Kapitel 7
Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
Einführung
7.1 Das Konsumverhalten in den großen
Städten der Industrieländer belastet das globale Ökosystem
stark, während Städte und Gemeinden in den Entwicklungsländern
allein schon zur Bewältigung der drängendsten wirtschaftlichen
und sozialen Probleme mehr Rohstoffe, Energie und wirtschaftliche
Entwicklung brauchen. In vielen Teilen der Erde, vor allem in den
Entwicklungsländern, verschlechtern sich die Lebensbedingungen
in den Siedlungen in erster Linie aufgrund der geringen
Investitionstätigkeit in diesem Sektor, deren Ursache die
allgemeinen Finanzierungsengpässe dieser Länder sind. In
Ländern mit niedrigem Einkommen, für die neuere Daten zur
Verfügung stehen, entfallen im Durchschnitt nur 5,6 Prozent der
Ausgaben der Zentralregierung auf den Wohnungsbau,
Gemeinschaftseinrichtungen, die soziale Sicherheit und die
Wohlfahrt1). Die Aufwendungen
internationaler Hilfsorganisationen und
Finanzierungsinstitutionen sind ebenfalls niedrig. So floß zum
Beispiel 1988 lediglich 1 Prozent der durch Zuschüsse
finanzierten Aufwendungen der Einrichtungen der Vereinten
Nationen in Siedlungsvorhaben2),
während 1991 die Kredite der Weltbank und der Internationalen
Entwicklungsorganisation (IDA) für die Stadtentwicklung sowie
Trinkwasserversorgung und Kanalisation 5,5 beziehungsweise 5,4
Prozent ihrer gesamten Kreditgewährung ausmachten.3)
7.2 Auf der anderen Seite ist aus den
vorhandenen Daten zu ersehen, daß Vorhaben der technischen
Zusammenarbeit im Siedlungsbereich beträchtliche
Folgeinvestitionen des öffentlichen und privaten Sektors nach
sich ziehen. So erbrachte beispielsweise jeder Dollar der vom
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) 1988 für den
Siedlungsbau geleisteten Technischen Hilfe eine
Anschlußinvestition in Höhe von 122 Dollar, die höchste
Folgeinvestition aller Förderbereiche des
UNDP.4)
7.3 Auf dieses Fundament stützt sich das
für den wohnungs- und siedlungspolitischen Bereich empfohlene
Förderkonzept des "enabling approach"*. Ausländische
Hilfe soll dazu beitragen, im eigenen Land die erforderlichen
Ressourcen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
aller Menschen, darunter auch der steigenden Zahl von
Arbeitslosen - der Gruppe ohne eigenes Einkommen - bis zum Jahr
2000 und darüber hinaus zu mobilisieren. Gleichzeitig sollen die
Umweltfolgen der städtischen Entwicklung erkannt und von allen
Ländern in integrativer Weise angegangen werden, wobei den
Bedürfnissen der städtischen und ländlichen Armutsgruppen, der
Arbeitslosen und der wachsenden Zahl von Menschen ohne jedes
Einkommen, hohe Priorität einzuräumen ist.
Siedlungspolitisches Ziel
7.4 Oberstes Ziel der Siedlungspolitik ist
die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen
und der Umweltqualität in städtischen und ländlichen
Siedlungen sowie in der Lebens- und Arbeitswelt aller Menschen,
insbesondere der städtischen und ländlichen Armutsgruppen.
Grundlage solcher Verbesserungen sollen Maßnahmen im Rahmen der
technischen Zusammenarbeit, Partnerschaften zwischen dem
öffentlichen, dem privaten und dem kommunalen Sektor und die
Beteiligung von Bürgergruppen und spezifischer
Interessengemeinschaften, wie etwa der Frauen, der indigenen
Bevölkerung, älterer Menschen und Behinderter am
Entscheidungsprozeß sein. Diese Grundprinzipien sollen fester
Bestandteil der nationalen Siedlungsstrategien sein. Bei der
Entwicklung dieser Strategien müssen die einzelnen Länder,
ausgehend von den nationalen Plänen und Zieleen und unter
Berücksichtigung der gesellschaftlichen und kulturellen
Rahmenbedingungen, in den acht Programmbereichen Prioritäten
setzen, die im vorliegenden Kapitel aufgeführt sind. Darüber
hinaus sollen die Länder entsprechende Vorkehrungen treffen, um
die Wirkung ihrer Strategien auf soziale Randgruppen und Gruppen
ohne Bürgerrechte - unter besonderer Berücksichtigung der
Bedürfnisse der Frauen - überwachen zu können.
7.5 Die in diesem Kapital enthaltenen Programmbereiche lauten
wie folgt:
| a) |
angemessene Unterkunft für alle; |
| b) |
Verbesserung des Siedlungswesens; |
| c) |
Förderung einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung und
Flächenwirtschaft; |
| d) |
Förderung einer integrierten Umweltschutz-Infrastruktur
zur Bereitstellung von Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung,
Kanalisation und Abfallentsorgung; |
| e) |
Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und
Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden; |
| f) |
Förderung der Siedlungsplanung und Siedlungspolitik in
von Naturkatastrophen bedrohten Gebieten; |
| g) |
Förderung eines umweltverträglichen Bauens; |
| h) |
Förderung der Entwicklung der menschlichen
Ressourcen und der Aufbau der Kapazitäten im Wohn- und
Siedlungswesen. |
Programmbereiche
A. |
Schaffung angemessener Unterkunft für alle |
Handlungsgrundlage
7.6 Die Verfügbarkeit einer gesunden und
sicheren Wohnung ist von entscheidender Bedeutung für das
körperliche und seelische Wohlbefinden und das soziale und
wirtschaftliche Wohlergehen der Menschen und soll elementarer
Bestandteil des nationalen und internationalen Handelns sein. Das
Recht auf geeigneten Wohnraum als Grundrecht des Menschen ist in
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem
Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte festgeschrieben. Ungeachtet dessen haben
Schätzungen zufolge zur Zeit mindestens eine Milliarde Menschen
keinen Zugang zu einer sicheren und gesunden Wohnung, und diese
Zahl wird sich bis zum Ende des Jahrhunderts und danach
dramatisch erhöhen, wenn keine entsprechenden Gegenmaßnahmen
ergriffen werden.
7.7 Ein wichtiges globales Programm, das
sich mit diesem Problem befaßt, ist die von der
Generalversammlung im Dezember 1988 verabschiedete Internationale
Siedlungsstrategie bis zum Jahr 2000 (Global Strategy for Shelter
to the Year 2000 - UNO-Resolution 43/181, Anhang). Auch wenn
diese Strategie überall in der Welt Zustimmung gefunden hat, ist
eine viel umfangreichere politische und finanzielle
Unterstützung notwendig, wenn das darin enthaltene Ziel der
Schaffung angemessener Unterkunft für alle bis zum Ende dieses
Jahrhunderts und darüber hinaus auch tatsächlich verwirklicht
werden soll.
Ziele
7.8 Als Ziel wird die Schaffung angemessener
Unterkunft für die rapide wachsende Bevölkerung und für die
gegenwärtig unterprivilegierten städtischen und ländlichen
Armutsgruppen angestrebt, diese soll im Rahmen eines auf dem
"enabling approach" aufbauenden Förderkonzepts zur
Errichtung und zum Ausbau umweltverträglichen Wohnraums
erfolgen.
Maßnahmen
7.9 Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:
| a) |
Als ersten Schritt zur Verwirklichung des Ziels der
Schaffung angemessener Wohnraumes für alle sollen alle
Länder Sofortmaßnahmen zum Bau von Wohnungen für ihre
obdachlosen Armen einleiten, während die internationale
Staatengemeinschaft und die internationalen
Finanzierungsinstitutionen Schritte zur Unterstützung
der Entwicklungsländer bei deren Bemühungen um die
Versorgung der Armen mit Wohnungen ergreifen sollen; |
| b) |
alle Länder sollen eigene Siedlungsstrategien
beschließen und/oder bereits vorhandene ausbauen, die in
ihren Zielsetzungen soweit angebracht den Grundsätzen
und Empfehlungen der Internationalen Siedlungsstrategie
bis zum Jahr 2000 Rechnung tragen. Die Bürger sollen
durch Gesetz gegen eine unrechtmäßige Vertreibung aus
ihrer Wohnung oder von ihrem Land geschützt werden; |
| c) |
alle Länder sollen, soweit angemessen, die
Bemühungen um die Versorgung der städtischen und
ländlichen Armutsgruppen, der Arbeitslosen und der
Menschen ohne geregeltes Einkommen durch Verabschiedung
neuer und/oder Anpassung vorhandener Gesetze und
sonstiger Rechtsvorschriften, die ihnen bessere
Zugangsmöglichkeiten zu eigenem Grund und Boden, zu
Finanzmitteln und preiswerten Baumaterialien verschaffen,
sowie durch eine beschleunigte Legalisierung der
Besitzverhältnisse und die Sanierung spontaner
Ansiedlungen und städtischer Elendsviertel als
zweckgemäße Maßnahme und pragmatischen Ansatz zur
Lösung des Wohnungsmangels in den Städten
unterstützen; |
| d) |
alle Länder sollen gegebenenfalls die Versorgung
städtischer und ländlicher Armutsgruppen mit Wohnungen
durch Wohnungsbau- und Finanzierungsprogramme und neue
innovative, an deren Lebensumstände angepaßte
Mechanismen verbessern; |
| e) |
alle Länder sollen auf gesamtstaatlicher,
Länder-/Provinz- und kommunaler Ebene durch
Partnerschaften zwischen dem privaten, dem öffentlichen
und dem kommunalen Bereich und mit Unterstützung der auf
kommunaler Ebene tätigen Organisationen
umweltverträgliche Siedlungsstrategien unterstützen und
entwickeln; |
| f) |
Alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer,
sollen gegebenenfalls Programme zur Reduzierung der
Auswirkungen der Landflucht durch Verbesserung der
Lebensbedingungen auf dem Lande ausarbeiten und
durchführen; |
| g) |
alle Länder sollen gegebenenfalls Neu- bzw.
