Kapitel 6
Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit
Einführung
6.1 Gesundheit und Entwicklung stehen in einer engen
Wechselbeziehung zueinander. Entwicklungsdefizite und die daraus
resultierende Armut, ebenso wie Entwicklungsmängel und der daraus
resultierende verschwenderische Verbrauch können im Verbund mit
einer kontinuierlich steigenden Weltbevölkerung sowohl in
Entwicklungs- als auch in Industrieländern Ursache gravierender
umweltbedingter Gesundheitsgefahren sein. Die einzelnen
Aktionspunkte der Agenda 21 müssen sich gezielt mit den Bedürfnissen
der Weltbevölkerung im Bereich der primären Gesundheitsversorgung
befassen, da diese eine unverzichtbare Voraussetzung für die
Verwirklichung der Ziele nachhaltiger Entwicklung und
basisorientierten Umweltschutzes sind. Aufgrund des Zusammenhangs
zwischen Gesundheit, umweltbezogenen und sozioökonomischen
Verbesserungen sind sektorübergreifende Bemühungen
erforderlich. Solche Bemühungen, in die der Bildungsbereich, der
Wohnungsbau, öffentliche Anlagen und kommunale Gruppen ebenso wie
Wirtschaftsunternehmen, Schulen und Universitäten sowie religiöse
Gruppen, Bürgerinitiativen und kulturelle Organisationen einbezogen
werden müssen, sind darauf ausgerichtet, den Menschen innerhalb
ihrer Gemeinschaften die notwendigen Fähigkeiten für eine
nachhaltige Entwicklung zu vermitteln. Besonders wichtig ist dabei,
daß auch Vorsorgeprogramme vorgesehen werden und nicht nur auf
kurative und therapeutische Maßnahmen zurückgegriffen
wird. Ausgehend von den einzelnen Programmbereichen dieses Kapitels
sollen die Länder Pläne für vorrangig durchzuführende Maßnahmen
erarbeiten, die auf einer gemeinschaftlichen Planung der
verschiedenen Ebenen der Regierung, nichtstaatlicher Organisationen
und der örtlichen Gemeinschaften basieren. Die Abstimmung dieser
Maßnahmen soll von einer geeigneten internationalen Organisation wie
etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen werden.
6.2
Das vorliegende Kapitel umfaßt folgende Programmbereiche:
| a) |
Deckung der Bedürfnisse im Bereich der primären
Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum; |
| b) |
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten; |
| c) |
Schutz besonders anfälliger Gruppen; |
| d) |
Lösung der Gesundheitsprobleme in den Städten; |
| e) |
Reduzierung der durch die Umweltverschmutzung
bedingten Gesundheitsrisiken und Gefährdungen. |
Programmbereiche
A. |
Deckung der Bedürfnisse im Bereich der primären
Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum |
Handlungsgrundlage
6.3 Die Gesundheit hängt letztendlich von der Fähigkeit ab, die
Wechselwirkung zwischen den physischen, geistigen, biologischen und
ökonomischen/sozialen Außenbedingungen erfolgreich steuern zu
können. Eine stabile Entwicklung ist ohne eine gesunde Bevölkerung
nicht möglich; zugleich aber wirken sich viele Entwicklungsmaßnahmen
zu einem gewissen Grad schädlich auf die Umwelt aus, was wiederum
viele Gesundheitsprobleme mit sich bringt oder bestehende
verschärft. Umgekehrt wirkt sich gerade ein Entwicklungsdefizit
negativ auf den Gesundheitszustand vieler Menschen aus, und dagegen
läßt sich wiederum nur durch Entwicklung etwas tun. Der
Gesundheitssektor kann die Grundbedürfnisse und Ziele von sich aus
nicht erfüllen; er ist auf die soziale, wirtschaftliche und geistige
Entwicklung angewiesen, zu der er gleichzeitig einen direkten
Beitrag leistet. Er ist auch auf eine intakte Umwelt angewiesen,
wozu unter anderem die Versorgung mit hygienisch unbedenklichem
Wasser und die schadlose Entsorgung anfallenden Abwassers gehören,
sowie auf die Gewährleistung einer gesicherten
Nahrungsmittelversorgung und ausreichenden Ernährung. Besondere
Aufmerksamkeit gebührt dabei folgenden Bereichen: Der
Lebensmittelsicherheit, wobei in erster Linie die Möglichkeit einer
Kontaminierung von Nahrungsmitteln ausgeschaltet werden muß, einer
flächendeckenden und nachhaltigen Wasserwirtschaft, um eine
zuverlässige Trinkwasser- und Sanitärversorgung ohne
mikrobiologische und chemische Verseuchung zu gewährleisten, und der
Ausbau der Gesundheitserziehung, des Impfschutzes und der Versorgung
mit Basismedikamenten. Der Bildungssektor und entsprechende Dienste,
die auf eine unter Berücksichtigung kultureller, religiöser und
sozialer Aspekte und im Einklang mit der Freiheit, Würde und den
persönlichen Wertvorstellungen stattfindende verantwortliche
Familienplanung Einfluß haben, fallen ebenfalls unter diese
sektorübergreifenden Maßnahmen.
Ziele
6.4 Als Zielvorgaben innerhalb der Gesamtstrategie
"Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000" sind die
Versorgung der auf dem Lande, in städtischen Randgebieten und in den
Städten lebenden Menschen mit Basisgesundheitsdiensten, die
Bereitstellung der notwendigen fachspezifischen Umwelthygienedienste
und die Koordinierung der Beteiligung der Bürger, des
Gesundheitssektors, der gesundheitsrelevanten und anderer
betroffener Sektoren (Unternehmensbereich, soziale Einrichtungen,
Bildungseinrichtungen und religiöse Einrichtungen) an der Lösung von
Gesundheitsproblemen vorgesehen. Als vorrangiges Ziel soll die
medizinische Versorgung der bedürftigsten Bevölkerungsgruppen,
insbesondere in ländlichen Gebieten, angestrebt werden.
Maßnahmen
6.5
Mit Unterstützung der zuständigen nichtstaatlichen und
internationalen Organisationen sollen die Regierungsbehörden auf
staatlicher und kommunaler Ebene unter Berücksichtigung der
Gegebenheiten und Bedürfnisse des jeweiligen Landes ihre
gesundheitspolitischen Programme vor allem mit Blick auf die
Bedürfnisse in ländlichen Gebieten ausbauen, um
| a) |
durch den Aufbau einer Basisgesundheitsinfrastruktur
sowie eines Überwachungs- und Planungssystems
| i) |
primäre Gesundheitsdienste auf- und
auszubauen, die effizient, gemeindeorientiert,
wissenschaftlich fundiert, sozial ausgewogen und
den Bedürfnissen angepaßt sind und die
gesundheitlichen Grundbedürfnisse im Hinblick
auf sauberes Wasser, hygienisch unbedenkliche
Nahrungsmittel und Sanitärversorgung erfüllen;
|
| ii) |
den Einsatz und Ausbau von Mechanismen zu
unterstützen, die für eine bessere
Koordinierung zwischen dem Gesundheitssektor und
verwandten Sektoren auf allen in Frage kommenden
Verwaltungsebenen und in Gemeinden und
einschlägigen Organisationen sorgen;
|
| iii) |
vernünftige und erschwingliche Konzepte
für den Bau und die Unterhaltung medizinischer
Einrichtungen zu entwickeln und in die Praxis
umzusetzen;
|
| iv) |
die Gewährung von Unterstützung durch
soziale Dienste sicherzustellen und
gegebenenfalls auszubauen;
|
| v) |
Strategien einschließlich zuverlässiger
Gesundheitsindikatoren zu entwickeln, mit denen
der im Rahmen von Gesundheitsprogrammen erzielte
Fortschritt überwacht und die Wirksamkeit der
Programme ermittelt werden kann;
|
| vi) |
Möglichkeiten der Finanzierung der
Gesundheitsversorgung ausgehend von der
Abschätzung der benötigten Mittel zu erkunden
und die verschiedenen Finanzierungsvarianten
aufzuzeigen;
|
| vii) |
die Gesundheitserziehung in Schulen, den
Informationsaustausch, die fachliche Betreuung
und die Ausbildung zu fördern;
|
| viii) |
Initiativen für eine Selbstverwaltung
von Diensten durch besonders anfällige Gruppen
zu unterstützen;
|
| ix) |
gegebenenfalls traditionelle Kenntnisse
und Erfahrungen in die nationalen
Gesundheitsdienste einzubinden;
|
| x) |
die Bemühungen um die notwendige Logistik
für die aufsuchende Sozialarbeit, insbesondere
in ländlichen Gebieten, zu unterstützen;
|
| xi) |
auf Gemeindeebene durchgeführte
Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte in
ländlichen Gebieten zu fördern und zu
verstärken.
