierungsprogramme mit starker politischer Unterstützung und
ausreichenden finanziellen Mitteln. Zwar lassen sich durch
entsprechende Landnutzungs- und Zonierungspläne im Verbund mit
einer verbesserten Bodenbewirtschaftung langfristige Lösungen
finden, doch ist zunächst die Beendigung der Bodendegradation
und die Einleitung von Bodenerhaltungs- und
Bodensanierungsprogrammen in den am stärksten betroffenen und
empfindlichsten Zonen die vordringlichste Aufgabe.
Ziele
14.45 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
bis zum Jahr 2000: Überprüfung und Durchführung
nationaler Bestandserhebungen der Bodenressourcen unter
Angabe des Standorts, der Ausdehnung und des Schweregrads
der Bodendegradation; |
| b) |
Ausarbeitung und Umsetzung
gesamtpolitischer Konzepte und Programme mit dem Ziel
einer Melioration geschädigter Flächen und der
Erhaltung gefährdeter Bereiche sowie der Verbesserung
der Gesamtplanung, der Bewirtschaftung und der Nutzung
der Bodenressourcen und der Erhaltung der
Bodenfruchtbarkeit mit Blick auf eine nachhaltige
landwirtschaftliche Entwicklung. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
14.46 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Programme zur Beseitigung und Ausräumung der
physikalischen, sozialen und wirtschaftlichen Ursachen
der Bodendegradation wie etwa Pacht- und
Nutzungsregelungen, entsprechende Vermarktungssysteme und
Agrarpreisstrukturen, die zu einer unsachgemäßen
Bodenbewirtschaftung führen, planen und durchführen; |
| b) |
Anreize und, sofern notwendig und möglich, Mittel für
die Beteiligung der örtlichen Gemeinschaften an der
Planung, Durchführung und Unterhaltung ihrer eigenen
Bodenerhaltungs- und Meliorationsprogramme bereitstellen;
|
| c) |
Programme für die Sanierung von durch Vernässung
und Versalzung geschädigten Böden planen und
durchführen; |
| d) |
Programme für die zunehmende Heranziehung
unbebauter Flächen mit einem landwirtschaftlichen
Ertragspotential für eine nachhaltige Nutzung planen und
durchführen. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
14.47 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
regelmäßige Erhebungen durchführen, um die
Gesamtfläche und den Zustand der eigenen Bodenressourcen
zu ermitteln; |
| b) |
nationale Datenbanken für die
Bodenressourcen ausbauen und neu einrichten, wozu auch
die Bestimmung des Standorts, der Ausdehnung und des
Schweregrads der bereits eingetretenen Bodendegradation
sowie gefährdeter Zonen gehört, und den Fortschritt der
in diesem Zusammenhang eingeleiteten Erhaltungs- und
Sanierungsmaßnahmen evaluieren; |
| c) |
Informationen über einheimische Erhaltungs- und
Sanierungsverfahren und Bewirtschaftungssysteme als
Grundlage für Forschungs- und Beratungsprogramme sammeln
und aufzeichnen. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
14.48 Die zuständigen Organisationen der
Vereinten Nationen sowie regionale und nichtstaatliche
Organisationen sollen
| a) |
vorrangige Erhaltungs- und Sanierungsprogramme mit
Beratungsleistungen für Regierungen und regionale
Organisationen erarbeiten; |
| b) |
regionale und
subregionale Netzwerke für Wissenschaftler und Techniker
zum Austausch von Erfahrungen, zur Entwicklung
gemeinsamer Programme und zur Verbreitung erfolgreicher
Technologien für die Bodenerhaltung und die
Bodensanierung errichten. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
14.49 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 800 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
14.50 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen bäuerlichen
Haushaltsgemeinschaften helfen, standortgerechte Technologien und
Betriebssysteme zu untersuchen und zu unterstützen, mit denen
der Boden erhalten und saniert und gleichzeitig die
landwirtschaftliche Produktion gesteigert werden kann, wozu auch
eine bodenschonende Agroforstwirtschaft sowie die Terassenkultur
und der Mischfruchtanbau gehören.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
14.51 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen im Außendienst
tätige Mitarbeiter sowie Bodennutzer in einheimischen und
modernen Techniken der Bodenerhaltung und Bodensanierung
unterweisen und Ausbildungseinrichtungen für landwirtschaftliche
Berater und Bodennutzer einrichten.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
14.52 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
nationale institutionelle Kapazitäten im
Forschungsbereich aufbauen oder erweitern, um wirksame
Bodenerhaltungs- und Bodensanierungsverfahren zu
ermitteln und umzusetzen, die an die herrschenden
sozioökonomischen und materiellen Gegebenheiten bei den
Bodennutzern angepaßt sind; |
| b) |
alle die
Bodenerhaltung und Bodensanierung betreffenden Konzepte,
Strategien und Programme mit verwandten laufenden
Programmen wie etwa nationalen Umweltaktionsplänen, dem
Tropen-Forstwirtschafts-Aktionsplan (TFAP) und nationalen
Entwicklungsprogrammen koordinieren. |
F. |
Wasser für eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und
eine nachhaltige ländliche Entwicklung |
14.53 Dieser Programmbereich wird in
Kapitel 18 (Schutz der Güte und Menge der
Süßwasserressourcen), Programmbereich F, behandelt.
