Kapitel 2
Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung
in den Entwicklungsländern und damit verbundene nationale Politik
Einführung
2.1 Um den Herausforderungen, die Umwelt und Entwicklung an sie
stellen, wirksam begegnen zu können, haben sich die Staaten
entschlossen, eine neue globale Partnerschaft einzugehen. Angesichts
der Notwendigkeit, auf eine effizientere und ausgewogenere
Weltwirtschaft hinzuwirken, und unter Berücksichtigung der Tatsache,
daß die gegenseitige Abhängigkeit der Mitglieder der internationalen
Staatengemeinschaft immer weiter zunimmt und daß einer nachhaltigen
Entwicklung auf der politischen Agenda der Staatengemeinschaft
Vorrang einzuräumen ist, verpflichtet diese Partnerschaft alle
Staaten zur Teilnahme an einem kontinuierlichen und konstruktiven
Dialog. Dabei wird anerkannt, daß eine wichtige Vorbedingung für den
Erfolg dieser neuen Partnerschaft ein Abrücken von einer Politik der
Konfrontation und die Hinwendung zu einem von aufrichtiger
Zusammenarbeit und Solidarität geprägten weltpolitischen Klima
ist. Gleichermaßen wichtig ist die Verstärkung der innen- und
außenpolitischen Bemühungen und der multinationalen Zusammenarbeit,
damit eine Anpassung an die neuen Realitäten erfolgen kann.
2.2 Sowohl die Wirtschaftspolitik einzelner Länder als auch die
internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind für eine nachhaltige
Entwicklung enorm wichtig. Um die Entwicklung neu zu beleben und
voranzutreiben, bedarf es dynamischer und kooperativer
internationaler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einer
entschlossenen Wirtschaftspolitik auf nationaler Ebene. Ist eine
dieser beiden Vorgaben nicht erfüllt, sind alle Bemühungen
zwecklos. Günstige außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen sind
hierbei von entscheidender Bedeutung. Der Entwicklungsprozeß wird
nicht die nötige Stoßkraft gewinnen, wenn es der Weltwirtschaft an
Dynamik fehlt und wenn sie mit Unsicherheiten behaftet
ist. Ebensowenig wird er in Gang kommen, wenn die Entwicklungsländer
von der Last ihrer Auslandsschulden erdrückt werden, keine
ausreichenden Mittel für die Finanzierung einer solchen Entwicklung
vorhanden sind, der Zugang zu den Märkten durch Handelsschranken
erschwert wird und die Rohstoffpreise und die Austauschrelation
zwischen im- und exportierten Gütern (Terms of Trade) der
Entwicklungsländer weiterhin ungünstig sind. Die Bilanz der
achtziger Jahre war für jeden dieser Posten weitgehend negativ und
muß unbedingt ins Positive gekehrt werden. Somit kommt den
erforderlichen wirtschaftspolitischen Konzepten und Maßnahmen zur
Schaffung geeigneter internationaler Rahmenbedingungen, welche die
nationalen Entwicklungsbemühungen zusätzlich unterstützen,
entscheidende Bedeutung zu. Die internationale Zusammenarbeit in
diesem Bereich muß in den Industrie- und den Entwicklungsländern als
Ergänzung und Unterstützung - und nicht als Schwächung oder
Abwertung - einer soliden nationalen Wirtschaftspolitik gesehen
werden, wenn es tatsächlich gelingen soll, Fortschritte in Richtung
nachhaltige Entwicklung zu erzielen.
2.3 Um die gesetzten Umwelt- und Entwicklungsziele auch tatsächlich
verwirklichen zu können, soll die Weltwirtschaft ein günstiges
internationales Klima schaffen, indem sie
| a) |
eine nachhaltige Entwicklung durch Liberalisierung des
Handels fördert; |
| b) |
dafür sorgt, daß sich Handel und Umwelt wechselseitig
unterstützen; |
| c) |
ausreichende finanzielle Mittel für Entwicklungsländer
und zur Lösung der internationalen Schuldenprobleme zur Verfügung
stellt; |
| d) |
sich für eine Wirtschaftspolitik einsetzt, die sowohl der
Umwelt als auch der Entwicklung zuträglich ist. |
2.4 Auf Regierungsseite wird anerkannt, daß es neue globale
Handlungsansätze gibt, deren Ziel die Verknüpfung der einzelnen
Elemente des Weltwirtschaftssystems mit dem Bedürfnis der Menschen
nach einer sicheren und beständigen natürlichen Umwelt ist. Daher
sind die Regierungen darauf bedacht, daß es in den bestehenden
internationalen Foren wie auch in der Innenpolitik der einzelnen
Länder zu einer Konsensbildung an der Schnittstelle zwischen den
Bereichen Umwelt, Handel und Entwicklung kommt.
Programmbereiche
A. |
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch den Handel |
Handlungsgrundlage
2.5 Ein offenes, ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und
berechenbares multilaterales Handelssystem, das im Einklang mit den
Zielen einer nachhaltigen Entwicklung steht und für eine optimale
Verteilung der Weltproduktion ausgehend von den komparativen Vorteilen
sorgt, ist für alle Handelspartner von Vorteil. Außerdem würde eine
vermehrte Öffnung der Märkte für die Exporte der Entwicklungsländer im
Verbund mit einer soliden Wirtschafts- und Umweltpolitik positive
Auswirkungen auf die Umwelt haben und damit einen wichtigen Beitrag zu
einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
2.6 Die Erfahrung hat gezeigt, daß nachhaltige Entwicklung die
Verpflichtung zu einer vernünftigen Wirtschaftspolitik und
Unternehmensführung, zu einer effizienten und berechenbaren
öffentlichen Verwaltung, zur Einbeziehung von Umweltbelangen in den
Entscheidungsprozeß und zur verstärkten Hinwendung zu einer
demokratischen Regierungsform unter Berücksichtigung der im
jeweiligen Land vorliegenden Gegebenheiten voraussetzt, wodurch eine
umfassende Einbeziehung aller beteiligten Kräfte ermöglicht
wird. Diese Attribute sind für die Erfüllung der nachstehend
aufgeführten grundsatzpolitischen Leitlinien und Zielvorgaben
unerläßlich.
