Kapitel 13
Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten
Einführung
13.1 Der Bergwelt kommt eine besondere
Bedeutung als Wasser- und Energiespender und als Lebensraum für
eine Vielzahl von Arten zu. Außerdem ist sie Lieferant so
wichtiger Naturgüter wie mineralischer Ressourcen, Wald- und
Agrarprodukte sowie Standort diverser Erholungsnutzungen. Als
wichtiges Ökosystem, das repräsentativ für die komplexe, durch
enge Wechselbeziehungen gekennzeichnete Ökologie unseres
Planeten ist, haben Berglebensräume entscheidenden Anteil am
Überleben des globalen Ökosystems. Allerdings sind solche
Bergökosysteme enormen Veränderungen unterworfen. Es besteht
eine vermehrte Neigung zur Bodenerosion und zur Entstehung von
Erdrutschen und zu einem rapiden Rückgang der Lebensräume und
der genetischen Vielfalt. Was die menschliche Seite betrifft, ist
unter den Bergbewohnern eine ausgeprägte Armut und ein Verlust
an indigenem Wissen zu beobachten. Infolgedessen kommt es in den
meisten Berggebieten der Erde zu einer zunehmenden Zerstörung
der Umwelt. Daher besteht dringender Handlungsbedarf, was die
schonende Bewirtschaftung der Bergressourcen und die Förderung
der sozioökonomischen Entwicklung der dort lebenden Menschen
betrifft.
13.2 Etwa zehn Prozent der Weltbevölkerung
sind von den Bergressourcen abhängig. Ein weitaus größerer
Prozentsatz nimmt andere in den Bergen zu findende Ressourcen,
insbesondere Wasser, in Anspruch. Die Berge bieten Möglichkeiten
für die Bewahrung der biologischen Vielfalt und sind
Zufluchtsort für besonders gefährdete Arten.
13.3 Das vorliegende Kapitel umfaßt zwei
Programmbereiche, die sich ausführlicher mit dem Problem labiler
Ökosysteme mit Blick auf die gesamten Berggebiete dieser Erde
befassen. Diese Programmbereiche lauten wie folgt:
| a) |
Schaffung und Ausbau der notwendigen Wissensgrundlage
über die Ökologie und die nachhaltige Entwicklung von
Bergökosystemen; |
| b) |
Förderung einer integrierten
Entwicklung von Wassereinzugsgebieten und alternativer
Möglichkeiten der Existenzsicherung. |
Programmbereiche
A. |
Schaffung und Ausbau der notwendigen Wissensgrundlage
über die Ökologie und die nachhaltige Entwicklung von
Bergökosystemen |
Handlungsgrundlage
13.4 Berge sind enorm anfällig für
Störungen des ökologischen Gleichgewichts durch anthropogene
Eingriffe und natürliche Ursachen. Außerdem reagieren sie ganz
besonders empfindlich auf jede Veränderung des Klimageschehens
in der Atmosphäre. Präzise Informationen über die Ökologie,
das vorhandene Potential an natürlichen Ressourcen und die
sozioökonomischen Abläufe sind von entscheidender Bedeutung.
Aufgrund ihrer vertikalen Ausdehnung entsteht in den Bergen ein
Temperatur-, Niederschlags- und Insolationsgefälle. So kann es
an einem bestimmten Berghang zur Ausbildung verschiedener
Klimasysteme kommen - beispielsweise tropisch, subtropisch,
gemäßigt und alpin -, von denen jedes einen Mikrokosmos einer
größeren Lebensraumvielfalt darstellt. Es liegen jedoch noch
keine ausreichenden Erkenntnisse über Bergökosysteme vor. Daher
ist die Errichtung einer weltweiten Bergdatenbank eine
wesentliche Voraussetzung für die Durchführung von Programmen,
die auf eine nachhaltige Entwicklung von Bergökosystemen
ausgerichtet sind.