Umsiedlungsprogramme entwickeln und durchführen, welche
die spezifischen Probleme von Zwangsumgesiedelten in
ihren jeweiligen Ländern berücksichtigen; |
| h) |
alle Länder sollen gegebenenfalls die Umsetzung
ihrer nationalen Siedlungsstrategien unter anderem durch
Anwendung der von der Kommission für menschliche
Siedlungen verabschiedeten Leitlinien und der vom Zentrum
der Vereinten Nationen für das Wohn- und Siedlungswesen
(Habitat) und der Weltbank gemeinsam für den
Siedlungsbereich festgelegten Leistungsindikatoren
dokumentieren und überwachen; |
| i) |
zur Unterstützung der Umsetzung der nationalen
Siedlungsstrategien der Entwicklungsländer sollen sowohl
die bilaterale wie auch die multilaterale Zusammenarbeit
intensiviert werden; |
| j) |
wie in der Internationalen Siedlungsstrategie bis
zum Jahr 2000 gefordert, sollen alle zwei Jahre weltweite
Sachstandsberichte über die Aktivitäten in den
einzelnen Ländern und über die
Unterstützungsmaßnahmen internationaler Organisationen
und bilateralen Geber erstellt und in Umlauf gebracht
werden. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
7.10 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 75 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 10 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
7.11 Die hierauf bezogenen Erfordernisse
sind in jedem der anderen Programmbereiche, einschließlich die
im vorliegenden Kapitel dargestellt.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung
der personellen und institutionellen Kapazitäten |
7.12 Die Industrieländer und die
Finanzierungsorganisationen sollen den Entwicklungsländern
gezielte Hilfe bei der Verabschiedung eines auf dem"enabling
approach"basierenden Förderkonzepts für die Schaffung
angemessener Wohnraums für alle, einschließlich der Menschen
ohne eigenes Einkommen, zukommen lassen; darin einzubeziehen sind
auch Forschungseinrichtungen sowie Ausbildungsmaßnahmen für
Regierungsbeamte, Fachleute, Vereine und nichtstaatliche
Organisationen und der Ausbau der örtlichen Kapazitäten zur
Entwicklung angepaßter Technologien.
B. |
Verbesserung des Siedlungswesens |
Handlungsgrundlage
7.13 Um die Jahrhundertwende wird die
Mehrheit der Weltbevölkerung in den Städten leben. Zwar weisen
insbesondere die Städte in den Entwicklungsländern viele der
Symptome der weltweiten Umwelt- und Entwicklungskrise auf, doch
sie erwirtschaften immerhin 60 Prozent des Bruttosozialprodukts
und können, sofern sie effizient verwaltet werden, die
erforderliche Handlungsfähigkeit entwickeln, die zur
langfristigen Erhaltung ihrer Produktivität, zur Verbesserung
der Lebensbedingungen ihrer Bürger und zur nachhaltigen
Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen benötigt wird.
7.14 Manche metropolitanen Ballungsräume
dehnen sich über die Grenzen mehrerer politischer und/oder
administrativer Verwaltungseinheiten (Kreise und Gemeinden) aus,
obgleich sie einem zusammenhängenden urbanen System angehören.
In vielen Fällen verhindert diese politische Heterogenität die
Durchführung umfassender Umweltmanagement-Programme.
Ziele
7.15 7.15 Ziel ist eine nachhaltige Verwaltung
für alle Städte, insbesondere in den Entwicklungsländern, um
ihnen größere Handlungsmöglichkeiten zu geben, die
Lebensbedingungen ihrer Bürger, vor allem der Randgruppen und
der Menschen ohne Bürgerrechte, zu verbessern und auf diese
Weise zur Verwirklichung der Entwicklungsziele des jeweiligen
Landes im wirtschaftlichen Bereich beizutragen.
Maßnahmen
| (a) |
Verbesserung des städtischen Managements |
7.16 Ein bereits vorhandener Rahmen zur
Stärkung des städtischen Managements ist das von UNDP, Weltbank
und Habitat gemeinsam erarbeitete Urban Management Programme
(UMP), eine konzertierte weltweite Initiative zur Unterstützung
der Entwicklungsländer bei der Bewältigung städtischer
Verwaltungsaufgaben. In der Zeit von 1993 bis 2000 soll dieses
Programm auf alle interessierten Länder ausgedehnt werden.
Gegebenenfalls sollen alle Länder in Übereinstimmung mit ihren
eigenen nationalen Plänen, Zielen und Prioritäten und mit
Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen und Vertretern der
Kommunen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit Hilfe
einschlägiger Programme und Unterstützungseinrichtungen
folgende Maßnahmen einleiten:
| a) |
die Verabschiedung und Umsetzung städtebaulicher
Leitlinien in den Bereichen Bodenpolitik, städtisches
Umweltmanagement, Infrastrukturplanung und kommunales
Finanz- und Verwaltungswesen; |
| b) |
die Beschleunigung
der Bemühungen um die Bekämpfung der Armut in den
Städten durch eine Reihe von Initiativen wie etwa
| i) |
die Schaffung von Arbeitsplätzen für die
arme Stadtbevölkerung, insbesondere für Frauen,
durch den Auf- und Ausbau und die Unterhaltung
der städtischen Infrastruktur und der
städtischen Dienstleistungen sowie durch
Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten im
informellen Sektor wie von Reparaturarbeiten,
Recycling, Dienstleistungen und Kleingewerbe; |
| ii) |
die Bereitstellung gezielter Hilfe für die
Bedürftigsten unter den in den Städten lebenden
Armen, unter anderem durch Schaffung der
erforderlichen sozialen Infrastruktur für die
Bekämpfung des Hungers und der Obdachlosigkeit
sowie die Bereitstellung ausreichender
städtischer Dienstleistungen; |
| iii) |
die Anregung der Gründung von örtlich
verwalteten, auf kommunaler Ebene tätigen
Organisationen, privaten
Freiwilligenorganisationen und anderen
nichtstaatlichen Einrichtungen, die sich an den
Bemühungen um die Bekämpfung der Armut und die
Verbesserung der Lebensqualität
einkommensschwacher Familien beteiligen können; |
|
| c) |
die Entwicklung innovativer
Stadtplanungsstrategien, die sich mit ökologischen und
sozialen Fragestellungen befassen, und zwar durch
| i) |
den Abbau der Subventionen und die
kostendeckende Gebührenerhebung für
Umweltschutzdienstleistungen und andere
Dienstleistungen mit hohem Standard (z.B.
Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung,
Abfallentsorgung, Straßen, Fernmeldewesen) die
in wohlhabenderen Stadtteilen bereitgestellt
werden; |
| ii) |
die Verbesserung des
Infrastrukturniveaus und der Versorgung mit
kommunalen Dienstleistungen in ärmeren
Stadtbezirken; |
|
| d) |
die Entwicklung örtlichen Strategien für die
Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität, für die
Integration von Entscheidungen im Bereich der
Flächennutzung und der Flächenwirtschaft, für
Investitionen der öffentlichen Hand und der
Privatwirtschaft und für die Mobilisierung menschlicher
und materieller Ressourcen, um so Arbeitsplätze zu
schaffen, die umweltverträglich und gesundheitlich
unbedenklich sind. |
| (b) |
Ausbau kommunaler Datensysteme |
7.17 Im Zeitraum 1993-2000 sollen alle
Länder gegebenenfalls unter aktiver Beteiligung der gewerblichen
Wirtschaft in ausgewählten Städten Pilotprojekte zur Erfassung,
Auswertung und anschließenden Transfer kommunaler Daten
einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen auf kommunaler,
Länder-/Provinz-, staatlicher und internationaler Ebene und zur
Schaffung von Kapazitäten für das Datenmanagement
durchführen.5) Organisationen
der Vereinten Nationen wie etwa Habitat, UNEP und UNDP könnten
fachliche Unterstützung leisten und Modelle solcher
Datenverwaltungssysteme zur Verfügung stellen.
| (c) |
Förderung der Entwicklung von Mittelstädten |
7.18 Um dem wachsenden Druck auf großstädtische Agglomerationen
in den Entwicklungsländern zu begegnen, sollen siedlungspolitische
Konzepte und Strategien zur Entwicklung von Mittelstädten zum Einsatz
gebracht werden, durch die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose
im ländlichen Raum geschaffen und wirtschaftliche Aktivitäten auf dem
Lande unterstützt werden. Allerdings trägt vernünftiges städtisches
Management wesentlich dazu bei, daß die Zersiedelung der Städte nicht
zu einer noch ausgedehnteren Ressourcenzerstörung führt und der Zwang
zur Erschließung von Freiflächen, von landwirtschaftlich genutzten
oder als Pufferzone dienenden Flächen weiter zunimmt.
7.19 Daher sollen alle Länder
gegebenenfalls eine Überprüfung des Urbanisierungsprozesses und
des von ihnen dabei verfolgten Kurses veranlassen, um die
Umweltfolgen des Wachstums der Städte abzuschätzen und
städtische Planungs- und Entwicklungskonzepte einzuführen, die
speziell auf die Bedürfnisse, die Mittelausstattung und die
spezifischen Merkmale der wachsenden Mittelstädte zugeschnitten
sind. Außerdem sollen sie gegebenenfalls Maßnahmen ins Auge
fassen, die den Umstieg von ländlichen auf städtische
Lebensweisen und Siedlungsstrukturen erleichtern und durch die
Förderung des Aufbaus kleingewerblicher Betriebe, insbesondere
zur Nahrungsmittelerzeugung, die Schaffung örtlicher Einkommen
sowie die Erzeugung von Zwischenprodukten und Dienstleistungen
für das ländliche Umland unterstützen.