G. |
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen
Ressourcen für die Ernährung und für eine nachhaltige
Landwirtschaft |
Handlungsgrundlage
14.54 Die pflanzengenetischen Ressourcen
für die Landwirtschaft sind eine unverzichtbare Grundlage für
die Deckung des zukünftigen Nahrungsmittelbedarfs. Die Gefahren
für die Sicherung dieser Ressourcen nehmen ständig weiter zu,
und für die Erhaltung, Weiterentwicklung und Nutzung der
genetischen Vielfalt stehen zu wenig finanzielle Mittel und zu
wenig Personal zur Verfügung. Viele bestehende Genbanken bieten
zu wenig Sicherheit, und in einigen Fällen ist der Verlust an
pflanzengenetischer Vielfalt in den Genbanken ebenso groß wie im
Freiland.
14.55 Oberstes Ziel ist der Schutz der
genetischen Ressourcen dieser Erde und ihre Bewahrung für eine
nachhaltige Nutzung. Hierzu gehören auch die Festlegung von
Maßnahmen zur Erleichterung der Erhaltung und Nutzung dieser
pflanzengenetischen Ressourcen, die Schaffung von Netzen von
In-situ-Schutzgebieten und die Verwendung von Instrumentarien wie
Ex-situ-Sammlungen und Genbanken. Dabei könnte besonderer
Nachdruck auf den Aufbau eigener Kapazitäten für die
Charakterisierung, Evaluierung und Nutzung der
pflanzengenetischen Ressourcen, insbesondere für Nebenkulturen
und andere in zu geringem Maße oder überhaupt nicht genutzte
Nahrungs- und Agrarpflanzen einschließlich der für die
Agroforstwirtschaft verwendeten Baumarten gelegt werden. Zu den
Anschlußmaßnahmen könnte der Ausbau und die sachgemäße
Verwaltung von Netzen von In-situ-Schutzgebieten und die
Verwendung von Instrumentarien wie Ex-Situ-Sammlungen und
Genbanken gehören.
14.56 Was die Kapazität der vorhandenen
nationalen und internationalen Mechanismen zur Bewertung,
Untersuchung, Überwachung und Nutzung der für die Steigerung
der Nahrungsmittelerzeugung bestimmten pflanzengenetischen
Ressourcen betrifft, gibt es erhebliche Lücken und
Schwachpunkte. Die vorhandenen institutionellen Kapazitäten,
Strukturen und Programme sind im allgemeinen unzureichend und mit
zu wenig finanziellen Mitteln ausgestattet. So kommt es bei
höher bewirtschafteten Kulturpflanzenarten zu einer Generosion.
Die gegenwärtig vorhandene Vielfalt an Kulturpflanzen wird nicht
den vorhandenen Möglichkeiten entsprechend für eine nachhaltige
Erhöhung der Nahrungsmittelerzeugung herangezogen, wie dies
eigentlich möglich wäre.4)
Ziele
14.57 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
möglichst baldige weltweite Durchführung der ersten
Regeneration und sicheren Duplikation vorhandener
Ex-situ-Sammlungen; |
| b) |
Sammlung und Untersuchung der
für die Steigerung der Nahrungsmittelerzeugung
geeigneten Pflanzen durch gemeinsame Aktivitäten
einschließlich Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen von
Netzwerken kooperierender Institutionen; |
| c) |
spätestens bis zum Jahr 2000: Verabschiedung einer
entsprechenden Politik und Erweiterung vorhandener oder
Schaffung neuer Programme für die In-situ-Erhaltung (am
Standort des Vorkommens) und die Ex-situ-Erhaltung
(außerhalb des natürlichen Standorts) sowie die
nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen
für die Nahrungsmittelerzeugung und die Landwirtschaft,
und zwar eingebunden in Strategien und Programme für
eine nachhaltige Landwirtschaft; |
| d) |
Ergreifung geeigneter Maßnahmen für die gerechte
und ausgewogene Aufteilung der Vorteile und der
Ergebnisse von Forschung und Entwicklung im Bereich der
Pflanzenzucht zwischen den Herkunftsländern und den
Nutzern pflanzengenetischer Ressourcen. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
14.58 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
institutionelle Kapazitäten, Strukturen und Programme
für die Erhaltung und Nutzung der pflanzengenetischen
Ressourcen für die Landwirtschaft schaffen und ausbauen; |
| b) |
die Forschung im öffentlichen Bereich, die sich
mit der Evaluierung und Nutzung der pflanzengenetischen
Ressourcen für die Landwirtschaft befaßt, unter
Berücksichtigung der Ziele einer nachhaltigen
Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung intensivieren
und neue Forschungsmöglichkeiten schaffen; |
| c) |
insbesondere in Entwicklungsländern Einrichtungen
für die Multiplikation/Propagation, den Austausch und
die Transfer von pflanzengenetischen Ressourcen für die
Landwirtschaft (Samen und Pflanzmaterial) schaffen und
das Einbringen von Pflanzen überwachen, kontrollieren
und evaluieren; |
| d) |
gegebenenfalls auf der Basis von Länderstudien
über die pflanzengenetischen Ressourcen für die
Landwirtschaft Pläne oder Programme für vorrangige
Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung dieser
Ressourcen erarbeiten; |
| e) |
wo sich dies anbietet, in landwirtschaftlichen
Produktionssystemen eine Anbaudiversifizierung unter
Einbeziehung neuer, potentieller Nahrungskulturen
fördern; |
| f) |
wo sich dies anbietet, die Heranziehung sowie die
Erforschung wenig bekannter, potentiell nutzbarer
Pflanzen und Kulturen fördern; |
| g) |
die im eigenen Land vorhandenen Möglichkeiten der
Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen sowie der
Pflanzenzucht und der Samenproduktion sowohl durch
