Kapitel 1
Präambel*
1.1 Die Menschheit steht an einem
entscheidenden Punkt ihrer Geschichte. Wir erleben eine
zunehmende Ungleichheit zwischen Völkern und innerhalb von
Völkern, eine immer größere Armut, immer mehr Hunger,
Krankheit und Analphabetentum sowie eine fortschreitende
Schädigung der Ökosysteme, von denen unser Wohlergehen
abhängt. Durch eine Vereinigung von Umwelt- und
Entwicklungsinteressen und ihre stärkere Beachtung kann es
uns jedoch gelingen, die Deckung der Grundbedürfnisse, die
Verbesserung des Lebensstandards aller Menschen, einen
größeren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der
Ökosysteme und eine gesicherte, gedeihlichere Zukunft zu
gewährleisten. Das vermag keine Nation allein zu
erreichen, während es uns gemeinsam gelingen kann: in
einer globalen Partnerschaft, die auf eine nachhaltige
Entwicklung ausgerichtet ist.
1.2 Diese globale Partnerschaft muß
sich auf die Einleitung der Resolution 44/228 der
Generalversammlung vom 22. Dezember 1989 stützen, die
verabschiedet wurde, als die Nationen der Welt eine
Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und
Entwicklung forderten; sie muß auch von der Erkenntnis
getragen sein, in Umwelt- und Entwicklungsfragen einen
ausgewogenen und integrierten Ansatz zu verfolgen.
1.3 In der Agenda 21 werden die
dringlichsten Fragen von heute angesprochen, während
gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die
Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts
vorzubereiten. Die Agenda 21 ist Ausdruck eines globalen
Konsenses und einer politischen Verpflichtung auf
höchster Ebene zur Zusammenarbeit im Bereich von
Entwicklung und Umwelt. Ihre erfolgreiche Umsetzung ist
in erster Linie Aufgabe der Regierungen. Eine
entscheidende Voraussetzung dafür sind politische
Konzepte, Pläne, Leitsätze und Prozesse auf nationaler
Ebene. Die auf nationaler Ebene unternommenen
Anstrengungen sind durch eine internationale
Zusammenarbeit zu unterstützen und zu ergänzen. Hierbei
fällt dem System der Vereinten Nationen eine
Schlüsselrolle zu. Auch andere internationale, regionale
und subregionale Organisationen und Einrichtungen sind
aufgefordert, sich daran zu beteiligen. Außerdem muß für
eine möglichst umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit
und eine tatkräftige Mithilfe der nichtstaatlichen
Organisationen (NRO) und anderer Gruppen Sorge getragen
werden.
1.4 Die entwicklungs- und
umweltpolitischen Ziele der Agenda 21 setzen einen
erheblichen Zustrom neuer und zusätzlicher Finanzmittel
in die Entwicklungsländer voraus, damit die Mehrkosten
der Maßnahmen gedeckt werden können, die von diesen
Ländern zur Bewältigung globaler Umweltprobleme und zur
Beschleunigung einer nachhaltigen Entwicklung ergriffen
werden müssen. Außerdem werden weitere Finanzmittel
benötigt, um die Kapazitäten der internationalen
Einrichtungen zur Umsetzung der Agenda 21
auszubauen. Überschlägige Schätzungen der Größenordnung
der anfallenden Kosten sind in den einzelnen
Programmbereichen zu finden. Allerdings müssen diese von
den zuständigen Durchführungsorganen und -organisationen
erst noch geprüft und genauer spezifiziert werden.
1.5 Bei der Umsetzung der in der
Agenda 21 aufgeführten verschiedenen Programmbereiche
gebührt den besonderen Gegebenheiten, die in den im
Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen zum Tragen
kommen, besondere Beachtung. Es muß auch anerkannt
werden, daß sich diese Länder bei der Umstellung ihrer
Wirtschaftssysteme noch nie dagewesenen
Herausforderungen stellen müssen, in manchen Fällen
unter Rahmenbedingungen, die von erheblichen sozialen
und politischen Spannungen geprägt sind.
1.6 Die einzelnen Programmbereiche
der Agenda 21 werden im Form einer Ausgangsbasis sowie
bestimmter Ziele, Maßnahmen und Instrumente zur
Umsetzung konkretisiert. Die Agenda 21 ist ein
dynamisches Programm. Sie wird von den einzelnen
Beteiligten im Einklang mit den Gegebenheiten,
Möglichkeiten und Prioritäten der einzelnen Länder und
Regionen sowie unter umfassender Berücksichtigung aller
in der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung
enthaltenen Grundsätze umgesetzt. Sie kann sich im Laufe
der Zeit angesichts veränderter Bedürfnisse und Umstände
fortentwickeln. Dieser Prozeß stellt den Beginn einer
neuen globalen Partnerschaft dar, die auf eine
nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist.
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