7.20 Alle Städte, insbesondere diejenigen,
die mit gravierenden, einer nachhaltigen Entwicklung
abträglichen Problemen zu kämpfen haben, sollen in
Übereinstimmung mit den geltenden staatlichen Gesetzen,
Rechtsverordnungen und sonstigen Vorschriften Programme
einführen und ausbauen, deren Ziel die Bewältigung dieser
Probleme und eine auf größere Nachhaltigkeit ausgerichtete
Entwicklung ist. Einige internationale Initiativen zur
Unterstützung dieser Bemühungen wie das Sustainable Cities
Programme von Habitat und das Gesunde-Städte-Projekt der WHO
sollen intensiviert werden. Weitere Initiativen, an denen die
Weltbank, die regionalen Entwicklungsbanken und bilaterale
Trägerorganisationen sowie andere Interessengruppen,
insbesondere internationale und nationale Vertreter von Kommunen
beteiligt sind, sollen ausgebaut und koordiniert werden.
Gegebenenfalls sollen die einzelnen Städte
| a) |
einen partizipatorischen Ansatz für eine nachhaltige,
städtische Entwicklung auf der Grundlage eines
kontinuierlichen Dialogs zwischen den in diese
Entwicklung einbezogenen Handlungsträgern (der
öffentlichen Hand, der Privatwirtschaft und den
Vereinen), insbesondere auch Frauen und eingeborenen
Bevölkerungsgruppen, institutionalisieren; |
| b) |
die städtische Wohn- und Lebenswelt durch Förderung der
Sozialstruktur und des Umweltbewußtseins verbessern, und
zwar durch eine Beteiligung der örtlichen Gemeinschaften
an der Ermittlung des Bedarfs an öffentlichen
Dienstleistungen, an der Bereitstellung der kommunalen
Infrastruktur, am Ausbau der Gemeinschaftseinrichtungen
sowie dem Schutz und/oder der Sanierung alter Gebäude,
historischer Bezirke und anderer Kulturdenkmäler.
Darüber hinaus sollen ökologisch orientierte
"grüne" Beschäftigungsprogramme ins Leben
gerufen werden, mit denen selbsttragende Initiativen zur
Entfaltung der menschlichen Fähigkeiten begonnen und
Arbeitsplätze im formellen und informellen Sektor für
untere Einkommensgruppen in den Städten geschaffen
werden können; |
| c) |
die Fähigkeit der kommunalen Verwaltungsorgane,
effizienter als bisher mit der Vielzahl der mit einem
zügigen und verträglichen Wachstum der Städte
zusammenhängenden Entwicklungs- und Umweltfragen
umzugehen, durch ganzheitliche Ansätze stärken, die den
individuellen Bedürfnissen der Städte Rechnung tragen
und auf einer umweltverträglichen Stadtplanungspraxis
basieren; |
| d) |
sich an internationalen Sustainable City-Netzwerken
beteiligen, um Erfahrungen auszutauschen und nationale
und internationale Unterstützung fachlicher und
finanzieller Art zu mobilisieren; |
| e) |
die Erarbeitung umweltverträglicher und einem
"sanften" Tourismus verpflichteter Programme
als Strategie für eine nachhaltige Entwicklung
städtischer und ländlicher Siedlungen sowie als
Möglichkeit zur Dezentralisierung der städtischen
Entwicklung und zum Abbau der zwischen einzelnen Regionen
bestehenden Diskrepanzen zu fördern; |
| f) |
mit Unterstützung einschlägiger internationaler
Organisationen Mechanismen zur Freistellung von Mitteln
für kommunale Initiativen zur Verbesserung der
Umweltqualität schaffen; |
| g) |
Bürgergruppen, nichtstaatliche Organisationen und
den einzelnen Bürger ermächtigen, die Handlungsbefugnis
und die Verantwortung für Management und Sanierung ihrer
unmittelbaren Umwelt durch partizipative Instrumentarien,
Verfahren und Ansätze zu übernehmen, die im
Umweltschutzgedanken zugrunde liegen. |
7.21 Die Städte aller Länder sollen unter
der Schirmherrschaft der in diesem Bereich tätigen
nichtstaatlichen Organisationen wie etwa dem Internationalen
Gemeindeverband (IULA), dem Internationalen Rat für Kommunale
Umweltinitiativen (ICLEI) und dem Weltverband der Partnerstädte
die Zusammenarbeit untereinander und mit Städten in den
entwickelten Ländern intensivieren.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
7.22 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 100 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 15 Milliarden Dollar, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten |
7.23 Mit entsprechender internationaler
Unterstützung sollen die Entwicklungsländer die gezielte Aus-
und Fortbildung eines festen Bestands an Fachleuten für
Stadtplanung und Städtebau, Verwaltungsfachleuten und anderen
wichtigen Berufsgruppen erwägen, die mit der Frage einer
umweltverträglichen Stadtentwicklung und Ausdehnung der Städte
gut umzugehen wissen und mit der erforderlichen Fachkompetenz
ausgestattet sind, um die innovativen Erfahrungen anderer Städte
analysieren und entsprechend adaptieren zu können. Zu diesem
Zweck soll das gesamte Spektrum der Ausbildungsmöglichkeiten -
von der formalen Ausbildung bis zum Einsatz der Massenmedien -
wie auch die Alternative des "learning by doing", des
praxisorientierten Lernens, herangezogen werden.
7.24 Außerdem sollen die
Entwicklungsländer die fachliche Ausbildung und die Forschung
durch gemeinsame Anstrengungen von Gebern, nichtstaatlichen
Organisationen und der Privatwirtschaft in Bereichen wie der
Abfallverminderung, der Verbesserung der Trinkwasserqualität,
dem sparsamen Umgang mit Energie, der sicheren Produktion von
Chemikalien und umweltverträglicheren Verkehrssystemen
unterstützen.
7.25 Die von allen Ländern mit der
vorstehenden Unterstützung durchgeführten strukturfördernden
Maßnahmen sollen über die Ausbildung von Einzelpersonen und
Funktionsgruppen hinausgehen und zusätzlich institutionelle
Strukturen, Verwaltungsprozeduren, interinstitutionelle
Zusammenschlüsse, Informationsflüsse und Konsultationsprozesse
einschließen.
7.26 Darüber hinaus sollen mit den in
Zusammenarbeit mit multilateralen und bilateralen Organisationen
eingeleiteten internationalen Initiativen wie etwa dem Urban
Management Programme auch in Zukunft die Entwicklungsländer in
ihren Bemühungen um den Aufbau einer partizipativen Struktur
durch Mobilisierung der personellen Ressourcen des privaten
Sektors, der nichtstaatlichen Organisationen und der
Armutsgruppen, insbesondere der Frauen und Benachteiligten,
unterstützt werden.
C. |
Förderung einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung und
Flächenbewirtschaftung |
Handlungsgrundlage
7.27 Die Verfügbarkeit von Boden ist ein
unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen, umweltschonenden
Lebensweise. Die Bodenressourcen bilden die Lebensgrundlage der
Menschen, sie dienen als Nutzboden, liefern Energie und Wasser
und sind die Grundlage allen menschlichen Handelns. In den rapide
wachsenden Städten wird die Bodenverfügbarkeit zunehmend durch
die divergierenden Ansprüche der Industrie, des Wohnungsbaus,
des Handels, der Landwirtschaft, von Pacht- und
Nutzungsregelungen und den Bedarf an Freiflächen eingeengt.
Darüber hinaus hindern die steigenden Grundstückspreise in den
Städten die arme Stadtbevölkerung daran, sich Zugang zu
geeignetem Land zu verschaffen. In ländlichen Gebieten führen
nicht nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden wie etwa die Nutzung
von Grenzböden und das allmähliche Vordringen in Wälder und
ökologisch sensible Bereiche, für das kommerzielle
Interessengruppen und ländliche Bevölkerungsgruppe ohne
Grundbesitz verantwortlich sind, zu einer zunehmenden
Umweltzerstörung sowie abnehmenden Erträgen bei den verarmten
ländlichen Siedlern.
Ziele
7.28 Ziel ist die Deckung des für den
Siedlungsbau bestimmten Flächenbedarfs durch eine
umweltverträgliche Raumplanung und Flächennutzung, um so allen
Haushalten Zugang zu eigenem Grund und Boden zu verschaffen und
gegebenenfalls die Schaffung gemeinschaftlich genutzter und in
gemeinsamem Besitz und gemeinsamer Bewirtschaftung befindlicher
Flächen zu fördern.6) Besondere
Beachtung gebührt aus ökonomischen und kulturellen Gründen den
Bedürfnissen der Frau und der eingeborenen Bevölkerung.
Maßnahmen
7.29 Alle Länder sollen gegebenenfalls die
Durchführung einer umfassenden Bestandsaufnahme der im eigenen
Land vorhandenen Bodenressourcen veranlassen und ein
Bodeninformationssystem einführen, in dem diese Ressourcen der
optimalen Nutzungseignung entsprechend klassifiziert und
ökologisch sensible oder katastrophenbedrohte Gebiete als
besonders schutzwürdig ausgewiesen werden.