Facheinrichtungen als auch durch bäuerliche
Gemeinschaften verstärken. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
14.59 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Strategien für In-situ-Schutzgebietsnetze und die
Verwendung von Instrumentarien wie Ex-situ-Sammlungen in
bäuerlichen Betrieben, Genbanken und dazugehörige
Technologien entwickeln; |
| b) |
Netzwerke von
Ex-situ-Basissammlungen einrichten; |
| c) |
in regelmäßigen Abständen den Status der
pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft
unter Verwendung vorhandener Systeme und Verfahren
überprüfen und darüber Bericht erstatten; |
| d) |
gesammeltes pflanzengenetisches Material
charakterisieren und evaluieren, Informationen
weitergeben, um die Nutzung der Sammlungen
pflanzengenetischer Ressourcen für die Landwirtschaft zu
erleichtern und um die genetische Variabilität solcher
Sammlungen zu bestimmen. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
14.60 Die entsprechenden Organisationen
der Vereinten Nationen und regionale Organisationen sollen
| a) |
das Weltweite System für die Erhaltung und
Nachhaltige Nutzung der Pflanzengenetischen Ressourcen
für die Landwirtschaft ausbauen, und zwar unter anderem
durch beschleunigte Entwicklung des weltweiten
Informations- und Frühwarnsystems, um den Austausch von
Informationen zu erleichtern, durch Schaffung von
Möglichkeiten zur Förderung des Transfers
umweltverträglicher Technologien, insbesondere in die
Entwicklungsländer, und durch die Ergreifung weiterer
Schritte zur Durchsetzung der Rechte der Bauern; |
| b) |
subregionale, regionale und globale Netzwerke für in
situ vorhandene pflanzengenetische Ressourcen in
Schutzgebieten errichten; |
| c) |
regelmäßige weltweite Statusberichte über die
pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft
erstellen; |
| d) |
einen schrittweise vorgehend weltweiten gemeinsamen
Aktionsplan zur Sicherung und Erhaltung der
pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft
ausarbeiten; |
| e) |
die Abhaltung der Vierten Internationalen
Fachkonferenz über die Erhaltung und Nachhaltige Nutzung
der Pflanzengenetischen Ressourcen für die
Landwirtschaft im Jahre 1994 unterstützen, auf der der
erste weltweite Statusbericht und der erste weltweite
Aktionsplan über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung
der pflanzengenetischen Ressourcen verabschiedet werden
sollen; |
| f) |
das weltweite System für die Erhaltung und
nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen
für die Landwirtschaft entsprechend dem Ausgang der
Verhandlungen über ein Übereinkommen über die
biologische Vielfalt anpassen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
14.61 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 600 Millionen Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 300 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
14.62 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Grundlagenforschung in Bereichen wie der
Pflanzentaxonomie und Phytogeographie unter Heranziehung
moderner Entwicklungen wie der Computerwissenschaften,
der Molekulargenetik und der In-vitro-Gefrierhaltung
(Kryokonservierung) entwickeln; |
| b) |
umfassende
Gemeinschaftsprojekte zwischen Forschungsprogrammen in
Industrieländern und in Entwicklungsländern planen,
insbesondere mit Blick auf die Förderung wenig bekannter
oder vernachlässigter Kulturen; |
| c) |
die Entwicklung kostengünstiger Technologien für
die Aufbewahrung von Duplikaten von Ex-situ-Sammlungen
unterstützen (die auch von den örtlichen Gemeinschaften
genutzt werden können); |
| d) |
weitere umwelt- und ressourcenschutzbezogene
Wissenschaften im Hinblick auf die In-situ-Erhaltung
sowie technische Möglichkeiten für die Verknüpfung der
In-situ-Erhaltung mit Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen
entwickeln. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
14.63 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Aus- und Fortbildungsprogramme für Absolventen
umwelt- und naturschutzbezogener Studiengänge fördern,
die zur Verwaltung von Einrichtungen für die
pflanzengenetischen Ressourcen und zur Planung und
Durchführung von nationalen Programmen in diesem Bereich
herangezogen werden sollen; |
| b) |
den Kenntnisstand
landwirtschaftlicher Beratungsdienste verbessern, um eine
Verbindung zwischen den im Bereich der
pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft
unternommenen Aktivitäten und den Nutzergemeinschaften
herzustellen; |
| c) |
Unterrichtsmaterial zur Förderung der Erhaltung
und Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen auf
lokaler Ebene vorbereiten. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
14.64 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen ein nationales
Konzept für die Schaffung eines entsprechenden Rechtsstatus für
pflanzengenetische Ressourcen für die Landwirtschaft und für
die stärkere Herausstellung der sie betreffenden rechtlichen
Aspekte festlegen, wozu auch langfristige Finanzierungszusagen
für Keimplasmasammlungen und für die Durchführung von
Maßnahmen im Bereich dieser pflanzengenetischen Ressourcen
gehören.