2.7 Für die Wirtschaft vieler Entwicklungsländer ist der Rohstoffsektor,
was Produktion, Beschäftigungslage und Ausfuhrerlöse betrifft, von
vorrangiger Bedeutung. Wichtige Merkmale des internationalen
Rohstoffhandels der achtziger Jahren waren das zumeist sehr niedrige
Preisniveau und der Rückgang der effektiven Preise der meisten
Rohstoffe auf den internationalen Märkten und ein daraus
resultierender Rückgang der Exporterlöse vieler
Rohstofferzeugerländer. Die Möglichkeiten dieser Länder, die
erforderlichen Mittel zur Finanzierung von Investitionen in eine
nachhaltige Entwicklung über den internationalen Handel zu
beschaffen, können durch diese Entwicklung und durch tarifäre und
nichttarifäre Handelshemmnisse einschließlich Zollabstufungen
beeinträchtigt werden, wodurch ihr Zugang zu den Exportmärkten
weitereingeschränkt wird. Der Beseitigung der gegenwärtigen
Verzerrungen im internationalen Handel kommt große Bedeutung zu. Um
dies erreichen zu können, bedarf es vor allem eines massiven und
kontinuierlich fortschreitenden Abbaus der Subventionen und Hilfen
für die Landwirtschaft - wozu binnenwirtschaftliche Maßnahmen des
Marktzugangs und Exportsubventionen gehören - wie auch in der
Industrie und in anderen Sektoren, um das Entstehen größerer
Verluste bei den leistungsfähigeren Erzeugern, insbesondere in den
Entwicklungsländern, zu verhindern. So gibt es im Agrarsektor, in
der Industrie und in anderen Wirtschaftsbereichen genügend Spielraum
für Initiativen, die auf eine Liberalisierung des Handels abzielen,
und für eine Politik, die auf eine stärker auf die umwelt- und
entwicklungsspezifischen Bedürfnisse eingehende Produktion
ausgerichtet ist. Aus diesem Grund soll die Liberalisierung des
Handels auf globaler Grundlage und unter Einbeziehung aller
Wirtschaftssektoren erfolgen und so einen positiven Beitrag zu einer
nachhaltigen Entwicklung leisten.
2.8 Im internationalen Handel sind eine Reihe von Entwicklungen zu
verzeichnen, die neue Herausforderungen und neue Möglichkeiten mit
sich gebracht und die Bedeutung einer multilateralen
wirtschaftlichen Zusammenarbeit noch stärker herausgestellt
haben. Der Welthandel ist auch in den letzten Jahren schneller
gewachsen als die Weltproduktion. Allerdings ist die Expansion des
Welthandels ungleich verteilt, und nur eine begrenzte Zahl von
Entwicklungsländern konnte bei ihren Ausfuhren eine spürbare
Steigerung erzielen. Protektionistischer Druck und einseitige
wirtschaftspolitische Maßnahmen gefährden auch heute noch das
Funktionieren eines offenen multilateralen Handelssystems, was sich
besonders negativ auf die Exportanteile der Entwicklungsländer
auswirkt. In jüngster Zeit sind verstärkt wirtschaftliche
Integrationsprozesse zu beobachten, die dem Welthandel eine gewisse
Dynamik verleihen und die Handels- und Entwicklungsmöglichkeiten für
Entwicklungsländer verbessern dürften. In den letzten Jahren hat
eine wachsende Zahl dieser Länder mutige politische Reformen in Gang
gebracht, zu denen auch ehrgeizige eigenständige Bemühungen um eine
Liberalisierung des Handels gehören. In den mittel- und
osteuropäischen Ländern vollziehen sich zur Zeit weitreichende
Reformen und tiefgreifende Umstrukturierungsprozesse, die den Weg
für die Einbindung dieser Länder in die Weltwirtschaft und das
internationale Handelssystem bereiten sollen. Vermehrte
Aufmerksamkeit wird der Stärkung der Rolle der Unternehmen und der
Förderung von Wettbewerbsmärkten durch eine wettbewerbsorientierte
Wirtschaftspolitik zugewandt. Das allgemeine Präferenzsystem hat
sich als wirkungsvolles handelspolitisches Instrument erwiesen, wenn
auch seine eigentlichen Ziele noch erfüllt werden müssen, und auf
dem elektronischen Datenaustausch basierende Strategien zur
Erleichterung des Handels haben mit Erfolg dazu beigetragen, die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des öffentlichen und des privaten
Sektors zu stärken. Die Wechselwirkungen zwischen Umwelt- und
Handelspolitik sind vielfältiger Natur und sind bisher noch nicht in
ihrer Gesamtheit untersucht worden. Ein baldiges ausgewogenes,
umfassendes und erfolgreiches Ergebnis der multilateralen
Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde würde eine weitere
Liberalisierung und Expansion des Welthandels mit sich bringen, die
Wirtschafts- und Entwicklungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer
verbessern und das internationale Wirtschaftsgefüge sicherer und
berechenbarer machen.
