Kapitel 12
Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren
Einführung
12.1 Empfindliche Ökosysteme sind wichtige
Naturräume mit einzigartigen Merkmalen und Ressourcen. Zu diesen
Ökosystemen zählen Wüsten, semiaride Gebiete, Berge,
Feuchtgebiete, kleine Inseln und bestimmte Küstenbereiche. Die
meisten dieser Ökosysteme umfassen eine ganze Region und
überschreiten dabei Ländergrenzen. Das vorliegende Kapitel
befaßt sich mit den Fragen von Landressourcen in Wüstengebieten
und ariden, semiariden und trockenen subhumiden Regionen. Auf die
Frage der nachhaltigen Entwicklung von Bergregionen wird in
Kapitel 13 der Agenda 21 eingegangen;
Inseln und Küstengebiete werden in
Kapitel 17 behandelt.
12.2 Unter Wüstenbildung (Desertifikation)
ist die Schädigung des Bodens (Degradation) in ariden,
semiariden und trockenen subhumiden Regionen aufgrund
verschiedener Einflußfaktoren, darunter auch Klimaschwankungen
und menschliches Handeln, zu verstehen. Etwa ein Sechstel der
Weltbevölkerung, 70 Prozent aller Trockengebiete mit einer
Gesamtfläche von 3,6 Milliarden Hektar und ein Viertel der
gesamten Bodenfläche der Erde sind von Wüstenbildung betroffen.
Sichtbarste Folge der Desertifikation sind neben der ausgedehnten
Armut die zunehmende Schädigung von 3,3 Milliarden Hektar der
gesamten Weidefläche, was einem Anteil von 73 Prozent des
Weidelandes mit geringer Tragfähigkeit für Menschen und Tiere
entspricht; die Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit und des
Bodengefüges auf einem Flächenanteil von etwa 47 Prozent der
Trockengebiete, die als Grenzertragsstandorte für den Feldbau
mit natürlicher Bewässerung genutzt werden; und schließlich
die Verschlechterung bewässerter Ackerböden, die etwa 30
Prozent der Trockengebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und
hohem landwirtschaftlichem Ertragspotential ausmachen.
12.3 Vorrang bei der Bekämpfung der
Wüstenausbreitung sollen Vorbeugemaßnahmen auf Flächen haben,
die noch nicht beeinträchtigt oder bisher nur gering geschädigt
sind. Die stark geschädigten Gebiete sollen dabei allerdings
nicht außer acht gelassen werden. Ein unverzichtbarer Faktor bei
der Bekämpfung der Wüstenausbreitung und der Dürren ist die
Beteiligung der örtlichen Gemeinschaften, der ländlichen
Organisationen, der nationalen Regierungen, der nichtstaatlichen
Organisationen und internationaler und regionaler Organisationen.
12.4 Das vorliegende Kapitel umfaßt folgende Programmbereiche:
| a) |
Erweiterung der Wissensbasis und Entwicklung von
Informations- und Beobachtungssystemen für die von der
Desertifikation und von Dürren bedrohten Regionen
einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte
solcher Ökosysteme; |
| b) |
Bekämpfung der zunehmenden
Bodenzerstörung unter anderem durch verstärkte
Bodenerhaltungs-, Aufforstungs- und
Wiederaufforstungsmaßnahmen; |
| c) |
Entwicklung und Verstärkung integrierter
Entwicklungsprogramme zur Bekämpfung der Armut und zur
Förderung alternativer Möglichkeiten der
Existenzsicherung in von der Desertifikation bedrohten
Gebieten; |
| d) |
Aufstellung umfassender
Desertifikationsbekämpfungsprogramme und ihre Einbindung
in nationale Entwicklungspläne und die nationale
Umweltschutzplanung; |
| e) |
Aufstellung umfassender Dürrevorsorge- und
Dürrehilfsprogramme einschließlich
Selbsthilfemaßnahmen für von Dürrekatastrophen
bedrohte Gebiete und Erarbeitung von Programmen zur
Bewältigung des Umweltflüchtlingsproblems; |
| f) |
Unterstützung und Förderung der Beteiligung der
Bevölkerung und der Umwelterziehung mit den
Schwerpunkten Desertifikationsbekämpfung und
Dürrefolgenbeseitigung. |
Programmbereiche
A. |
Erweiterung der Wissensbasis und Entwicklung von
Informations- und Beobachtungssystemen für die von der
Desertifikation und von Dürren bedrohten Regionen
einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte solcher
Ökosysteme |
Handlungsgrundlage
12.5 Die vom Umweltprogramm der Vereinten
Nationen (UNEP) 1977, 1984 und 1991 durchgeführten weltweiten
Bewertungen der aktuellen Lage und der Geschwindigkeit des
Vordringens der Wüsten haben Hinweise auf einen Mangel an
Basiswissen über Desertifikationsprozesse ergeben. Sachgerechte
weltweite Beobachtungssysteme sind bei der Ausarbeitung und
Durchführung wirksamer Desertifikationsbekämpfungsprogramme
überaus hilfreich. Die vorhandenen Möglichkeiten bestehender
internationaler, regionaler und nationaler Institutionen,
insbesondere in den Entwicklungsländern, sachdienliche
Informationen zu beschaffen und auszutauschen, sind begrenzt. Ein
integriertes und koordiniertes Informations- und
Beobachtungssystem, das sich dafür geeigneter Techniken bedient
und den globalen, regionalen, nationalen und lokalen Bereich
abdeckt, ist eine wesentliche Voraussetzung für das Verständnis
der Desertifikationsdynamik und der Dürreprozesse. Ebenso groß
ist seine Bedeutung für die Konzipierung angemessener Maßnahmen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren und zur
Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen.