7.30 Anschließend sollen alle Länder mit
Blick auf eine geordnete Planung und Nutzung ihrer
Bodenressourcen die Aufstellung nationaler Flächennutzungspläne
in Betracht ziehen und zu diesem Zweck
| a) |
gegebenenfalls einzelstaatliche Rechtsvorschriften
erlassen, um eine Politik umzusetzen, die auf eine
umweltverträgliche Stadtentwicklung, Flächennutzung,
Wohnungs- und Siedlungspolitik und ein verbessertes
Management des Wachstums der Städte abzielt; |
| b) |
gegebenenfalls funktionierende und jedermann zugängliche
Grundstücksmärkte einrichten, die den kommunalen
Entwicklungsbedürfnissen unter anderem durch
Modernisierung des Grundbuchwesens und durch
Rationalisierung der für Grundstückskäufe
anzuwendenden Verfahrensmechanismen Rechnung tragen; |
| c) |
fiskalische Anreize und Verfahren zur Kontrolle der
Bodennutzung schaffen, wozu auch
flächennutzungsspezifische Lösungen für eine
vernünftigere und umweltverträglichere Inanspruchnahme
begrenzt vorhandener Bodenressourcen gehören; |
| d) |
die Entstehung von Partnerschaften zwischen dem
öffentlichen, dem privaten und dem kommunalen Sektor in
den Bereichen Bodenhaushaltspolitik und
Siedlungsentwicklung unterstützen; |
| e) |
auf kommunaler Ebene ansetzende Maßnahmen zum
Schutz der Bodenressourcen in bestehenden städtischen
und ländlichen Siedlungen verbessern; |
| f) |
angepaßte Pacht- und Nutzungsregelungen schaffen,
durch die allen Landnutzern, insbesondere eingeborenen
Bevölkerungsgruppen, Frauen, örtlichen Gemeinschaften,
den unteren Einkommensgruppen und den ländlichen
Armutsgruppen, Pachtschutz gewährt wird; |
| g) |
die Bemühungen um die Bereitstellung von Land für
städtische und ländliche Armutsgruppen verstärken,
wozu unter anderem auch Kreditprogramme für den Erwerb
von Land und für den Bau/Kauf sicherer und gesunder
Wohnungen oder die Sanierung vorhandener Wohnungen sowie
Leistungen der Infrastruktur gehören; |
| h) |
die Grundlagen für eine verbesserte
Flächenwirtschaftspraxis und ihre praktische Umsetzung
schaffen, welche sich in umfassender Weise mit eventuell
konkurrierenden Nutzungsansprüchen der Landwirtschaft,
der Industrie, des Verkehrswesens, der Stadtentwicklung,
Grünflächen, Schutzgebieten und anderen wichtigen
Erfordernissen befaßt; |
| i) |
das Verständnis der politischen
Entscheidungsträger für die negativen Folgen planlos
errichteter Siedlungen in ökologisch sensiblen Bereichen
wecken und sie auf die Notwendigkeit einer entsprechenden
staatlichen und kommunalen Boden- und Siedlungspolitik
hinweisen. |
7.31 Die weltweite Koordinierung der
Vorgehensweise im bodenhaushaltspolitischen Bereich soll auf
internationaler Ebene von den verschiedenen bilateralen und
multilateralen Organisationen und Programmen wie etwa UNDP, FAO,
der Weltbank, den regionalen Entwicklungsbanken, anderen
interessierten Organisationen und dem Urban Management Programme
von UNDP, Weltbank und Habitat intensiviert werden, wobei
gleichzeitig die Transfer von Erfahrungen über eine nachhaltige,
umweltverträgliche Flächenwirtschaftspraxis an die
Entwicklungsländer und der Erfahrungsaustausch zwischen diesen
Ländern gefördert werden soll.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
7.32 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 3 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 300 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
7.33 Alle Länder, insbesondere die
Entwicklungsländer, sollen einzeln oder im regionalen oder
subregionalen Rahmen Zugriff auf moderne bodenwirtschaftliche
Verfahrenstechniken wie etwa geographische Informationssysteme,
Satellitenaufnahmen/Bilddaten und andere Fernerkundungsverfahren
gewährt bekommen.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten |
7.34 In allen Ländern sollen
umweltzentrierte Ausbildungsmaßnahmen zum Thema nachhaltige
Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen durchgeführt
werden, wobei den Entwicklungsländern Unterstützung durch
internationale Hilfsorganisationen und Finanzierungseinrichtungen
gewährt weren soll. Auf diese Weise
| a) |
soll die Kapazität von auf staatlicher,
Länder-/Provinz- und kommunaler Ebene angesiedelten
lehrenden Forschungseinrichtungen und Ausbildungszentren
erweitert werden, damit diese die formale Ausbildung von
Technikern und Fachleuten für die
Flächenbewirtschaftung übernehmen; |
| b) |
soll die
organisatorische Überprüfung der für Bodenfragen
zuständigen Ministerien und Regierungsbehörden
erleichtert werden, damit effizientere Mechanismen für
die Bewirtschaftung der Bodenressourcen erarbeitet und in
regelmäßigen Abständen interne Auffrischungskurse für
Handlungsträger und Mitarbeiter dieser Ministerien und
Behörden durchgeführt werden können, in denen diese
mit den modernsten bodenwirtschaftlichen
Verfahrenstechniken vertraut gemacht werden; |
| c) |
sollen diese Behörden gegebenenfalls mit modernen
technischen Einrichtungen wie etwa Computer-Hardware und
Software sowie der entsprechenden vermessungstechnischen
Ausrüstung ausgestattet werden; |
| d) |
sollen vorhandene Programme ausgebaut und ein
internationaler und interregionaler Austausch von
Informationen und Erfahrungen zum Thema
Flächenwirtschaft durch Gründung von Fachverbänden
für diesen Wissenschaftszweig und durch ähnliche
Maßnahmen wie etwa Workshops und Seminare unterstützt
werden. |
D. |
Förderung der integrierten Bereitstellung von
Umweltschutz-Infrastrukturanlagen: Trinkwasserversorgung,
Abwasserbeseitigung, Kanalisation und Entsorgung fester Abfälle |
Handlungsgrundlage
7.35 Eine nachhaltige, umweltverträgliche
Stadtentwicklung wird von vielen Parametern bestimmt, die von dem
Vorhandensein einer funktionierenden Wasserversorgung, einer
angemessenen Luftqualität und der Bereitstellung von
Umweltschutz-Infrastrukturanlagen für die Trinkwasserversorgung,
die Abwasserbeseitigung und die Abfallentsorgung abhängig sind.
Infolge der Benutzerdichte bietet die Urbanisierung, sofern sie
geordnet abläuft, einzigartige Möglichkeiten für die
Bereitstellung einer nachhaltigen Umweltschutz-Infrastruktur
durch eine leistungsgerechte Preispolitik, entsprechende
Erziehungsprogramme und sozial ausgewogene Zugangsregelungen, die
ökonomisch und ökologisch tragfähig sind. In den meisten
Entwicklungsländern sind es jedoch gerade die mangelhaften oder
fehlenden Umweltschutz-Infrastrukturanlagen, die für den
größtenteils schlechten Gesundheitszustand und eine große Zahl
jedes Jahr vorkommender vermeidbarer Todesfälle verantwortlich
sind. In diesen Ländern werden sich die Bedingungen in Zukunft
weiter verschlechtern, da die wachsenden Bedürfnisse die
Fähigkeit der Regierungen, angemessen zu reagieren, bei weitem
übersteigen.
7.36 Ein integriertes Konzept für die
Bereitstellung einer umweltschonenden Infrastruktur in Wohn- und
Siedlungsgebieten, insbesondere für die städtischen und
ländlichen Armutsgruppen, ist eine Investition in eine
nachhaltige Entwicklung, die neue Chancen für die Verbesserung
der Lebensqualität, die Steigerung der Produktivität, die
Förderung der Gesundheit und die Reduzierung des immensen
Kapitalaufwands für die medizinische Versorgung und die
Armutsbekämpfung eröffnet.
7.37 Auf die Mehrzahl der Aktivitäten, die
durch ein integriertes Konzept verbessert werden könnten, wird
in folgenden Kapiteln der Agenda 21 eingegangen: In
Kapitel 6 (Schutz und Förderung der
Gesundheit),
Kapitel 9 (Schutz der Erdatmosphäre);
Kapitel 18 (Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen) und
Kapitel 21 (Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und klärschlammspezifische Fragestellungen).
Ziele
7.38 Ziel ist die Bereitstellung
angemessener Umweltschutzanlagen in allen Wohn- und
Siedlungsgebieten bis zum Jahr 2025. Die Verwirklichung dieses
Ziels würde voraussetzen, daß alle Entwicklungsländer in ihre
nationalen Strategien auch Programme zum Aufbau der
erforderlichen Ausstattung mit technischen, finanziellen und
menschlichen Ressourcen einbeziehen, deren Ziel eine stärkere
Integration der Infrastruktur- und Umweltplanung bis zum Jahr
2000 ist.
Maßnahmen
7.39 Alle Länder sollen die
Umweltverträglichkeit der Infrastruktur in den Siedlungen
prüfen, nationale Ziele für eine umweltverträgliche
Abfallwirtschaft festlegen und eine umweltverträgliche Technik
zum Einsatz bringen, um sicherzustellen, daß Umwelt, Gesundheit
und Lebensqualität geschützt werden. Siedlungsinfrastruktur und
Umweltprogramme zur Förderung eines integrierten
siedlungspolitischen Konzepts für Planung, Bau, Unterhaltung und
Management der Umweltschutz-Infrastruktur (Trinkwasserversorgung,
Abwasserbeseitigung, Kanalisation, Abfallentsorgung) sollen mit
Unterstützung bilateraler und multilateraler Organisationen
ausgebaut werden. Die Koordinierung zwischen diesen
Organisationen sowie auch die Zusammenarbeit mit internationalen
und nationalen Vertretern von Kommunalverwaltungen, dem privaten
Sektor und Bürgergruppen soll ebenfalls intensiviert werden. Die
Aktivitäten aller mit der Bereitstellung der erforderlichen
Umweltschutzanlagen befaßten Stellen sollen sich nach
Möglichkeit in einem ökosystem- oder ballungsraumspezifischen
siedlungspolitischen Konzept widerspiegeln und auch die Bereiche
Monitoring, angewandte Forschung, Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten, Transfer angepaßter Technologien
und technische Zusammenarbeit einschließen.