Ziele
2.9 In den kommenden Jahren sollen sich die
Regierungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der multilateralen
Wirtschaftsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde bemühen, folgende
Zielvorgaben zu erfüllen:
| a) |
Förderung eines offenen, diskriminierungsfreien und
ausgewogenen multilateralen Handelssystems, das allen Ländern -
insbesondere aber den Entwicklungsländern - die Möglichkeit
gibt, die Struktur ihrer Wirtschaft und den Lebensstandard ihrer
Menschen durch eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern; |
| b) |
Schaffung besserer Marktzugangsmöglichkeiten für Exporte
ausden Entwicklungsländern; |
| c) |
Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Rohstoffmärkte und
Durchsetzung einer vernünftigen, verträglichen und konsequenten
Rohstoffpolitik auf nationaler wie auch internationaler Ebene
mit dem Ziel einer Optimierung des Beitrags, den der
Rohstoffsektor zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet, wobei
auch die Belange der Umwelt zu berücksichtigen sind; |
| d) |
Förderung und Unterstützung einer Politik - und zwar sowohl
national als auch international -, die sicherstellt, daß
Wirtschaftswachstum und Umweltschutz einander unterstützen. |
Maßnahmen
| (a) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
|
Förderung eines internationalen Handelssystems, das
die Bedürfnisse der Entwicklungsländer berücksichtigt |
2.10 Dementsprechend soll die internationale Staatengemeinschaft
| a) |
dem Protektionismus Einhalt gebieten und ihn umkehren, um
eine weitere Liberalisierung und Expansion des Welthandels zum
Wohle aller Länder, insbesondere aber der Entwicklungsländer,
zu bewirken; |
| b) |
für ein ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies
und berechenbares internationales Handelssystem sorgen; |
| c) |
die baldige Einbindung aller Länder in die Weltwirtschaft
und das internationale Handelssystem erleichtern; |
| d) |
sicherstellen, daß Umwelt- und Handelspolitik einander
unterstützen, damit eine nachhaltige Entwicklung herbeigeführt werden kann; |
| e) |
das internationale handelspolitische System durch ein
frühzeitiges, ausgewogenes, umfassendes und erfolgreiches Ergebnis der
multilateralen Handelsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde
stärken. |
2.11 Die internationale Staatengemeinschaft soll nach Mitteln und Wegen für
funktionsfähigere und transparentere Rohstoffmärkte, für eine
vermehrte Diversifizierung des Rohstoffsektors in den
Entwicklungsländern im Rahmen eines die Wirtschaftsstruktur, die
Ressourcenausstattung und die Marktchancen des jeweiligen Landes
berücksichtigenden makroökonomischen Gefüges und für eine bessere
Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen unter Berücksichtigung der
Vorgaben einer nachhaltigen Entwicklung suchen.
2.12 Daher sollen alle Länder früher eingegangene Verpflichtungen im
Hinblick auf die Beendigung und Umkehrung des Protektionismus und
die weitere Öffnung der Märkte, insbesondere in Bereichen, die für
Entwicklungsländer von Interesse sind, in die Praxis umsetzen. Eine
solche Verbesserung des Marktzutritts kann durch entsprechende
Strukturanpassungen in den Entwicklungsländern erleichtert
werden. Die Entwicklungsländer sollen von ihnen begonnene
wirtschaftspolitische Reformen und Strukturanpassungen
fortsetzen. Besonders vordringlich sind demnach die Verbesserung der
Marktzugangsbedingungen für Rohstoffe, und zwar durch den
stufenweisen Abbau von Einfuhrbeschränkungen für insbesondere aus
den Entwicklungsländern kommende Primär- und Sekundärrohstoffe sowie
der spürbare stufenweise Abbau von Stützungsmaßnahmen, die zu
Wettbewerbsverzerrungen im Produktionsbereich führen, wie etwa
Produktionshilfen und Exportsubventionen.
| (b) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
|
Konzipierung einer
binnenwirtschaftlichen Politik, die den Nutzen einer
Handelsliberalisierung zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung
maximiert |
2.13 Um Nutzen aus der Liberalisierung der Handelssysteme ziehen zu
können, sollen die Entwicklungsländer gegebenenfalls folgende
Maßnahmen ergreifen:
| a) |
die Schaffung binnenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen,
die ein optimales Gleichgewicht zwischen Binnen- und
Exportmarktproduktion unterstützen, die Beseitigung ungünstiger
Einflüsse auf den Export und die Verhinderung einer ineffizienten
Importsubstitution; |
| b) |
die Schaffung des erforderlichen wirtschaftspolitischen
Rahmens und der erforderlichen Infrastruktur zur Verbesserung der
Effizienz des Ausfuhr- und Einfuhrhandels sowie der
Funktionsfähigkeit der Binnenmärkte. |
2.14 Entsprechend der Leistungsfähigkeit des Marktes soll von den
Entwicklungsländern im Rohstoffbereich folgende Politik verfolgt
werden:
| a) |
Ausbau des Verarbeitungs- und des Vertriebssektors und
Verbesserung der Absatzmethoden und der Wettbewerbsfähigkeit des
Rohstoffsektors; |
| b) |
stärkere Diversifizierung, um die Abhängigkeit von
Rohstoffexporten zu verringern; |
| c) |
Berücksichtigung des effizienten und nachhaltigen
Einsatzes von Produktionsfaktoren bei der Rohstoffpreisbildung unter
Berücksichtigung der Umweltkosten und der gesellschaftlichen Kosten
sowie der Kosten des Ressourcenabbaus. |
| (c) |
Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich |
|
Förderung
der Datenbeschaffung und der Forschung |
2.15 GATT, UNCTAD und andere einschlägige Institutionen sollen sich auch
künftig um die Beschaffung geeigneter Daten und Informationen über
den Handel bemühen. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird
aufgefordert, das von der UNCTAD betreute Trade Control Measures
Information System auszubauen.
Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich
des Rohstoffhandels und der Diversifizierung dieses Sektors
2.16 Was den Rohstoffhandel betrifft, sollen die Regierungen
gegebenenfalls direkt oder über die zuständigen internationalen
Organisationen
| a) |
versuchen, unter anderem durch eine größere
Markttransparenz, zu der auch ein Erfahrungs- und
Informationsaustausch über Investitionspläne, Absatzchancen und
-märkte für einzelne Rohstoffe gehört, für eine optimale
Funktionsfähigkeit der Rohstoffmärkte zu sorgen. Außerdem sollen
konkrete Verhandlungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern geführt
werden, deren Ziel der Abschluß tragfähiger und effizienterer
internationaler, die Markttendenzen berücksichtigender Übereinkommen
oder Absprachen sowie die Einrichtung von Arbeitsgruppen
ist. Besondere Beachtung gebührt in diesem Zusammenhang den Kakao-,
Kaffee-, Zucker- und Tropenholzabkommen. Die Bedeutung
internationaler Rohstoffübereinkommen und -absprachen wird besonders
hervorgehoben. Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische
Aspekte, Technologietransfer und mit der Erzeugung und dem Absatz
von Rohstoffen und der dazugehörigen Verkaufsförderung verbundene
Dienstleistungen sowie Umweltbelange sollen ebenfalls mit einbezogen
werden; |
| b) |
auch in Zukunft Ausgleichsmechanismen für Ausfälle bei
den Rohstoffexporterlösen der Entwicklungsländer anwenden, um die
Diversifizierungsbemühungen zu unterstützen; |
| c) |
den Entwicklungsländern auf Wunsch Unterstützung bei der
Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Rohstoffpolitik und der Sammlung
und Nutzung von Informationen über Rohstoffmärkte gewähren; |
| d) |
die Bemühungen der Entwicklungsländer um Förderung des
wirtschaftspolitischen Rahmens und der Infrastruktur unterstützen,
die zur Steigerung der Effizienz von Ausfuhr- und Einfuhrhandel
benötigt werden; |
| e) |
die Diversifizierungsinitiativen der Entwicklungsländer
auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene unterstützen. |
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
2.17 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000)
für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 8,8 Milliarden
Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form
konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von
den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der
Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen
unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen
ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten |
2.18 Die vorstehenden Aktivitäten im Bereich der technischen
Zusammenarbeit sind auf den Ausbau der verfügbaren nationalen
Kapazitäten für die Konzipierung und praktische Umsetzung einer
eigenen Rohstoffpolitik, die Nutzung und Bewirtschaftung der eigenen
Ressourcen und die Erfassung und Verwertung von Informationen über
Rohstoffmärkte ausgerichtet.
B. |
Gegenseitige Unterstützung von Handel und Umwelt |
Handlungsgrundlage
2.19 Umwelt- und Handelspolitik sollen sich gegenseitig
unterstützen. Ein offenes multilaterales Handelssystem ermöglicht
eine effizientere Allokation und Nutzung der vorhandenen Ressourcen
und trägt damit zu einer Steigerung von Produktion und Einkommen und
einer geringeren Inanspruchnahme der Umwelt bei. So stellt es die
für Wirtschaftswachstum und Entwicklung sowie einen verbesserten
Schutz der Umwelt benötigten zusätzlichen Mittel bereit. Eine
intakte Umwelt liefert ihrerseits die erforderlichen ökologischen
und sonstigen Ressourcen zur Aufrechterhaltung des
Wachstumsprozesses und zur kontinuierlichen Expansion des
Handels. Ein offenes, multilaterales Handelssystem, das durch die
Verfolgung einer vernünftigen Umweltpolitik unterstützt wird, hätte
einen positiven Einfluß auf die Umwelt und würde zu einer
nachhaltigen Entwicklung beitragen.
2.20 Die internationale Zusammenarbeit im Umweltbereich nimmt
ständig weiter zu, und in einer ganzen Reihe von Fällen haben den
Handel betreffende Bestimmungen in multilateralen Umweltabkommen bei
der Lösung globaler Umweltprobleme eine wichtige Rolle gespielt. So
sind in bestimmten besonderen Fällen, wo dies zweckdienlich
erschien, handelsbezogenen Maßnahmen dazu verwendet worden, die
Wirksamkeit von Umweltschutzvorschriften zu verstärken. Derartige
Regelungen sollten auf die Grundursachen der Umweltzerstörung
zielen, damit sie nicht zu ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen
führen. Es geht darum sicherzustellen, daß Handels- und
Umweltpolitik miteinander im Einklang stehen und daß sie den Prozeß
in Richtung nachhaltige Entwicklung zusätzlich
unterstützen. Allerdings soll dabei berücksichtigt werden, daß für
Industrieländer geltende Umweltnormen möglicherweise
ungerechtfertigte soziale und wirtschaftliche Kosten in den
Entwicklungsländern mit sich bringen können.