Ziele
12.6 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
| a) |
Förderung der Einrichtung und/oder des Ausbaus
nationaler Koordinierungszentren für
Umweltinformationen, die innerhalb der Regierungen als
zentrale Anlaufstelle für sektorale Ministerien
fungieren und die notwendige Standardisierungs- und
Verwaltungsarbeit übernehmen; außerdem soll dafür
Sorge getragen werden, daß nationale
Umweltinformationssysteme für den Bereich der
Desertifikation und der Dürren auf subregionaler,
regionaler und interregionaler Ebene durch ein
Verbundsystem miteinander vernetzt werden; |
| b) |
Ausbau regionaler und globaler Beobachtungsnetze im Verbund mit
der Entwicklung nationaler Systeme zur Beobachtung der
durch Klimaschwankungen und anthropogene Einflüsse
hervorgerufenen Bodendegradation und Wüstenausbreitung
und Ausweisung vorrangiger Handlungsbereiche; |
| c) |
Einführung eines Überwachungssystems auf
nationaler und internationaler Ebene zur fortlaufenden
Überwachung der Desertifikation und der Bodendegradation
mit dem Ziel, die Lebensbedingungen in den betroffenen
Gebieten zu verbessern. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
12.7 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
auf nationaler Ebene Umweltinformationssysteme
einrichten und/oder ausbauen; |
| b) |
die Zustandsbewertungen auf nationaler, Gliedstaat-/ Provinz-
und kommunaler Ebene intensivieren und die
Zusammenarbeit/Vernetzung zwischen vorhandenen
Umweltinformations- und -überwachungssystemen wie etwa
Earthwatch sowie dem Observatoire Sahara et Sahel
gewährleisten; |
| c) |
die bei nationalen Institutionen vorhandenen
Kapazitäten zur Analyse von Umweltdaten ausbauen, damit
auf nationaler Ebene die ökologischen Veränderungen
kontinuierlich überwacht und Umweltinformationen
kontinuierlich erfaßt werden können. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
12.8 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die vorhandenen Mittel zur Bestimmung der
ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen der
Wüstenbildung und Bodenschädigung prüfen und
untersuchen und die Ergebnisse dieser Untersuchungen auf
internationaler Ebene in Verfahren zur Abschätzung von
Desertifikation und Bodendegradation einbringen; |
| b) |
die Wechselwirkungen zwischen den sozioökonomischen
Auswirkungen des Klimas, der Dürren und der
Wüstenbildung prüfen und untersuchen und die Ergebnisse
dieser Untersuchungen als Grundlage für konkrete
Maßnahmen verwenden. |
12.9 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die integrierte Datenerfassungs- und Forschungsarbeit
im Rahmen von Programmen zur Bekämpfung der
Desertifikation und der Dürren unterstützen; |
| b) |
nationale, regionale und globale Programme zur
integrierten Erfassung von Daten sowie Forschungsnetze,
die Zustandsbewertungen über die Degradation von Böden
und Flächen durchführen, unterstützen; |
| c) |
nationale und regionale meteorologische und
hydrologische Netzwerke und Überwachungssysteme
ausbauen, um eine angemessene Erfassung von
Grundlageninformationen und eine ausreichende
Kommunikation zwischen nationalen, regionalen und
internationalen Zentren zu gewährleisten. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
12.10 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
regionale Programme und die internationale
Zusammenarbeit ausbauen, wie etwa im Rahmen der
westafrikanischen Regionalorganisation CILSS (Comité
Inter-Etat de Lutte contre la Sécheresse dans le Sahel),
der ostafrikanischen IGADD (Intergovernmental Authority
for Drought and Development), der südafrikanischen SADCC
(Southern African Development Coordination Conference),
der Union Maghreb Arab und anderer Regionalorganisationen
sowie im Rahmen von Organisationen wie dem Observatoire
Sahara et Sahel; |
| b) |
eine umfassende Datenbankeinheit
mit Daten über den Stand der Wüstenausbreitung, der
Bodenschädigung und der Bevölkerungssituation
einrichten, die sowohl physikalische als auch
sozioökonomische Parameter enthält. Als Grundlage
könnten vorhandene und, sofern erforderlich,
zusätzliche Einrichtungen wie etwa die von Earthwatch
und anderen Informationssystemen internationaler,
regionaler und nationaler Institutionen dienen, die zu
diesem Zweck erweitert werden müßten; |
| c) |
Eckwerte bestimmen und Indikatoren für die
Fortschrittskontrolle festlegen, mit deren Hilfe die
Arbeit lokaler und regionaler Organisationen bei der
Feststellung von im Kampf gegen die Wüstenausbreitung
erzielten Fortschritten erleichtert wird. Besondere
Beachtung gebührt dabei Indikatoren für die lokale
Beteiligung. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
12.11 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 350 Millionen Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 175 Millionen Dollar in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
12.12 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der mit Desertifikations-
und Dürrefragen befaßten einschlägigen internationalen und
regionalen Organisationen
| a) |
Inventare der natürlichen Ressourcen wie etwa
Energie, Wasser, Boden, mineralische Ressourcen, die
Nahrungsverfügbarkeit für Pflanzen und Tiere sowie
sonstiger Ressourcen wie etwa Wohnungen, Arbeitsplätze,
Gesundheitsversorgung, Bildung und demographische
Verteilung aus zeitlicher und räumlicher Sicht
anfertigen oder vorhandene Inventare aktualisieren; |
| b) |
integrierte Informationssysteme für die
Umweltüberwachung, die ökologische Bilanzierung und
Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickeln. |
| c) |
internationale Einrichtungen sollen mit den
nationalen Regierungen bei der Beschaffung und
Entwicklung angepaßter Technologien für die
Überwachung und Bekämpfung der Dürren und der
Wüstenbildung zusammenarbeiten. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
12.13 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der mit Desertifikations-
und Dürrefragen befaßten internationalen und regionalen
Organisationen das technische und fachliche Können der mit der
Überwachung und der Abschätzung von Desertifikations- und
Dürreprozessen betrauten Kräfte weiterentwickeln.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
12.14 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der mit Desertifikations-
und Dürrefragen befaßten internationalen und regionalen
Organisationen
| a) |
nationale und lokale Einrichtungen durch
Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller
Mittel für die Zustandsbewertung der Desertifikation
unterstützen; |
| b) |
die Beteiligung der örtlichen
Bevölkerung, insbesondere der Frauen und der Jugend, an
der Erfassung und Nutzung von Umweltinformationen durch
Aufklärung und Bewußtseinsbildung fördern. |
B. |
Bekämpfung der zunehmenden Bodenzerstörung unter anderem
durch verstärkte Bodenerhaltungs-, Aufforstungs- und
Wiederaufforstungsmaßnahmen |
Handlungsgrundlage
12.15 Etwa 3,6 Milliarden Hektar, d.h.
etwa 70 Prozent der Gesamtfläche der weltweit vorhandenen
Trockenzonen beziehungsweise fast ein Viertel der gesamten
Landfläche der Erde sind von der Desertifikation bedroht. Im
Kampf gegen das Vordringen der Wüsten auf die für die
Weidewirtschaft und für den Regenfeldbau genutzten Flächen und
auf Bewässerungsgebiete sollen in noch nicht oder nur in
geringem Maße betroffenen Gebieten Vorbeugemaßnahmen ergriffen
werden, während auf mäßig geschädigten Flächen durch
entsprechende Abhilfemaßnahmen die Ertragsfähigkeit der Böden
erhalten werden soll. Sanierungsmaßnahmen sind angezeigt, wenn
stark bis sehr stark geschädigte Trockenzonen wiederhergestellt
werden sollen.
