Kapitel 10
Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung
der Bodenressourcen
Einführung
10.1 Land wird im Hinlick auf Topographie
und räumliche Ausdehnung gewöhnlich als physische Einheit
definiert. Eine mehr integrative Sichtweite schließt darin auch
natürliche Ressourcen wie Böden einschließlich Bodenschätze,
Wasser sowie Flora und Fauna (Biota) ein. Diese einzelnen
Komponenten sind in Ökosystemen organisiert, die eine Vielzahl
an Leistungen liefern, die wesentlich für die Bewahrung der
Unversehrtheit lebenserhaltender Systeme und für die
Produktivität der Umwelt sind. Bei der Nutzung der
Bodenressourcen versucht man, sich diese Eigenschaften zunutze zu
machen. Land ist eine begrenzte Ressource, während die
dazugehörigen natürlichen Ressourcen im Zeitablauf und je nach
Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen Veränderungen unterworfen
sind. Aufgrund der immer massiveren Inanspruchnahme durch den
Menschen und der Ausdehnung der wirtschaftlichen Aktivität sind
Bodenressourcen einem zunehmendem Druck ausgesetzt, der zu
Konkurrenzsituationen und Nutzungskonflikten und einer
suboptimalen Nutzung der Flächen und Bodenressourcen führt.
Wenn die Nutzungsansprüche des Menschen in Zukunft in
nachhaltiger Weise erfüllt werden sollen, muß für diese
Nutzungskonflikte schon heute eine Lösung gefunden und eine
wirksamere und schonendere Nutzung des Bodens und seiner
natürlichen Ressourcen angestrebt werden. Eine integrierte Raum-
und Flächennutzungsplanung und Bodenwirtschaft bietet eine
geradezu ideale Möglichkeit, dies zu erreichen. Durch eine
integrierte Überprüfung aller Flächennutzungen ist die
Möglichkeit gegeben, divergierende Nutzungsansprüche auf ein
Minimum zu reduzieren, ein möglichst hohes Maß an gegenseitiger
Abstimmung zu erreichen und die soziale und wirtschaftliche
Entwicklung mit dem Schutz und der Gesunderhaltung der Umwelt zu
verknüpfen, um so zur Verwirklichung der Ziele einer
nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die wesentlichen Elemente
des integrierten Ansatzes kommen in der Koordinierung der mit den
verschiedenen Aspekten der Bodennutzung und der Bodenressourcen
befaßten sektoralen Planungs- und Managementaufgaben zum
Ausdruck.
10.2 Das vorliegende Kapitel umfaßt als
Programmbereich ein integriertes Konzept für die Planung und
Bewirtschaftung der Bodenressourcen, das auf die Neuordnung und -
falls notwendig - auf einen begrenzten Ausbau von
Entscheidungsstrukturen ausgerichtet und dabei vorhandene
bodenwirtschaftlicher Konzepte, Planungs- und
Bewirtschaftungsverfahren und -methoden, die bei der
Verwirklichung eines solchen integrierten Konzepts von Nutzen
sein können, berücksichtigt. Dabei wird nicht auf die
operationalen Aspekte der Planung und des Managements
eingegangen, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in Verbindung mit
den jeweils relevanten sektoralen Programmen behandelt werden. Da
sich das Programm mit einem wichtigen sektorübergreifenden
Aspekt der Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Entwicklung
befaßt, steht es mit einer Reihe anderer Programme, die sich
direkt mit dieser Frage beschäftigen in engem Zusammenhang.