Ziele
2.21 Die Regierungen sollen sich bemühen, im Rahmen
einschlägiger multilateraler Foren wie etwa GATT, UNCTAD und
sonstiger internationaler Organisationen folgende Ziele zu
verwirklichen:
| a) |
Sicherstellung der gegenseitigen Unterstützung von
Handels- und Umweltpolitik zugunsten einer nachhaltigen
Entwicklung; |
| b) |
Klarstellung der Rolle des GATT, der UNCTAD und sonstiger
internationaler Organisationen bei der Behandlung von Themen mit
Handels- und Umweltbezug, wozu gegebenenfalls auch
Schlichtungsverfahren und die Streitbeilegung gehören; |
| c) |
Förderung der internationalen Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit und der konstruktiven Rolle der Industrie im
Umgang mit Umwelt- und Entwicklungsfragen. |
Maßnahmen
Ausarbeitung einer Umwelt-/Handels- und Entwicklungsagenda
2.22 Die Regierungen sollen GATT, UNCTAD und andere einschlägige
internationale und regionale Wirtschaftsorganisationen dazu ermutigen,
ihrem jeweiligen Mandat und ihrer jeweiligen Zuständigkeit
entsprechend folgende Vorschläge und Grundsätze zu prüfen:
| a) |
die Ausarbeitung entsprechender Studien zum besseren
Verständnis der Beziehung zwischen Handel und Umwelt im
Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung; |
| b) |
die Förderung eines Dialogs zwischen
Handels-, Entwicklungs- und Umweltgruppen; |
| c) |
die Gewährleistung der Transparenz und
Vereinbarkeit umweltspezifischer handelsbezogener
Maßnahmen - sofern diese angewendet werden - mit
internationalen Verpflichtungen; |
| d) |
die Beschäftigung mit den Grundursachen von
Umwelt- und Entwicklungsproblemen in der Form, daß keine
Umweltschutzmaßnahmen ergriffen werden, die zu
ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen führen; |
| e) |
die Bemühen, Handelsbeschränkungen oder
-verzerrungen zu vermeiden, die zum Ausgleich der auf
unterschiedliche Umweltnormen und
Umweltschutzvorschriften zurückzuführenden Kosten
dienen, da ihre Anwendung zu Handelsverzerrungen führen
und protektionistische Tendenzen verstärken könnte; |
| f) |
die Gewährleistung, daß umweltbezogene
Rechtsvorschriften oder Normen, darunter auch
Gesundheits- und Sicherheitsnormen, kein Instrument
willkürlicher oder nicht zu rechtfertigenden
Diskriminierung und keine verschleierte
Handelsbeschränkung darstellen; |
| g) |
die Gewährleistung, daß spezielle, die Umwelt und
die Handelspolitik berührende Faktoren in den
Entwicklungs für Transparenz und für eine angemessene Notifizierung
einzelstaatlicher Rechtsvorschriften zu sorgen; und die
Notwendigkeit, die besonderen Bedingungen und
entwicklungsspezifischen Anforderungen der
Entwicklungsländer auf deren Weg zu international
vereinbarten Umweltschutzzielen zu berücksichtigen; |
| j) |
die Präzisierung - soweit erforderlich - und die
Klärung des Zusammenhangs zwischen GATT-Bestimmungen und
einigen der für den Umweltschutzbereich beschlossenen
multilateralen Maßnahmen; |
| k) |
die Miteinbeziehung der Öffentlichkeit in die
Erarbeitung, Aushandlung und Umsetzung der
handelspolitischen Maßnahmen als Mittel zur Förderung
einer größeren Transparenz ausgehend von den
spezifischen Gegebenheiten eines Landes; |
| l) |
die Gewährleistung, daß die Umweltpolitik für
den geeigneten rechtlichen und institutionellen Rahmen
sorgt, um angemessen auf neue Anforderungen des
Umweltschutzes reagieren zu können, die sich aufgrund
von Veränderungen in der Produktion und einer
Spezialisierung des Handels ergeben können. |
C. |
Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für die
Entwicklungsländer |
Handlungsgrundlage
2.23 Investitionen haben entscheidenden Einfluß auf die
Fähigkeit der Entwicklungsländer, das zur Steigerung des
Wohlergehens der dort lebenden Menschen und zur Deckung ihrer
Grundbedürfnisse erforderliche Wirtschaftswachstum nachhaltig zu
sichern, ohne die jeder Entwicklung zugrundeliegende Ressourcenbasis
zu schädigen oder zu erschöpfen. Nachhaltige Entwicklung setzt
höhere Investitionen voraus, für die in- und ausländische
Finanzmittel benötigt werden. Ausländische Privatinvestitionen und
der Rückfluß von Fluchtkapital, die beide von einem gesunden
Investitionsklima abhängig sind, stellen eine wichtige Kapitalquelle
dar. Viele Entwicklungsländer haben jahrzehntelang eine Situation
negativer Nettotransfers von Finanzmitteln erlebt, in deren Verlauf
die Kapitalzuflüsse geringer waren als die von diesen Ländern zu
leistenden Zahlungen, insbesondere im Rahmen des
Schuldendienstes. Die Folge war, daß im Inland flüssig gemachtes
Kapital ins Ausland transferiert werden mußte, anstatt vor Ort
investiert und damit zur Förderung einer nachhaltigen
wirtschaftlichen Entwicklung genutzt werden zu können.