Ziele
13.5 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
| a) |
Durchführung einer Bestandserhebung der in
Bergökosystemen vorkommenden unterschiedlichen Boden-
und Waldarten, Wassernutzungen, Kulturen, Pflanzen- und
Tierressourcen unter Berücksichtigung der von
bestehenden internationalen und regionalen Organisationen
bereits geleisteten Arbeit; |
| b) |
Verwaltung vorhandener
und Schaffung neuer Datenbank- und Informationssysteme,
die als Arbeitserleichterung bei der integrierten
Bewirtschaftung und Umweltbewertung von Bergökosystemen
unter Berücksichtigung der von bestehenden
internationalen und regionalen Organisationen geleisteten
Arbeit dienen sollen; |
| c) |
Auf- und Ausbau der vorhandenen
wasser-/bodenökologischen Wissensbasis mit Blick auf
Technologien und landwirtschaftliche Bewirtschaftungs-
und Erhaltungsmethoden in den Berggebieten der Erde unter
Beteiligung der örtlichen Gemeinschaften; |
| d) |
Einrichtung und Ausbau des Kommunikationsnetzes und
einer Clearing-Stelle für bestehende, mit
gebirgsspezifischen Fragestellungen befaßte
Organisationen; |
| e) |
Verbesserung der Koordinierung der regionalen
Bemühungen um den Schutz empfindlicher Bergökosysteme
durch Prüfung geeigneter Mechanismen einschließlich
regionaler Rechtsinstrumente und sonstiger Instrumente. |
| f) |
Erfassung von Informationen für die Einrichtung
von Datenbanken und Informationssystemen, um eine
Bewertung der Umweltrisiken und Naturkatastrophen in
Bergökosystemen zu erleichtern. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
13.6 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene
vorhandene Institutionen erweitern oder neue aufbauen, um
eine multidisziplinäre wasser-/bodenökologische
Wissensbasis für Bergökosysteme zu schaffen; |
| b) |
eine nationale Politik fördern, die Anreize für die
örtliche Bevölkerung schaffen würde,
umweltverträgliche Technologien sowie Bodenbearbeitungs-
und Erhaltungsmethoden anzuwenden und weiterzugeben; |
| c) |
die Wissensbasis und das Verständnis durch
Schaffung von Mechanismen für die Zusammenarbeit und den
Informationsaustausch zwischen den mit empfindlichen
Bergökosystemen befaßten nationalen und regionalen
Institutionen erweitern; |
| d) |
auf eine Politik hinwirken, die Anreize für Bauern
und die örtliche Bevölkerung bieten würde, Erhaltungs-
und Regenerationsmaßnahmen durchzuführen; |
| e) |
die Wirtschaft der Berggebiete unter anderem durch
die Schaffung und/oder den Ausbau von
Fremdenverkehrsmöglichkeiten im Einklang mit der
integrierten Bewirtschaftung der Berggebiete
diversifizieren; |
| f) |
alle forst-, weide- und wildwirtschaftlichen
Tätigkeiten in einer Weise integrieren, daß spezifische
Bergökosysteme erhalten bleiben; |
| g) |
an/in repräsentativen artenreichen Standorten und
Regionen geeignete Naturschutzgebiete errichten. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
13.7 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
vorhandene meteorologische, hydrologische und
physikalische Monitoring-Analysen und -Möglichkeiten,
mit denen die unterschiedlichen Klimabedingungen und die
Wasserverteilung in verschiedenen Berggebieten der Erde
erfaßt werden können, beibehalten und neue schaffen; |
| b) |
ein Inventar der verschiedenen Arten von Böden,
Wäldern, Wassernutzungen, Kulturen sowie der pflanzen-
und tiergenetischen Ressourcen anlegen, wobei den vom
Aussterben bedrohten Arten Vorrang gebührt. Die
genetischen Ressourcen sollen in situ, also im
natürlichen Lebensraum, durch Beibehaltung bestehender
und Errichtung neuer Schutzgebiete und durch Verbesserung
der traditionellen Verfahren der Bodenbearbeitung und der
Viehhaltung und durch Einführung von Programmen zur
Evaluierung der potentiellen Wertleistung der Ressourcen
geschützt werden; |
| c) |
Gefahrenzonen ausweisen, die besonders anfällig
für Bodenerosionen, Hochwasser, Erdrutsche, Erdbeben,
Schneelawinen und andere Naturereignisse sind; |
| d) |
Berggebiete ausweisen, die durch
Luftverunreinigungen aus benachbarten industriellen und
städtischen Ballungszentren bedroht sind. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
13.8 Die nationalen Regierungen und die zwischenstaatlichen
Organisationen sollen
| a) |
die regionale und internationale Zusammenarbeit
koordinieren und den Informations- und
Erfahrungsaustausch zwischen den Sonderorganisationen,
der Weltbank, dem Internationalen Agrarentwicklungsfonds
(IFAD) und sonstigen internationalen und regionalen
Organisationen, nationalen Regierungen,
Forschungseinrichtungen und mit der Bergentwicklung
befaßten nichtstaatlichen Organisationen erleichtern; |