H. |
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der tiergenetischen
Ressourcen für eine nachhaltige Landwirtschaft |
Handlungsgrundlage
14.65 In Anbetracht der Tatsache, daß die
Nachfrage nach tierischen Produkten und Zugtieren sowohl in
quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zunimmt, muß die
vorhandene Vielfalt der Tierrassen erhalten werden, damit
künftige Bedürfnisse, auch für die Zwecke der Biotechnologie,
gedeckt werden können. Einige Landrassen weisen neben ihrer
soziokulturellen Wertleistung einzigartige Merkmalsausprägungen
hinsichtlich Anpassungsfähigkeit, Krankheitsresistenz und
spezifischer Nutzungsmöglichkeiten auf und sollen geschützt
werden. Diese Landrassen sind infolge der Einführung
nichtheimischer Rassen und aufgrund von Veränderungen in den
Tierproduktionssystemen vom Aussterben bedroht.
Ziele
14.66 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
möglichst umfassende Auflistung und Beschreibung
aller zur landwirtschaftlichen Viehhaltung herangezogenen
Nutztierrassen und Einleitung eines Zehn-Jahres-
Aktionsprogramms; |
| b) |
Planung und Durchführung von
Aktionsprogrammen zur Ermittlung bedrohter Arten
einschließlich der Form der Gefährdung und geeigneter
Schutzmaßnahmen; |
| c) |
Planung und Durchführung von Zuchtprogrammen für
einheimische Rassen, um ihr Überleben zu sichern und zu
verhindern, daß sie durch Verdrängungskreuzung oder
Kreuzungszucht ersetzt werden. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
14.67 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Pläne zur Erhaltung der vom Aussterben bedrohten
Rassen ausarbeiten, wozu auch die Sammlung und Lagerung
von Samen beziehungsweise Embryonen, die Erhaltung
heimischer Bestände im landwirtschaftlichen Betrieb oder
die In-situ-Erhaltung gehört; |
| b) |
Zuchtstrategien
planen und in die Praxis umsetzen; |
| c) |
Populationen heimischer Rassen entsprechend ihrer
regionalen Bedeutung und genetischen Einzigartigkeit für
ein Zehn-Jahres-Programm mit anschließender Auswahl
einer zusätzlichen Gruppe einheimischer Rassen für die
Zucht auswählen. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
14.68 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen nationale
Bestandslisten der vorhandenen tiergenetischen Ressourcen
erstellen und vervollständigen. Der Gefrierkonservierung sollte
der Vorzug gegenüber einer Charakterisierung und Evaluierung
gegeben werden. Besondere Beachtung gebührt dabei der
Unterweisung einheimischer Kräfte in Erhaltungs- und
Bewertungstechniken.
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
14.69 Die entsprechenden Organisationen
der Vereinten Nationen und andere internationale und regionale
Organisationen sollen
| a) |
soweit gerechtfertigt, die Einrichtung regionaler
Genbanken ausgehend von den Grundsätzen der Technischen
Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern
fördern; |
| b) |
tiergenetisches Material auf globaler
Ebene bearbeiten, lagern und analysieren; dazu gehören
auch: die Erstellung einer weltweiten Bestandsliste der
vom Aussterben bedrohten Rassen (World Watch List) und
die Errichtung eines entsprechenden Frühwarnsystems,
eine weltweite Bewertung der wissenschaftlichen und
zwischenstaatlichen Betreuung des Programms und die
Überprüfung der regionalen und nationalen Maßnahmen,
die Entwicklung von Methoden, Normen und Standards
(einschließlich internationaler Vereinbarungen), die
Überwachung ihrer Umsetzung, und die dazugehörige
fachliche und finanzielle Unterstützung; |
| c) |
eine umfassende Datenbank für tiergenetische
Ressourcen anlegen und veröffentlichen, in der jede
einzelne Rasse, ihre Herkunft, ihre Verwandtschaft mit
anderen Rassen, die effektive Populationsgröße sowie
eine knappe Zusammenstellung der biologischen und
produktionsspezifischen Merkmale beschrieben sind; |
| d) |
eine weltweite Bestandsliste der vom Aussterben
bedrohten landwirtschaftlichen Nutztierrassen erstellen
und in Umlauf bringen, um den nationalen Regierungen die
Möglichkeit zu geben, Maßnahmen zum Schutz der
bedrohten Rassen zu ergreifen und, wo es notwendig ist,
um fachliche Hilfe nachzusuchen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
14.70 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 200 Millionen Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 100 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
14.71 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
rechnergestützte Datenbanken und Fragebögen
einsetzen, um eine weltweite Bestandsliste der vom
Aussterben bedrohten Rassen zu erstellen; |
| b) |
mit Hilfe
der Gefrierkonservierung von Keimplasma besonders stark
gefährdete Rassen und anderes Material, aus dem Gene
rekonstruiert werden können, erhalten. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