Programmbereiche
Integriertes Konzept für die Planung und Bewirtschaftung der
Bodenressourcen
Handlungsgrundlage
10.3 Bodenressourcen werden für viele
unterschiedliche Zwecke genutzt, die sich gegenseitig
beeinflussen und möglicherweise miteinander konkurrieren; daher
ist es wünschenswert, wenn alle Nutzungen in integrierter Weise
geplant und gesteuert werden. Die Integration soll auf zwei
Ebenen stattfinden, wobei auf der einen Ebene alle ökologischen,
sozialen und wirtschaftlichen Faktoren (wozu beispielsweise auch
die von den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und der
Gesellschaft ausgehenden Wirkungen auf die Umwelt und die
natürlichen Ressourcen gehören) und auf der anderen alle
umwelt- und ressourcenbezogenen Komponenten (d.h. Luft, Wasser,
Flora und Fauna, Boden, geologische und natürliche Ressourcen)
berücksichtigt werden. Eine integrierte Betrachtung ermöglicht
angemessene Optionen und gegenseitige Abstimmungen und bietet
dadurch maximale Chancen für eine nachhaltige Produktivität und
Nutzung. Möglichkeiten für eine Zuweisung des Bodens für
unterschiedliche Nutzungen ergeben sich in Verbindung mit großen
Siedlungs- oder Entwicklungsprojekten oder in abgestufter Form,
wenn Land zum Verkauf angeboten wird. Daraus resultieren wiederum
Möglichkeiten, traditionelle Formen nachhaltiger
Bodenbewirtschaftung aufrechtzuerhalten oder einen Schutzstatus
zur Erhaltung der biologischen Vielfalt oder besonders wichtiger
ökologischer Leistungen zu verleihen.
10.4 Dabei bietet sich die Möglichkeit an,
verschiedene Techniken, Strukturen und Prozesse zu kombinieren,
um einen integrierten Ansatz zu ermöglichen. Diese sind eine
unentbehrliche Grundlage für den Planungs- und Managementprozeß
und für die Entwicklung spezieller Aktionsprogramme auf
nationaler und lokaler Ebene, für Ökosysteme oder einzelne
Standorte. Viele Elemente dieses Ansatzes sind bereits vorhanden,
müssen aber umfassender eingesetzt, weiterentwickelt und
ausgebaut werden. Der vorliegende Programmbereich ist in erster
Linie auf die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen für
eine Koordinierung der Entscheidungsfindung ausgerichtet; die
inhaltliche Bedeutung und die operationalen Funktionen sind daher
an dieser Stelle nicht einbezogen worden, sondern werden in den
entsprechenden sektoralen Programmen der Agenda 21 behandelt.
Ziele
10.5 Gesamtziel ist die Erleichterung der
Zuweisung von Flächen für Nutzungsformen, die den
größtmöglichen nachhaltigen Nutzen gewährleisten, und die
Förderung des Umstiegs auf eine nachhaltige und integrierte
Bewirtschaftung der Bodenressourcen. Dabei sollen ökologische,
soziale und wirtschaftliche Aspekte mit berücksichtigt werden.
Schutzgebiete, private Bodenbesitzrechte, die Rechte der
eingeborenen Völker und ihrer Gemeinschaften sowie anderer
örtlicher Gemeinschaften und auch die Rolle der Frau in der
Landwirtschaft sowie die ländliche Entwicklung sollen neben
anderen Fragen einbezogen werden. Genauer ausgedrückt lauten die
Ziele wie folgt:
| a) |
spätestens bis 1996: Prüfung und Erarbeitung einer
Bodenpolitik, die eine optimale Nutzung des Bodens und
eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen
gewährleistet; |
| b) |
spätestens bis 2000: Verbesserung
und Ausbau von Planungs-, Management- und
Evaluierungssystemen für Flächen und Bodenressourcen; |
| c) |
spätestens bis 1998: Ausbau von Institutionen und
Koordinierungsstrukturen für Flächen und
Bodenressourcen; |
| d) |
spätestens bis 1996: Schaffung von Mechanismen zur
Förderung der aktiven Mitwirkung und Beteiligung aller
Betroffenen - insbesondere Gemeinschaften und
Einzelpersonen auf lokaler Ebene - an der
Entscheidungsfindung in den Bereichen Bodennutzung und
Bodenwirtschaft. |
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements
Entwicklung unterstützender bodenpolitischer Strategien und
Instrumentarien |
10.6 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler und
internationaler Organisationen sicherstellen, daß durch eine
entsprechende Bodenpolitik und ein bodenpolitisches
Instrumentarium eine optimale Flächennutzung und eine
nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen erreicht wird.