| b) |
auf die regionale, nationale und internationale
Vernetzung von Bevölkerungsinitiativen und der
Aktivitäten der mit der Bergentwicklung befaßten
internationalen, regionalen und lokalen nichtstaatlichen
Organisationen wie etwa der Universität der Vereinten
Nationen (UNU), den WMI (Woodland Mountain Institutes),
ICIMOD (International Center for Integrated Mountain
Development), IMS (International Mountain Society), der
African Mountain Association und der Andean Mountain
Association hinwirken; darüber hinaus soll der
Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen diesen
Organisationen unterstützt werden; |
| c) |
empfindliche Bergökosysteme durch
Berücksichtigung geeigneter Mechanismen einschließlich
regionaler Rechtsinstrumente und sonstiger
Instrumentarien schützen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
13.9 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
13.10 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen wissenschaftliche
Forschungs- und Technologieentwicklungsprogramme einschließlich
der Transfer über nationale und regionale Institutionen,
insbesondere im Bereich der Meteorologie, Hydrologie,
Forstwissenschaft, Pedologie und Botanik, intensivieren.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
13.11 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Ausbildungs- und Beratungsprogramme für
umweltverträgliche Technologien und Verfahrenstechniken
einleiten, die sich besonders gut für Bergökosysteme
eignen würden; |
| b) |
die Hochschulausbildung durch
Stipendien und Forschungszuwendungen für Umweltstudien
in Hoch- und Mittellagen fördern, die insbesondere an
solche Bewerber vergeben werden sollen, die eingeborenen
Bergvölkern angehören; |
| c) |
Umwelterziehungsmaßnahmen für Kleinbauern,
insbesondere Frauen, anbieten, um bei der ländlichen
Bevölkerung mehr Verständnis für die ökologischen
Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung von
Bergökosystemen zu wecken. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
13.12 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen nationale und
regionale institutionelle Kapazitäten schaffen, denen die
Forschung, Ausbildung und Transfer von Informationen über die
nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft empfindlicher Ökosysteme
übertragen werden könnte.
B. |
Förderung einer integrierten Entwicklung von
Wassereinzugsgebieten und alternativer Möglichkeiten der
Existenzsicherung |
Handlungsgrundlage
13.13 Fast die Hälfte der gesamten
Weltbevölkerung ist in unterschiedlicher Weise von der
Bergökologie und der Schädigung der Wassereinzugsgebiete
betroffen. Etwa 10 Prozent der Menschen dieser Erde leben in den
steilen Hochlagen von Berggebieten, während etwa 40 Prozent in
den Mittel- oder Tieflagen der angrenzenden Wassereinzugsgebiete
wohnen. In diesen Einzugsgebieten treten aufgrund der zunehmenden
Zerstörung der Umwelt gravierende Probleme auf. So ist
beispielsweise in den Hanglagen der Andenländer in Südamerika
ein großer Teil der bäuerlichen Bevölkerung mit einer rapiden
Verschlechterung der Böden konfrontiert. In ähnlicher Weise
sind die Berg- und Hochlandregionen des Himalaja, Südostasiens
und Ost- und Zentralafrikas, die einen beträchtlichen Beitrag
zur landwirtschaftlichen Produktion leisten, durch die infolge
des wachsenden Bevölkerungsdrucks zunehmend praktizierte
Bewirtschaftung marginaler Standorte bedroht. In vielen Regionen
ist gleichzeitig eine erhebliche Überweidung, Entwaldung und ein
Rückgang der Biomassendecke zu beobachten.
13.14 Für die vielen Landbewohner, die
vom Regenfeldbau in den Hoch- und Mittellagen leben, kann die
Bodenerosion verheerende Folgen haben. Armut, Arbeitslosigkeit,
schlechte Gesundheit und völlig unzureichende Hygienebedingungen
sind dort an der Tagesordnung. Die Förderung integrierter
Entwicklungsprogramme für Wassereinzugsgebiete durch aktive
Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung ist mitentscheidend
für die Verhinderung einer weiteren Verschiebung des
ökologischen Gleichgewichts. Um die natürliche Ressourcenbasis
aus Boden-, Wasser-, Pflanzen-, Tier- und menschlichen Ressourcen
erhalten, erweitern und nutzen zu können, bedarf es eines
integrierten Handlungsansatzes. Darüber hinaus kann auch die
Förderung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung,
insbesondere durch Entwicklung von Beschäftigungsprogrammen, die
eine Steigerung der Produktionskraft mit sich bringen, eine
wichtige Rolle bei der Verbesserung des Lebensstandards der in
Bergökosystemen lebenden vielköpfigen ländlichen Bevölkerung
spielen.