|
|
| b) |
durch Unterstützung der Forschung und der
Entwicklung einer entsprechenden Methodologie
| i) |
Mechanismen für eine dauerhafte Beteiligung
der Gemeinden an Aktivitäten im
Umwelthygienebereich zu schaffen, wozu unter
anderem auch die optimalere Nutzung der
finanziellen und menschlichen Ressourcen auf
kommunaler Ebene gehört;
|
| ii) |
Forschung im
Umwelthygienebereich zu betreiben, wozu auch die
Verhaltensforschung und die Untersuchung von
Möglichkeiten für eine flächendeckendere
umwelthygienische Versorgung und die
Gewährleistung einer vermehrten Inanspruchnahme
der Dienste durch in städtischen Randgebieten
lebende, unterversorgte und besonders anfällige
Bevölkerungsgruppen und gegebenenfalls auch eine
leistungsfähige Präventivmedizin und
Gesundheitspflege gehören;
|
| iii) |
sich im Rahmen von Forschungsarbeiten mit
den überlieferten Kenntnissen über präventive
und kurative Heilmethoden zu befassen.
|
|
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
6.6 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000)
für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 40 Milliarden
Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 5 Millionen Dollar, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte
Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen
unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen
ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
6.7 Neue Konzepte zur Planung und Verwaltung von
Gesundheitsversorgungssystemen und -einrichtungen sollen getestet
und Untersuchungen über Möglichkeiten der Einbindung angepaßter
Technologien in die Gesundheitsinfrastruktur vorangetrieben
werden. Durch Entwicklung einer wissenschaftlich fundierten
Gesundheitstechnik soll die Fähigkeit zur Anpassung an örtliche
Bedürfnisse und die Möglichkeit der Unterhaltung mit gemeindeeigenen
Mitteln einschließlich Instandhaltung und Reparatur der in der
Gesundheitsfürsorge verwendeten technischen Einrichtungen verbessert
werden. Außerdem sollen Programme zur Erleichterung der Transfer und
des Austauschs von Informationen und Fachkenntnissen, darunter auch
Kommunikationsmethoden und Lernmaterialien, erarbeitet werden.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
6.8 Bei der Reform der Aus- und Fortbildung medizinischer Fach-
und Hilfskräfte sollen vor allem sektorübergreifende Ansätze
unterstützt werden, damit deren Relevanz für die "Gesundheit
für Alle"-Strategien gesichert ist. Auch die Bemühungen um die
Verstärkung des auf Distriktsebene vorhandenen Führungspotentials
sollen unterstützt werden, damit eine methodische Planung und ein
effizienter Betrieb der Basisgesundheitsdienste gewährleistet
ist. Durch Einführung intensiver, praxisorientierter
Kurzzeit-Ausbildungsprogramme, zu deren Schwerpunkten die
Entwicklung von Fachkompetenz im Bereich der Kommunikation, der
Gemeindeorganisation und der Herbeiführung von Verhaltensänderungen
gehören, könnten die örtlichen Kräfte in allen mit der sozialen
Entwicklung befaßten Sektoren auf ihre jeweilige Aufgabe vorbereitet
werden. In Zusammenarbeit mit dem Erziehungssektor sollen spezielle
Gesundheitserziehungsprogramme erarbeitet werden, die sich
schwerpunktmäßig mit der Rolle der Frau im Gesundheitswesen befassen.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
6.9 Neben der direkten Unterstützung bei der Bereitstellung von
Gesundheitsdiensten sollen die Regierungen die Einführung von
Förder- und Aktivierungsstrategien in Erwägung ziehen, um eine
verstärkte Mitwirkung der Gemeinden an der Deckung der eigenen
Bedürfnisse zu erreichen. Zentrales Anliegen soll in diesem Fall die
Vorbereitung der auf Gemeindeebene tätigen Gesundheitshelfer und
medizinischen Hilfkräfte auf eine aktive Beteiligung an der
örtlichen Gesundheitserziehung sein, wobei die Betonung auf
Teamarbeit, sozialer Mobilisierung und der Unterstützung anderer
Entwicklungshelfer liegt. In den auf nationaler Ebene vorgesehenen
Programmen geht es um regionale Gesundheitszentren in den Städten,
städtischen Randgebieten und im ländlichen Raum, die Durchführung
von Gesundheitsprogrammen auf Distriktsebene und den Auf- und Ausbau
der Dienste auf den einzelnen Referenzebenen.
B. |
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten |
Handlungsgrundlage
6.10 Dank der durch die Entwicklung von Impfstoffen und
Chemotherapeutika erzielten Fortschritte ist es gelungen, viele
übertragbare Krankheiten unter Kontrolle zu bringen. Es bleiben
jedoch eine ganze Reihe ernstzunehmender ansteckender Krankheiten
übrig, bei denen Umweltschutzmaßnahmen - insbesondere im Bereich der
Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung - unerläßlich
sind. Zu diesen Krankheiten zählen die Cholera,
Durchfallerkrankungen, Leishmaniasen, die Malaria und die
Bilharziose (Schistosomiasis). In allen diesen Fällen sind die
Umweltschutzmaßnahmen - entweder als Teil der primären
Gesundheitsversorgung oder als Maßnahme außerhalb des
Gesundheitssektors - im Verbund mit der Gesundheits- und
Hygieneerziehung unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtstrategien
zur Bekämpfung von Krankheiten und in einigen Fällen sogar der
einzige.
6.11 Angesichts der Tatsache, daß Schätzungen zufolge die Zahl
der HIV-Infizierten bis zum Jahre 2000 auf 30 bis 40 Millionen
gestiegen sein wird, ist zu erwarten, daß die sozioökonomischen
Auswirkungen der Immunschwächekrankheit für alle Länder und
zunehmend auch für Frauen und Kinder verheerend sein werden. Zwar
sind auch die unmittelbaren Gesundheitskosten enorm hoch, jedoch
werden sie von den mittelbaren Kosten dieser Pandemie - in erster
Linie den auf den Einkommensverlust und die geringere Produktivität
des Arbeitskräftepotentials zurückzuführenden Kosten - weit in den
Schatten gestellt. Die Krankheit wird das Wachstum im
Dienstleistungs- und Industriesektor bremsen und die Kosten für die
Heranbildung des erforderlichen Arbeitskräftepotentials und seine
Weiterbildung spürbar in die Höhe treiben. Der Agrarsektor ist in
den arbeitsintensiven Bereichen besonders stark davon betroffen.