2.24 Weil für eine große Zahl von Entwicklungsländern die aus
ihren Auslandsschulden resultierende
finanzielle Belastung ein großes Problem darstellt, ist in vielen
von ihnen eine Wiederankurbelung der Entwicklung nicht ohne eine
baldige und dauerhafte Lösung der Verschuldungsfrage möglich. Die
von diesen Ländern zu leistenden Schuldendienstzahlungen haben ihre
Fähigkeit, das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen und die Armut zu
beseitigen, in ganz erheblichem Maße eingeschränkt und zu Kürzungen
bei den Einfuhren, bei den Investitionen und im Konsumbereich
geführt. Die Auslandsverschuldung hat sich zu einem der
Hauptfaktoren des wirtschaftlichen Stillstandes in den
Entwicklungsländern entwickelt. Ziel einer kontinuierlichen und
konsequenten Umsetzung der im Entstehen begriffenen internationalen
Schuldenstrategie ist die Wiederherstellung der internationalen
Zahlungsfähigkeit der Schuldnerländer, und die Wiederbelebung von
Wachstum und Entwicklung in diesen Ländern könnte zur Verwirklichung
nachhaltigen Wachstums und nachhaltiger Entwicklung beitragen. In
diesem Zusammenhang kommt der Bereitstellung zusätzlicher
Finanzmittel für die Entwicklungsländer und der effizienten Nutzung
dieser Mittel große Bedeutung zu.
Ziele
2.25 Die speziellen Anforderungen, die an die Umsetzung der in
der Agenda 21 angesprochenen sektoralen und sektorübergreifenden
Programme gestellt werden, sind in den einzelnen Programmbereichen
und in Kapitel 33 (Finanzierungsmittel und-mechanismen) aufgeführt.
Maßnahmen
| (a) |
Erfüllung der internationalen Ziele der öffentlichen
Entwicklungshilfe |
2.26 Wie in Kapitel 33 ausgeführt, sollen neue und zusätzliche Mittel zur Unterstützung der in der Agenda 21
enthaltenen Programme bereitgestellt werden.
| (b) |
Lösung des Schuldenproblems |
2.27 Was die über kommerzielle Banken laufenden Auslandsschulden
betrifft, werden die aufgrund der erweiterten Schuldenstrategie
erzielten Fortschritte anerkannt und wird eine rasche Umsetzung der
Strategie befürwortet. Einige Länder haben bereits von der
Verknüpfung einer soliden Strukturanpassungspolitik mit dem Abbau
von Schulden bei Geschäftsbanken oder ähnlichen Maßnahmen
profitiert. Die internationale Staatengemeinschaft setzt sich dafür
ein, daß
| a) |
andere Länder mit hohen Bankschulden mit ihren Gläubigern
einen ähnlichen Abbau ihrer Schulden bei kommerziellen Banken
vereinbaren; |
| b) |
die an einer solchen Vereinbarung beteiligten Parteien
sowohl dem mittelfristigen Schuldenabbau als auch dem Bedarf
an Neukrediten des Schuldnerlandes in gebührender Form
Rechnung tragen; |
| c) |
direkt mit der erweiterten internationalen Schuldenstrategie
befaßte multilaterale Institutionen weiterhin
Schuldenabbaupakete für kommerzielle Schulden befürworten, um
sicherzustellen, daß die Größenordnung derartiger
Finanzierungen mit der neuentwickelten Schuldenstrategie
vereinbar ist; |
| d) |
sich Gläubigerbanken am Abbau der Schulden und
Schuldendiensterleichterungen beteiligen; |
| e) |
durch Stärkung der Politik Direktinvestitionen ins Land
geholt, eine auf Dauer nicht tragfähige Schuldenlast vermieden
und der Rück |
2.28 Was die Schulden bei bilateralen Gläubigern des
öffentlichen Sektors betrifft, werden die kürzlich im Rahmen des
Pariser Clubs getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf großzügiger
gewährte Schuldenerleichterung für die ärmsten, am stärksten
verschuldeten Länder begrüßt. Die derzeitigen Bemühungen, diese auf
den "Trinidad-Bedingungen" basierenden Maßnahmen so
umzusetzen, daß die Zahlungsfähigkeit dieser Länder berücksichtigt
und ihnen zusätzliche Unterstützung für ihre wirtschaftlichen
Reformbemühungen gewährt wird, werden ebenfalls begrüßt. Auch die
von einigen Gläubigerländern in größerem Umfang vorgenommenen
bilateralen Schuldenerlasse werden begrüßt, und andere, die
ebenfalls dazu in der Lage sind, werden aufgefordert, es ihnen
gleich zu tun.
2.29 Die Bemühungen einkommensschwacher Länder
mit hoher Schuldenbelastung, auch in Zukunft mit erheblichem
Kostenaufwand ihre Schulden zu bedienen und ihre Kreditwürdigkeit zu
erhalten, sind lobenswert. Besondere Aufmerksamkeit gebührt ihrem
Bedarf an Finanzierungsmitteln. Andere schuldengeplagte Länder, die
große Anstrengungen unternehmen, ihre Schulden auch in Zukunft zu
bedienen und ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Ausland
zu erfüllen, verdienen ebenfalls gebührende Beachtung.