Ziele
13.15 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
| a) |
bis zum Jahr 2000: Entwicklung einer angepaßten
Bodennutzungsplanung und Bodenwirtschaft für
ackerbaufähige und nicht ackerbaufähige Standorte in
aus Berggebieten gespeisten Wassereinzugsgebieten zur
Vorbeugung gegen die Bodenerosion, zur Steigerung der
Produktion von Biomasse und zur Erhaltung des
ökologischen Gleichgewichts; |
| b) |
Förderung einkommenschaffender Tätigkeiten wie etwa eines
nachhaltigen Tourismus und Fischfangs sowie eines
umweltverträglichen Bergbaus und Ausbau der
Infrastruktur und der Sozialeinrichtungen, um
insbesondere die Existenzgrundlagen der örtlichen
Gemeinschaften und der indigenen Bevölkerung zu
schützen; |
| c) |
Schaffung der erforderlichen technischen und
institutionellen Grundlagen für betroffene Länder zur
Milderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen in Form
von Vorbeugemaßnahmen, der Einteilung in Zonen
unterschiedlichen Gefährdungsgrads, Frühwarnsystemen,
Evakuierungsplänen und Hilfslieferungen. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
13.16 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung der
Bodenerosion ergreifen und Erosionsschutzmaßnahmen in
allen Bereichen fördern; |
| b) |
ergänzend zu vorhandenen
Institutionen Sonderarbeitsgruppen oder mit der
Bewirtschaftung von Einzugsgebieten befaßte Ausschüsse
gründen, um Verbundleistungen zur Unterstützung
örtlicher Initiativen im Bereich der Viehzucht, der
Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der ländlichen
Entwicklung auf allen Verwaltungsebenen zu koordinieren; |
| c) |
die Beteiligung der Bevölkerung an der
Bewirtschaftung lokaler Ressourcen durch entsprechende
Rechtsvorschriften verbessern; |
| d) |
nichtstaatliche Organisationen und andere private
Gruppen unterstützen, die den örtlichen Organisationen
und Gemeinschaften bei der Ausarbeitung von Projekten zur
Seite stehen, deren Ziel die partizipative
Weiterentwicklung der örtlichen Bevölkerung ist; |
| e) |
Strukturen zur Erhaltung besonders bedrohter
Gebiete schaffen, welche für den Schutz wilder Tiere und
für die Erhaltung der biologischen Vielfalt oder als
Nationalparke dienen könnten; |
| f) |
eine nationale Politik erarbeiten, die Anreize für
Bauern und die örtliche Bevölkerung schafft, sich für
die Erhaltung der Natur einzusetzen und
umweltverträgliche Technologien zu verwenden; |
| g) |
einkommenschaffende Maßnahmen im Bereich der
Heimindustrie und in der Verarbeitung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie etwa dem Anbau und
der Verarbeitung von Arznei und Duftpflanzen
durchführen; |
| h) |
die obengenannten Maßnahmen unter
Berücksichtigung der Notwendigkeit einer umfassenden
Beteiligung der Frauen sowie der indigenen Bevölkerung
und der örtlichen Gemeinschaften an der Entwicklung
durchführen. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
13.17 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
vorhandene Möglichkeiten für systematische
Beobachtungen und Evaluierungen auf staatlicher Ebene
bzw. Gliedstaat- oder Provinzebene beibehalten und neue
schaffen, um Informationen für den täglichen
Arbeitsablauf zu erhalten und um die ökologischen und
sozioökonomischen Auswirkungen der einzelnen Vorhaben zu
bewerten; |
| b) |
Daten über alternative Möglichkeiten
der Existenzsicherung und über diversifizierte
Produktionssysteme auf Dorfebene, wie etwa einjährige
Kulturen und Baumfrüchte, Viehhaltung, Geflügelzucht,
Bienenzucht, Fischfang, dörfliches Kleingewerbe,
Märkte, Transportwesen und einkommenschaffende
Möglichkeiten, ermitteln, wobei die Rolle der Frau und
ihre Einbindung in den Planungs- und
Durchführungsprozeß voll zu berücksichtigen ist. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit |
13.18 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die Rolle entsprechender internationaler Forschungs-
und Ausbildungseinrichtungen wie etwa der Beratungsgruppe
für Internationale Agrarforschung der Weltbank (CGIAR)
und des IBSRAM (International Board for Soil Research and
Management) sowie regionaler Forschungszentren wie etwa
WMI und ICIMOD bei der Durchführung von
anwendungsorientierten, die Entwicklung von