14.72 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Fortbildungslehrgänge für einheimische Kräfte
fördern, damit sich diese das erforderliche Fachwissen
für die Erfassung und den Umgang mit Daten und für die
Probennahme genetischen Materials aneignen können; |
| b) |
Wissenschaftlern und Verwaltungsfachleuten die
Möglichkeit geben, eine Datenbank für einheimische
Nutztierrassen einzurichten, und Programme zur
Entwicklung und Erhaltung genetischen Materials besonders
wichtiger Nutztierrassen fördern. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
14.73 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
im eigenen Land Einrichtungen für Besamungsstationen
und In-situ-Zuchtbetriebe schaffen; |
| b) |
im eigenen Land
durchzuführende Programme und die dazugehörige
materielle Infrastruktur für die Erhaltung von
Nutztierrassen und die Entwicklung einer Zucht sowie für
den Ausbau der nationalen Kapazitäten für
Vorsorgemaßnahmen im Falle einer Bedrohung von Rassen
unterstützen. |
I. |
Integrierter Pflanzenschutz in der Landwirtschaft |
Handlungsgrundlage
14.74 Hochrechnungen zufolge ist bis zum
Jahr 2000 mit einer fünfzigprozentigen Steigerung des weltweiten
Nahrungsmittelbedarfs zu rechnen, der sich bis 2050 auf mehr als
das Doppelte erhöhen wird. Nach vorsichtigen Schätzungen liegen
die durch Schadorganismen verursachten Vor- und Nachernteverluste
bei 25 bis 50 Prozent. Auch die Schaderreger, welche die
Tiergesundheit beeinträchtigen, verursachen erhebliche Verluste
und behindern in vielen Regionen die gesunde Entwicklung der
Tiere. Bisher hat die chemische Bekämpfung im Vordergrund
gestanden, doch wirkt sich der übermäßige Gebrauch von
Chemikalien negativ auf die Kostensituation der
landwirtschaftlichen Betriebe, auf die menschliche Gesundheit und
auf die Umwelt sowie den internationalen Handel aus. Außerdem
tauchen laufend neue Probleme mit Schadorganismen auf. Ein
integrierter Pflanzenschutz, der die biologische Bekämpfung,
Wirtspflanzenresistenz und angepaßte Anbaupraktiken miteinander
verknüpft und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ein
Minimum reduziert, ist die optimale Lösung für die Zukunft, da
er die Erträge sichert, die Kosten senkt, umweltverträglich ist
und zur Nachhaltigkeit der Landwirtschaft beiträgt. Integrierter
Pflanzenschutz soll Hand in Hand mit einem angepaßten
Pflanzenschutzmittel gehen, das sowohl die
Pflanzenschutzgesetzgebung und Kontrollmaßnahmen -
einschließlich des Handels - einbezieht, als auch die sichere
Handhabung und Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln,
insbesondere der giftigen und langlebigen Mittel.
Ziele
14.75 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
spätestens bis zum Jahr 2000: Verbesserung der
vorhandenen und Einführung neuer Pflanzenschutz- und
Tiergesundheitsdienste einschließlich Mechanismen zur
Kontrolle der Anwendung und des Gebrauchs von
Pflanzenschutzmitteln und zur Einführung des
internationalen Verhaltenskodexes für das
inverkehrbringen die Anwendung von Pflanzenschutz- und
Schädlingsbekämpfungsmitteln. |
| b) |
Verbesserung und
Einführung von Programmen, um Landwirten mit Hilfe
bäuerlicher Netzwerke, landwirtschaftlicher
Beratungsdienste und Forschungseinrichtungen Methoden des
integrierten Pflanzenschutzes nahezubringen; |
| c) |
spätestens bis 1998: Errichtung leistungsfähiger
interaktiver Netzwerke zwischen Landwirten, Forschern und
landwirtschaftlichen Beratungsdiensten, um den
integrierten Pflanzenschutz zu fördern und
weiterzuentwickeln. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
14.76 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die nationale Politik und die Mechanismen überprüfen
und umgestalten, die die sichere und sachgemäße
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gewährleisten
würden - wie z. B. die Preisfestsetzung für diese
Mittel, Schädlingsbekämpfungstrupps, das
Input-/Output-Preisgefüge sowie integrierte
Pflanzenschutzstrategien und Aktionspläne; |
| b) |
auf
Länderebene leistungsfähige Managementsysteme zur
Kontrolle und Überwachung des Auftretens von
Schädlingen und Krankheiten in der Landwirtschaft und
des Vertriebs und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
entwickeln und einführen; |
| c) |
auf die Erforschung und Entwicklung von selektiv
wirkenden und nach ihrer Anwendung rasch in unschädliche
Bestandteile zerfallenden Pflanzenschutzmitteln
hinwirken; |
| d) |
gewährleisten, daß die Produktkennzeichnung der
Pflanzenschutzmittel dem Landwirt in leicht
verständlicher Form Auskunft über den sicheren Umgang
und die Anwendung sowie die schadlose Beseitigung solcher
Mittel gibt. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
14.77 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
vorhandene Informationen und Programme über die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die in verschiedenen