2.30 Im Zusammenhang mit multilateralen Schulden
wird dringend geraten, der Fortführung der Bemühungen um
wachstumsorientierte Lösungen für die Schwierigkeiten der mit
gravierenden Schuldendienstproblemen belasteten Entwicklungsländer -
darunter auch derjenigen, die sich in erster Linie bei öffentlichen
Gläubigern oder multilateralen Finanzierungseinrichtungen
verschuldet haben - vermehrte Aufmerksamkeit zukommen zu
lassen. Insbesondere bei einkommensschwachen, im wirtschaftlichen
Reformprozeß befindlichen Ländern ist eine vermehrte Unterstützung
durch die multilateralen Finanzierungsinstitutionen in Form von
neuen Auszahlungen und einer Bereitstellung von Mitteln zu günstigen
Bedingungen zu begrüßen. Im Falle von Ländern, die sich einem vom
IWF oder der Weltbank unterstützten radikalen Reformprogramm
unterziehen, soll bei der Beschaffung von Mitteln zur Begleichung
von Rückständen die Bildung von Unterstützungsgruppen fortgesetzt
werden. Maßnahmen der multilateralen Finanzinstitutionen wie etwa
die Refinanzierung von Zinsen für nichtkonzessionäre Kredite mit
Hilfe von IDA-Rückflüssen - "fünfte Dimension" - werden
mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Instrumente der Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung*
D. |
Unterstützung einer die nachhaltige Entwicklung
fördernden Wirtschaftspolitik |
Handlungsgrundlage
2.31 Angesichts der ungünstigen außenwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen der Entwicklungsländer kommt der Mobilisierung
inländischer Finanzmittel und der effizienten Verteilung und Nutzung
dieser im eigenen Land bereitgestellten Mittel besondere Bedeutung
bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu. In einer ganzen
Reihe von Ländern sind wirtschaftspolitische Maßnahmen erforderlich,
um eine fehlgeleitete öffentliche Ausgabenpolitik, hohe
Haushaltsdefizite und andere gesamtwirtschaftliche Ungleichgewicht,
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen und Verzerrungen in
Bereichen wie den Wechselkursen, den Investitionen und der
Finanzwirtschaft sowie Faktoren, welche die Entwicklung eines freien
Unternehmertums behindern, zu korrigieren. In Industrieländern
könnten mit Hilfe konsequent durchgeführter wirtschaftspolitischer
Reformen und Strukturanpassungen sowie angemessener Sparquoten
sowohl die im eigenen Land als auch die in Entwicklungsländern
benötigten Mittel zur Finanzierung des Übergangs auf eine
nachhaltige Entwicklung erwirtschaftet werden.
2.32 Ein gutes Wirtschaften, das die Verknüpfung von wirksamer,
effizienter, ehrlicher, gerechter und verantwortlicher öffentlicher
Verwaltung mit den Rechten und Möglichkeiten des Einzelnen
unterstützt, ist ein ganz wesentlicher Bestandteil einer
nachhaltigen, breit angelegten Entwicklung und einer stabilen
ökonomischen Leistung auf allen Ebenen der Entwicklung. Alle Länder
sollen ihre Bemühungen um Beendigung der Mißwirtschaft im
öffentlichen und privaten Bereich, unter anderem auch der
Korruption, verstärken und dabei die für dieses Phänomen
verantwortlichen und daran beteiligten Faktoren berücksichtigen.
2.33 Viele verschuldete Entwicklungsländer unterziehen sich zur
Zeit im Zusammenhang mit Umschuldungsmaßnahmen oder der Neuaufnahme
von Krediten Strukturanpassungsprogrammen. Derartige Programme sind
zwar für einen besseren Haushalts- und Zahlungsbilanzausgleich
unverzichtbar, doch in manchen Fällen haben sich auch negative
sozial- und umweltpolitische Auswirkungen wie etwa Kürzungen in den
Mittelzuweisungen für die Bereiche Gesundheitsfürsorge,
Erziehungswesen und Umweltschutz ergeben. Es muß unbedingt
sichergestellt werden, daß Strukturanpassungsprogramme keine
ungünstigen Auswirkungen auf die Umwelt und die soziale Entwicklung
haben und so eher mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung
vereinbar sind.
Ziele
2.34 Es besteht die Notwendigkeit, ausgehend von den
spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes, wirtschaftliche
Reformen durchzuführen, die im Rahmen einer soliden Wirtschafts- und
Sozialpolitik für eine schonende Ressourcenplanung und -nutzung im
Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sorgen, die Bildung eines
freien Unternehmertums und die Berücksichtigung der
volkswirtschaftlichen Kosten und der Umweltkosten bei der Festlegung
der Ressourcenpreise unterstützen und Ursachen für Verzerrungen im
Bereich des Handels und im Investitionsbereich beseitigen.