Ziele
6.12 Im Rahmen umfangreicher Konsultationen in verschiedenen
internationalen Gremien, denen so gut wie alle Regierungen, die
zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen (darunter die WHO,
UNICEF, UNFPA, UNESCO, UNDP und die Weltbank) und eine Reihe
nichtstaatlicher Organisationen angehören, sind bereits eine ganze
Reihe von Zielen ausgearbeitet worden. Die Ziele (darunter auch die
nachstehend aufgeführten) werden allen Ländern, für die sie in Frage
kommen, zur Umsetzung empfohlen, allerdings mit entsprechender
Anpassung an die Situation des jeweiligen Landes hinsichtlich
zeitlicher Abwicklung, Normen, Prioritäten und Verfügbarkeit von
Ressourcen unter Berücksichtigung kultureller, religiöser und
sozialer Aspekte, im Einklang mit der Freiheit, Würde und den
persönlichen Wertvorstellungen und unter Einbeziehung ethischer
Aspekte. Zusätzliche Ziele, die für die spezifische Situation eines
Landes besonders wichtig sind, sollen in den nationalen Aktionsplan
(Aktionsplan für die Verwirklichung der Weltdeklaration über das
Überleben, den Schutz und die Entwicklung der Kinder in den
neunziger Jahren)1
eingebunden werden. Derartige auf nationaler Ebene durchzuführende
Aktionspläne sollen über das öffentliche Gesundheitswesen
koordiniert und überwacht werden. Zu den wichtigsten Zielen gehören
unter anderem folgende:
| a) |
bis zum Jahr 2000 die Guineawurm-Infektion
(Drakunkulose) auszumerzen; |
| b) |
bis zum Jahr 2000 die
Kinderlähmung (Poliomyelitis) auszurotten; |
| c) |
bis zum Jahr 2000 die Onchozerkose (Flußblindheit)
und die Lepra wirksam unter Kontrolle zu bringen; |
| d) |
bis 1995 eine 95prozentige Senkung der durch Masern
verursachten Todesfälle und eine 90prozentige Senkung
der Masernerkrankungen verglichen mit dem Stand vor der
Schutzimpfung zu erreichen; |
| e) |
durch anhaltende Bemühungen für eine angemessene
Gesundheits- und Hygieneerziehung und für die
flächendeckende Bereitstellung hygienisch unbedenklichen
Trinkwassers und sanitärer Einrichtungen zur Entsorgung
von Fäkalien zu sorgen, um so durch verunreinigtes
Wasser verursachte Krankheiten wie Cholera und
Bilharziose spürbar einzudämmen, und um
| i) |
bis zum Jahr 2000 in den Entwicklungsländern
die Zahl der durch Durchfallerkrankungen im
Kindesalter verursachten Todesfälle um 50 bis 70
Prozent zu senken; |
| ii) |
bis zum Jahr 2000 in
den Entwicklungsländern die Zahl der
Durchfallerkrankungen im Kindesalter um
mindestens 25 bis 50 Prozent zu senken; |
|
| f) |
bis zum Jahr 2000 umfassende Programme zur
Reduzierung der auf akute Infektionen der Atemwege bei
Kindern unter fünf Jahren zurückzuführenden
Todesfälle um mindestens ein Drittel - insbesondere in
Ländern mit hoher Kindersterblichkeit - einzuleiten; |
| g) |
bis zum Jahr 2000 bei 95 Prozent aller Kinder
dieser Erde bei akuten Atemwegserkrankungen für eine
angemessene Versorgung auf Gemeindeebene und auf der
ersten Referenzstufe zu sorgen; |
| h) |
bis zum Jahr 2000 Programme zur Bekämpfung der
Malaria in all den Ländern einzuleiten, in denen die
Malaria ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem
darstellt, und in den malariafreien Gebieten den
erreichten ansteckungsfreien Status aufrechtzuerhalten; |
| i) |
bis zum Jahr 2000 Bekämpfungsmaßnahmen in den
Ländern durchzuführen, in denen parasitäre Infektionen
endemisch sind, und insgesamt eine Reduzierung der
Prävalenz der Bilharziose und anderer
Trematodeninfektionen um 40 bzw. 25 Prozent, bezogen auf
das Basisjahr 1984, sowie eine deutliche Senkung der
Inzidenz, Prävalenz und Intensität von
Fadenwurminfektionen (Filariosen) zu erreichen; |
| j) |
die nationalen und internationalen Maßnahmen im
Kampf gegen AIDS zu verstärken und zu vereinheitlichen,
um weitere Infektionen zu verhindern und die
persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer
HIV-Infektion zu mildern; |
| k) |
das Wiederauftreten der Tuberkulose unter
besonderer Beachtung multipler, antibiotikaresistenter
Formen einzudämmen; |
| l) |
die Forschung im Zusammenhang mit der Entwicklung
verbesserter Impfstoffe voranzutreiben und für einen
möglichst umfassenden Einsatz von Impfstoffen in der
Präventivmedizin zu sorgen. |
Maßnahmen
6.13 Ausgehend von eigenen Plänen für das öffentliche
Gesundheitswesen, eigenen Prioritäten und Zielen soll die Regierung
jedes Landes mit entsprechender internationaler Hilfe und
Unterstützung die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für den
Gesundheitsbereich erwägen, der als Mindestanforderung folgende
Punkte einschließt:
| a) |
Ein nationales öffentliches Gesundheitswesen:
| i) |
Programme zur Ermittlung umweltbedingter
Gefährdungen als Ursache übertragbarer
Krankheiten; |
| ii) |
Systeme zur Überwachung
epidemiologischer Daten, die eine angemessene
Vorhersage des Auftretens, der Verbreitung oder
der Verschlimmerung übertragbarer Krankheiten
ermöglichen; |
| iii) |
Interventionsprogramme einschließlich
Maßnahmen, die mit den Grundsätzen der
weltweiten AIDS-Strategie übereinstimmen; |
| iv) |
zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
eingesetzte Impfstoffe; |
|
| b) |
Öffentliche Aufklärung und Gesundheitserziehung:
verstärkte Gesundheitserziehung und Aufklärung über
die Risiken übertragbarer Massenkrankheiten und
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für
Umweltschutzmaßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten, um den Gemeinden die Möglichkeit zur
Beteiligung an der Bekämpfung solcher Krankheiten zu
geben; |
| c) |
Sektorübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung:
| i) |
Abordnung erfahrener medizinischer Fachkräfte
in einschlägige Sektoren wie etwa den
Planungsbereich, das Wohnungswesen und die
Landwirtschaft; |
| ii) |
Erarbeitung von
Richtlinien für eine wirkungsvolle
Zusammenarbeit in den Bereichen berufliche
Bildung, Risikoabschätzung und Entwicklung von
Bekämpfungstechniken; |
|
| d) |
Überwachung von Umweltfaktoren, welche die
Verbreitung übertragbarer Krankheiten beeinflussen:
Anwendung von Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten, wozu auch die Überwachung
der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung, der
Gewässerschutz, der Lebensmittelschutz, die integrierte
Kontrolle von Krankheitsüberträgern (Vektoren), die
Abfallsammlung und -entsorgung und umweltverträgliche
Bewässerungsverfahren gehören; |
| e) |
Primäre Gesundheitsversorgung;
| i) |
Ausbau von Vorsorgeprogrammen, wobei
besonderer Nachdruck auf eine ausreichende und
ausgewogene Ernährung gelegt wird; |
| ii) |
Intensivierung von Frühdiagnoseprogrammen und
Ausbau der Kapazitäten für frühzeitige
Präventiv-/Therapiemaßnahmen; |
| iii) |
Verringerung der Anfälligkeit von