Ländern verboten sind oder strengen Auflagen
unterliegen, zusammenfassen und vereinheitlichen; |
| b) |
Informationen über biologische Pflanzenschutzmittel und
organische Mittel sowie über traditionelle und sonstige
einschlägige Kenntnisse und Fertigkeiten in bezug auf
alternative nichtchemische Möglichkeiten des
Pflanzenschutze zusammentragen, dokumentieren und
weitergeben; |
| c) |
nationale Umfragen durchführen, um
Basisinformationen über die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln in den einzelnen Ländern und die
gesundheitlichen Nebenwirkungen und die Umweltfolgen zu
sammeln, und außerdem entsprechende Aufklärungsarbeit
betreiben. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
14.78 Geeignete Organisationen der
Vereinten Nationen und regionale Organisationen sollen
| a) |
ein System zur Erfassung, Analyse und Transfer von
Daten über Art und Menge des Jahresverbrauchs an
Pflanzenschutzmitteln und ihre Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt einrichten; |
| b) |
regionale interdisziplinäre Projekte ausbauen und
integrierte Pflanzenschutznetzwerke einrichten, um die
sozialen, ökonomischen und ökologischen Vorteile des
integrierten Pflanzenschutzes für landwirtschaftliche
Nahrungs- und Marktkulturen zu demonstrieren; |
| c) |
einen sachgerechten integrierten Pflanzenschutz
aufbauen, der auch die Auswahl der verschiedenen
Bekämpfungsmöglichkeiten biologischer, physikalischer
und pflanzenbaulicher Art sowie chemische
Bekämpfungsmaßnahmen umfaßt, wobei die spezifischen
regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
14.79 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 1,9 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 285 Millionen Dollar, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
14.80 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
Freiland-Forschungsvorhaben einleiten, die sich mit der
Entwicklung alternativer, nichtchemischer Pflanzenschutzverfahren
befassen.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
14.81 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Fortbildungsprogramme über Konzepte und Techniken des
integrierten Pflanzenschutzes und der kontrollierten
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln planen und
durchführen, um Entscheidungsträger, Forscher,
nichtstaatliche Organisationen und Bauern mit diesen
Methoden und Techniken vertraut zu machen; |
| b) |
landwirtschaftliche Berater ausbilden und Bauern und
Frauengruppen in die Pflanzengesundheit und alternative,
nichtchemische Methoden des Pflanzenschutzes in der
Landwirtschaft einbeziehen. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
14.82 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen die vorhandenen
Kapazitäten der staatlichen Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden
im eigenen Land für die Überwachung von Pflanzenschutzmitteln
und den Transfer von Technologien für den integrierte
Pflanzenschutz verstärken.
J. |
Nachhaltige Pflanzenernährung zur Steigerung der
Nahrungsmittelproduktion |
Handlungsgrundlage
14.83 Die Erschöpfung der
Pflanzennährstoffe ist ein gravierendes Problem, das zu einem
Rückgang der Bodenfruchtbarkeit, insbesondere in den
Entwicklungsländern, führt. Die Pflanzenernährungsprogramme
der FAO könnten sich bei der Aufrechterhaltung der
Bodenproduktivität als überaus nützlich erweisen. Im südlich
der Sahara gelegenen Teil Afrikas übersteigt der
Nährstoffaustrag aus allen Quellen gegenwärtig dene
Nährstoffentzug um den Faktor 3 bis 4, wobei der Nettoverlust
auf etwa 10 Millionen metrische Tonnen pro Jahr geschätzt wird.
Die Folge ist, daß immer mehr Grenzertragsstandorte und
empfindliche natürliche Ökosysteme landwirtschaftlich genutzt
werden, was dazu führt, daß die Verarmung des Bodens zunimmt
und weitere Umweltprobleme entstehen. Ziel des integrierten
Pflanzenernährungskonzepts ist die Gewährleistung einer
nachhaltigen Versorgung mit Pflanzennährstoffen, um somit eine
Steigerung künftiger Erträge ohne Schädigung der Umwelt und
der Bodenfruchtbarkeit zu erreichen.
14.84 In vielen Entwicklungsländern
wächst die Bevölkerung um mehr als 3 Prozent pro Jahr, und die
eigene Agrarproduktion reicht nicht mehr aus, um den
Nahrungsmittelbedarf zu decken. In diesen Ländern soll als Ziel
angestrebt werden, die Agrarproduktion um mindestens 4 Prozent
pro Jahr ohne Zerstörung der Bodenfruchtbarkeit zu steigern.
Dies setzt eine Erhöhung der Agrarproduktion auf Böden mit
hohem Ertragspotential durch einen effizienteren
Produktionsmitteleinsatz voraus. Von entscheidender Bedeutung
sind hierbei gut ausgebildete Arbeitskräfte, eine ausreichende
Energieversorgung, angepaßte Geräte und angepaßte
Technologien, Pflanzennährstoffe und die Bodenverbesserung.