Wassereinzugsgebieten betreffenden Forschungsprojekten
stärken; |
| b) |
die regionale Zusammenarbeit und den
Austausch von Daten und Informationen zwischen den
Ländern fördern, die sich eine Gebirgskette und ein
Flußeinzugsgebiet teilen, insbesondere zwischen
denjenigen, die von Bergkatastrophen und Hochwasser
bedroht sind; |
| c) |
bestehende Partnerschaften mit nichtstaatlichen
Organisationen und sonstigen privaten Gruppen, die sich
mit der Entwicklung von Wassereinzugsgebieten befassen,
weiterführen und neue eingehen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
13.19 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 13 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 1,9 Milliarden Dollar, in Form an
Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
13.20 Die Finanzierung der Förderung
alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung in
Bergökosystemen soll als Teil der ländereigenen Programme zur
Bekämpfung der Armut bzw. zur Schaffung solcher alternativer
Möglichkeiten der Existenzsicherung betrachtet werden, die auch
in Kapitel 3 (Armutsbekämpfung) und in
Kapitel 14 (Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung)der Agenda 21 behandelt werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
13.21 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die Durchführung von Pilotprojekten in Betracht
ziehen, die Umweltschutz- und Entwicklungsaufgaben
miteinander verknüpfen; dabei ist besonderer Nachdruck
auf einige der traditionellen Methoden bzw. Systeme des
Umweltmanagements zu legen, die einen günstigen Einfluß
auf die Umwelt haben; |
| b) |
Technologien für spezifische
Einzugsgebiets- und landwirtschaftliche
Betriebsbedingungen im Rahmen eines partizipativen
Ansatzes unter Beteiligung der männlichen und weiblichen
Bevölkerung sowie Wissenschaftlern und Beratern
erarbeiten, die Experimente und Versuche über diese
Bedingungen auf landwirtschaftlicher Betriebsebene
durchführen; |
| c) |
Technologien für vegetationserhaltende Maßnahmen
zum Schutz vor Bodenerosion, für die
In-situ-Feuchtigkeitsregelung, verbesserte
Anbautechniken, die Futterproduktion und die
Agroforstwirtschaft unterstützen, die kostengünstig und
einfach zu handhaben sind und von der örtlichen
Bevölkerung ohne weiteres angenommen werden. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
13.22 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
bei Ausbildungsmaßnahmen und bei der Vermittlung von
Wissen an die örtliche Bevölkerung über eine Vielzahl
von Themen wie etwa Haushaltsproduktionssysteme, die
Erhaltung und Nutzung ackerbaufähiger und nicht
ackerbaufähiger Flächen, die Unterhaltung von
Entwässerungsgräben und die Grundwasseranreicherung,
die Viehwirtschaft, den Fischfang, die
Agroforstwirtschaft und der Gartenbau einen
multidisziplinären und sektorübergreifenden Ansatz
unterstützen; |
| b) |
die menschlichen Ressourcen durch
Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu Bildung,
Gesundheitsdiensten, Energie und Infrastruktur
entwickeln; |
| c) |
das örtliche Problembewußtsein und die
Bereitschaft zur Katastrophenverhütung und zur Milderung
der Auswirkungen von Katastrophen im Verbund mit
modernsten Frühwarn- und Vorhersagesystemen fördern. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
13.23 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen staatliche Zentren
für die Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten einrichten und
ausbauen, um auf einen übergreifenden Ansatz für die
ökologischen, sozioökonomischen, technologischen, gesetzlichen,
finanziellen und administrativen Aspekte hinzuwirken und um
Entscheidungsträger, Verwaltungsfachleute,
Außendienstmitarbeiter und Bauern bei der Entwicklung von
Wassereinzugsgebieten zu unterstützen.
13.24 Der private Sektor und die
örtlichen Gemeinschaften sollen in Zusammenarbeit mit den
staatlichen Regierungen die Entwicklung der kommunalen
Infrastruktur einschließlich Kommunikationsnetzen und die
Entwicklung von Klein- oder Kleinstwasserkraftanlagen zur
Versorgung der Heimindustrie sowie den Zugang zu den Märkten
fördern.
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