Müttern und Kindern gegen eine HIV-Infektion; |
|
| f) |
Unterstützung der Forschung und der Entwicklung
von Methodologien:
| i) |
Intensivierung und Ausbau der
multidisziplinären Forschung, wozu auch die
schwerpunktmäßige Befassung mit der Reduzierung
und Bekämpfung von Tropenkrankheiten im Rahmen
des Umweltschutzes gehört; |
| ii) |
Durchführung
von Interventionsstudien, um eine solide
epidemiologische Grundlage für
Bekämpfungsstrategien zu schaffen und die
Wirksamkeit alternativer Ansätze zu bewerten; |
| iii) |
Durchführung von Umfragen in der
Bevölkerung und bei den Gesundheitshelfern, um
den Einfluß kultureller, verhaltensspezifischer
und sozialer Faktoren auf Bekämpfungsstrategien
zu bestimmen; |
|
| g) |
Entwicklung und Verbreitung von Technologien:
| i) |
Entwicklung neuer Technologien zur wirksamen
Kontrolle übertragbarer Krankheiten; |
| ii) |
Förderung von Untersuchungen zur Bestimmung der
besten Möglichkeiten zur Transfer von
Forschungsergebnissen; |
| iii) |
Gewährung technischer Hilfe, auch durch
den Austausch von Kenntnissen und Fachwissen. |
|
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
6.14 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000)
für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 4 Milliarden
Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 900 Millionen Dollar, in
Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte
Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen
unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen
ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Voraussetzungen |
6.15 In die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von
Krankheiten sollen auch Untersuchungen der epidemiologischen,
sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen für die Entwicklung
wirksamerer nationaler Strategien zur integrierten Kontrolle
übertragbarer Krankheiten einbezogen werden. Kostengünstige
Umweltschutzverfahren sollen an den vor Ort gegebenen
Entwicklungsstand angepaßt werden.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
6.16 Nationale und regionale Ausbildungseinrichtungen sollen
breit angelegte, sektorübergreifende Ansätze zur Verhütung und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten unterstützen, wozu auch
Ausbildungsangebote im Bereich der Epidemiologie und der Prävention
und Bekämpfung auf kommunaler Ebene, der Immunologie, der
Molekularbiologie und des Einsatzes neuer Impfstoffe gehören. Für
die Arbeit der Gemeindehelfer und zur Aufklärung von Müttern über
die Verhütung und Behandlung von Durchfallserkrankungen im
häuslichen Bereich soll entsprechendes Informationsmaterial erstellt
werden.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
6.17 Gesundheitsbehörden sollen sachdienliche Angaben über die
Verbreitung übertragbarer Krankheiten zusammentragen und die
institutionellen Kapazitäten für eine Kontaktnahme und
Zusammenarbeit mit anderen Sektoren bei der Verhütung, Eingrenzung
und Beseitigung der mit solchen Krankheiten verbundenen Risiken im
Rahmen des Umweltschutzes schaffen. Dazu soll die Zustimmung der
politischen Verantwortlichen und der Entscheidungsinstanzen
eingeholt und die notwendige Unterstützung von fachlicher Seite und
von seiten der Gesellschaft mobilisiert werden, und die Kommunen
sollen veranlaßt werden, mehr Eigenständigkeit zu entwickeln.
C. |
Schutz besonders anfälliger Gruppen |
Handlungsgrundlage
6.18 Eine der Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung
ist, daß neben der Deckung der gesundheitlichen Grundbedürfnisse
auch der Schutz und die Aufklärung besonders anfälliger Gruppen, vor
allem der Kinder, der Jugendlichen, der Frauen, eingeborener
Bevölkerungsgruppen und der Ärmsten, stärker herausgestellt
werden. Auch den Gesundheitsbedürfnissen der älteren Menschen und
der Behinderten gebührt mehr Beachtung.
6.19 Säuglinge und Kinder. Die Weltbevölkerung besteht zu
etwa einem Drittel aus Kindern unter 15 Jahren. Mindestens 15
Millionen dieser Kinder sterben jährlich an verhütbaren Krankheiten
wie etwa Geburtstraumata, Neugeborenen-Asphyxie, akuten
respiratorischen Krankheiten, Mangelernährung, übertragbaren
Krankheiten und Durchfallerkrankungen. Die durch Mangelernährung und
schädliche Umwelteinflüsse bedingte Gesundheitgefährdung ist bei
Kindern viel größer als bei anderen Bevölkerungsgruppen, und viele
Kinder laufen Gefahr, als billige Arbeitskräfte oder durch
Prostitution ausgebeutet zu werden.
6.20 Jugend. Wie die Erfahrungen der Vergangenheit in
allen Ländern gezeigt haben, ist die Jugend besonders stark von den
mit der wirtschaftlichen Entwicklung einhergehenden Problemen
betroffen, da diese oft zu einer Schwächung der traditionellen
Formen der sozialen Abfederung führen, die eine wesentliche
Voraussetzung für die gesunde Entwicklung junger Menschen sind. Die
zunehmende Urbanisierung und der Wandel in den gesellschaftlichen
Verhaltensnormen haben zu einem Anstieg des Drogenmißbrauchs, der
unerwünschten Schwangerschaften und der durch Sexualkontakt
übertragenen Krankheiten wie etwa AIDS geführt. Im Augenblick sind
mehr als die Hälfte aller auf der Erde lebenden Menschen unter 25
Jahre alt, und vier von fünf leben in den Entwicklungsländern. Aus
diesem Grund muß unbedingt etwas getan werden, damit sich die
Erfahrungen der Vergangenheit nicht wiederholen.
6.21 Frauen. Der Gesundheitszustand der Frauen in den
Entwicklungsländern ist unverändert schlecht geblieben, und in den
achtziger Jahren verschlimmerte sich die Armut, die Mangelernährung
und der schlechte Allgemeinzustand der Frauen sogar noch weiter. Den
meisten Frauen in den Entwicklungsländern werden immer noch keine
ausreichenden Bildungsmöglichkeiten angeboten, und sie verfügen
nicht über genügend eigene Ressourcen, um sich um ihre Gesundheit
und eine verantwortliche Familienplanung zu kümmern und ihren
sozioökonomischen Status zu verbessern. Besondere Aufmerksamkeit
gebührt auch der pränatalen Gesundheitsfürsorge, damit
sichergestellt ist, daß gesunde Kinder geboren werden.
6.22 Eingeborene und ihre Lebensgemeinschaften. Früher
machten die Eingeborenenvölker und ihre Gemeinschaften einen
erheblichen Anteil der Weltbevölkerung aus. Die Ergebnisse ihrer
Erfahrungen sind insofern häufig sehr ähnlich gewesen, als sich die
Basis ihrer Beziehung zu ihrem traditionellen Land grundlegend
geändert hat. Arbeitslosigkeit, Wohnungsmangel, Armut und schlechter
Gesundheitszustand sind bei ihnen oft unverhältnismäßig stark
ausgeprägt. In vielen Ländern wächst die indigene Bevölkerung
schneller als die übrige Bevölkerung. Aus diesem Grund ist es
wichtig, gezielte Gesundheitsinitiativen für indigene
Bevölkerungsgruppen vorzusehen.