12.16 Durch eine zunehmend dichtere
Vegetationsdecke würde die Wasserbilanz in den Trockengebieten
verbessert und stabilisiert und die Qualität und Ertragskraft
des Bodens bewahrt. Der vorbeugende Schutz noch nicht
geschädigter Flächen und die Einleitung von Abhilfe- und
Sanierungsmaßnahmen in mäßig bis stark geschädigten
Trockenzonen einschließlich der durch Wanderdünen gefährdeten
Gebiete könnte durch Einführung umwelt- und
sozialverträglicher, ausgewogener und wirtschaftlich tragbarer
Landnutzungssysteme erreicht werden. Damit würde die
Tragfähigkeit der Flächen verbessert und die Erhaltung des
biotischen Potentials in labilen Ökosystemen sichergestellt.
Ziele
12.17 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
| a) |
Gewährleistung einer angepaßten Bewirtschaftung der
vorhandenen natürlichen Pflanzengesellschaften
(einschließlich der Wälder) in noch nicht oder nur in
geringem Ausmaß von der Desertifikation betroffenen
Gebieten mit dem Ziel einer Erhaltung der biologischen
Vielfalt, eines Schutzes der Wassereinzugsgebiete, einer
nachhaltigen Produktion und Agrarentwicklung und anderer
Ziele unter umfassender Beteiligung eingeborener
Bevölkerungsgruppen; |
| b) |
Sanierung mäßig bis stark
geschädigter Trockenzonen zur Ermöglichung einer
produktiven Nutzung und zur langfristigen Erhaltung ihrer
Produktivität für eine
agropastorale/agroforstwirtschaftliche Entwicklung unter
anderem durch Bodenerhaltungs- und
Gewässerschutzmaßnahmen; |
| c) |
Schaffung einer dichteren Vegetationsdecke und
Unterstützung der Bewirtschaftung der biotischen
Ressourcen in von Wüstenbildung und Dürren betroffenen
oder bedrohten Regionen, insbesondere durch Maßnahmen
wie etwa Aufforstungen/Wiederaufforstungen,
Agroforstwirtschaft, Kommunalwaldwirtschaft und
Vegetationsschutzmaßnahmen; |
| d) |
Verbesserung der Bewirtschaftung der Waldressourcen
einschließlich der Brennholzvorräte und Verringerung
des Brennholzverbrauchs durch rationellere Nutzung und
Erhaltung und durch Förderung, Erschließung und Nutzung
anderer Energieträger, darunter auch alternativer
Energien. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
12.18 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
in anfälligen, aber noch nicht geschädigten oder nur
gering geschädigten Trockenzonen dringliche direkte
Vorbeugemaßnahmen durch Einleitung folgender Schritte
ergreifen:
| i) |
eine auf eine nachhaltigere
Bodenproduktivität ausgerichtete optimierte
Flächennutzungsplanung und -praxis; |
| ii) |
standortgerechte, umweltverträgliche und
wirtschaftlich tragbare landwirtschaftliche und
weidewirtschaftliche Technologien; und |
| iii) |
eine verbesserte Bewirtschaftung der
Böden und der Wasserressourcen; |
|
| b) |
beschleunigte Aufforstungs- und
Wiederaufforstungsprogramme unter Verwendung
dürreresistenter und raschwüchsiger - insbesondere
standortheimischer - Arten einschließlich Leguminosen
und sonstigen Arten im Verbund mit auf kommunaler Basis
organisierten agroforstwirtschaftlichen Programmen
durchführen. In diesem Zusammenhang soll die Schaffung
umfangreicher Aufforstung- und
Wiederaufforstungsprogramme insbesondere im Zusammenhang
mit der Anlage von Grüngürteln erwogen werden, wobei
die zahlreichen Vorteile solcher Maßnahmen zu
berücksichtigen sind; |
| c) |
zusätzlich zu den in Punkt 19 Buchstabe a
genannten Maßnahmen dringliche direkte Abhilfemaßnahmen
in mäßig bis stark geschädigten Trockenzonen
ergreifen, um deren Ertragsfähigkeit wiederherzustellen
und dauerhaft aufrechtzuerhalten; |
| d) |
verbesserte Bodenbewirtschaftungs-,
Wasserwirtschafts-, und Anbausysteme zur Bekämpfung der
Versalzung bestehender künstlich bewässerter
Anbauflächen unterstützen, für den Regenfeldbau
genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen stabilisieren
und in der Landnutzung verbesserte
Bodenbewirtschaftungs-/Anbausysteme einführen; |
| e) |
die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
einschließlich der Weideflächen unter Beteiligung der
Bevölkerung fördern, um ausgehend von neuen oder
angepaßten heimischen Technologien sowohl die
Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung als auch die
Schutzziele erfüllen zu können; |
| f) |
den In-situ-Schutz und die In-situ-Erhaltung
spezieller Lebensräume durch Gesetz und mit anderen
Mitteln fördern, um die Wüstenausbreitung zu bekämpfen
und gleichzeitig den Schutz der biologischen Vielfalt zu
gewährleisten; |
| g) |
Investitionen in die Waldentwicklung in
Trockengebieten durch diverse Anreize einschließlich
gesetzlicher Maßnahmen fördern und unterstützen; |
| h) |
die Erschließung und Nutzung von Energiequellen
fördern, mit deren Hilfe der Druck auf die
Holzressourcen verringert werden kann, einschließlich
alternativer Energieträger und brennstoffsparender
Herde. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
12.19 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
auf vor Ort verwendeten Methoden basierende