Besondere Beachtung gebührt dabei der Rolle landwirtschaftlich
genutzter Flächen. Zu diesem Zweck sollen sie
| a) |
die Grundlage für eine integrierte
bodenwirtschaftliche Zielbildung und Zielformulierung auf
nationaler, regionaler und lokaler Ebene schaffen, die
auch ökologische, soziale, demographische und
wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt; |
| b) |
Handlungskonzepte entwickeln, die eine nachhaltige
Flächennutzung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen
unterstützen und den vorhandenen Bestand an
Bodenressourcen, demographische Aspekte und die
Interessen der örtlichen Bevölkerung berücksichtigen; |
| c) |
den ordnungspolitischen Rahmen einschließlich
Gesetzen, Rechtsverordnungen und Vollzugsverfahren
überprüfen, um herauszufinden, welche Verbesserungen
zur Unterstützung einer nachhaltigen Flächennutzung und
Bewirtschaftung der Bodenressourcen und zur
Einschränkung der Überführung produktiver
Ackerflächen in andere Nutzungsformen erforderlich sind; |
| d) |
wirtschaftspolitische Instrumentarien einsetzen und
institutionelle Mechanismen und Anreize schaffen, um eine
optimale Flächennutzung und eine nachhaltige
Bewirtschaftung der Bodenressourcen zu unterstützen; |
| e) |
das Prinzip der Verlagerung der politischen
Entscheidungsfindung auf die unterste Ebene der
öffentlichen Verwaltung im Sinne eines wirksamen
Handelns und eines auf kommunaler Ebene ansetzenden
Konzepts fördern. |
Ausbau von Planungs- und Managementsystemen
10.7 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler und
internationaler Organisationen Planungs- und Managementsysteme
überprüfen und gegebenenfalls verbessern, um die Einführung
eines integriertes Ansatzes zu unterstützen. Zu diesem Zweck
sollen sie
| a) |
Planungs- und Managementsysteme einführen, die eine
bessere Integration von Umweltkomponenten wie etwa der
Luft, des Wassers, des Bodens und anderer natürlicher
Ressourcen ermöglichen, wofür die
landschaftsökologische Planung (LANDEP) oder andere
beispielsweise auf einzelne Ökosysteme oder
Einzugsgebiete bezogene Ansätze herangezogen werden; |
| b) |
strategische Strukturen einführen, die eine Integration
von Entwicklungs- und Umweltzielen ermöglichen; als
Beispiele sind Systeme der nachhaltigen Sicherung der
Lebensgrundlagen, die ländliche Entwicklung, die
Weltstrategie zur Erhaltung der Natur/Caring for the
Earth, der basisorientierte Umweltschutz (primary
environmental care - PEC) und andere zu nennen; |
| c) |
eine Rahmenstruktur für die Flächennutzungs- und
Raumplanung schaffen, innerhalb derer fachspezifische und
detailliertere sektorale Pläne (beispielsweise für
Schutzgebiete, die Landwirtschaft, Wälder, Wohn- und
Siedlungsbereiche, die ländliche Entwicklung)
ausgearbeitet werden können; des weiteren sollen sie
sektorübergreifende Beratungsgremien einrichten, um die
Projektplanung und Projektdurchführung zu
rationalisieren; |
| d) |
Managementsysteme für Bodenressourcen und
natürliche Ressourcen durch Einbeziehung angepaßter
traditioneller und indigener Methoden unterstützen; als
Beispiele dafür sind die Weidewirtschaft, die
Hima-Gebiete (traditionelle islamische
Landschaftsschutzgebiete) und die Terassenkultur zu
nennen; |
| e) |
innovative und flexible
Programmfinanzierungskonzepte prüfen und gegebenenfalls
zur Durchführung bringen; |
| f) |
detaillierte Bodenleistungsinventare als
Orientierungshilfe für eine nachhaltige Zuweisung,
Bewirtschaftung und Nutzung der Bodenressourcen auf
staatlicher und kommunaler Ebene anlegen. |
Förderung der Anwendung geeigneter Planungs- und
Management-Instrumentarien
10.8 Die Regierungen sollen sich auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung nationaler und
internationaler Organisationen für die Verbesserung, die