Ziele
6.23 Die allgemeinen Ziele des Schutzes besonders anfälliger
Bevölkerungsgruppen lauten wie folgt: Es soll sichergestellt sein,
daß alle diese Menschen die Möglichkeit haben, sämtliche in ihnen
schlummernden Kräfte zu entfalten (wozu auch eine gesunde physische,
psychische und geistige Entwicklung gehört), daß junge Menschen die
Voraussetzungen für ein langes, gesundes Leben schaffen können, daß
Frauen Gelegenheit gegeben wird, den ihnen zustehenden Platz in der
Gesellschaft einzunehmen, und daß indigene Bevölkerungsgruppen im
Rahmen schulischer, wirtschaftlicher und technischer Möglichkeiten
unterstützt werden.
6.24 Auf dem Weltgipfel für Kinder wurden spezifische Leitziele
für das Überleben, die Entwicklung und den Schutz der Kinder
vereinbart, die auch für die Agenda 21 Gültigkeit haben. Zu den
Unterstützungsmaßnahmen und sektoralen Zielen gehören die Förderung
der Gesundheit der Frauen und ihrer Bildungschancen, die Ernährung,
die Gesundheit der Kinder, die Trinkwasser- und Sanitärversorgung,
die schulische Grunderziehung und Kinder in schwierigen
Lebensumständen.
6.25 Auf Regierungsseite sollen konkrete Anstrengungen
unternommen werden, um mit besonderer Vordringlichkeit und angepaßt
an die Gegebenheiten und Rechtssysteme des jeweiligen Landes
Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, daß Frauen
und Männer das gleiche Recht haben, frei und eigenverantwortlich
über die Zahl ihrer Kinder und den zeitlichen Abstand zwischen den
einzelnen Geburten zu entscheiden, und daß sie den Umständen
entsprechend Zugang zu Informations- und Bildungsmöglichkeiten und
Mitteln haben, die sie in die Lage versetzen, dieses Recht im
Einklang mit ihrer Freiheit, Würde und ihren persönlichen
Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und
kultureller Aspekte auszuüben.
6.26 Auf Regierungsseite sollen konkrete Anstrengungen
unternommen werden, um Programme zum Aufund Ausbau von Einrichtungen
für die präventive und kurative Medizin durchzuführen, wozu auch
eine speziell auf Frauen zugeschnittene, von Frauen geleitete,
verläßliche und effiziente reproduktionsmedizinische Versorgung
sowie gegebenenfalls erschwingliche, jedermann zugängliche Dienste
für eine verantwortliche Familienplanung im Einklang mit der
Freiheit, Würde und den persönlichen Wertvorstellungen und unter
Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte gehören. Solche
Programme sollen schwerpunktmäßig auf eine umfassende
Gesundheitsfürsorge ausgerichtet sein, wozu auch
Schwangerschaftsvorsorge, Gesundheitserziehung und Aufklärung über
eine verantwortliche Elternschaft gehören, und allen Frauen die
Möglichkeit zum Vollstillen, zumindest während der ersten vier
Monate nach der Geburt, geben. Die Programme sollen die produktive
und reproduktive Rolle und das Wohl der Frauen uneingeschränkt
unterstützen, wobei der Notwendigkeit einer gleichwertigen und
verbesserten Gesundheitsfürsorge für alle Kinder und der Reduzierung
der Mütter- und Kindersterblichkeit und der Erkrankungen von Mutter
und Kind besondere Beachtung gebührt.
Maßnahmen
6.27 Die Regierungen der einzelnen Länder sollen in
Zusammenarbeit mit örtlichen und nichtstaatlichen Organisationen in
den folgenden Bereichen neue Programme initiieren oder vorhandene
erweitern:
| a) |
Säuglinge und Kinder:
| i) |
Ausbau der speziell für Kinder bestimmten
Basisgesundheitsdienste im Bereich der primären
Gesundheitsversorgung, darunter auch
Pränatalvorsorge-, Still-, Impf- und
Ernährungsprogramme; |
| ii) |
Durchführung
umfangreicher Aufklärungsaktionen zur
Unterweisung von Erwachsenen in der Anwendung der
oralen Rehydratationstherapie bei Durchfall, in
der Behandlung von Infektionen der Atemwege und
in der Verhütung übertragbarer Krankheiten; |
| iii) |
Hilfe beim Aufbau, bei der Änderung und
der Durchsetzung eines entsprechenden
Gesetzesrahmens zum Schutz der Kinder vor
sexuellem Mißbrauch und Mißbrauch in Form von
Kinderarbeit; |
| iv) |
Schutz der Kinder vor den Auswirkungen von
in der Umwelt und am Arbeitsplatz vorkommenden
toxischen chemischen Verbindungen; |
|
| b) |
Jugend:
Ausbau der für junge Menschen bestimmten Dienste in
den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales, um eine
bessere Aufklärung, Erziehung, Beratung und Behandlung
bei speziellen Gesundheitsproblemen einschließlich
Drogenmißbrauch zu gewährleisten; |
| c) |
Frauen:
| i) |
Beteiligung von Frauengruppen an
Entscheidungsprozessen auf staatlicher und
kommunaler Ebene, um Gesundheitsrisiken
aufzuzeigen und um in nationale Aktionsprogramme
über Frauen und Entwicklung auch
Gesundheitsfragen einzubinden; |
| ii) |
Schaffung
konkreter Anreize für eine verstärkte und
längerfristige Teilnahme von Frauen aller
Altersstufen am Schulunterricht und an im Rahmen
der Erwachsenenbildung veranstalteten Kursen,
auch im Bereich der Gesundheitserziehung und der
Ausbildung in der primären Gesundheitsfürsorge,
der häuslichen Krankenpflege und der Versorgung
während der Schwangerschaft; |
| iii) |
Durchführung von Basiserhebungen und von
auf die Kenntnisse, die Einstellung und die
Gewohnheiten bezogenen Untersuchungen über die
Gesundheit und Ernährung von Frauen während
ihres gesamten Lebenszykluses, insbesondere mit
Blick auf die Wirkung der Umweltzerstörung und
ausreichender Ressourcen; |
|
| d) |
Eingeborene und ihre Lebensgemeinschaften:
| i) |
Ausbau der präventiven und kurativen
Gesundheitsdienste durch entsprechende
Mittelausstattung und Selbstverwaltung; |
| ii) |
Einbeziehung traditioneller Kenntnisse und
Erfahrungen in das Gesundheitswesen. |
|
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
6.28 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000)
für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 3,7 Milliarden
Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 400 Millionen Dollar, in
Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte
Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen
unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen
ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
6.29 Bildungs-, Gesundheits- und Forschungseinrichtungen sollen
ausgebaut und verstärkt zur Verbesserung der Gesundheit besonders
anfälliger Gruppen herangezogen werden. Außerdem soll die mit den
spezifischen Problemen dieser Gruppen befaßte Sozialforschung
ausgebaut werden, und es sollen Methoden zur Einführung flexibler,
pragmatischer Lösungen unter besonderer Berücksichtgung von
Präventivmaßnahmen untersucht werden. Den Regierungen, den
Einrichtungen und den auf dem Gesundheitssektor tätigen
nichtstaatlichen Organisationen für Jugendliche, Frauen und indigene
Bevölkerungsgruppen soll fachliche Unterstützung gewährt werden.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
6.30 Der Ausbau der Ausbildungseinrichtungen, die Förderung
interaktiver Methoden der Gesundheitserziehung und der verstärkte
Einsatz der Massenmedien für die Transfer von Informationen an die
Zielgruppen soll ebenfalls Bestandteil der Maßnahmen zur Entwicklung
des für die Gesundheitsversorgung von Kindern, Jugendlichen und
Frauen erforderlichen Personals sein. Voraussetzung dafür ist die
Ausbildung zusätzlicher auf Gemeindeebene tätiger Gesundheitshelfer,
Schwestern, Hebammen, Ärzte, Sozialwissenschaftler und Erzieher, die
Beratung von Müttern, Familien und Gemeinschaften und der Ausbau der
für Bildung, Gesundheit und Bevölkerungsfragen usw. zuständigen
Ministerien.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
6.31 Soweit erforderlich, sollen die Regierungen (i) die
Veranstaltung nationaler, länderübergreifender und
zwischenregionaler Symposien und anderer Tagungen für den
Informationsaustausch zwischen Behörden und Gruppen, die mit der
Gesundheit von Jugendlichen, Frauen und eingeborenen
Bevölkerungsgruppen befaßt sind, und (ii) Frauenorganisationen,
Jugendgruppen und Eingeborenenorganisationen fördern, um den
Gesundheitszustand zu verbessern und ihnen bei der Schaffung,
Änderung und Durchsetzung des erforderlichen Gesetzesrahmens zur
Sicherung gesunder Umweltbedingungen für Kinder, Jugendliche, Frauen
und indigene Bevölkerungsgruppen beratend zur Seite zu stehen.