Landnutzungsmodelle zur Verbesserung solcher Methoden
entwickeln, wobei der Schwerpunkt auf der Vorbeugung
gegen die Bodenschädigung liegen soll. Die Modelle
sollen einen besseren Einblick in die Vielzahl
natürlicher und anthropogener Faktoren geben, die zur
Desertifikation beitragen können. In diesen Modellen
soll auch die Wechselwirkung zwischen neuen und
traditionellen Praktiken zur Verhütung der
Bodenschädigung berücksichtigt werden und die
Widerstandsfähigkeit des gesamten ökologischen und
sozialen Systems Berücksichtigung finden; |
| b) |
unter gebührender Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten
dürreresistente, raschwüchsige und ertragreiche
Pflanzensorten entwickeln, testen und einführen, die den
Umweltbedingungen in den betreffenden Regionen angepaßt
sind. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
12.20 Die zuständigen Organisationen der
Vereinten Nationen, internationale und regionale Organisationen,
nichtstaatliche Organisationen und bilaterale Einrichtungen
sollen
| a) |
ihre Aufgaben im Rahmen der Bekämpfung der
Bodenzerstörung und der Förderung von
Wiederaufforstungs-, Agroforstwirtschafts- und
Bodenbewirtschaftungssystemen in den betroffenen Ländern
koordinieren; |
| b) |
regionale und subregionale
Aktivitäten zur Entwicklung und Verbreitung von
Technologien, im Bereich der Ausbildung und der
Programmdurchführung unterstützen, um der
Bodenzerstörung in Trockenzonen Einhalt zu gebieten. |
12.21 Die betroffenen nationalen
Regierungen, die zuständigen Organisationen der Vereinten
Nationen und bilaterale Organisationen sollen die koordinierende
Rolle der zu diesem Zweck eingerichteten subregionalen
zwischenstaatlichen Organisationen wie etwa CILSS, IGADD, SADCC
und der Union Maghreb Arab im Rahmen der Bekämpfung der
Bodenschädigung in den Trockenzonen stärken.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
12.22 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 6 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 3 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
12.23 Die Regierungen auf der
entsprechenden Ebene und die lokalen Gemeinschaften sollen mit
Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen
Organisationen
| a) |
die Kenntnis der eingeborenen Bevölkerungsgruppen
über die Wälder und Forstgebiete, das Weideland und die
natürliche Vegetation in Forschungsvorhaben zum Thema
Desertifikation und Dürre einbeziehen; |
| b) |
soweit durchführbar, integrierte Forschungsprogramme über den
Schutz, die Wiederherstellung und die Erhaltung der
Wasser- und Bodenressourcen und die Bodenbewirtschaftung
fördern. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
12.24 Die Regierungen auf der
entsprechenden Ebene und unterstaatliche Gebietskörperschaften
sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und
regionalen Organisationen:
| a) |
Mechanismen schaffen, um sicherzustellen, daß
Landnutzer, insbesondere Frauen, die Hauptakteure bei der
Durchsetzung verbesserter Landnutzungsformen - auch
agroforstwirtschaftlicher Systeme - zur Bekämpfung der
Bodendegradation sind; |
| b) |
die Schaffung leistungsfähiger Beratungseinrichtungen in von der
Wüstenausbreitung und von Dürren bedrohten Regionen
fördern, insbesondere zur Unterweisung von Bauern und
Weidetierhaltern im besseren Umgang mit den Boden- und
Wasserressourcen in Trockengebieten. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
12.25 Die Regierungen auf der
entsprechenden Ebene und die örtlichen Gemeinden sollen mit
Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen
Organisationen:
| a) |
durch entsprechende nationale Rechtsvorschriften eine
neue umweltverträgliche und entwicklungsorientierte
Landnutzungspolitik erarbeiten und beschließen und auf
institutionellem Wege in die Praxis umsetzen; |
| b) |
auf kommunaler Ebene tätige Organisationen der Bevölkerung,
insbesondere der Bauern und der Weidetierhalter,
fördern; |
C. |
Entwicklung und Verstärkung integrierter
Entwicklungsprogramme zur Bekämpfung der Armut und zur
Förderung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung in
von der Desertifikation bedrohten Gebieten |
Handlungsgrundlage
12.26 In den von der Wüstenbildung und
von Dürren bedrohten Regionen kann mit den gegenwärtigen Formen
der Existenzsicherung und der Ressourcennutzung kein angemessener
Lebensstandard aufrechterhalten werden. In den meisten ariden und
semiariden Gebieten sind die traditionellen Formen der
Existenzsicherung auf der Grundlage agropastoraler* Systeme
häufig unangemessen und nicht nachhaltig, insbesondere was die
Folgewirkungen von Dürren und den wachsenden Bevölkerungsdruck
betrifft. Die Armut ist ein Faktor, der wesentlich zur
Beschleunigung der Degradations- und Desertifikationsprozesse
beiträgt. Daher muß etwas getan werden, um agropastorale
Systeme zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Weideflächen
wiederherzustellen und zu verbessern und um alternative
Möglichkeiten der Existenzsicherung zu schaffen.