Ziele
14.85 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
spätestens bis zum Jahr 2000: Einführung und
Beibehaltung des integrierten Pflanzenernährungskonzepts
in allen Ländern und Optimierung der Verfügbarkeit von
Dünger und anderen Pflanzennährstoffträgern; |
| b) |
spätestens bis zum Jahr 2000: Schaffung und Unterhaltung
der institutionellen und personellen Infrastruktur, um
eine wirksame Entscheidungsfindung in der Frage der
Bodenfruchtbarkeit zu ermöglichen; |
| c) |
Entwicklung nationalen und internationalen
Know-hows über neue und bereits vorhandene
umweltverträgliche Technologien und Strategien zur
Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Bereitstellung
dieser Fachkenntnisse an Bauern, landwirtschaftliche
Berater, Planer und Entscheidungsträger zur Verwendung
für die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
14.86 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Strategien entwickeln und anwenden, mit denen die
Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit zur
Gewährleistung einer nachhaltigen Agrarproduktion
verbessert werden kann, und die dafür erforderlichen
agrarpolitischen Instrumente dementsprechend anpassen; |
| b) |
organische und anorganische Quellen von
Pflanzennährstoffen in ein System zur Aufrechterhaltung
der Bodenfruchtbarkeit einbinden und den Bedarf an
mineralischem Dünger ermitteln; |
| c) |
den Nährstoffbedarf von Pflanzen bestimmen und
Strategien anbieten und gegebenenfalls den Einsatz
organischer und mineralischer Nährstoffquellen
optimieren, um die landwirtschaftliche Effizienz und
Produktion zu steigern; |
| d) |
Verfahren für die Rückführung organischer und
anorganischer Abfallprodukte in das Bodengefüge ohne
Beeinträchtigung der Umwelt, des Pflanzenwachstums und
der menschlichen Gesundheit entwickeln und unterstützen.
|
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
14.87 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
eine "nationale Gesamtrechnung" für
Pflanzennährstoffe einschließlich Nährstoffzufuhr
(Input) und Nährstoffverlust (Output) aufstellen und auf
die einzelnen Anbausysteme bezogene Bilanzen und
Prognosen erstellen; |
| b) |
das technische und
wirtschaftliche Potential von Pflanzennährstoffquellen
einschließlich der nationalen Vorkommen, einer besseren
Versorgung mit organischem Dünger, Rückführung,
Abfallprodukten, aus organischem Abfallmaterial
produziertem Oberboden und der biologischen
Stickstoffixierung überprüfen. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
14.88 Die entsprechenden Organisationen
der Vereinten Nationen wie etwa die FAO, die internationalen
Agrarforschungsinstitute und nichtstaatliche Organisationen
sollen bei der Durchführung von Aufklärungs- und
Motivationskampagnen über das integrierte
Pflanzennährstoffkonzept sowie über die Effizienz der
Bodenproduktivität und ihre Beziehung zur Umwelt
zusammenarbeiten.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
14.89 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 3,2 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 475 Millionen Dollar, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
14.90 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
standortspezifische Technologien an Referenzstandorten
und auf Betriebsebene entwickeln, die aufgrund von
Untersuchungen, die im vollen Zusammenwirken mit der
örtlichen Bevölkerung durchgeführt werden, auf die
vorhandenen sozioökonomischen und ökologischen
Gegebenheiten zugeschnitten sind; |
| b) |
die
interdisziplinäre internationale Forschung und den
Transfer von Technologien im Bereich der Anbau- und
Bewirtschaftungssysteme, verbesserter
In-situ-Biomasse-Produktionsverfahren, der Verwertung
organischer Reststoffe und agroforstlicher Technologien
intensivieren. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
14.91 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
landwirtschaftliche Berater und Forscher für
Pflanzennährstoffbewirtschaftung, Anbau- und
Bewirtschaftungssystemen und wirtschaftliche Bewertung
der Wirkung von Pflanzennährstoffen unterweisen; |
| b) |
Bauern und Frauengruppen im Umgang mit der
Pflanzenernährung unter besonderer Herausstellung der
Erhaltung vorhandenen und Erzeugung neuen Oberbodens
unterweisen. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
14.92 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
geeignete institutionelle Mechanismen für die
Festlegung von Leitlinien zur Überwachung und Abwicklung
der Einführung integrierter Pflanzenernährungsprogramme
im Rahmen eines interaktiven Prozesses unter Beteiligung
der Bauern, der Forschung, der Beratungsdienste und
anderer gesellschaftlicher Bereiche schaffen; |
| b) |
soweit zutreffend, vorhandene Beratungsdienste ausbauen
und Personal ausbilden, neue Technologien entwickeln und
testen und die Einführung von Verfahren zur Verbesserung
und Aufrechterhaltung der vollen Produktivität des
Bodens erleichtern. |
K. |
Umstellung der ländlichen Energieversorgung zur
Steigerung der Produktivität |
14.93 In vielen Ländern reicht die
vorhandene Energie nicht aus, um die Entwicklungsbedürfnisse zu
decken, und die Energiepreise sind hoch und instabil. In den
ländlichen Regionen der Entwicklungsländer gehören Brennholz,
Ernterückstände und Dung sowie tierische und menschliche
Energie zu den Hauptenergiequellen. Voraussetzung für eine
Steigerung der Produktivität der menschlichen Arbeitskraft und
die Schaffung von Einkommen ist ein vermehrter Energieeinsatz. Zu
diesem Zweck soll in der ländlichen Energiepolitik und
Energietechnik der kombinierte Einsatz kostengünstiger fossiler
und erneuerbarer Energieträger unterstützt werden, der von sich
aus nachhaltig ist und eine nachhaltige landwirtschaftliche
Entwicklung ermöglicht. Der ländliche Raum stellt Energie in
Form von Holz bereit. Das volle Potential der Land- und