D. |
Lösung der Gesundheitsprobleme in den Städten |
Handlungsgrundlage
6.32 Die ungünstigen Lebensbedingungen in den Städten und
städtischen Randgebieten zerstören das Leben, die Gesundheit und die
gesellschaftlichen und sittlichen Werte von Milliarden Menschen. Das
rapide Wachstum der Städte übersteigt die Fähigkeiten der
Gesellschaft, die Bedürfnisse der Menschen zu decken, und hat dazu
geführt, daß Milliarden Menschen ohne ausreichende
Verdienstmöglichkeiten, Nahrungsmittel, Unterkünfte und
Infrastrukturleistungen auskommen müssen. Aufgrund des Wachstums der
Städte sind die dort lebenden Menschen ernstzunehmenden
Umweltrisiken ausgesetzt, und die Städte und Kommunen sind nicht
mehr in der Lage, die von den Menschen benötigten umwelthygienischen
Dienstleistungen zu erbringen. Allzu oft ist die Entwicklung der
Städte von einer zunehmenden Zerstörung der natürlichen Umwelt und
der für eine nachhaltige Entwicklung benötigten Ressourcenbasis
gekennzeichnet. Die Umweltverschmutzung in städtischen
Ballungszentren führt zu erhöhter Morbidität und
Mortalität. Übervölkerung und Wohnraummangel tragen zum vermehrten
Auftreten von Atemwegserkrankungen, Tuberkulose, Meningitis und
anderen Krankheiten bei. In der urbanen Umwelt sind viele
gesundheitsschädliche Faktoren außerhalb des Gesundheitssektors
angesiedelt. Eine Verbesserung der Gesundheitssituation in den
Städten kann nur durch ein abgestimmtes Vorgehen aller
Verwaltungsebenen, der Gesundheitsträger, der Unternehmen,
religiöser Gruppen, der Sozial- und Bildungseinrichtungen und der
Bürger erreicht werden.
Ziele
6.33 Die Gesundheit und das Wohlergehen aller Stadtbewohner
müssen gefördert werden, damit sie zur wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Entwicklung beitragen können. Als globales Ziel
ist die Steigerung der Gesundheitsindikatoren um 10 bis 40 Prozent
bis zum Jahr 2000 vorgesehen. Dieselbe Steigerungsrate soll bei den
für den Umwelt-, den Wohnungs- und den Gesundheitsfürsorgebereich
geltenden Indikatoren erreicht werden. Hierzu gehören die Festlegung
von Mengenzielen für die Säuglingssterblichkeit, die
Müttersterblichkeit, den Anteil der Neugeborenen mit niedrigem
Geburtsgewicht und spezifische Indikatoren (z.B. die Tuberkulose als
Indikator für überbelegte Wohnungen, Durchfallerkrankungen als
Indikatoren für unzureichende Wasserhygiene, die auf eventuelle
Vorsorgemöglichkeiten gegen Verletzungen hinweisende Zahl der
Arbeits- und Verkehrsunfälle und soziale Probleme wie
Drogenmißbrauch, Gewalt und Verbrechen als Indiz für versteckte
soziale Störungen).
Maßnahmen
6.34 Mit entsprechender Unterstützung der nationalen Regierungen
und internationaler Organisationen sollen die Kommunen dazu
angehalten werden, wirksame Maßnahmen zur Einleitung
bzw. Intensivierung folgender Maßnahmen zu ergreifen:
| a) |
Erarbeitung und Umsetzung kommunaler und lokaler
Gesundheitspläne:
| i) |
Auf- oder Ausbau sektorübergreifender
Ausschüsse auf politischer wie auch fachlicher
Ebene, wozu auch die aktive Mitwirkung an
Verknüpfungen mit wissenschaftlichen,
kulturellen, religiösen, medizinischen,
wirtschaftlichen, sozialen und anderen
städtischen Einrichtungen unter Verwendung von
Vernetzungslösungen gehört; |
| ii) |
Einführung bzw. Stärkung kommunaler oder lokaler
"Förderstrategien", die anstelle des
"Füreinander" das
"Miteinander" in den Vordergrund
stellen, und Schaffung günstiger
gesundheitlicher Rahmenbedingungen; |
| iii) |
Gewährleistung der Ein- bzw.
Weiterführung der öffentlichen
Gesundheitserziehung in Schulen, am Arbeitsplatz,
in den Massenmedien usw.; |
| iv) |
Bestärkung der Gemeinden, die
Fähigkeiten und das Interesse des Einzelnen an
der primären Gesundheitsversorgung zu
entwickeln; |
| v) |
Förderung und Verstärkung der auf
kommunaler Ebene stattfindenden
Rehabilitationsmaßnahmen für die in den
Städten und in den städtischen Randgebieten
lebenden Behinderten und älteren Menschen; |
|
| b) |
Soweit erforderlich, Überprüfung der in den
Städten gegebenen gesundheitlichen, sozialen und
ökologischen Bedingungen einschließlich der
Dokumentation intra-urbaner Disparitäten; |
| c) |
Ausbau der Umwelthygienedienste:
| i) |
Einführung von Verfahren zur Prüfung der
Gesundheits- und Umweltverträglichkeit; |
| ii) |
Bereitstellung von Möglichkeiten der
Basisausbildung und der Ausbildung am
Arbeitsplatz für neue und bereits vorhandene
Beschäftigte; |
|
| d) |
Einrichtung und Unterhaltung städtischer Netzwerke
für Kooperationszwecke und für den Austausch von
Informationen über Modellbeispiele guter fachlicher
Praxis. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
6.35 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000)
für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 222 Millionen
Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 22 Millionen Dollar, in
Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte
Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen
unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen
ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
6.36 Vorhandene Entscheidungsmodelle sollen weiterentwickelt und
in größerem Umfang zur Abschätzung der Kosten und der gesundheits-
und umweltspezifischen Auswirkungen alternativer Technologien und
Strategien eingesetzt werden. Zur Optimierung von Stadtentwicklung
und Stadtplanung werden bessere landesweite und kommunale
Statistiken unter Verwendung sachgerechter, einheitlicher
Indikatoren benötigt. Von vorrangiger Bedeutung ist die Entwicklung
von Methoden zur Bewertung intra-urbaner und distriktsbezogener
Schwankungen im Gesundheitszustand und in den Umweltbedingungen und
zur Verwendung dieser Daten für Planung und Verwaltung.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
6.37 Die Einarbeitung und Ausbildung des für das kommunale
Gesundheitswesen benötigten städtischen Personals muß im Rahmen von
Programmen erfolgen. Außerdem müssen Möglichkeiten der
Grundausbildung und der betrieblichen Ausbildung für die im
umweltbezogenen Gesundheitsschutz eingesetzten Fachkräfte geschaffen
werden.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
6.38 Ziel des Programms ist der Ausbau der Planungs- und
Verwaltungskapazitäten in den Städten und Kommunen und deren
Partnern in der Zentralregierung, im privaten Sektor und in den
Universitäten. Die Schaffung von Kapazitäten soll schwerpunktmäßig
auf die Bereitstellung ausreichender Informationen, die Verbesserung
der Koordinierungsmechanismen zur Verknüpfung aller
Schlüsselfaktoren und die bessere Ausnutzung vorhandener
Umsetzungsinstrumentarien und -ressourcen ausgerichtet sein.