Ziele
12.27 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
| a) |
Befähigung der Dorfgemeinschaften und der
Hirtengruppen, auf einer sozial ausgewogenen und
ökologisch tragfähigen Grundlage die Verantwortung für
ihre eigene Entwicklung und die Bewirtschaftung ihrer
Bodenressourcen zu übernehmen; |
| b) |
Verbesserung der
Produktionssysteme, um im Rahmen bewährter Programme zur
Erhaltung der nationalen Ressourcen und im Rahmen eines
integrierten Konzepts der ländlichen Entwicklung eine
höhere Produktivität zu erzielen; |
| c) |
Schaffung alternativer Möglichkeiten der
Existenzsicherung als Voraussetzung für die Verringerung
des Drucks auf die Bodenressourcen bei gleichzeitiger
Schaffung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten,
insbesondere für ländliche Bevölkerungsgruppen, und
damit Verbesserung ihres Lebensstandards. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
12.28 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
auf nationaler Ebene eine von einem dezentralen Ansatz
ausgehende Politik für die Bewirtschaftung der
Bodenressourcen beschließen, wodurch den ländlichen
Organisationen eine gewisse Verantwortung übertragen
wird; |
| b) |
für die Dorfverwaltung und die
Bewirtschaftung der Weideflächen verantwortliche
ländliche Organisationen schaffen oder ausbauen; |
| c) |
lokale, nationale und sektorübergreifende
Mechanismen zur Bewältigung der aus der
Bodenbesitzstruktur - ausgedrückt in Landnutzung und
Eigentumsrechten - erwachsenden Konsequenzen für Umwelt
und Entwicklung schaffen und weiterentwickeln. Besondere
Berücksichtigung gebührt dem Schutz der Eigentumsrechte
der auf dem Lande lebenden Frauen und der Hirten- und
Nomadengemeinschaften; |
| d) |
Dorfverbände gründen oder erweitern, die sich
schwerpunktmäßig mit im gemeinsamen
weidewirtschaftlichen Interesse liegenden Aktivitäten
befassen (Erwerbsgartenbau, Weiterverarbeitung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Nutzvieh, Herdenhaltung
usw.); |
| e) |
das ländliche Kreditwesen fördern und den
Sparwillen auf dem Lande durch Einrichtung ländlicher
Bankensysteme aktivieren; |
| f) |
durch Beteiligung der örtlichen Bevölkerung eine
entsprechende Infrastruktur und lokale Produktions- und
Vermarktungskapazitäten aufbauen, um alternative
Existenzsicherungsmöglichkeiten und die Bekämpfung der
Armut zu unterstützen; |
| g) |
einen revolvierenden Fonds für die Kreditvergabe
an ländliche Unternehmer und örtliche Gruppen
einrichten, um so die Schaffung von Möglichkeiten der
kleinindustriellen Heimarbeit beziehungsweise
kleingewerblicher Betriebe und die Gewährung von
Krediten für landwirtschaftliche Produktionsmittel im
agropastoralen Bereich zu erleichtern. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
12.29 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
sozioökonomische Basisuntersuchungen durchführen, um
einen besseren Einblick in die in diesem Programmbereich
gegebene Situation zu gewinnen, insbesondere was die
Frage der Ressourcen sowie der Nutzungs- und
Pachtregelungen, traditioneller
Bodenbewirtschaftungsmethoden und spezifischer Merkmale
der verwendeten Produktionssysteme betrifft; |
| b) |
eine Bestandsaufnahme der natürlichen Ressourcen (Boden,
Wasser und Vegetation) und des Ausmaßes der
Ressourcenschädigung durchführen, wobei in erster Linie
auf das Wissen der örtlichen Bevölkerung
zurückgegriffen wird (zum Beispiel "rapid rural
appraisals**"); |
| c) |
Informationen über technische Leistungspakete
verbreiten, die an die jeweiligen sozialen, ökonomischen
und ökologischen Bedingungen angepaßt sind; |
| d) |
den Austausch und die gemeinsame Nutzung von
Informationen über die Entwicklung alternativer
Möglichkeiten der Existenzsicherung mit anderen
agroökologischen Regionen fördern. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
12.30 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen
zwischen den mit der Forschung in ariden und semiariden
Regionen befaßten Institutionen über
Verfahrenstechniken und Technologien zur Verbesserung der
Boden- und Arbeitsproduktivität sowie über dauerhafte
Produktionssysteme fördern; |
| b) |
die Durchführung der
von der Gemeinschaft der internationalen Organisationen
und nichtstaatlichen Organisationen finanzierten
Programme und Projekte zur Bekämpfung der Armut und zur
Förderung eines alternativen Systems der
Existenzsicherung koordinieren und harmonisieren. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
12.31 Das Konferenzsekretariat hat die
Kosten für diesen Programmbereich in den für
Kapitel 3 (Armutsbekämpfung) und für
Kapitel 14 (Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung)veranschlagten Kosten berücksichtigt.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
12.32 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
mit Unterstützung lokaler Forschungseinrichtungen
anwendungsorientierte Forschung im Bereich der
Landnutzung betreiben; |
| b) |
die regelmäßige nationale,
regionale und interregionale Kommunikation und den
regelmäßigen Austausch von Informationen und
Erfahrungen zwischen landwirtschaftlichen Beratern und
Forschern erleichtern; |
| c) |
die Einführung und den Gebrauch von Technologien
zur Schaffung alternativer Einkommensquellen
unterstützen und fördern. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
12.33 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Mitglieder ländlicher Organisationen entsprechendes
Fachwissen im Managementbereich vermitteln und Bauern,
die Viehhaltung integriert in den Ackerbau betreiben, mit
speziellen Techniken für den Gewässerschutz und die
Bodenerhaltung, für die Wassergewinnung, für die
Agroforstwirtschaft und für
Kleinstbewässerungsmaßnahmen vertraut machen; |
| b) |
landwirtschaftliche Berater in das partizipative Konzept
einer integrierten Bodenbewirtschaftung einführen. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
12.34 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen Mechanismen
entwickeln und aufrechterhalten, welche die Integration von
Strategien zur Armutsbekämpfung bei den Bewohnern der von der
Wüstenausbreitung bedrohten Gebiete in sektorale und nationale
Entwicklungspläne und -programme gewährleisten.
D. |
Aufstellung umfassender
Desertifikationsbekämpfungsprogramme und ihre Einbindung in
nationale Entwicklungspläne und die nationale
Umweltschutzplanung |
Handlungsgrundlage
12.35 In einer Reihe von
Entwicklungsländern, in denen ein zunehmendes Vordringen der
Wüsten zu beobachten ist, stellt die natürliche Ressourcenbasis
die wichtigste Lebensgrundlage dar, von der der gesamte
Entwicklungsprozeß abhängt. Die Wechselwirkung zwischen
Bodenressourcen und Gesellschaftssystem macht das Problem noch
komplexer, was bedeutet, daß für die Planung und
Bewirtschaftung der Bodenressourcen ein integriertes Konzept
benötigt wird. Aktionspläne zur Bekämpfung der Wüstenbildung
und der Dürren sollen auch die umwelt- und
entwicklungsspezifischen Managementaspekte mit einbeziehen, um so
mit dem Konzept integrierter nationaler Entwicklungspläne und
nationaler Umweltschutzaktionspläne übereinzustimmen.