Maßnahmen
| (a) |
Maßnahmen im Bereich des Managements |
|
Förderung einer
vernünftigen Wirtschaftspolitik |
2.35 Die Industrieländer und andere Länder, die ebenfalls dazu
in der Lage sind, sollen ihre Bemühungen verstärken, um
| a) |
stabile und berechenbare internationale wirtschaftliche
Rahmenbedingungen herzustellen, insbesondere was
Währungsstabilität, Realzinsen und Wechselkursschwankungen der
wichtigsten Weltwährungen betrifft; |
| b) |
Anreize zu vermehrtem Sparen und zum Abbau der öffentlichen
Haushaltsdefizite zu schaffen; |
| c) |
sicherzustellen, daß im Rahmen der politischen
Koordinierungsprozesse auch die Interessen und Probleme der
Entwicklungsländer berücksichtigt werden, wozu auch die
Förderung positiver Vorstöße in Richtung einer Unterstützung
der Bemühungen der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) um
die Beendigung ihrer Marginalisierung in der Weltwirtschaft
gehört; |
| d) |
auf nationaler Ebene geeignete makroökonomische und
strukturpolitische Maßnahmen durchzuführen, deren Ziel die
Förderung von inflationsneutralem Wachstum, der Abbau der
gravierendsten außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und die
Verbesserung der Anpassungsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften
ist. |
2.36 Die Entwicklungsländer sollen die Intensivierung ihrer
Bemühungen um eine solide Wirtschaftspolitik anstreben, die
| a) |
für die notwendige geld- und haushaltspolitische Disziplin
zur Förderung von Preisstabilität und Außenbilanz sorgt; |
| b) |
zu realistischen Wechselkursen führt; |
| c) |
die Spar- und Investitionsneigung im eigenen Land hebt und
die Investitionsrentabilität steigert. |
2.37 Präziser ausgedrückt sollen sich alle Länder für eine
Politik entscheiden, die eine bessere Ressourcenallokation
gewährleistet und vollen Nutzen aus den Möglichkeiten zieht, die
sich aufgrund der sich verändernden weltwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ergeben. Insbesondere sollen die Länder
gegebenenfalls unter Berücksichtigung nationaler Strategien und
Zielen
| a) |
die auf bürokratische Unzulänglichkeiten, administrativen
Druck, unnötige Kontrollen und die Mißachtung von
Marktbedingungen zurückzuführenden Hindernisse auf dem Weg zum
Fortschritt beseitigen; |
| b) |
die Transparenz in der Verwaltung und in der
Entscheidungsfindung erhöhen; |
| c) |
den privaten Sektor und das freie Unternehmertum durch
Erweiterung der institutionellen Möglichkeiten für die
Gründung von Unternehmen und durch Verbesserung des
Marktzutritts fördern. Wichtigstes Ziel wäre die Vereinfachung
oder Beseitigung der Beschränkungen, Vorschriften und
Formalitäten, welche in vielen Entwicklungsländern die
Gründung und Führung von Unternehmen erschweren, verteuern und
verzögern; |
| d) |
die für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine
umweltverträgliche und nachhaltige Diversifizierung
erforderlichen Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen
fördern und vorantreiben; |
| e) |
den Boden für ein entsprechendes wirtschaftspolitisches
Instrumentarium, darunter auch Marktmechanismen, im Einklang
mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung und der
Erfüllung der Grundbedürfnisse bereiten; |
| f) |
die Einführung leistungsfähiger Steuersysteme und
Finanzsektoren vorantreiben; |
| g) |
Möglichkeiten für landwirtschaftliche und
nichtlandwirtschaftliche kleingewerbliche Betriebe und für
indigene Bevölkerungsgruppen sowie örtliche Gemeinschaften
schaffen, mit all ihrer Kraft zur Verwirklichung einer
nachhaltigen Entwicklung beizutragen; |
| h) |
Einflüsse beseitigen, die sich zum Nachteil von Exporten und
zum Vorteil unwirtschaftlicher Importsubstitutionen auswirken,
und eine Politik durchsetzen, die ihnen die Möglichkeit gibt,
im Rahmen gesamtpolitischer, sozialer, wirtschafts- und
entwicklungspolitischer Ziele vollen Nutzen aus dem Zustrom
ausländischer Investitionen zu ziehen; |
| i) |
die Schaffung binnenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen
fördern, die ein optimales Gleichgewicht zwischen der für den
Binnenmarkt und der für den Exportmarkt bestimmten Produktion
gewährleisten. |
| (a) |
Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung |
2.38 Die Regierungen der Industrieländer und die Regierungen
anderer Länder, die dazu ebenfalls in der Lage sind, sollen entweder
direkt oder im Rahmen entsprechender internationaler und regionaler
Einrichtungen und internationaler Kreditinstitutionen ihre
Bemühungen um die Bereitstellung verstärkter technischer Hilfe an
die Entwicklungsländer für folgende Zwecke intensivieren:
| a) |
auf Wunsch für die Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten zur Formulierung und Umsetzung
der Wirtschaftspolitik des jeweiligen Landes; |
| b) |
für die Konzipierung und Einführung effizienter Steuer- und
Bilanzierungssysteme und Finanzsektoren; |
| c) |
für die Förderung eines freien Unternehmertums. |
2.39 Internationale Finanzierungs- und Entwicklungseinrichtungen
sollen ihre Politik und ihre Programme unter Berücksichtigung des
Ziels einer nachhaltigen Entwicklung überdenken.
2.40 Seit langem wird anerkannt, daß eine
intensivere wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der
Entwicklungsländer ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen um die
Förderung des Wirtschaftswachstums und des technologischen
Potentials und um die Beschleunigung der Entwicklung in der Dritten
Welt ist. Aus diesem Grund sollen die Bemühungen der
Entwicklungsländer um die Förderung dieser Zusammenarbeit verstärkt
und auch in Zukunft von der internationalen Staatengemeinschaft
unterstützt werden.
Instrumente der Umsetzung
| (a) |
Finanzierung und Kostenabschätzung |
2.41 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000)
für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen
Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form
konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von
den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der
Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen
unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen
ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
| (b) |
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten |
2.42 Der obengenannte wirtschaftspolitische Kurswechsel in den
Entwicklungsländern setzt erhebliche Anstrengungen der einzelnen
Länder für den Auf- und Ausbau der erforderlichen Kapazitäten in der
öffentlichen Verwaltung, im Notenbankbereich, in der
Steuerverwaltung, im Sparkassenwesen und auf den Finanzmärkten
voraus.
2.43 Angesichts der besonderen Dringlichkeit der Umwelt- und
Entwicklungsprobleme der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) sind
besondere Anstrengungen bei der Durchführung der vier in diesem
Kapital umrissenen Programmbereiche durchaus gerechtfertigt.
|