E. |
Reduzierung der durch die Umweltverschmutzung bedingten
Gesundheitsrisiken und Gefährdungen |
Handlungsgrundlage
6.39 Überall auf der Erde sind vielerorts die Umwelt in ihrer
Gesamtheit (Luft, Wasser und Boden), die Arbeitsplätze und sogar die
einzelnen Wohnungen so stark mit Schadstoffen belastet, daß die
Gesundheit von Milliarden Menschen beeinträchtigt wird. Schuld daran
sind unter anderem frühere und heutige Entwicklungen in den
Verbrauchs- und Produktionsmustern und in der Lebensweise, in der
Energieerzeugung und Energienutzung, in der Industrie, im
Verkehrswesen usw. unter minimaler Berücksichtigung oder unter
Ausschluß von Umweltschutzbelangen. In einigen Ländern sind zwar
bemerkenswerte Verbesserungen zu verzeichnen, doch die Zerstörung
der Umwelt schreitet weiter voran. Die Möglichkeiten der Länder, mit
der Umweltverschmutzung und den Gesundheitsproblemen fertig zu
werden, sind aufgrund fehlender Mittel erheblich
eingeschränkt. Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen konnten in
vielen Fällen nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt
halten. Besonders gravierend sind die mit der Entwicklung
einhergehenden umweltbedingten Gesundheitsgefahren in den
Schwellenländern. Außerdem wurde in der jüngsten Analyse der WHO die
Interdependenz zwischen den Faktoren Gesundheit, Umwelt und
Entwicklung klar hervorgehoben und herausgefunden, daß in den
meisten Ländern eine Integration dieser Faktoren, die zu einem
wirksamen Umweltschutzmechanismus führen würde, nicht gegeben
ist.2) Unabhängig von
Kriterien, die von der internationalen Staatengemeinschaft
vereinbart werden, oder von Normen, die auf nationaler Ebene
festgelegt werden müssen, ist in jedem Fall wichtig, daß die in den
einzelnen Ländern herrschenden Wertesysteme und der Grad der
Anwendbarkeit von Normen, die zwar für die fortgeschrittensten
Länder Gültigkeit haben, für die Entwicklungsländer aber ungeeignet
sind und zu nicht vertretbaren volkswirtschaftlichen Kosten führen
können, mit berücksichtigt werden.
Ziele
6.40
Oberstes Ziel ist eine Minimierung des
Gefährdungspotentials und die Bewahrung der Umwelt, und zwar
dahingehend, daß Gesundheit und Sicherheit der Menschen nicht
beeinträchtigt oder gefährdet werden und die Entwicklung
dennoch voranschreiten kann. Zu den spezifischen Programmzielen
gehören folgende:
| a) |
bis zum Jahr 2000 die Einbindung entsprechender
Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in nationale
Entwicklungsprogramme aller Länder; b) bis zum Jahr
2000 gegebenenfalls die Bereitstellung einer angemessenen
nationalen Infrastruktur und entsprechender Programme zur
Gewährleistung einer Überwachung von umweltbedingten
Verletzungen und Gefahren und zur Schaffung der Grundlage
für Maßnahmen zur Minderung der Umweltverschmutzung in
allen Ländern; |
| c) |
bis zum Jahr 2000 gegebenenfalls die Einführung
integrierter Programme zur Schadstoffkontrolle an der
Quelle bzw. am Ablagerungsort, wobei der Schwerpunkt auf
Minderungsmaßnahmen in allen Ländern liegt; |
| d) |
gegebenenfalls die Ermittlung und Erfassung der
notwendigen statistischen Daten über die
gesundheitlichen Auswirkungen als Basis für
Kosten-Nutzen-Analysen einschließlich
gesundheitsbezogener Umweltverträglichkeitsprüfungen
für Reinhalte-, Vorsorge- und Minderungsmaßnahmen. |
Maßnahmen
6.41 Auf nationaler Ebene gegebenenfalls mit internationaler
Hilfe, Unterstützung und Mitwirkung festgelegte Aktionsprogramme für
diesen Bereich sollen unter anderem folgende Punkte enthalten:
| a) |
Luftverschmutzung in den Städten:
| i) |
Entwicklung angepaßter, auf
Risikoabschätzungen und epidemiologischen
Untersuchungen basierender Reinhaltetechnologien
zur Einführung umweltverträglicher
Produktionsprozesse und geeigneter, sicherer
Massenverkehrsmittel; |
| ii) |
Aufbau von
Luftreinhaltekapazitäten in großen Städten
unter besonderer Berücksichtigung von
Vollzugsprogrammen und gegebenenfalls unter
Verwendung von Überwachungsnetzen; |
|
| b) |
Belastung der Innenraumluft:
| i) |
Forschungsförderung und Erarbeitung von
Programmen für die Einführung von Vorsorge- und
Kontrollverfahren zur Verminderung der Belastung
der Innenraumluft einschließlich der Schaffung
wirtschaftlicher Anreize für den Einbau
entsprechender technischer Einrichtungen; |
| ii) |
Planung und Durchführung von
Gesundheitskampagnen insbesondere in den
Entwicklungsländern, zur Minderung der
gesundheitsschädlichen Auswirkungen der
Biomasse- und Kohleverwendung in den Haushalten; |
|
| c) |
Wasserverschmutzung:
| i) |
Entwicklung angepaßter
Wasserreinhaltetechnologien ausgehend von
Abschätzungen der Gesundheitsrisiken; |
| ii) |
Aufbau von Wasserreinhaltekapazitäten in großen
Städten; |
|
| d) |
Schädlingsbekämpfungsmittel:
Die Schaffung von Mechanismen zur Kontrolle der
Verteilung und Verwendung von
Schädlingsbekämpfungsmitteln mit dem Ziel einer
Minimierung der Gesundheitsrisiken, verursacht durch den
Transport, die Lagerung, die Ausbringung und die
Restwirkungen von in der Landwirtschaft und als
Holzschutzmittel eingesetzten Pestiziden; |
| e) |
Feste Abfälle:
| i) |
Entwicklung angepaßter Technologien zur
Entsorgung fester Abfälle ausgehend von einer
gesundheitsbezogenen Risikoabschätzung; |
| ii) |
Aufbau von Entsorgungskapazitäten für feste
Abfallstoffe in großen Städten; |
|
| f) |
Wohn- und Siedlungswesen:
Erarbeitung von Programmen zur Verbesserung der
Gesundheitsbedingungen in Wohn- und Siedlungsbereichen,
insbesondere in Elendsvierteln und illegalen
Spontansiedlungen, ausgehend von einer
gesundheitsbezogenen Risikoabschätzung; |
| g) |
Lärm:
Erarbeitung von Kriterien für die maximal zulässigen
Lärmpegel und Förderung von Lärmmessungen und
-kontrollen als Teil von Umwelthygieneprogrammen; |
| h) |
Ionisierende und nichtionisierende Strahlen:
Erarbeitung und Inkraftsetzung geeigneter nationaler
Gesetze, Normen und Durchführungsverfahren auf der
Grundlage geltender internationaler Richtlinien; |
| i) |