12.36 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
| a) |
Ausbau der vorhandenen nationalen institutionellen
Kapazitäten zur Entwicklung angepaßter
Desertifikationsbekämpfungsprogramme und zur Integration
dieser Programme in die nationale Entwicklungsplanung; |
| b) |
Entwicklung strategischer Planungsrahmen für die
Erschließung, den Schutz und die Bewirtschaftung der
natürlichen Ressourcen in Trockengebieten und ihre
Integration in die nationale Entwicklungsplanung; dazu
gehören auch nationale Pläne zur
Desertifikationsbekämpfung und Umweltaktionspläne für
die am stärksten von der Wüstenausbreitung bedrohten
Länder; |
| c) |
Einleitung eines langfristigen Prozesses zur
Umsetzung und Überwachung der die Bewirtschaftung der
natürlichen Ressourcen betreffenden Strategien; |
| d) |
Ausbau der regionalen und internationalen
Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Wüstenbildung unter
anderem durch Einführung gesetzlicher und anderer
Instrumentarien. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
12.37 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
für die Desertifikationsbekämpfung zuständige
nationale und lokale Stellen innerhalb der Regierung und
der lokalen Exekutivgremien sowie kommunale
Komitees/Verbände der Landnutzer in allen betroffenen
ländlichen Gemeinden auf- oder ausbauen, um die
Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren von
der Basis (Bauern und Weidetierhalter) bis hin zu den
höheren Ebenen zu regeln; |
| b) |
nationale Aktionspläne
für die Desertifikationsbekämpfung aufstellen und
gegebenenfalls als festen Bestandteil in nationale
Entwicklungspläne und nationale Umweltaktionsprogramme
einbeziehen; |
| c) |
eine Politik umsetzen, die auf eine verbesserte
Landnutzung, eine angemessene Bewirtschaftung von
Gemeindeland, die Schaffung von Anreizen für Kleinbauern
und Weidetierhalter, eine stärkere Beteiligung der
Frauen und die Unterstützung privater Investitionen in
die Entwicklung von Trockengebieten ausgerichtet ist; |
| d) |
die Koordinierung zwischen den auf staatlicher und
kommunaler Ebene mit Wüstenbekämpfungsprogrammen
betrauten Ressorts und Institutionen zu gewährleisten. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
12.38 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen den
Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der betroffenen
Länder bei der Aufstellung nationaler Pläne und Programme unter
anderem durch verstärkte Vernetzung fördern.
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
12.39 Die einschlägigen internationalen
Organisationen, multilateralen Finanzierungsinstitutionen,
nichtstaatlichen Organisationen und bilateralen Organisationen
sollen ihre Zusammenarbeit bei der Unterstützung der
Ausarbeitung von Desertifikationsprogrammen und deren Integration
in nationale Planungsstrategien, bei der Einrichtung nationaler
Koordinierungsmechanismen und systematischer
Beobachtungsmechanismen und bei der regionalen und globalen
Vernetzung dieser Pläne und Mechanismen verstärken.
12.40 Die Generalversammlung soll auf
ihrer 47. Tagung ersucht werden, unter ihrer Schirmherrschaft
einen zwischenstaatlichen Verhandlungsausschuß einzurichten;
dieser soll ein internationales Übereinkommen zur Bekämpfung
der Desertifikation in den von schweren Dürre- und/oder
Desertifikationsproblemen heimgesuchten Ländern, insbesondere in
Afrika, ausarbeiten, das bis Juni 1994 fertiggestellt sein soll.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
12.41 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 180 Millionen Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 90 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
12.42 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
standortgerechte, verbesserte und nachhaltige
landwirtschaftliche und weidewirtschaftliche Techniken
entwickeln und einführen, die sozial- und
umweltverträglich und wirtschaftlich tragbar sind; |
| b) |
anwendungsorientierte Untersuchungen über die
Integration von Umwelt- und Entwicklungsmaßnahmen in
nationale Entwicklungspläne durchführen. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
12.43 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen in den betroffenen
Ländern unter Heranziehung der vorhandenen Massenmedien, der
Bildungsinfrastruktur sowie neugeschaffener oder ausgebauter
Beratungsdienste großangelegte und flächendeckende
Motivations- /Ausbildungskampagnen für die
Desertifikationsbekämpfung einleiten. Dadurch soll
sichergestellt werden, daß die Bevölkerung Zugang zu
Informationen über Wüstenbildung und Dürren und zu nationalen
Aktionsplänen zur Bekämpfung der Desertifikation hat.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
12.44 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen Mechanismen
schaffen und aufrechterhalten, um die Koordinierung zwischen den
sektoralen Ressorts und Institutionen einschließlich kommunaler
Institutionen und geeigneter nichtstaatlicher Organisationen bei
der Integration von Desertifikationsbekämpfungsprogrammen in
nationale Entwicklungspläne und nationale Umweltaktionspläne zu
gewährleisten.
E. |
Aufstellung umfassender Dürrevorsorge- und
Dürrehilfsprogramme einschließlich Selbsthilfemaßnahmen für
von Dürre bedrohte Gebiete und Erarbeitung von Programmen zur
Bewältigung des Umweltflüchtlingsproblems |
Handlungsgrundlage
12.45 In vielen Entwicklungsländern,
insbesondere in Afrika, sind Dürren unterschiedlichen
Häufigkeits- und Schweregrads ein regelmäßig wiederkehrendes
Phänomen. Neben den Verlusten an Menschenleben - etwa 3
Millionen Menschen starben Mitte der achtziger Jahre infolge der
Dürreperiode in den südlich der Sahara gelegenen Ländern
Afrikas - sind auch die volkswirtschaftlichen Kosten der
Dürrekatastrophen in Form von Produktionsverlusten,
zweckentfremdeten Produktionsmitteln und der Abzweigung von
Entwicklungsgeldern hoch.
12.46 Durch Einführung von
Frühwarnsystemen zur Vorhersage von Dürren wird es in Zukunft
möglich sein, Vorsorgemaßnahmen gegen Dürren zu ergreifen.
Integrierte Strategien auf der Ebene kleinbäuerlicher Betriebe
und der Wassereinzugsgebiete wie etwa alternative
Landbaumethoden, Bodenerhaltung und Gewässerschutz und die
Förderung von Methoden zur Wassergewinnung könnten die
Fähigkeit des Bodens, mit extremer Trockenheit fertig zu werden
und die Grundbedürfnisse zu decken, verbessern und damit die
Zahl der Umweltflüchtlinge und der erforderlichen Hilfsaktionen
bei Dürrekatastrophen erheblich verringern. Gleichzeitig sind
aber auch Vorsorgemaßnahmen für Hilfen in Zeiten akuten Mangels
erforderlich.