Agroforstwirtschaft sowie der im Eigentum der Gemeinschaft
befindlichen Ressourcen als Lieferant erneuerbarer Energie ist
noch längst nicht voll ausgeschöpft. Die Verwirklichung einer
nachhaltigen ländlichen Entwicklung ist eng mit den Nachfrage-
und Angebotsstrukturen im Energiebereich verknüpft.5)
Ziele
14.94 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
| a) |
spätestens bis zum Jahr 2000: Einleitung und
Unterstützung eines Prozesses der umweltverträglichen
Umstellung der Energieversorgung in ländlichen Gemeinden
von nicht nachhaltigen Energieformen auf strukturierte
und diversifizierte Energieträger durch Bereitstellung
alternativer neuer und erneuerbarer Energiequellen; |
| b) |
Steigerung der verfügbaren Energiemengen zur Deckung des
ländlichen Energiebedarfs im häuslichen und
agroindustriellen Bereich durch Planung, Transfer
angepaßter Technologien und Entwicklung; |
| c) |
Durchführung selbsttragender ländlicher Programme
zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung erneuerbarer
Energieträger und einer größeren Energieeffizienz. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
14.95 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Pilotprogramme und -projekte zum Einsatz elektrischer,
mechanischer und thermischer Energie (Vergasung,
Biomasse, Solartrockner, Windkraftpumpen und
Verbrennungsmotoren) fördern, die angepaßt sind und
Aussicht auf eine ordnungsgemäße Wartung bieten; |
| b) |
ländliche Energieprogramme, unterstützt durch eine
fachliche Unterweisung, Bankdienstleistungen und eine
entsprechende Infrastruktur, einleiten und fördern; |
| c) |
die Forschung und die Entwicklung, Diversifizierung
und Einsparung von Energie unter Berücksichtigung der
Notwendigkeit einer rationellen Nutzung und einer
umweltverträglichen Technologie intensivieren. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
14.96 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Daten über die Angebots- und Nachfragestrukturen in
der ländlichen Energieversorgung mit Blick auf den
Energiebedarf für Haushalte, die Landwirtschaft und die
Agroindustrie sammeln und weitergeben; |
| b) |
sektorale
Energie- und Produktionsdaten analysieren, um den
ländlichen Energiebedarf zu ermitteln. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
14.97 Die entsprechenden Organisationen
der Vereinten Nationen und regionale Organisationen sollen unter
Einbeziehung der Erfahrungen und des vorhandenen
Wissenspotentials nichtstaatlicher Organisationen in diesem
Bereich die auf Länder- und Regionalebene gemachten Erfahrungen
über Verfahren der ländlichen Energieplanung austauschen, um
eine effiziente Planung zu unterstützen und die Auswahl
kostengünstiger Technologien zu ermöglichen.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
14.98 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 1,8 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 265 Millionen Dollar, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
14.99 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die in den Entwicklungsländern und in den
Industrieländern im öffentlichen und im
privatwirtschaftlichen Bereich in bezug auf erneuerbare
Energieträger für die Landwirtschaft betriebene
Forschung intensivieren; |
| b) |
Forschung im Bereich der
energetischen Nutzung von Biomasse und Sonnenwärme
betreiben und den Transfer entsprechender Technologien
für die landwirtschaftliche Produktion und den
Nachernteschutz veranlassen. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
14.100 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen das öffentliche
Bewußtsein für die ländlichen Energieprobleme unter
Hervorhebung der ökonomischen und ökologischen Vorteile
erneuerbarer Energieträger schärfen.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
14.101 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
nationale institutionelle Mechanismen für die
ländliche Energieplanung und Energiewirtschaft schaffen,
die für eine größere Effizienz der
landwirtschaftlichen Produktion sorgen und auch die Dorf-
und Haushaltsebene erfassen; |
| b) |
Beratungsdienste und
kommunale Organisationen stärken, um Pläne und
Programme für neue und erneuerbare Energieträger auf
Dorfebene umzusetzen. |
L. |
Abschätzung der Auswirkungen der durch den Abbau der
stratosphärischen Ozonschicht verursachten ultravioletten
Strahlung auf Pflanzen und Tiere |
Handlungsgrundlage
14.102 Die Zunahme der ultravioletten
(UV) Strahlung infolge des Abbaus der stratosphärischen
Ozonschicht ist ein Phänomen, das in verschiedenen Regionen der
Erde beobachtet worden ist, insbesondere jedoch auf der
südlichen Halbkugel. Daher ist es wichtig, die Auswirkungen
dieses Abbaus auf das pflanzliche und tierische Leben sowie auf
eine nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung abzuschätzen.
Ziele
14.103 Ziel dieses Programmbereichs ist
die Durchführung von Forschungsmaßnahmen, um die Auswirkungen
einer durch den Abbau der stratosphärischen Ozonschicht
verursachten verstärkten UV-Strahlung auf die Erdoberfläche und
auf das pflanzliche und tierische Leben in den betroffenen
Regionen sowie die Folgen für die Landwirtschaft abzuschätzen
und gegebenenfalls Strategien zur Milderung der Folgeschäden zu
entwickeln.
Maßnahmen
14.104 In den betroffenen Regionen sollen
die Regierungen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung
der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
im Rahmen einer institutionellen Zusammenarbeit die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Durchführung von
Forschungsarbeiten und Evaluierungen über die Auswirkungen einer
verstärkten ultravioletten Strahlung auf das pflanzliche und
tierische Leben sowie auf landwirtschaftliche Tätigkeiten zu
erleichtern, und die Ergreifung geeigneter Abhilfemaßnahmen in
Betracht ziehen.
|