Auswirkungen ultravioletter Strahlen:
| i) |
vordringliche Einleitung von Untersuchungen
über die gesundheitlichen Auswirkungen der als
Folge des Abbaus der stratosphärischen
Ozonschicht in zunehmendem Maße die
Erdoberfläche erreichenden UV-Strahlung; |
| ii) |
ausgehend von den Ergebnissen dieser
Untersuchungen die Erwägung der Einleitung
geeigneter Maßnahmen zur Minderung der
obengenannten Auswirkungen auf den Menschen; |
|
| j) |
Industrie- und Energieproduktion:
| i) |
Einführung gesundheitsbezogener
Umweltverträglichkeitsprüfungen für die
Planung und den Bau neuer Industrie- und
Energieerzeugungsanlagen; |
| ii) |
Einbeziehung
geeigneter gesundheitsbezogener Risikoanalysen in
alle nationalen Umweltschutz- und
Managementprogramme unter besonderer Beachtung
toxischer Verbindungen wie etwa Blei; |
| iii) |
Einführung von Arbeitshygiene-Programmen
in allen wichtigen Industriezweigen zur
Überwachung der Exposition von Arbeitern im
Hinblick auf Gesundheitsgefährdungen; |
| iv) |
Förderung der Einführung
umweltverträglicher Technologien im Industrie-
und Energiebereich; |
|
| k) |
Überwachung und Abschätzung von Umweltschäden:
Wo es zweckmäßig erscheint, Aufbau entsprechender
Umweltmonitoring-Kapazitäten zur Überwachung der
Umweltqualität und des Gesundheitszustands der
Bevölkerung; |
| l) |
Überwachung und Verringerung von Verletzungen:
| i) |
gegebenenfalls Heranbildung von Systemen zur
Überwachung der Inzidenz und der Ursachen von
Verletzungen mit dem Ziel, gezielte
Interventions-/Präventivstrategien zu
entwickeln; |
| ii) |
Entwicklung von mit nationalen
Plänen übereinstimmenden Strategien in allen
Bereichen (Industrie, Verkehr und andere) im
Einklang mit den WHO-Programmen für sichere
Städte und sichere Gemeinden mit dem Ziel einer
Verringerung der Häufigkeit und des Schweregrads
auftretender Verletzungen; |
| iii) |
Betonung vorbeugender Strategien zur
Reduzierung berufsbedingter Krankheiten und von
Krankheiten, die durch in der Umwelt und am
Arbeitsplatz vorkommende Gifte verursacht werden,
mit dem Ziel einer Verbesserung der Sicherheit am
Arbeitsplatz; |
|
| m) |
Forschungsförderung und Entwicklung von
Methodologien:
| i) |
Förderung der Entwicklung neuer Methoden zur
quantitativen Bewertung der mit verschiedenen
Umweltschutzstrategien verbundenen
gesundheitlichen Nutzen und Kosten; |
| ii) |
Vorbereitung und Durchführung
interdisziplinärer Forschungsvorhaben zur
Untersuchung der gesundheitlichen
Kombinationswirkungen von Expositionen gegenüber
vielfältigen Umweltgefahren einschließlich
epidemiologischer Untersuchungen der
Langzeitexposition gegenüber niedrigen
Schadstoffkonzentrationen und der Verwendung
geeigneter biologischer Marker zur Abschätzung
der menschlichen Exposition, der schädlichen
Auswirkungen und der Empfindlichkeit gegenüber
in Umweltagenzien. |
|
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
6.42 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000)
für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 3 Milliarden
Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 115 Millionen Dollar, in
Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte
Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre hängen
unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen
ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Wissenschaftliche und technologische Mittel |
6.43 Obwohl für eine große Zahl von Umweltproblemen bereits
genügend Reinhalte- oder Verminderungstechnologien zur Verfügung
stehen, sollen die Länder für die zu erarbeitenden Programme und
umweltpolitischen Konzepte Untersuchungen in einem
sektorübergreifenden Rahmen durchführen. Dabei soll auch eine
Zusammenarbeit mit dem Unternehmensbereich vorgesehen
werden. Kostenwirksamkeitsanalysen und Verfahren für
Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen im Rahmen internationaler
Partnerschaftsprogramme erarbeitet und bei der Festlegung
gesundheits- und entwicklungsorientierter Prioritäten und Strategien
Anwendung finden.
6.44 Was die in Punkt 6.41 Buchstabe a bis m genannten Maßnahmen
betrifft, sollen in Übereinstimmung mit Kapitel 34 die
Bemühungen der Entwicklungsländer durch Gewährung ausreichender
Zugriffsmöglichkeiten zu Technologien, Know-how und Informationen in
den dafür verwendeten Speichern erleichtert werden.
| (c) |
Entwicklung der menschlichen Ressourcen |
6.45 Um den Mangel an qualifiziertem Personal zu
beseitigen, der eines der Haupthindernisse für die Erzielung von
Fortschritten im Umgang mit umweltbedingten Gesundheitsgefahren ist,
sollen in den einzelnen Ländern umfassende Strategien entwickelt
werden. In die Ausbildungsmaßnahmen sollen im Umweltschutz und
Gesundheitswesen Beschäftigte aller Ebenen von Führungskräften bis
zu Gesundheitsinspektoren einbezogen werden. Ein höherer Stellenwert
soll dem Thema Umwelthygiene in den Lehrplänen von weiterführenden
Schulen und Universitäten und in der öffentlichen
Gesundheitserziehung eingeräumt werden.
| (d) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
6.46 Jedes Land soll die notwendige Wissensbasis und die
praktischen Fertigkeiten zur Vorhersage und Erkennung
umweltbedingter Gesundheitsgefahren heranbilden, und die notwendigen
Kapazitäten zur Verringerung der Risiken schaffen. Zu den
Grundanfordungen muß folgendes gehören: Genaue Kenntnisse über
umwelthygienische Problemstellungen und eine verstärkte
Bewußtseinsbildung bei Entscheidungsträgern, Bürgern und Fachleuten,
Durchführungsmechanismen für eine sektor- und
regierungsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich
Entwicklungsplanung und -management und Verschmutzungsbekämpfung,
Vorkehrungen zur Einbeziehung privater und kommunaler
Interessengruppen in die Behandlung sozialer Fragen, Delegierung von
Befugnissen und Verteilung von Ressourcen an mittlere und örtliche
Verwaltungsebenen, um an vorderster Front Kapazitäten zur Abdeckung
der umwelthygienischen Anforderungen bereitstellen zu können.
|