Ziele
12.47 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
| a) |
Entwicklung nationaler Strategien für eine kurz- und
langfristige Dürrevorsorge mit dem Ziel, die
Anfälligkeit der Produktionssysteme für Dürren zu
reduzieren; |
| b) |
Beschleunigung der Transfer von
Frühwarninformationen an Entscheidungsträger und
Landnutzer, um den betroffenen Ländern die Möglichkeit
zu geben, bei Dürren entsprechende
Interventionsstrategien zum Einsatz zu bringen; |
| c) |
Dürrehilfsprogramme und Möglichkeiten zur
Bewältigung des Umweltflüchtlingsproblems erarbeiten
und in die nationale und regionale Entwicklungsplanung
einbinden. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
12.48 In den dürrebedrohten Gebieten
sollen die Regierungen auf der entsprechenden Ebene mit
Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen
Organisationen
| a) |
Handlungsstrategien für den Fall einer
Nahrungsmittelverknappung im eigenen Land aufgrund von
Produktionsausfällen entwerfen. Diese Strategien sollten
sich auf Lagerung und Bevorratung, Importe, Häfen,
Lebensmittellager, Transport und Verteilung beziehen; |
| b) |
die nationalen und regionalen Kapazitäten im Bereich der
Agrometeorologie und für die Anbauplanung in
Notfallsituationen verbessern. Die Agrometeorologie
verknüpft die Häufigkeit, den Inhalt und den regionalen
Erfassungsbereich von Wettervorhersagen mit den Vorgaben
der Anbauplanung und der Anbauberatung; |
| c) |
ländliche Projekte zur Bereitstellung
kurzfristiger Beschäftigungsmöglichkeiten in
ländlichen Gebieten für dürregeschädigte Haushalte
planen. Der Verlust des Einkommens und des Rechts auf
Nahrungsmittelversorgung sind eine häufig vorkommende
Ursache von Not in Dürrezeiten. Ländliche
Beschäftigungsmöglichkeiten tragen zur Schaffung des
für den Kauf von Nahrungsmitteln für arme Haushalte
erforderlichen Einkommens bei; |
| d) |
sofern erforderlich, Vorsorgemaßnahmen für die
Nahrungs- und Futterverteilung und Wasserversorgung
treffen; |
| e) |
haushaltstechnische Mechanismen zur kurzfristigen
Bereitstellung von Mitteln für Dürrehilfen einrichten; |
| f) |
Sicherheitsvorkehrungen für die anfälligsten
Haushalte treffen. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
12.49 Die Regierungen der betroffenen
Länder sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung
der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Untersuchungen über saisonale Prognosen durchführen,
um die Vorsorgeplanung und die Hilfeleistung zu
verbessern und um in Dürrezeiten die Einleitung von
Vorbeugemaßnahmen auf der Ebene der kleinbäuerlichen
Betriebe wie etwa die Auswahl standortgerechter Sorten
und Anbaumethoden zu ermöglichen; |
| b) |
anwendungsorientierte Forschung zur Untersuchung von
Möglichkeiten der Reduzierung des Wasserverlusts aus dem
Boden und der Erhöhung der Wasseraufnahmefähigkeit der
Böden und von Methoden zur Wassergewinnung in
dürregefährdeten Gebieten betreiben; |
| c) |
nationale Frühwarnsysteme unter besonderer
Berücksichtigung der Bereiche Risikokartierung,
Fernerkundung, agrometeorologische Modellierung,
integrierte multidisziplinäre Ernteprognoseverfahren und
rechnergestützte Angebots-/Nachfrageanalysen für
Nahrungsmittel ausbauen. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
12.50 Die Regierungen auf der
entsprechenden Ebene und die von Dürre bedrohten Gemeinschaften
sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und
regionalen Organisationen:
| a) |
ein System von Reservekapazitäten in Form von
Lebensmittelvorräten, logistischer Unterstützung,
Personal und Finanzmitteln für eine rasche
internationale Hilfe bei dürrebedingten Notsituationen
schaffen; |
| b) |
agrohydrologische und agrometeorologische
Programme der Weltorganisation für Meteorologie (WMO),
das Programm von AGRHYMET (Regional Training Centre for
Agrometeorology and Operational Hydrology and their
Applications), Dürreüberwachungszentren und ACMAD
(African Centre of Meteorological Applications for
Development) sowie die Bemühungen der
Regionalorganisation CILSS und der IGADD unterstützen; |
| c) |
Programme der FAO und andere Programme zur
Errichtung von nationalen Frühwarnsystemen und
Hilfsprogrammen zur Ernährungssicherung unterstützen; |
| d) |
den von bestehenden regionalen Programmen
abgedeckten Bereich und die Aktivitäten der zuständigen
Organe und Organisationen der Vereinten Nationen wie etwa
des Welternährungsprogramms (WFP), des Amtes des
Koordinators der Vereinten Nationen für
Katastrophenhilfe (UNDRO) und des Büros der Vereinten
Nationen für die Sudan-Sahel-Region (UNSO) sowie
nichtstaatlicher Organisationen stärken und erweitern,
um die Folgen von Dürren und Katastrophen zu mildern. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
12.51 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 1,2 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 1,1 Milliarden Dollar, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
12.52 Die Regierungen auf der
entsprechenden Ebene und die von Dürre bedrohten Gemeinschaften
sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und
regionalen Organisationen:
| a) |
traditionelle Mechanismen zur Bewältigung des Hungers
als möglichen Weg für die Zuführung von Unterstützung
und Entwicklungshilfe nutzen; |
| b) |
das nationale, regionale und lokale interdisziplinäre
Forschungs- und Ausbildungspotential für dürrespezifische
Vorsorgestrategien stärken und ausbauen. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
12.53 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
die Unterweisung von Entscheidungsträgern und
Landnutzern in der wirksamen Nutzung der über
Frühwarnsysteme hereinkommenden Informationen fördern; |
| b) |
die Forschung und die vorhandenen nationalen
Ausbildungskapazitäten zur Bewertung der Auswirkungen
von Dürren verstärken und Methoden für die Vorhersage
von Dürren entwickeln. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
12.54 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Strukturen mit einer angemessenen personellen,
gerätetechnischen und finanziellen Ausstattung für die
Überwachung von Dürreparametern ausbauen und
aufrechterhalten, um auf regionaler, nationaler und
lokaler Ebene entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergreifen
zu können; |
| b) |
interministerielle Verbindungen und
Koordinierungsstellen für die Dürreüberwachung, für
Wirkungsanalysen und für die Verwaltung von
Dürrehilfsprogrammen schaffen. |
F. |
Unterstützung und Förderung der Beteiligung der
Bevölkerung und der Umwelterziehung mit den Schwerpunkten
Desertifikationsbekämpfung und Dürrefolgenbeseitigung |
Handlungsgrundlage
12.55 Die bisherigen Erkenntnisse über
Erfolge und Mißerfolge von Programmen und Projekten weisen
darauf hin, daß die Nachhaltigkeit von Maßnahmen zur
Bekämpfung der Wüstenausbreitung und zum Schutz vor Dürren nur
mit Unterstützung der Bevölkerung gewährleistet werden kann.