Weiterentwicklung und den umfassenden Gebrauch von Planungs- und
Management-Instrumentarien einsetzen, die einen integrierten und
nachhaltigen Ansatz für Flächen und Bodenressourcen
ermöglichen. Zu diesem Zweck sollen sie
| a) |
verbesserte Systeme zur Auswertung und integrierten
Analyse von Daten über Flächennutzung und
Bodenressourcen einführen; |
| b) |
Techniken und Verfahren
zur Bewertung der ökologischen, sozialen und
wirtschaftlichen Folgen, der Risiken, der Kosten und des
Nutzens spezifischer Aktionen systematisch einsetzen; |
| c) |
Möglichkeiten der Einbeziehung der Boden- und
Ökosystemfunktionen sowie der Wertleistungen der
Bodenressourcen in die volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung analysieren und testen. |
Bewußtseinsbildende Maßnahmen
10.9 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen
Institutionen und Interessengruppen und mit Unterstützung
regionaler und internationaler Organisationen
bewußtseinsbildende Maßnahmen durchführen, um der Bevölkerung
die Bedeutung einer integrierten Flächen- und
Bodenressourcenbewirtschaftung und die dem Einzelnen und den
gesellschaftlichen Gruppen dabei zufallende Rolle vor Augen zu
führen und verständlich zu machen. Parallel dazu sollen
entsprechende Mittel bereitgestellt werden, um optimierte
Methoden der Flächennutzung und der nachhaltigen Bewirtschaftung
einzuführen.
Förderung der Beteiligung der Öffentlichkeit
10.10 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen
Organisationen und mit Unterstützung regionaler und
internationaler Organisationen innovative Verfahren, Programme,
Projekte und Dienstleistungen einführen, die eine aktive
Beteiligung aller Betroffenen am Entscheidungs- und
Vollzugsprozeß ermöglichen und unterstützen, insbesondere der
Gruppen, die bisher häufig ausgeschlossen wurden, wie etwa
Frauen, Jugendliche, indigene Bevölkerungsgruppen und ihre
Gemeinschaften sowie sonstige örtliche Gemeinschaften.
| (b) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
Ausbau der Informationssysteme |
10.11 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen
Organisationen und dem privaten Sektor und mit Unterstützung
regionaler und internationaler Organisationen die
Informationssysteme ausbauen, die für die Entscheidungsfindung
und die Evaluierung künftiger Änderungen der Flächennutzung
und der Bodenwirtschaft benötigt werden. Sowohl die Bedürfnisse
des Mannes als auch der Frau sollen berücksichtigt werden. Zu
diesem Zweck sollen sie
| a) |
Informations-, Monitoring- und Bewertungssysteme für
Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialdaten mit
Bodenressourcenbezug auf globaler, regionaler, nationaler
und lokaler Ebene und für die Bodentauglichkeit sowie
für Flächennutzungs- und Bewirtschaftungsformen
ausbauen; |
| b) |
die Koordinierung zwischen vorhandenen
sektoralen Datensystemen über Flächen und
Bodenressourcen und die nationale Datenerfassungs- und
Analysekapazität verstärken; |
| c) |
allen Teilen der Bevölkerung, insbesondere
örtlichen Gemeinschaften und Frauen, die erforderlichen
Fachinformationen auf Basis vorhandener Informationen
für Flächennutzungs- und Bewirtschaftungsfragen in
leicht zugänglicher Form zur Verfügung stellen; |
| d) |
kostengünstige, von den Kommunen verwaltete
Systeme zur Erfassung von Vergleichsinformationen über
den Status und die sich vollziehenden
Veränderungsprozesse bei den Bodenressourcen
einschließlich Nutzböden, Waldflächen, Tier- und
Pflanzenwelt, Klima und anderer Faktoren unterstützen. |
| (c) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung Schaffung eines regionalen Mechanismus |
10.12 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler und
internationaler Organisationen die regionale Zusammenarbeit und
den Austausch von Informationen über Bodenressourcen ausbauen.