7.40 Die Entwicklungsländer sollen auf
staatlicher und kommunaler Ebene bei der Einführung eines
integrierten Konzepts für die Wasser- und Energieversorgung, die
Abwasserbeseitigung, die Kanalisation und die Abfallentsorgung
unterstützt werden. Dabei sollen ausländische
Finanzierungsinstitutionen sicherstellen, daß dieses Konzept
insbesondere beim Ausbau der Umweltschutzanlagen in informellen
Siedlungen Anwendung findet, wobei Vorschriften und Normen, in
denen die Lebensbedingungen und die Mittelausstattung der zu
versorgenden Gemeinschaften berücksichtigt werden, als
Ausgangsbasis dienen sollen.
7.41 Alle Länder sollen nach Möglichkeit
bei der Bereitstellung einer Umweltschutz-Infrastruktur folgenden
Prinzipien übernehmen:
| a) |
ein Handlungskonzept festzulegen, das Umweltschäden
so gering wie möglich hält oder von vorneherein
vermeidet; |
| b) |
zu gewährleisten, daß vor allen
relevanten Entscheidungen eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird und
außerdem die Kosten aller entstehenden Umweltfolgen
berücksichtigt werden; |
| c) |
eine mit den einheimischen Handlungsweisen
übereinstimmende Entwicklung zu fördern und
Technologien einsetzen, die an die örtlichen
Gegebenheiten angepaßt sind; |
| d) |
eine Politik zu fördern, die auf eine
kostendeckende Bereitstellung von Leistungen der
Infrastruktur abzielt, gleichzeitig aber die
Notwendigkeit geeigneter Ansätze (unter anderem auch
Subventionen) zur Bereitstellung einer Grundversorgung
für alle Haushalte anerkennt; |
| e) |
nach gemeinsamen Lösungen für Umweltprobleme
suchen, die mehrere Gemeinden betreffen. |
7.42 Der Austausch von Informationen über
bereits bestehende Programme soll erleichtert und zwischen
interessierten Ländern und örtlichen Institutionen gefördert
werden.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
7.43 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
7.44 Die innerhalb der bestehenden
Programme verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Mittel
sollen möglichst umfassend koordiniert und so eingesetzt werden,
daß
| a) |
die Forschung im Bereich integrierter Ansätze für
Umweltschutz-Infrastrukturprogramme und von Projekten,
die auf Kosten-Nutzen-Analysen und der Prüfung der
Gesamtumweltverträglichkeit basieren, beschleunigt wird; |
| b) |
Methoden der Abschätzung der "effektiven
Nachfrage" unter Verwendung von Umwelt- und
Entwicklungsdaten als Kriterien für die Auswahl der
geeigneten Technologie unterstützt werden. |
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten |
7.45 Mit der Hilfe und der Unterstützung
von Finanzierungsinstitutionen sollen alle Länder gegebenenfalls
Ausbildungs- und Bürgerbeteiligungsprogramme durchführen, die
darauf ausgerichtet sind,
| a) |
den Bürgern, insbesondere der eingeborenen
Bevölkerung, Frauen, den unteren Einkommensgruppen und
den Armen, die Möglichkeiten, Ansätze und Vorteile der
Bereitstellung von Umweltschutzanlagen stärker bewußt
zu machen; |
| b) |
einen festen Bestand an angemessener
Fachkompetenz auf dem Gebiet der integrierten Planung von
Infrastrukturleistungen und der Unterhaltung
ressourcenschonender, umweltverträglicher und
sozialverträglicher Systeme heranzubilden; |
| c) |
das institutionelle Potential von
Kommunalverwaltungen und Verwaltungsfachleuten für die
integrierte Bereitstellung angemessener
Infrastrukturleistungen in partnerschaftlichem
Zusammenwirken mit örtlichen Gemeinschaften und der
Privatwirtschaft auszubauen; |
| d) |
angepaßte Rechtsnormen und ordnungsrechtliche
Instrumente, darunter auch die Möglichkeit der
Quersubventionierung, einzuführen, um auch die noch
nicht angeschlossenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere
die Armen, in den Genuß der Vorteile angemessener und
erschwinglicher Umweltschutzanlagen kommen zu lassen. |
E. |
Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und
Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden |
Handlungsgrundlage
7.46 Der größte Teil der für
kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke produzierten Energie
wird zur Zeit in und für Städte und Gemeinden verbraucht, wobei
ein erheblicher Prozentsatz auf die privaten Haushalte entfällt.
Die Entwicklungsländer sehen sich zur Zeit vor die Notwendigkeit
gestellt, ihre Energieproduktion zu erhöhen, um die Entwicklung
voranzutreiben und den Lebensstandard ihrer Bürger zu
verbessern, und gleichzeitig die Kosten der Energieerzeugung und
die dadurch verursachte Umweltbelastung zu reduzieren. Maßnahmen
zur Erhöhung der Energieeffizienz mit dem Ziel, die
Schadstoffemissionen zu mindern und den Einsatz erneuerbarer
Energien zu fördern, muß bei allen Maßnahmen zum Schutz der
urbanen Wohn- und Lebenswelt Vorrang haben.
7.47 Für die Industrieländer als
Hauptenergiekonsumenten ergeben sich energieplanerische und
energiepolitische Erfordernisse, wobei es vor allem um den
verstärkten Einsatz erneuerbarer und alternativer Energieträger
und die Bewertung der Lebenszykluskosten heute üblicher Systeme
und Verfahrenstechniken geht, aufgrund derer es in vielen
Großstädten zu extremen Luftbelastungen durch Ozon,
Feststoffpartikel und Kohlenmonoxid kommt. Als Gründe kommen in
erster Linie technische Unzulänglichkeiten und ein steigender
Brennstoffverbrauch aufgrund eines unrationellen
Energieeinsatzes, einer hohen Bevölkerungs- und Industriedichte
und einer rapide steigenden Zahl von Kraftfahrzeugen in Frage.
7.48 Etwa 30 Prozent des Energieverbrauchs
für kommerzielle Zwecke und etwa 60 Prozent des weltweiten
Gesamtverbrauchs an Flüssigtreibstoff entfallen auf den
Verkehrssektor. In den Entwicklungsländern bringen die rasche
Motorisierung und die zu geringe Investitionstätigkeit im
Bereich der städtischen Verkehrsplanung und -abwicklung und der
dazugehörigen Infrastruktur immer mehr Probleme in Form von
Unfällen und Verletzungen, Gesundheitsschäden,
Lärmbelästigungen, chaotischen Verkehrsverhältnissen und
Produktivitätseinbußen mit sich, wie sie in ähnlicher Weise in
vielen Industrieländern zu beobachten sind. Alle diese Probleme
bringen gravierende Belastungen für die Stadtbewohner mit sich,
insbesondere für diejenigen, die nur über ein geringes oder gar
kein Einkommen verfügen.
Ziele
7.49 Ziele sind der verstärkte Einsatz
energiesparender und -effizienter Technologien und
alternativer/erneuerbarer Energieträger für städtische und
dörfliche Siedlungen und die Minderung der schädlichen
Auswirkungen der Energieerzeugung und -verwendung auf Gesundheit
und Umwelt.
Maßnahmen
7.50 Die wichtigsten für diesen
Programmbereich relevanten Tätigkeiten sind in
Kapitel 9 (Schutz der Erdatmosphäre),
Programmbereich B, erster Teil
(Energiewirtschaftliche Planung, Energieeffizienz und Energieverbrauch) und zweiter Teil (Verkehrswesen) enthalten.
7.51 In einem umfassenden
siedlungspolitischen Konzept ist auch die Förderung einer
nachhaltigen Energiewirtschaft in allen Ländern zu
berücksichtigen,
| a) |
insbesondere die Entwicklungsländer sollen
| i) |
nationale Aktionsprogramme zur Förderung und
Unterstützung von Wiederaufforstungsmaßnahmen
und der Wiederherstellung der eigenen
Waldressourcen erarbeiten, deren Ziel eine
dauerhafte Deckung des Biomasse-Energiebedarfs
der unteren Einkommensgruppen in den Städten und
der ländlichen Armutsgruppen, vor allem von
Frauen und Kindern, ist; |
| ii) |
nationale
Aktionsprogramme zur Förderung der integrierten
Entwicklung von energiesparenden und erneuerbaren
Energie-Technologien erarbeiten, insbesondere
für die Nutzung von Solarenergie, Wasserkraft,
Windenergie und Biomasse; |
| iii) |
eine flächendeckende Verbreitung und
Kommerzialisierung von erneuerbaren
Energie-Technologien durch geeignete Maßnahmen
fördern, unter anderem durch fiskalische und auf
den Transfer von Technologien ausgerichtete
Mechanismen; |
| iv) |
auf Hersteller und Benutzer zugeschnittene
Aufklärungsaktionen und Ausbildungsmaßnahmen
einleiten, um den verstärkten Einsatz
energiesparender Produktionstechniken und
energieeffizienter Haushaltsgeräte zu erreichen; |
|
| b) |
internationale Organisationen und bilaterale Geber
sollen:
| i) |
die Entwicklungsländer bei der Durchführung
nationaler Energieprogramme unterstützen, um
einen umfassenden Einsatz von energiesparenden
und erneuerbare Energie-Technologien,
insbesondere Solarenergie, Windenergie, Energie
aus Biomasse und Wasserkraft, zu erreichen; |
| ii) |
Zugang zu Ergebnissen aus Forschung und
Entwicklung gewähren, um den Wirkungsgrad der
Energienutzung in Städten und Gemeinden zu
verbessern. |
|
7.52 Die Förderung leistungsfähiger und
umweltschonender Nahverkehrssysteme in allen Ländern soll durch
ein umfassendes Gesamtkonzept für die städtische
Verkehrsplanung und -abwicklung erfolgen. Zu diesem Zweck sollen
alle Länder
| a) |
die Flächennutzungs- und Verkehrsplanung verzahnen,
um Entwicklungsstrukturen zu fördern, die zu einem
Rückgang der Verkehrsnachfrage führen; |
| b) |
nach
Möglichkeit städtische Verkehrskonzepte beschließen,
die öffentliche Verkehrsmittel mit hoher
Besetzungsdichte begünstigen; |
| c) |
nach Möglichkeit nicht motorisierte
Beförderungsarten unterstützen, indem sie für sichere
Rad- und Gehwege in Innenstadt- und Vorstadtbezirken
sorgen; |
| d) |
einer wohldurchdachten Verkehrsplanung, einer
reibungslosen Abwicklung des öffentlichen Verkehrs und
einer konsequenten Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur
besondere Beachtung schenken; |
| e) |
den Informationsaustausch zwischen Ländern und
Vertretern von Klein- und Mittelstädten und
Großstädten verstärken; |
| f) |
die derzeitigen Verbrauchs- und Produktionsmuster
überdenken, um den Verbrauch von Energie und
einheimischen Ressourcen zu reduzieren. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
7.53 Das Sekretariat der UNCED hat die
Kosten der Durchführung der in diesem Programmbereich
vorgesehenen Maßnahmen in Kapitel 9 (Schutz der Erdatmosphäre)
einbezogen.