Dazu ist es aber notwendig, über das theoretische Leitbild der
Beteiligung der Bevölkerung hinauszugehen und sich auf die
Realisierung einer tatsächlichen aktiven Einbeziehung der
Menschen zu konzentrieren, die ihren Ursprung in der
Partnerschaftsidee hat. Dies bedeutet Aufgabenteilung und
gemeinsames Engagement aller Beteiligten. In diesem Kontext soll
der vorliegende Programmbereich als unverzichtbares
unterstützendes Element aller Maßnahmen zur Bekämpfung der
Desertifikation und der Dürren betrachtet werden.
Ziele
12.56 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
| a) |
Schaffung und Vertiefung des öffentlichen
Bewußtseins und der Wissensbasis über Wüstenbildung
und Dürren, auch durch Einbindung der Umwelterziehung in
die Lehrpläne von Grundschulen und weiterführenden
Schulen; |
| b) |
Schaffung und Förderung einer echten
Partnerschaft zwischen den Regierungsbehörden auf
nationaler und lokaler Ebene, anderen
Trägerorganisationen, nichtstaatlichen Organisationen
und den von Dürren und Wüstenausbreitung betroffenen
Landnutzern, wobei letzteren eine verantwortliche Rolle
innerhalb des Planungs- und Durchführungsprozesses zu
übertragen ist, damit sie vollen Nutzen aus
Entwicklungsprojekten ziehen können; |
| c) |
Gewährleistung, daß die Partner Verständnis für
die jeweiligen Bedürfnisse, Ziele und Ansichten des
anderen haben, indem eine Vielzahl von Möglichkeiten wie
etwa Ausbildung, öffentliche Bewußtseinsbildung und ein
offen geführter Dialog angeboten werden; |
| d) |
Unterstützung örtlicher Gemeinschaften in ihren
Bemühungen um die Bekämpfung der Wüstenausbreitung und
Heranziehung des Wissens und des Erfahrungsschatzes der
betroffenen Bevölkerungen, wobei die volle Mitwirkung
der Frauen und der eingeborenen Bevölkerung zu
gewährleisten ist. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
12.57 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
eine Politik unterstützen und Verwaltungsstrukturen
schaffen, die auf einen stärker dezentraleren
Entscheidungsprozeß und Vollzug ausgerichtet sind; |
| b) |
Strukturen für die Beratung und Beteiligung von
Landnutzern und für den Ausbau des an der Basis
vorhandenen Potentials zur Identifizierung und/oder
Beteiligung an der Identifizierung und Planung von
Maßnahmen schaffen und nutzen; |
| c) |
in Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinschaften
spezifische Programm-/Projektziele konkretisieren und
lokale Managementpläne unter Berücksichtigung von
Fortschrittskontrollen erarbeiten, wodurch gegebenenfalls
die Möglichkeit gegeben ist, die Projektkonzeption zu
ändern oder Managementverfahren zu ändern; |
| d) |
gesetzliche, institutionelle/organisatorische und
finanzielle Maßnahmen einführen, um die Beteiligung von
Landnutzern und den Zugang zu Bodenressourcen zu
gewährleisten; |
| e) |
günstige Voraussetzungen für die Erbringung von
Dienstleistungen wie etwa Kreditangebote und
Absatzmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung
schaffen und/oder erweitern; |
| f) |
Ausbildungsprogramme erarbeiten, um das
Bildungsniveau und die Beteiligung der Bevölkerung,
insbesondere der Frauen und der eingeborenen
Bevölkerungsgruppen, unter anderem durch
Alphabetisierung und berufliche Qualifizierung zu heben
beziehungsweise zu verstärken; |
| g) |
ein ländliches Bankenwesen schaffen, um der
ländlichen Bevölkerung, insbesondere Frauen und
eingeborenen Bevölkerungsgruppen, bessere
Zugangsmöglichkeiten zu Krediten zu verschaffen und die
Sparbereitschaft auf dem Lande zu fördern; |
| h) |
geeignete politische Maßnahmen ergreifen, um die
private und öffentliche Investitionstätigkeit
anzukurbeln. |
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
12.58 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Informationen,
fachliche Qualifikationen und Know-how auf allen Ebenen
über Möglichkeiten der Organisation und Förderung der
Beteiligung der Bevölkerung prüfen, erschließen und
verbreiten; |
| b) |
die Heranbildung technologischen
Know-hows vorantreiben, wobei der Schwerpunkt auf
angepaßten und intermediären Technologien liegen soll; |
| c) |
die Ergebnisse anwendungsorientierter Forschung
über Wasser- und Bodenfragen, angepaßte Arten,
Agrartechniken und technologisches Know-how weitergeben. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung |
12.59 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
Programme zur Unterstützung regionaler Organisationen
wie etwa CILSS, IGADD, SADCC und der Union Maghreb Arab
und anderer zwischenstaatlicher Organisationen in Afrika
und in anderen Teilen der Welt entwickeln,
Informationsprogramme ausbauen und die Beteiligung
nichtstaatlicher Organisationen gemeinsam mit der
ländlichen Bevölkerung verstärken; |
| b) |
Mechanismen zur Erleichterung der Zusammenarbeit im
Technologiebereich schaffen und eine solche
Zusammenarbeit als Bestandteil aller ausländischen
Unterstützungsleistungen und Aktivitäten im
Zusammenhang mit Projekten der Technischen Hilfe im
öffentlichen und privaten Sektor fördern; |
| c) |
die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Handlungsträgern von Umwelt- und Entwicklungsprogrammen
fördern; |
| d) |
die Bildung repräsentativer
Organisationsstrukturen zur Förderung und
Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit zwischen den
Organisationen unterstützen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
12.60 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 1 Milliarde Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 500 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
12.61 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen die Erschließung
des vorhandenen lokalen Wissens und den Technologietransfer
fördern.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
12.62 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
| a) |
im öffentlichen Erziehungswesen tätige Institutionen
unterstützen und/oder stärken, darunter auch die
örtlichen Medien, Schulen und Bürgergruppen; |
| b) |
das Bildungsniveau des öffentlichen Schulwesens heben. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
12.63 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen Mitglieder
ländlicher kommunaler Organisationen unterstützen und ausbilden
und die Zahl der auf lokaler Ebene tätigen Berater erhöhen.
|