Zu diesem Zweck sollen sie
| a) |
regionale bodenwirtschaftliche Konzepte zur
Unterstützung von Programmen im Bereich Flächennutzung
und Raumplanung untersuchen und erarbeiten; |
| b) |
die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und räumlichen
Plänen in den Ländern der Region vorantreiben; |
| c) |
Informationssysteme entwickeln und die Ausbildung
fördern; |
| d) |
im Rahmen von Verbundnetzen und mit anderen
geeigneten Mitteln Informationen über die Erfahrungen
austauschen, die im Verlauf und als Ergebnis der
integrierten und partizipativen Planung und
Bewirtschaftung der Bodenressourcen auf nationaler und
lokaler Ebene gesammelt worden sind. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
10.13 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel
Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über das
Bodenressourcensystem
|
10.14 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen und
internationalen Wissenschaftlern und mit Unterstützung
geeigneter nationaler und internationaler Organisationen auf die
örtlichen Bedingungen zugeschnittene Forschungsaktivitäten zur
Untersuchung des Bodenressourcensystems und der Auswirkungen auf
nachhaltige Entwicklungs- und Bewirtschaftungsformen
unterstützen. Vorrang gebührt dabei, sofern zweckmäßig,
| a) |
der Bewertung der Nutzungseignung des Bodenpotentials
und der Ökosystemfunktionen; |
| b) |
ökosystemaren
Interaktionen und Interaktionen zwischen Bodenressourcen
und Gesellschafts-, Wirtschafts- und Ökosystemen; |
| c) |
der Erarbeitung von Indikatoren für die
Nachhaltigkeit der Bodenressourcen unter
Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer, sozialer,
demographischer, kultureller und politischer Faktoren. |
Überprüfung von Forschungsergebnissen im Rahmen von
Pilotprojekten
10.15 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen und
internationalen Wissenschaftlern und mit Unterstützung
einschlägiger internationaler Organisationen im Rahmen von
Pilotprojekten die Eignung optimierter Ansätze für eine
integrierte Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen
einschließlich technischer, gesellschaftlicher und
institutioneller Faktoren untersuchen und prüfen.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen
Ressourcen
Verbesserung der Aus- und Fortbildung
|
10.16 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Kommunalbehörden, nichtstaatlichen Organisationen und
internationalen Institutionen die Entwicklung der menschlichen
Ressourcen fördern, das für eine nachhaltige Planung und
Bewirtschaftung der Flächen und Bodenressourcen benötigt wird.
Dies soll in Form von Anreizen für örtliche Initiativen und
durch Erweiterung der lokalen Managementfähigkeiten,
insbesondere bei Frauen, geschehen, und zwar
| a) |
durch Bevorzugung fachübergreifender und integrierter
Ansätze in den Lehrplänen der Schulen und in der
technischen, fachbezogenen und universitären Ausbildung; |
| b) |
durch Unterweisung aller betroffenen Sektoren im
integrierten und nachhaltigen Umgang mit den
Bodenressourcen; |
| c) |
durch Unterweisung von Gemeinschaften,
entsprechenden Beratungsdiensten, auf kommunaler Ebene
tätigen Gruppen und nichtstaatlichen Organisationen in
Bodenbewirtschaftungsmethoden und -konzepten, die
andernorts bereits mit Erfolg eingesetzt worden sind. |
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
10.17 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit anderen Regierungen
und mit Unterstützung einschlägiger internationaler
Organisationen gezielte und aufeinander abgestimmte Bildungs- und
Ausbildungsmaßnahmen sowie den Transfer von Techniken und
Technologien fördern, welche die verschiedenen Aspekte des
nachhaltigen Planungs- und Bewirtschaftungsprozesses auf
staatlicher, Gliedstaat-/Provinz- und kommunaler Ebene
unterstützen.
Stärkung der Institutionen
10.18 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung geeigneter
internationaler Organisationen
| a) |
das Mandat der mit Flächen und Bodenressourcen
befaßten Institutionen überprüfen und gegebenenfalls
dahingehend revidieren, daß die fachübergreifende
Integration ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher
Aspekte ausdrücklich berücksichtigt wird; |
| b) |
die Koordinierungsmechanismen zwischen den mit
Flächennutzung und Bodenressourcen befaßten
Institutionen stärken, um die Integration sektoraler
Anliegen und Strategien zu erleichtern; |
| c) |
die kommunale Entscheidungskapazität stärken und
die Koordinierung auf den übergeordneten Ebenen
verbessern. |
|