| (b) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten |
7.54 Zur Erhöhung der Fachkompetenz der
Beschäftigten und der Institutionen des Energieversorgungs- und
Verkehrssektors sollen alle Länder nach Möglichkeit folgende
Maßnahmen einleiten:
| a) |
die Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten am
Arbeitsplatz und andere Weiterbildungsmaßnahmen für
Staatsbedienstete, Planungsfachleute, Verkehrstechniker
und Handlungsträger im Energieversorgungs- und
Verkehrssektor; |
| b) |
die Schärfung des Bewußtseins der
Öffentlichkeit für die Umweltfolgen des Verkehrs- und
Reiseverhaltens im Rahmen von Medienkampagnen sowie durch
Unterstützung von nichtstaatlichen und kommunalen
Initiativen, die nicht motorisierte Arten der
Fortbewegung, Fahrgemeinschaften und Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit fördern; |
| c) |
den Ausbau von Einrichtungen auf regionaler,
staatlicher, Länder-/Provinz- und privatwirtschaftlicher
Ebene, die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich
der Energieversorgung und der städtischen
Verkehrsplanung- und -abwicklung anbieten. |
F. |
Förderung der Siedlungsplanung und -politik in von
Katastrophen bedrohten Gebieten |
Handlungsgrundlage
7.55 Naturkatastrophen kosten
Menschenleben, stören das wirtschaftliche Leben und die
Produktionskräfte der Städte, wovon vor allem die sozial
schwachen Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen betroffen
sind; außerdem bringen sie erhebliche Umweltschäden mit sich
wie etwa den Verlust von fruchtbaren Ackerböden und die
Verseuchung der Gewässer und können größere
Umsiedlungsaktionen nach sich ziehen. Schätzungen zufolge sind
in den letzten zwanzig Jahren drei Millionen Menschen solchen
Ereignissen zum Opfer gefallen und 800 Millionen Menschen von den
Auswirkungen betroffen. Nach Schätzungen des Büros des
Katastrophenhilfekoordinators der Vereinten Nationen belaufen
sich die weltweiten wirtschaftlichen Verluste auf ca. 30 bis 50
Milliarden Dollar pro Jahr.
7.56 In ihrer Resolution 44/236 erklärte
die Generalversammlung die neunziger Jahre zur Internationalen
Dekade für Katastrophenvorbeugung. Die Ziele der
Dekade7) finden ihren Niederschlag in den
Zielvorgaben des vorliegenden Programmbereichs.
7.57 Darüber hinaus besteht die dringende
Notwendigkeit, sich mit dem Problem der Verhütung und
Reduzierung der durch menschliches oder technisches Versagen
ausgelösten Katastrophen und/oder der unter anderem durch
industrielle Produktionen, durch unsichere Erzeugung von
Atomenergie und durch Giftmüll hervorgerufenen Katastrophen
auseinanderzusetzen (siehe Kapitel 6 der Agenda 21).
Ziele
7.58 Ziel ist, alle Länder - vor allem die
besonders von Katastrophen bedrohten - in die Lage zu versetzen,
die schädlichen Auswirkungen natürlicher und von Menschen
verursachter Katastrophen auf Siedlungen, auf die Volkswirtschaft
und die Umwelt zu mildern.
Maßnahmen
7.59 Drei unterschiedliche
Tätigkeitsfelder sind in diesem Programmbereich vorgesehen: die
Entwicklung einer "Sicherheitskultur", die
Katastrophenvorbeugung und anschließende
Wiederherstellungsmaßnahmen.
| (a) |
Entwicklung einer Sicherheitskultur |
7.60 Um die Entstehung einer
"Sicherheitskultur" in allen Ländern, vor allem den
besonders stark gefährdeten, zu fördern, sollen folgende
Maßnahmen ergriffen werden:
| a) |
die Durchführung von Untersuchungen auf nationaler
und kommunaler Ebene über Art und Form auftretender
Naturkatastrophen, ihre Auswirkungen auf Menschen und
Wirtschaft, die Folgen von Baumängeln und einer
ungeeigneten Flächennutzung in katastrophenbedrohten
Gebieten sowie die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile
einer ausreichenden Katastrophenvorbeugung; |
| b) |
die
Durchführung von Aufklärungskampagnen auf nationaler
und lokaler Ebene unter Heranziehung aller verfügbaren
Medien, die Umsetzung der obengenannten Erkenntnisse in
leicht verständliche, für die allgemeine
Öffentlichkeit und unmittelbar gefährdete
Bevölkerungsgruppen bestimmte Informationen; |
| c) |
der Ausbau und/oder Aufbau globaler, regionaler,
nationaler und lokaler Frühwarnsysteme, welche die
Menschen vor drohenden Katastrophen warnen; |
| d) |
die Ausweisung von Industriestandorten auf
nationaler und internationaler Ebene, die Schauplatz von
Umweltkatastrophen waren/sind, und die Umsetzung von
Strategien zur Wiederherstellung dieser Gebiete unter
anderem durch
| i) |
Wiederbelebung der wirtschaftlichen Tätigkeit
und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten
in umweltverträglichen Bereichen; |
| ii) |
Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen
staatlichen und kommunalen Behörden, örtlichen
Gemeinschaften und nichtstaatlichen
Organisationen sowie der privaten Wirtschaft; |
| iii) |
Ausarbeitung und Einführung strenger
Umweltschutznormen. |
|
| (b) |
Vorbeugende Katastrophenschutzplanung |
7.61 Die Katastrophenvorbeugung soll fester
Bestandteil der Siedlungspolitik aller Länder sein. Dazu sind
folgende Maßnahmen vorzusehen:
| a) |
die Durchführung von umfassenden
Gefahren-Forschungsprojekten zur Untersuchung des
Risikopotentials und des Gefährdungsgrads menschlicher
Siedlungsbereiche und der Siedlungsinfrastruktur
einschließlich Versorgungs- und
Entsorgungsinfrastruktur, Kommunikations- und
Verkehrsnetzen, da es vorkommen kann, daß eine bestimmte
Risikominderungsmaßnahme die Anfälligkeit in einem
anderen Bereich erhöht (beispielsweise ist ein
erdbebensicheres Haus aus Holz anfälliger gegen
Stürme); |
| b) |
die Entwicklung von Methoden zur
Bestimmung des innerhalb der Wohn- und Siedlungsbereiche
gegebenen Risikopotentials und Gefährdungsgrads und zur
Berücksichtigung des Gebots der Risikominimierung und
der Reduzierung der Verletzlichkeit in der
Siedlungsplanung und -entwicklung; |
| c) |
die Verlagerung ungeeigneter
Erschließungsmaßnahmen und von Siedlungen in Gebiete,
die nicht gefährdet sind; |
| d) |
die Ausarbeitung von Richtlinien für die
Standortwahl, die Planung und den Betrieb potentiell
gefährlicher Industrien und Aktivitäten; |
| e) |
die Entwicklung eines Instrumentariums
(rechtlicher, ökonomischer Art usw.) zur Förderung
einer katastrophenbewußten Entwicklung, darunter auch
spezifischer Mittel und Wege, um sicherzustellen, daß
für bestimmte Entwicklungsmöglichkeiten eingeführte
Beschränkungen für den Eigentümer nicht zu extrem sind
oder daß alternative Entschädigungsmöglichkeiten
vorgesehen sind; |
| f) |
die Erweiterung und Verbreitung von Informationen
über katastrophenfeste Baumaterialien und
Konstruktionsverfahren für Gebäude und allgemeine
öffentliche Bautätigkeiten; |
| g) |
die Entwicklung von Ausbildungsprogrammen, um
Unternehmer und Hochbaufirmen in katastrophenfesten
Bautechniken zu unterweisen. Einige Programme sollen
speziell auf kleingewerbliche Bauunternehmen, die einen
großen Teil der Häuser und sonstigen kleineren
baulichen Anlagen in den Entwicklungsländern errichten,
sowie auf die ländliche Bevölkerung zugeschnitten sein,
die ihre Häuser in Eigenarbeit errichten; |
| h) |
die Entwicklung von Fortbildungsprogrammen für
Einsatzleiter vor Ort, nichtstaatliche Organisationen und
Bürgergruppen, die alle Aspekte der Milderung der
Auswirkungen von Katastrophen umfassen, darunter auch
Such- und Rettungsdienste, Notverkehr, Frühwarnsysteme
und die Katastrophenvorbeugung; |
| i) |
die Entwicklung entsprechender Verfahren und
Methoden, um die örtlichen Gemeinschaften in die Lage zu
versetzen, sich Informationen über gefährdete Standorte
oder Gefahrenlagen in diesen Gebieten zu verschaffen und
sich verstärkt an Frühwarnsystemen und
Katastrophenschutzplänen sowie Notfallplänen und
-maßnahmen zu beteiligen; |
| j) |
die Aufstellung von Aktionsplänen für den
Wiederaufbau von Wohn- und Siedlungsgebieten,
insbesondere der Hauptversorgungseinrichtungen. |
| (c) |
Einleitung von Wiederherstellungsmaßnahmen nach
Katastrophen |
7.62 Die internationale Staatengemeinschaft
als einer der wichtigsten Partner bei Wiederherstellungsmaßnahmen nach
Katastrophen soll sicherstellen, daß die betroffenen Länder aus den
ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln den größtmöglichen Nutzen
ziehen, und zwar
| a) |
durch Untersuchungen über die Erfahrungen der
Vergangenheit in bezug auf die sozialen und ökonomischen
Aspekte von Wiederherstellungsmaßnahmen nach einem
Katastrophenereignis; Schwerpunkte sollen dabei
entwicklungszentrierte Strategien für die Verteilung
knapper Wiederaufbaumittel und die bei solchen
Wiederaufbauarbeiten gegebenen Möglichkeiten der
Schaffung nachhaltiger, umweltverträglicher
Siedlungsstrukturen sein; |
| b) |
durch Ausarbeitung und
Verbreitung internationaler Leitlinien zur Anpassung an
nationale und lokale Bedürfnisse. |
| c) |
durch Unterstützung der regierungsseitigen
Bemühungen der einzelnen Länder um die Einführung von
Katastrophenschutz- und Notfallplänen für
Wiederherstellungs- und Wiederaufbaumaßnahmen unter
Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
7.63 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
7.64 Auf diesen Fachbereich spezialisierte
Wissenschaftlicher und Ingenieure aus Industrieländern und
Entwicklungsländern sollen mit Städte- und Regionalplanern
zusammenarbeiten, um das erforderliche Grundlagenwissen und
Instrumentarium zur Reduzierung der aufgrund von Katastrophen
sowie einer ökologisch unangemessenen Entwicklung entstehenden
Verluste bereitzustellen.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten |
7.65 Die Entwicklungsländer sollen
Ausbildungsmaßnahmen zum Thema katastrophenfeste Bautechniken
für Bauunternehmer und Hochbaufirmen anbieten, die einen großen
Teil der Häuser in den Entwicklungsländern errichten. Diese
Maßnahmen sollen speziell auf kleingewerbliche Bauunternehmen
zugeschnitten sein, die im Wohnungsbau in den
Entwicklungsländern dominieren.
7.66 Für Staatsbedienstete und
Planungsfachleute sowie Bürger- und nichtstaatliche
Organisationen sollen Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt
werden, die alle Aspekte der Minderung der Auswirkungen von
Katastrophen, darunter auch Frühwarnsysteme, Planung und
Baumaßnahmen im Rahmen der Katastrophenvorbeugung sowie
anschließende Wiederherstellungsmaßnahmen, umfassen.
G. |
Förderung eines umweltverträglichen Bauens |
Handlungsgrundlage
7.67 Die Tätigkeit des Bausektors ist von
entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der nationalen
sozioökonomischen Entwicklungsziele, also der Versorgung mit
Wohnungen, Infrastruktur und Arbeitsplätzen. Sie kann jedoch
Ursache erheblicher Umweltbelastungen in Form eines
übermäßigen Ressourcenverzehrs, einer Schädigung
empfindlicher Ökosysteme, einer Verschmutzung durch Chemikalien
und einer Verwendung gesundheitsschädlicher Baumaterialien sein.
Ziele
7.68 Erstes Ziel ist die Entwicklung
entsprechender Konzepte und Technologien und der Austausch
diesbezüglicher Informationen, um der Bauwirtschaft die
Möglichkeit zu geben, siedlungspolitische Entwicklungsziele zu
erfüllen und gleichzeitig schädliche Nebenwirkungen auf die
Gesundheit und die Biosphäre zu vermeiden; das zweite Ziel
betrifft die Verbesserung der beschäftigungsschaffenden
Möglichkeiten der Bauwirtschaft. Die Regierungen sollen
versuchen, diese Ziele in enger Zusammenarbeit mit der privaten
Wirtschaft zu verwirklichen.
Maßnahmen
7.69 Im Einklang mit nationalen Plänen,
Zielen und Prioritäten sollen alle Länder nach Möglichkeit
| a) |
eine einheimische Baustoffindustrie entwickeln und
ausbauen, die möglichst weitgehend auf Materialien aus
vor Ort verfügbaren natürlichen Ressourcen
zurückgreift; |
| b) |
Programme ausarbeiten, deren Ziel
der vermehrte Einsatz einheimischer Materialien in der
Bauwirtschaft ist; dies soll durch verstärkte fachliche
Unterstützung und durch Anreizprogramme geschehen, mit
deren Hilfe die Fähigkeiten und die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der kleingewerblichen und informellen
Betriebe gestärkt wird, die diese Materialien und
traditionellen Bautechniken einsetzen; |
| c) |
Normen und andere ordnungsrechtliche Maßnahmen
einführen, die eine vermehrte Hinwendung zu einer
energiesparenden Bauweise und Technik und die nachhaltige
Nutzung natürlicher Ressourcen in ökonomisch und
ökologisch angemessener Form unterstützen; |
| d) |
geeignete Flächennutzungskonzepte entwerfen und
Planungsvorschriften erlassen, die speziell auf den
Schutz ökologisch empfindlicher Zonen vor einer
zerstörenden Einwirkung aufgrund von Baumaßnahmen und
dazugehörigen Tätigkeiten ausgerichtet sind; |
| e) |
den Gebrauch arbeitsintensiver Bau- und
Instandhaltungstechniken fördern, mit denen in der
Bauwirtschaft Arbeitsplätze für die in den meisten
Großstädten lebende unterbeschäftigte
Erwerbsbevölkerung geschaffen werden, während
gleichzeitig für die Heranbildung von Fachkräften in
der Bauwirtschaft gesorgt wird; |
| f) |
Konzepte und Verfahrenspraktiken entwickeln, mit
denen speziell der informelle Sektor und die Menschen
erreicht werden sollen, die ihre Häuser in Selbsthilfe
errichten; zu diesem Zweck soll die Erschwinglichkeit von
Baumaterialien für die arme städtische und ländliche
Bevölkerung unter anderem durch Kreditprogramme und
Beschaffung von Baumaterialien in großen Mengen für den
anschließenden Weiterverkauf an kleingewerbliche
Bauunternehmer und Gemeinschaften verbessert werden. |
7.70 Alle Länder sollen
| a) |
den ungehinderten Austausch von Informationen über
das gesamte Spektrum der Umwelt- und Gesundheitsaspekte
des Bauens, einschließlich der Beschaffung und Transfer
von Daten über die schädlichen Auswirkungen von
Baumaterialien auf die Umwelt, durch die gemeinsamen
Bemühungen des privaten und des öffentlichen Sektors
fördern; |
| b) |
die Erfassung und Transfer von Daten
über die schädlichen Auswirkungen von Baumaterialien
auf die Umwelt fördern und Gesetze und finanzielle
Anreize zur verstärkten Wiederverwendung
energieintensiver Materialien in der Bauindustrie und zur
Nutzung überschüssiger Energie bei der Herstellung von
Baumaterialien schaffen; |
| c) |
die Anwendung wirtschaftspolitischer Instrumente
wie etwa produktbezogener Gebühren fördern, um den
Verbraucher von der Verwendung von Baumaterialien und
Produkten abzuhalten, welche die Umwelt während ihres
Lebenszyklus belasten; |
| d) |
den Informationsaustausch und den Transfer
angepaßter Technologien zur sparsamen Ressourcennutzung
in der Bauwirtschaft, insbesondere nichterneuerbaren
Ressourcen, zwischen allen Ländern, insbesondere den
Entwicklungsländern fördern; |
| e) |
die Forschung im Bereich der Bauindustrie und der
dazugehörigen Tätigkeiten ausbauen und für diesen
Sektor zuständige Institutionen gründen und ausbauen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
7.71 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 40 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 4 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
| (b) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten |
7.72 Die Entwicklungsländer sollen von
internationalen Hilfsorganisationen und
Finanzierungsinstitutionen bei der Weiterbildung der
Kleinunternehmer im fachlichen Bereich und in der
Betriebsführung und der Erweiterung der berufsspezifischen
Kenntnisse und Fähigkeiten von Beschäftigten der
Baustoffindustrie mit ausführenden Funktionen und solchen mit
Aufsichtsfunktionen unter Heranziehung einer Vielzahl von
Ausbildungsmethoden unterstützt werden. Diese Länder sollen
außerdem bei der Ausarbeitung von Programmen unterstützt
werden, die auf den verstärkten Einsatz abfallfreier, sauberer
Technologien durch den Transfer angepaßter Technologien
ausgerichtet sind.
7.73 In allen Ländern sollen
gegebenenfalls allgemeinbildende Programme entwickelt werden, um
das Bewußtsein der Bauunternehmer für vorhandene
umweltverträgliche Technologien zu schärfen.
7.74 Die Kommunen werden aufgefordert, bei
der Förderung des vermehrten Gebrauchs umweltverträglicher
Baumaterialien und umweltverträglicher Bautechniken etwa durch
eine innovative Beschaffungspolitik selbst eine Vorreiterrolle zu
übernehmen.
H. |
Förderung der Entwicklung der menschliche Ressourcen und
der Aufbau der Kapazitäten im Siedlungswesen |
Handlungsgrundlage
7.75 Neben dem Mangel an verfügbarem
Fachwissen in den Bereichen Wohnungsbau, Siedlungsplanung,
Flächenwirtschaft, Infrastruktur, Bauwirtschaft,
Energieversorgung, Verkehrswesen sowie Katastrophenvorbeugung und
Wiederaufbaumaßnahmen sind in den meisten Ländern bei der
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Schaffung der
erforderlichen Kapazitäten drei sektorübergreifende Defizite zu
beobachten. Das erste betrifft das Fehlen der zur Verwirklichung
des "enabling"-Konzepts erforderlichen
Rahmenbedingungen, die eine Integration der Ressourcen und
Maßnahmen des öffentlichen Sektors, des privaten Sektors und
der Gemeinschaft beziehungsweise des gesellschaftlichen Sektors
ermöglichen; das zweite betrifft den Mangel an fachbezogenen
Ausbildungsstätten und Forschungseinrichtungen und das dritte
das zu geringe Angebot an Möglichkeiten für die fachliche
Ausbildung und Unterstützung der unteren Einkommensgruppen in
den Städten und im ländlichen Raum.
Ziele
7.76 Ziel ist eine Verbesserung der
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und des Aufbaus von
Kapazitäten in allen Ländern durch Erweiterung der personellen
und institutionellen Ausstattung aller an der
siedlungspolitischen Entwicklung beteiligten Handlungsträger,
insbesondere der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und der
Frauen. Besondere Beachtung gebührt in diesem Zusammenhang auch
den traditionellen kulturellen Gebräuchen der einheimischen
Bevölkerung und ihrer Beziehung zur Umwelt.
Maßnahmen
7.77 In jedem Programmbereich des
vorliegenden Kapitels sind speziell auf die Entwicklung der
menschlichen Ressourcen und der Aufbau der Kapazitäten
ausgerichtete Maßnahmen vorgesehen. Aus allgemeiner Sicht sollen
allerdings weitere Schritte zur Intensivierung dieser Maßnahmen
unternommen werden. Um dies zu erreichen, sollen sich alle
Länder außerdem gegebenenfalls bemühen,
| a) |
die Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der
Kapazitäten öffentlicher Einrichtungen durch fachliche
Unterstützung und internationale Zusammenarbeit zu
stärken, um bis zum Jahr 2000 eine deutliche
Verbesserung der Effizienz staatlichen Handelns zu
erzielen; |
| b) |
die zur Verwirklichung des
"enabling"-Konzepts erforderlichen
Rahmenbedingungen für die Partnerschaft zwischen dem
öffentlichen, dem privaten und dem kommunalen Sektor
schaffen; |
| c) |
bessere Ausbildungsmöglichkeiten und fachliche
Unterstützung für Einrichtungen anzubieten, in denen
Techniker, Fachpersonal und Verwaltungsfachleute sowie
ernannte, gewählte und berufsmäßige Vertreter von
Kommunalverwaltungen ausgebildet werden, und die
Fähigkeit dieser Einrichtungen zur Deckung vorrangiger
Ausbildungsbedürfnisse, insbesondere in bezug auf
soziale, wirtschaftliche und umweltspezifische Aspekte
der Siedlungsentwicklung, zu stärken; |
| d) |
auf kommunaler Ebene direkte Unterstützung im
siedlungspolitischen Bereich zu gewähren, und zwar unter
anderem
| i) |
durch Ausbau und Förderung von Programmen zur
sozialen Mobilisierung und verstärkten
Sensibilisierung des vorhandenen Potentials an
Frauen und Jugendlichen für siedlungspolitische
Maßnahmen; |
| ii) |
durch Erleichterung der
Koordinierung der siedlungspolitischen
Aktivitäten von Frauen, Jugendlichen,
Bürgergruppen und nichtstaatlichen
Organisationen; |
| iii) |
durch Förderung der Forschung, die sich
mit frauenspezifischen Programmen und mit anderen
Gruppen befaßt, und durch Evaluierung der
erzielten Fortschritte, um mögliche Engpässe
und einen eventuellen Förderungsbedarf
aufzuzeigen; |
|
| e) |
die verstärkte Einbeziehung eines integrierten
Umweltmanagement in die allgemeine Verwaltungstätigkeit
der Kommunen zu fördern. |
7.78 Sowohl internationale als auch
nichtstaatliche Organisationen sollen die obengenannten
Aktivitäten unter anderem durch den Ausbau subregionaler
Ausbildungseinrichtungen unterstützen, indem sie am aktuellen
Kenntnisstand orientierte Ausbildungsmaterialien bereitstellen
und die Ergebnisse erfolgreich durchgeführter Maßnahmen,
Programme und Projekte zur Entwicklung der menschlichen
Ressourcen und zum Aufbau der Kapazitäten an andere weitergeben.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
7.79 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 65 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
7.80 Zur Entwicklung der menschlichen
Ressourcen und zum Aufbau weiterer Kapazitäten sollen Programme
im Bereich der formalen und der nonformalen Bildung miteinander
kombiniert und benutzerorientierte Ausbildungsmethoden, am
aktuellen Kenntnisstand orientierte Ausbildungsmaterialien und
moderne audiovisuelle Kommunikationssysteme eingesetzt werden.
Anmerkungen
* Anm.d.Übers.: Unter "enabling approach" wird ein
Förderkonzept verstanden, das Planung und Durchführung von
Vorhaben der örtlichen Gemeinschaft überläßt, während der
Staat die Infrastruktur und andere Hilfen zur Selbsthilfe zur
Verfügung stellt.
1) Es stehen zwar keine aggregierten Zahlen über die eigenen
Aufwendungen der Länder oder die öffentlichen
Entwicklungshilfeleistungen für das Wohnungs- und Siedlungswesen
zur Verfügung, aber aus den Zahlen des World Development Report
1991 für 16 Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen ist zu
ersehen, daß die anteiligen Aufwendungen der Zentralregierung
für den Bau von Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen, für
soziale Sicherheit und Wohlfahrt im Jahre 1989 durchschnittlich
5,6 Prozent betrugen, wobei im Falle Sri Lankas, das ein
ehrgeiziges Wohnungsbauprogramm initiiert hat, der Anteil mit
15,1 Prozent sehr hoch liegt. In den industrialisierten
OECD-Mitgliedsländern bewegte sich der Anteil des Staates an den
Aufwendungen für den Wohnungsbau, Gemeinschaftseinrichtungen,
die soziale Sicherheit und die Wohlfahrt zwischen einem unteren
Limit von 29,3 Prozent und einem oberen von 49,4 Prozent, wobei
der Durchschnitt bei 39 Prozent lag (World Bank, World
Development Report, 1991, World Development Indicators, Table 11
(Washington, D.C., 1991)).
2) Siehe Bericht des Generaldirektors für Entwicklung und
internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, der vorläufige
statistische Daten über die Tätigkeit des Systems der Vereinten
Nationen für 1988 enthält (A/44/324-E/1989/106/Add.4, Anhang).
3) World Bank, Annual Report, 1991 (Washington, D.C., 1991).
4) UNDP, "Reported investment commitments related to
UNDP-assisted projects, 1988", Tabelle 1, "Sectoral
distribution of investment commitment in 1988-1989".
5) Ein Pilotprogramm dieser Art, das City Data Programme
(CDP), das bereits im Zentrum für Wohn- und Siedlungswesen der
Vereinten Nationen (Habitat) eingesetzt wird, befaßt sich mit
der Herstellung von Anwendersoftware für Mikrocomputer und ihrer
Transfer an beteiligte Städte; diese Software dient zur
Speicherung, Weiterverarbeitung und Abfrage von städtebezogenen
Daten für den Austausch und die Transfer auf lokaler, nationaler
und internationaler Ebene.
6) Dazu bedarf es einer integrierten Bodenhaushaltspolitik,
auf die auch in Kapitel 10 der Agenda 21 eingegangen wird
(Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der
Bodenressourcen).
7) Die im Anhang zu der Resolution 44/236 der
Generalversammlung dargelegten Ziele der Internationalen Dekade
für Katastrophenvorbeugung lauten wie folgt:
| a) |
Jedes Land besser zu befähigen, die Auswirkungen
von Naturkatastrophen rasch und wirksam zu mildern, wobei
der Hilfe an die Entwicklungsländer bei der Abschätzung
des Schadenspotentials von Katastrophen sowie bei der
Errichtung von Frühwarnsystemen und katastrophenfesten
Bauten, wann und wo immer notwendig, besondere
Aufmerksamkeit gebührt; |
| b) |
Geeignete Leitlinien und Strategien für die
Anwendung des vorhandenen wissenschaftlichen und
technischen Wissens unter Berücksichtigung der
kulturellen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen
Nationen auszuarbeiten; |
| c) |
Wissenschaftliche und technische Bemühungen zu
fördern, deren Ziel es ist, entscheidende Wissenslücken
zu schließen und so Verluste an Menschenleben und
Sachwerten zu mindern; |
| d) |
Bereits vorhandene und neue technische
Informationen in bezug auf Maßnahmen zur Abschätzung,
Vorhersage und Milderung von Naturkatastrophen zu
verbreiten; |
| e) |
Maßnahmen zur Abschätzung, Vorhersage,
Prävention und Milderung von Naturkatastrophen durch
Programme der technischen Hilfe und des
Technologietransfers, Demonstrationsprojekte und
Bildungs- und Ausbildungsprogramme auszuarbeiten, die auf
spezifische Katastrophen und Örtlichkeiten zugeschnitten
sind, und die Effektivität dieser Programme zu
evaluieren. |
|